Rechtsprechung
| OLG Köln, 23.04.2021 - I-6 U 149/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- MIR - Medien Internet und Recht
2 Widerrufsbelehrungen - Es verstößt nicht gegen die Informationspflichten aus §§ 312d BGB, Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB, wenn jeweils eine Widerrufsbelehrung für Speditionsware und für Standardware vorgehalten wird
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Unterlassung einer vermeintlich irreführenden Widerrufsbelehrung Abschluss eines Fernabsatzvertrages
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wettbewerbsrecht: Zwei Widerrufsbelehrungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (12)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Online-Shop darf verschiedene Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte vorhalten - hier: paketfähige Waren und Speditionswaren
- ra-plutte.de (Kurzinformation)
Mehrere Widerrufsbelehrungen in Onlineshops
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte ...
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Online-Shop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen bereitstellen - Online-Shop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen bereitstellen
- ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)
Online-Shops: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Online-Shops: Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte
- it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)
Kein Rechtsverstoß bei Verwendung von zwei unterschiedlichen Widerrufsbelehrungen für unterschiedliche Waren im Online-Shop
- shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)
Unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen
- wbs.legal (Kurzinformation)
Online-Shops dürfen unterschiedliche Widerrufsbelehrungen für verschiedene Produkte bereitstellen
- juraforum.de (Kurzinformation)
Internetshop darf unterschiedliche Widerrufsbelehrungen aufführen
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.11.2020 - 42 O 38/20
- LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
- OLG Köln, 23.04.2021 - I-6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
Papierfundstellen
- MMR 2022, 592
- MIR 2021, Dok. 048
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.2011 - I ZR 183/09
Irische Butter
Auszug aus OLG Köln, 23.04.2021 - 6 U 149/20
Mit der Formulierung "Ware" statt Matratze macht der Kläger lediglich deutlich, in welchem Umfang er über das konkret beanstandete Verhalten hinaus andere Verletzungshandlungen als im Kern gleichartig ansieht (vgl. z.B. BGH, Urteil vom 10.02.2011, I ZR 183/09 - Irische Butter, juris, Tz. 24).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Baden-Württemberg
Steuerkanalsignalisierung II
§ 9 Nr 1 PatG, § 14 PatG, § 139 Abs 1 PatG, § 140a Abs 1 PatG, § 140a Abs 3 PatG
Patentverletzungsverfahren: FRAND-Lizenzwilligkeit des Patentverletzers und Feststellung einer Verzögerungstaktik - Steuerkanalsignalisierung II - katheraugenstein.com
Steuerkanalsignalisierung II
Fortdauernde Lizenzbereitschaft als unabdingbare Voraussetzung des FRAND-Einwandes
- rechtsportal.de
Ansprüche wegen Patentverletzung; Steuerkanalsignalisierung in einem eine Basisstation und ein Endgerät umfassenden Kommunikationssystem; Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand (vorliegend verneint); Fehlende Lizenzwilligkeit eines Verletzers
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18
- OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
- BGH - X ZR 21/22 (anhängig)
Papierfundstellen
- GRUR 2022, 1145
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (30)
- BGH, 24.11.2020 - KZR 35/17
FRAND-Einwand II - Verletzung eines standardessentiellen Patents: Missbrauch der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Denn dieser liegt darin, dass sich der Patentverletzer in Anbetracht der großen Zahl von SEP, die zur Umsetzung eines Standards wie dem vorliegenden benutzt werden müssen, möglicherweise nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des standardessentiellen Patents Gebrauch zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 73, 74; Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 55; EuGH…, Urteil vom 16.07.2015 - C-170/13 - Huawei ./. ZTE, Rn. 6062).Rn. 186 a. Für die Beurteilung, ob ein Verhalten des Lizenzsuchers eine Lizenzwilligkeit zum Ausdruck bringt oder der Verzögerung des Abschlusses eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen dient, führt der Senat seine Rechtsprechung (Urteile vom 30.10.2019 - 6 U 183/16 - Datenpaketverarbeitung, GRUR 2020, 166 ; vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 - Mobilstation, GRUR-RR 2021, 203 und vom 25.11.2020 - 6 U 104/18 (unveröffentlicht)) unter Berücksichtigung des danach veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 (KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, BGHZ 227, 305) nach Maßgabe folgender Erwägungen fort:.
