Rechtsprechung
| KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 407 Abs 1 HGB, § 426 HGB, § 434 Abs 1 HGB, § 439 Abs 2 HGB, § 280 Abs 1 BGB
Schadensersatz wegen Kranhavarie: Anwendbarkeit von Frachtrecht bei Transport von Gütern zur Entsorgung durch den Beförderer; Haftungsbeschränkung bei Verursachung von Schäden an Rechtsgütern Dritter beim Transport; Eintrittspflicht des Versicherers aus einer ... - rabüro.de
Zur Haftung für Schäden durch einen Kranunfall
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rechtsnatur eines Vertrages über den Abtransport und die Entsorgung von Abrissmaterial
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Haftung beim Abtransport von Abrissmaterial
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auf einen Vertrag über den Abtransport von Abrissmaterial von der Baustelle und dessen Entsorgung durch den Auftragnehmer finden die Vorschriften des Frachtrechts keine Anwendung; Umfang der Eintrittspflicht des Versicherers aus kombinierter Bauleistungsversicherung und ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abtransport und Entsorgung von Abrissmaterial: Kein Frachtrecht! (IBR 2011, 405)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- BauR 2011, 1666
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.11.2009 - VII ZR 1/09
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Gegen das die Klage überwiegend abweisende Urteil erhob die Klägerin Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof zum Aktenzeichen VII ZR 1/09, die zurückgewiesen wurde.Rn. 32 Hilfsweise erklärt sie die Aufrechnung mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren - VII ZR 1/09 - in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen (Bd. II, Bl. 126 d. A.).
Rn. 66 2. Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.
- KG, 28.11.2008 - 7 U 231/07
Umsturz eines Baukrans: Rechtsnatur eines Vertrages über Krangestellung; Haftung …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Rn. 3 Ansprüche wegen eigener Schäden machte die Klägerin gegenüber der Beklagten zu 2) in dem vor dem Landgericht Berlin geführten Rechtsstreit zum Aktenzeichen 22 O 50/06 (7 U 231/07 Kammergericht) geltend.Rn. 66 2. Die Beklagte kann jedoch mit einem Kostenerstattungsanspruch aus dem von der Klägerin gegen das Urteil des Kammergerichts zum Aktenzeichen 7 U 231/07 erfolglos geführten Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren zum Aktenzeichen VII ZR 1/09 in Höhe von 5.011,-- EUR nebst Zinsen aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Berlin vom 26.2.2010 - 22 O 50/06 - (dort IV/166 f. d. A.) aufrechnen.
- BGH, 19.01.1973 - I ZR 4/72
Anwendung der allgemeinen Vorschriften bei schuldhafter Verletzung vertraglicher …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Unter Ablieferung ist der Vorgang zu verstehen, durch den der Frachtführer die zur Beförderung erlangte Obhut über das Gut mit ausdrücklicher oder stillschweigender Einwilligung des Verfügungsberechtigten wieder aufgibt und diesen in die Lage versetzt, die tatsächliche Gewalt über das Gut auszuüben (vgl. BGH VersR 1973, 350, Rz 11 zitiert nach juris;… Czerwenka aaO, Rdnr. 13, 35 m.w.N).
- BGH, 06.07.2010 - VI ZB 31/08
Prozesskostenhilfe im Verkehrsunfallprozess mit dem Vorwurf einer …
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Falls eine solche vorläge, würde dies nicht eine Verfahrenstrennung erforderlich machen, sondern die Vertretung der Beklagten zu 2) durch einen eigenen Prozessbevollmächtigten (vgl. BGH Beschluss vom 6.7.210 - IV ZB 31/08 -, VersR 2010, 1472 im Bereich der gesetzlichen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung). - BGH, 10.12.1993 - V ZR 168/92
Bemessung der Beschwer bei Verurteilung zur Beseitigung einer Eigentumsstörung
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
So genügt z. B. das Umsetzen einer Maschine mit Hilfe eines Krans von einem Stockwerk eines Gebäudes in ein anderes (BGH, Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 196/92 -, VersR 94 Seite 365;… Czerwenka aaO, Rz 25). - BGH, 15.12.1994 - I ZR 196/92
Grobe Fahrlässigkeit bei Umsetzung einer Maschine mittels eines Krans
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
So genügt z. B. das Umsetzen einer Maschine mit Hilfe eines Krans von einem Stockwerk eines Gebäudes in ein anderes (BGH, Urteil vom 15.12.1994 - I ZR 196/92 -, VersR 94 Seite 365;… Czerwenka aaO, Rz 25). - BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61
Betriebshaftpflichtversicherung
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Unabhängig davon handelt nach ständiger Rechtsprechung des BGH der Versicherer rechtsmissbräuchlich, wenn er sich auf die mangelnde Befugnis des Versicherten, den Anspruch selbst geltend zu machen, beruft, obwohl es an billigenswerten Gründen des Versicherungsnehmers fehlt, die Zustimmung nicht zu erteilen (grundlegend BGHZ 41, 327). - BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 165/81
Umfang der Ausschlußklausel
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Sie kann daher unmittelbar die Freistellung von ihren Freistellungsverpflichtungen und die Zahlung verlangen, weil sie wegen der Aufrechnung ihrer eigenen Werklohnansprüche nebst Nebenforderungen verlustig ging (vgl. zur Leistungsklage im Deckungsprozess BGH VersR 1984, Seite 252). - KG, 05.08.2008 - 21 U 138/05
Auszug aus KG, 11.01.2011 - 6 U 177/09
Insoweit haben die Parteien den Rechtsstreit 23 O 313/04 vor dem Landgericht Berlin (21 U 138/05 Kammergericht Berlin) geführt.
- OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 2 U 46/12
Aufwendungsersatzansprüche bei Vorliegen mangelhaft eingebauter Fenster wegen …
Die Beklagten zu 2) und 4) sind deshalb "wie Gesamtschuldner" zu verurteilen (vgl. Kammergericht 6 U 177/09, Urteil vom 11.01.2011; OLG Düsseldorf I - 24 U 116/09, Beschluss vom 18.01.2010, juris). - OLG Frankfurt, 17.03.2020 - 5 U 48/19
Vertragspflichten bei der entgeltlichen Gestellung eines Raupenkrans zur …
Entscheidend ist insoweit, dass ein konkreter Beförderungserfolg geschuldet wird und nicht bloß eine Beförderungshandlung (vgl. KG Berlin, Urteil vom 11. Januar 2011, 6 U 177/09, Rz. 64 - Juris).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
§ 12 Abs. 2 UWG
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
UWG § 12 Abs. 2
- rechtsportal.de
UWG § 12 Abs. 2
Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
§ 12 Abs. 2 UWG; § 542 ZPO
Bei einer einstweiligen Verfügung sollten nicht noch lange Verhandlungen geführt werden / Zum Entfall der Dringlichkeit - online-und-recht.de (Kurzinformation)
Zögerliches Verhalten im einstweiligen Rechtsschutz lässt Dringlichkeit entfallen
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Eilbedürftigkeit im einstweiligen Rechtsschutz entfällt bei zögerlichem Verhalten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Beseitigung der Dringlichkeitsvermutung durch Verzicht auf die Zwangsvollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung
Verfahrensgang
- LG Köln, 21.10.2009 - 84 O 43/09
- OLG Köln, 29.01.2010 - I-6 U 177/09
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2010, 448
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 07.02.2019 - 20 U 101/18
Anforderungen an die Vollziehung einer Beschlussverfügung
Nach der Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 29.03.2018, I-20 U 114