Vielmehr muss sich der Lizenzsucher klar und eindeutig bereit erklären, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie auch immer FRAND-Bedingungen tatsächlich aussehen mögen, und muss auch in der Folge zielgerichtet an den Lizenzverhandlungen mitwirken (vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 83, 95 unter Hinweis auf die treffende Formulierung: "a willing licensee must be one willing to take a FRAND licence on whatever terms are in fact FRAND" (Birss, J) EWHC…, Urteil vom 5. April 2017, [2017] EWHC 711 (Pat) Rn. 708 - [...] v [...]); Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 57).
Eine missbräuchliche Verweigerung durch den marktbeherrschenden Patentinhaber setzt zwingend ein fortdauerndes Verlangen des Verletzers nach Abschluss eines Vertrages zu FRAND-Bedingungen und dessen Bereitschaft zur Mitwirkung am Zustandekommen eines solchen Vertrages voraus, ohne die eine "Verweigerung" des Patentinhabers ins Leere ginge (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 66).
Die fortdauernde Lizenzbereitschaft ist danach unabdingbare Voraussetzung einer erfolgreichen Lizenzverhandlung und damit auch für den Vorwurf eines Missbrauchs von Marktmacht gegenüber dem Patentinhaber bei deren Scheitern (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 68).
Da Maßstab der Prüfung dasjenige ist, was eine vernünftige Partei, die an dem erfolgreichen, beiderseits interessengerechten Abschluss der Verhandlungen interessiert ist, zur Förderung dieses Ziels in einem bestimmten Verhandlungsstadium jeweils tun würde, entziehen sich die im Einzelnen zu stellenden Anforderungen einer generellen Definition (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 57; EuGH…, Urteil vom 16.07.2015 - C-170/13 - Huawei ./. ZTE, Rn. 71).
Eine Förderpflicht besteht deshalb stets, wenn und insoweit nach den geschäftlichen Gepflogenheiten und den Grundsätzen von Treu und Glauben mit dem nächsten Verhandlungsschritt zu rechnen ist (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 68).
Rn. 190 Unter welchen Umständen eine fehlende Lizenzbereitschaft des Patentverletzers vorliegt, ist eine Frage des Einzelfalls (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 78).
Sie kann vielmehr auch Ausfluss einer Verzögerungstaktik des Patentbenutzers sein (vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 82), die zum Schutz des Patentinhabers wie des Wettbewerbs zwischen den Patentbenutzern nicht hingenommen werden darf (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 77).
Die "Verzögerungstaktik" besteht typischerweise gerade darin, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen nicht schlichtweg abzulehnen, sondern ihn vorgeblich anzustreben, aber die Findung einer angemessenen Lösung im Einzelnen zu hintertreiben oder zumindest so lange wie möglich hinauszuschieben (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 67).
Rn. 191 Die auf Grundlage objektiver Gesichtspunkte vorzunehmende Beurteilung, ob eine Verzögerungstaktik verfolgt wird, soll auch das weitere Verhalten des Verletzers auf eine Verletzungsanzeige oder ein Angebot des Patentinhabers in den Blick nehmen (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 77).
Eine Berücksichtigung etwaiger berechtigter Interessen des Nutzers ist dem Patentinhaber regelmäßig erst mit deren Kenntnis möglich (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand 11, 70).
Es ist deshalb gerade Aufgabe der Verhandlungen, ein faires und angemessenes Endergebnis hervorzubringen und zu diesem Ziel die beiderseitigen Interessen zu artikulieren und tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte zur Diskussion zu stellen, die aus Sicht wenigstens einer Verhandlungspartei für dieses Ergebnis von Bedeutung sein können (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 71).
Eine Verzögerungstaktik kommt danach insbesondere - aber nicht ausschließlich - in Betracht, wenn der Patentbenutzer auf die Erklärungen des Patentinhabers nicht in angemessener Frist reagiert, insbesondere wenn er das Angebot des Patentinhabers ablehnt, es gleichwohl jedoch unterlässt (obwohl dies nach den konkreten Umständen des Einzelfalls nach den üblichen Gepflogenheiten und den Geboten von Treu und Glauben erwartet werden kann), innerhalb einer kurzen Frist schriftlich ein konkretes Gegenangebot zu machen, das FRAND-Bedingungen entspricht (BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 77).
Maßgeblich ist, von welcher Reaktion der Nutzer der Erfindung annehmen darf, dass mit ihr das Zustandekommen eines Lizenzvertrages zu FRAND-Bedingungen sachgerecht gefördert werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 71).
Rn. 194 Gänzlich entbunden von Reaktionspflichten und so auch von der Pflicht, alle offensichtlichen Einwände zugleich zu benennen, ist der Lizenzsucher nur in dem Fall, dass ein Angebot in einem Ausmaß FRAND-widrig ist, dass es sich bei objektiver Wertung als nicht ernst gemeint und damit als Weigerung darstellt, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 71).
- BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Denn dieser liegt darin, dass sich der Patentverletzer in Anbetracht der großen Zahl von SEP, die zur Umsetzung eines Standards wie dem vorliegenden benutzt werden müssen, möglicherweise nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des standardessentiellen Patents Gebrauch zu machen (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 73, 74;… Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 55; EuGH…, Urteil vom 16.07.2015 - C-170/13 - Huawei ./. ZTE, Rn. 6062).Dieser Hinweisfunktion wird der Patentinhaber nur gerecht, wenn er gerade auf die Verletzung des Klagepatentes hinweist, da es die Verletzung sowohl in sachlicher als auch in räumlicher Hinsicht konkretisiert und den Verletzer nur so in die Lage versetzt, sich ein Bild von der Berechtigung des Patentverletzungsvorwurfs zu machen, (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 85).
Vielmehr muss sich der Lizenzsucher klar und eindeutig bereit erklären, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie auch immer FRAND-Bedingungen tatsächlich aussehen mögen, und muss auch in der Folge zielgerichtet an den Lizenzverhandlungen mitwirken (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 83, 95 unter Hinweis auf die treffende Formulierung: "a willing licensee must be one willing to take a FRAND licence on whatever terms are in fact FRAND" (Birss, J) EWHC…, Urteil vom 5. April 2017, [2017] EWHC 711 (Pat) Rn. 708 - [...] v [...]); Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 57).
Sie kann vielmehr auch Ausfluss einer Verzögerungstaktik des Patentbenutzers sein (vgl. BGH, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 82), die zum Schutz des Patentinhabers wie des Wettbewerbs zwischen den Patentbenutzern nicht hingenommen werden darf (BGH…, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 77).
Grundsätzlich ist ein Patentinhaber nicht gehalten, seine standardessentiellen Patente zu einem "Einheitstarif" zu lizensieren (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 81 - FRAND-Einwand).
Das Verbot der Diskriminierung zweiten Grades, also der Diskriminierung der Handelspartner eines marktbeherrschenden Unternehmens auf dem vor- bzw. (hier) nachgelagerten Markt, schützt in diesem Zusammenhang davor, dass durch diskriminierende Bedingungen der Wettbewerb zwischen den Handelspartnern verfälscht wird (vgl. BGH, GRUR 2020, 961 Rn. 81 - FRAND-Einwand).
- EuGH, 16.07.2015 - C-170/13
Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Denn dieser liegt darin, dass sich der Patentverletzer in Anbetracht der großen Zahl von SEP, die zur Umsetzung eines Standards wie dem vorliegenden benutzt werden müssen, möglicherweise nicht bewusst ist, mit der Implementierung einer vom Standard geforderten technischen Lösung rechtswidrig von der Lehre des standardessentiellen Patents Gebrauch zu machen (vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.2020 - KZR 36/17 - FRAND-Einwand I, Rn. 73, 74;… Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 55; EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-170/13 - Huawei ./. ZTE, Rn. 6062).Da Maßstab der Prüfung dasjenige ist, was eine vernünftige Partei, die an dem erfolgreichen, beiderseits interessengerechten Abschluss der Verhandlungen interessiert ist, zur Förderung dieses Ziels in einem bestimmten Verhandlungsstadium jeweils tun würde, entziehen sich die im Einzelnen zu stellenden Anforderungen einer generellen Definition (BGH…, Urteil vom 24.11.2020 - KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, Rn. 57; EuGH, Urteil vom 16.07.2015 - C-170/13 - Huawei ./. ZTE, Rn. 71).
Rn. 239 Das siebte Lizenzangebot berücksichtigt hinreichend die Möglichkeit des Lizenzsuchers, die Rechtsbeständigkeit der lizenzierten Patente, ihren essentiellen Charakter für den betreffenden Standard oder ihre tatsächliche Benutzung anzufechten (EuGH, GRUR 2015, 764 Rn. 69 - Huawei / ZTE).
- BGH, 12.05.2015 - X ZR 43/13
Rotorelemente - Patentnichtigkeitsverfahren betreffend ein Europäisches Patent: …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Denn diese ist insoweit ihr eigenes Lexikon und letztlich ist nur der aus der Patentschrift sich ergebende Begriffsinhalt maßgeblich (BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente, Rn. 16).Im Zweifel ist ein Verständnis der Beschreibung und des Anspruchs geboten, das beide Teile der Patentschrift nicht in Widerspruch zueinander bringt, sondern sie als aufeinander bezogene Teile der dem Fachmann mit dem Patent zur Verfügung gestellten technischen Lehre als eines sinnvollen Ganzen versteht (BGH…, Urteil vom 27.10.2015, X ZR 11/13 - Fugenband, Rn. 14; BGH, Urteil vom 12.05.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente, Rn. 16).
Rn. 158 Die Erteilungsakte ist grundsätzlich nicht zur Auslegung mit heranzuziehen, was sich aus Art. 69 Abs. 1 EPÜ ergibt (BGH, Urteil vom 12.5.2015, X ZR 43/13 - Rotorelemente, Rn. 17; BGH…, Urteil vom 12.03.2002, X ZR 43/01, Rn. 32f.).
- BGH, 13.10.2015 - X ZR 74/14
Patentverletzung: Verwirklichung der geschützten Lehre durch eine im …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Rn. 147 Handelt es sich bei dem auszulegenden Begriff um einen gebräuchlichen Allgemein- oder Fachbegriff, ist dieser regelmäßig auch in dem allgemeinen oder fachspezifischen Sinn zu verstehen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 17).Die Divergenz zum allgemeinen Sprachgebrauch kann sich auch aus dem gebotenen funktionsorientierten Verständnis der Anspruchsmerkmale ergeben (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 18; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 27.10.2011, I-2 U 3/11, Rn. 27).
Dementsprechend ist aus der Funktion der einzelnen Merkmale im Kontext des Patentanspruchs abzuleiten, welches technische Problem diese Merkmale für sich und in ihrer Gesamtheit tatsächlich lösen (BGH, Urteil vom 13.10.2015, X ZR 74/14 - Luftkappensystem, Rn. 16).
- OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19
Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Rn. 186 a. Für die Beurteilung, ob ein Verhalten des Lizenzsuchers eine Lizenzwilligkeit zum Ausdruck bringt oder der Verzögerung des Abschlusses eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen dient, führt der Senat seine Rechtsprechung (Urteile vom 30.10.2019 - 6 U 183/16 - Datenpaketverarbeitung, GRUR 2020, 166 ; vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 - Mobilstation, GRUR-RR 2021, 203 und vom 25.11.2020 - 6 U 104/18 (unveröffentlicht)) unter Berücksichtigung des danach veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 (KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, BGHZ 227, 305) nach Maßgabe folgender Erwägungen fort:.Dabei muss der Lizenzsucher dem SEP-Inhaber grundsätzlich frühzeitig etwaige Beanstandungen mitteilen und darf sie nicht für eine spätere Verwendung in einem Rechtsstreit aufsparen (Senat, Urteil vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 , Rn. 254 ).
Denn der aufgewendete Kaufpreis wird hierdurch nicht zu Gestehungskosten für die Schaffung der Erfindung - ebenso wenig wie etwa der Kaufpreis, den ein Käufer für die Übernahme eines Wasserwerks zahlt, fortan für sich genommen zu dem allein maßgeblichen Kostenfaktor würde, mit dem die Kostenkontrolle eines Wasserpreises durchgeführt würde (Senat, Urteil vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 , Rn. 307 ).
- OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18
Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Es entspreche - abgesehen von den Stückzahlen - dem Angebot, das der Senat mit Urteil vom 25. November 2020 in einem anderen Verfahren ( 6 U 104/18 ) als FRAND erachtet habe.Rn. 186 a. Für die Beurteilung, ob ein Verhalten des Lizenzsuchers eine Lizenzwilligkeit zum Ausdruck bringt oder der Verzögerung des Abschlusses eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen dient, führt der Senat seine Rechtsprechung (Urteile vom 30.10.2019 - 6 U 183/16 - Datenpaketverarbeitung, GRUR 2020, 166 ; vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 - Mobilstation, GRUR-RR 2021, 203 und vom 25.11.2020 - 6 U 104/18 (unveröffentlicht)) unter Berücksichtigung des danach veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 (KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, BGHZ 227, 305) nach Maßgabe folgender Erwägungen fort:.
Rn. 216 Wie auch den Beklagten bekannt ist, hat der Senat bereits in einem anderen Verfahren (Urteil vom 25. November 2020 - 6 U 104/18 ) entschieden, dass das von der Klägerin hier auch den Beklagten unterbreitete Lizenzangebot FRAND-Kriterien genügt.
- RG, 16.05.1917 - I 133/17
Ist ein "Schmiergeld" bei Prüfung eines Gewinns nach § 5 Nr. 1 BRVO. gegen …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Rn. 12 Mit Urteil vom 8. Juli 2020 (Az.: 6 U 133/17) hat der Senat in einem weiteren von der Klägerin geführten Rechtsstreit die Beklagten wegen Verletzung der auch hier gegenständlichen Klagepatentansprüche 1 und 9 in der eingeschränkten Fassung des Bundespatentgerichts zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilt sowie die Schadensersatzpflicht festgestellt.Rn. 17 Am 29. Februar 2016 leitete die Klägerin gegen die Beklagten das vorstehend bereits erwähnte Klageverfahren, zunächst gerichtet ausschließlich auf Feststellung einer Schadensersatzpflicht sowie Auskunft und Rechnungslegung, vor dem Landgericht Mannheim wegen Verletzung des Klagepatents ein (2 O 48/16, Berufungsverfahren: 6 U 133/17).
Insoweit haben die Beklagten auf ihre Berufungsbegründung in dem vor dem Senat geführten Verfahren 6 U 133/17 Bezug genommen.
- OLG Karlsruhe, 30.10.2019 - 6 U 183/16
Datenpaketverarbeitung - Patentrechtlicher Schadensersatz: Missbrauch einer durch …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Rn. 186 a. Für die Beurteilung, ob ein Verhalten des Lizenzsuchers eine Lizenzwilligkeit zum Ausdruck bringt oder der Verzögerung des Abschlusses eines Lizenzvertrags zu FRAND-Bedingungen dient, führt der Senat seine Rechtsprechung (Urteile vom 30.10.2019 - 6 U 183/16 - Datenpaketverarbeitung, GRUR 2020, 166 ; vom 09.12.2020 - 6 U 103/19 - Mobilstation, GRUR-RR 2021, 203 und vom 25.11.2020 - 6 U 104/18 (unveröffentlicht)) unter Berücksichtigung des danach veröffentlichten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 24. November 2020 (KZR 35/17 - FRAND-Einwand II, BGHZ 227, 305) nach Maßgabe folgender Erwägungen fort:.In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, dass die Parteien ihren Obliegenheiten noch im anhängigen Rechtsstreit nachholen können (Senat, GRUR 2020, 166 , Rn. 116 ff. - Datenpaketverarbeitung).
- LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18
Patentverletzung: Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand bei nicht den …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2022 - 6 U 149/20
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21. August 2020, Az. 2 O 136/18 , im Kostenpunkt aufgehoben, abgeändert und wie folgt neu gefasst:.Rn. 115 unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Mannheim vom 21. August 2020 (Az. 2 O 136/18 ) die Beklagten zu verurteilen, wie in erster Instanz zuletzt beantragt.
- BPatG, 19.09.2019 - 2 Ni 20/17
- BGH, 02.03.1999 - X ZR 85/96
Spannschraube
- BGH, 14.06.2016 - X ZR 29/15
Pemetrexed - Europäisches Patent: Voraussetzungen einer Patentverletzung mit …
- BGH, 15.12.2015 - X ZR 30/14
Glasfasern II - Patentverletzungsverfahren: Schutzbereich eines …
- BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11
Wasserpreise Calw
- BGH, 14.07.2015 - KVR 77/13
Kartellrechtliches Missbrauchsverfahren wegen überhöhter Wasserpreise
- BGH, 12.03.2002 - X ZR 43/01
Kunststoffrohrteil
- BGH, 27.10.2015 - X ZR 11/13
Fugenband - Patentnichtigkeitssache betreffend ein Europäisches Patent: …
- BGH, 01.08.2006 - X ZR 114/03
Restschadstoffentfernung
- BGH, 31.03.2009 - X ZR 95/05
Straßenbaumaschine
- BGH, 12.02.2009 - Xa ZR 116/07
Trägerplatte
- BGH, 07.06.2005 - X ZR 198/01
"Knickschutz" - Prüfung einer Gebrauchsmusterverletzung
- BGH, 22.05.1990 - X ZR 124/88
Ermittlung des einem Patent zugrunde liegenden technischen Problems
- LG Mannheim, 23.04.2010 - 7 O 145/09
Verletzung eines Europäischen Patents betreffend eine Medizinprodukt zur …
- OLG Düsseldorf, 04.05.2006 - 2 U 112/05
Bestimmung der Höhe der Sicherheitsleistung bei vorläufiger Vollstreckbarkeit …
- BGH, 20.10.1977 - X ZR 37/76
Erfindung zur Verbesserung eines Stromwandlers - Anforderungen an eine …
- OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 2 U 3/11
Zurückweisung der Berufung gegen eine einstweilige Verfügung auf Unterlassung der …
- BGH, 18.01.2022 - X ZR 14/20
Verfahren auf Nichtigerklärung eines Europäischen Patents: Äußerungen des …
- BPatG, 19.09.2019 - 2 Ni 14/17
Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Verfahren zur Steuersignalisierung in einem …
- LG Bielefeld, 14.02.2017 - 2 O 98/16
- OLG Karlsruhe, 14.09.2022 - 6 U 212/22
LTE-Mobilfunkstandard - Antrag auf einstweilige Einstellung der …
Rn. 45 Das Landgericht hat indes die mit diesen Erwägungen in Einklang stehenden rechtlichen Maßstäbe zur Beurteilung der Lizenzwilligkeit des Verletzers, wie sie in der Rechtsprechung des Senats (zuletzt GRUR 2022, 1145, 1149 ff) formuliert worden sind, dargestellt und dem angefochtenen Urteil zugrunde gelegt.Dabei hat es auch berücksichtigt, dass Anforderungen an das Verhalten des Patentinhabers und an das Verhalten des Nutzers der Erfindung sich dabei wechselseitig bedingen (Senat, GRUR 2022, 1145, 1150 ).
Ferner hat das Landgericht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats ( GRUR 2022, 1145, 1151 ) darauf abgestellt, dass es den Lizenzsucher nicht vollständig von seiner Obliegenheit, an dem Verhandlungsprozess mitzuwirken, entbindet, wenn ein Lizenzangebot des Patentinhabers offensichtlich nicht FRAND-Bedingungen entspricht und letzteres zu Gunsten der Beklagten unterstellt (LGU 56, 60).
Dafür ist aber noch nicht in allen Fällen hinreichend, dass bereits eine einzelne Klausel eines Angebots offensichtlich FRAND-widrig ist, selbst wenn hierdurch das gesamte Angebot nicht FRAND erscheinen mag, sondern es kommt auf eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Umstände an (Senat, GRUR 2022, 1145, 1151 ).
Rn. 48 Maßgeblich ist nach den etablierten Grundsätzen der nach Außen getretene Wille des nach einer Lizenz am Klagepatent nachsuchenden Benutzers, einen Lizenzvertrag zu FRAND-Bedingungen abzuschließen, wie auch immer FRAND-Bedingungen tatsächlich aussehen mögen (…vgl. BGHZ 225, 269 Rn. 83 - FRAND-Einwand I; Senat, GRUR 2022, 1145, 1150 ).
Darin hat es in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats ( GRUR 2022, 1145, 1151 ) kein Hindernis dafür gesehen, die Lizenzwilligkeit des Patentbenutzers mit der Begründung zu verneinen, dass dieser nicht seiner auch in diesem Fall nicht vollständig suspendierten Obliegenheit nachgekommen sei, an dem Verhandlungsprozess mitzuwirken, und insbesondere mitzuteilen, aus welchem Grund das Angebot seiner Meinung nach offensichtlich FRAND-Bedingungen nicht entspricht.
- LG München I, 14.12.2023 - 7 O 10988/22
Verhältnis von Unverhältnismäßigkeits- und Zwangslizenzeinwand in …
Er hat vielmehr ein Interesse daran, möglichst zügig eine Lizenz zu erhalten, um den Zeitraum abzukürzen, in dem er das Klagepatent oder das Patentportfolio mit dem Klagepatent unberechtigt, jedenfalls aber ohne Zahlung einer Vergütung nutzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).Zudem gibt es in aller Regel nicht den einen FRAND-Bedingungen genügenden Lizenzvertrag, sondern eine Bandbreite möglicher angemessener Lösungen (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 - juris).
Es genügt, ist aber zugleich auch erforderlich, dem Patentinhaber mitzuteilen, aus welchem Grund das Angebot nach Meinung des Lizenzsuchers offensichtlich FRAND-Bedingungen nicht entspricht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).
Umstände, die für ihn aber offensichtlich sind, weil sie beispielsweise die Grundstrukturen der Lizenzberechnung betreffen, hat er schon bei erstmaliger Auseinandersetzung zur Kenntnis zu nehmen und dem Patentinhaber, so er sie als FRAND-widrig erachtet, zurückzumelden (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).
Dafür ist aber noch nicht in allen Fällen hinreichend, dass bereits eine einzelne Klausel eines Angebotes offensichtlich FRAND-widrig ist, selbst wenn hierdurch das gesamte Angebot nicht FRAND erscheinen mag, sondern es kommt auf eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Umstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).
- LG München I, 16.05.2024 - 7 O 4832/23
Patentverwerterin als Klägerin in einem FRAND-Fall
Er hat vielmehr ein Interesse daran, möglichst zügig eine Lizenz zu erhalten, um den Zeitraum abzukürzen, in dem er das Klagepatent oder das Patentportfolio mit dem Klagepatent unberechtigt, jedenfalls aber ohne Zahlung einer Vergütung nutzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).Dafür ist aber noch nicht in allen Fällen hinreichend, dass bereits eine einzelne Klausel eines Angebotes offensichtlich FRAND-widrig ist, selbst wenn hierdurch das gesamte Angebot nicht FRAND erscheinen mag, sondern es kommt auf eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Umstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).
- LG München I, 19.09.2024 - 7 O 14174/23
Ansprüche nach Patentverletzung
Er hat vielmehr ein Interesse daran, möglichst zügig eine Lizenz zu erhalten, um den Zeitraum abzukürzen, in dem er das Klagepatent oder das Patentportfolio mit dem Klagepatent unberechtigt, jedenfalls aber ohne Zahlung einer Vergütung nutzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).Dafür ist aber noch nicht in allen Fällen hinreichend, dass bereits eine einzelne Klausel eines Angebotes offensichtlich FRAND-widrig ist, selbst wenn hierdurch das gesamte Angebot nicht FRAND erscheinen mag, sondern es kommt auf eine Gesamtwürdigung aller vorliegenden Umstände an (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris).
- LG Frankfurt/Main, 25.02.2026 - 6 O 426/24
FRAND-Abschlussklage
(1) Es besteht in der Rechtsprechung und Literatur im Grunde genommen Einigkeit, dass die Heranziehung von Vergleichslizenzen zur Berechnung der Lizenzhöhe vorzugswürdig ist (…vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.11.2016 - I-15 U 66/15, GRUR-RS 2016, 21067 Rn. 16; OLG Karlsruhe, Urt. v. 2.2.2022 - 6 U 149/20, GRUR-RS 2022, 9468 Rn. 194;… LG Düsseldorf, Urt. v. 21.12.2021 - 4c O 42/20, GRUR-RS 2021, 50360 Rn. 228;… LG Düsseldorf, Urt. v. 31.03.2016 - 4 a O 126/14, GRUR-RS 2016, 08040 Rn. 159 f.;… LG München I, Urt. v. 30.09.2020 - 21 O 13026/19, GRUR-RS 2020, 50638 Rn. 199, 213 ff.;… LG München I, Beschl. v. 14.07.2025 - 7 O 64/25, 7 O 2750/25, Anlage B21, S. 6, 9: Top Down-Ansatz grundsätzlich problematisch;… Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, Kap. E Rn. 605;… Haedicke, GRUR Int. 2017, 661, 667; Saballek, GRUR 2023, 945, 947; zurückhaltend Kurtz/Straub, GRUR 2018, 136: nur Obergrenze, da Verträge unter Missbrauch abgeschlossen worden sein können;… vgl. ferner BGH, GRUR 2021, 585 Rn. 47: Diskriminierung durch erhebliche Abweichung von vergleichbaren Lizenzen). - LG München I, 02.05.2024 - 7 O 12029/23
Erfolgreiche Patentverletzungsklage betreffend die Implementierung des …
Er hat vielmehr ein Interesse daran, möglichst zügig eine Lizenz zu erhalten, um den Zeitraum abzukürzen, in dem er das Klagepatent oder das Patentportfolio mit dem Klagepatent unberechtigt, jedenfalls aber ohne Zahlung einer Vergütung nutzt (OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. Februar 2022 - 6 U 149/20 -, juris). - Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 22.11.2024 - UPC-CFI 210_2023 Denn der Patentnutzer hat bis auf extrem gelagerte Konstellationen stets die Pflicht, auf ein Angebot des SEP-Inhabers zu reagieren und mindestens seine Beanstandungen dagegen vorzubringen und um Nachbesserungen nachzusuchen (…vgl. aus der deutschen Rechtsprechung BGH GRUR 2021, 585 Rn. 71 - FRAND-Einwand II; OLG Karlsruhe GRUR 2022, 1145 Rn. 152 ff. - Steuerkanalsignalisierung II.).
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 06.02.2025 - ACT_545551/23 Denn der Patentnutzer hat bis auf extrem gelagerte Konstellationen stets die Pflicht, auf ein Angebot des SEP-Inhabers zu reagieren und mindestens seine Beanstandungen dagegen vorzubringen und um Nachbesserungen nachzusuchen (…vgl. aus der deutschen Rechtsprechung BGH GRUR 2021, 585 Rn. 71 - FRAND- Einwand II; OLG Karlsruhe GRUR 2022, 1145 Rn. 152 ff. - Steuerkanalsignalisierung II.).
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 22.11.2024 - ACT_545551/23 Denn der Patentnutzer hat bis auf extrem gelagerte Konstellationen stets die Pflicht, auf ein Angebot des SEP-Inhabers zu reagieren und mindestens seine Beanstandungen dagegen vorzubringen und um Nachbesserungen nachzusuchen (…vgl. aus der deutschen Rechtsprechung BGH GRUR 2021, 585 Rn. 71 - FRAND- Einwand II; OLG Karlsruhe GRUR 2022, 1145 Rn. 152 ff. - Steuerkanalsignalisierung II.).
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer Mannheim, 06.02.2025 - ORD_6393/25 Denn der Patentnutzer hat bis auf extrem gelagerte Konstellationen stets die Pflicht, auf ein Angebot des SEP-Inhabers zu reagieren und mindestens seine Beanstandungen dagegen vorzubringen und um Nachbesserungen nachzusuchen (…vgl. aus der deutschen Rechtsprechung BGH GRUR 2021, 585 Rn. 71 - FRAND- Einwand II; OLG Karlsruhe GRUR 2022, 1145 Rn. 152 ff. - Steuerkanalsignalisierung II.).
- Einheitliches Patentgericht, Lokalkammer München, 18.12.2024 - ACT_459771/23
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 149/20 |
Kurzfassungen/Presse (7)
- lto.de (Kurzinformation)
Tarifwechsel mit neuem Smartphone: Zwei Jahre Verlängerung für Handyvertrag sind zulässig
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Mobilfunkvertragsverlängerung - für weitere 2 Jahre
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über 2 ...
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über zwei Jahre hinaus zulässig
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mobilfunkvertrag vorzeitig verlängert - Bei vorzeitiger Verlängerung mit neuem Smartphone ist eine Vertragsbindung von mehr als zwei Jahren zulässig
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über 2 Jahre hinaus zulässig
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mobilfunkvertrag: Vertragsbindung bei Verlängerung mit neuem Smartphone über 2 Jahre hinaus zulässig - OLG Köln bestätigt Urteil des LG Bonn
Verfahrensgang
- LG Aachen, 27.11.2020 - 42 O 38/20
- LG Bonn, 01.12.2020 - 11 O 31/20
- OLG Köln, 23.04.2021 - 6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 149/20
- OLG Köln, 28.05.2021 - 6 U 160/20
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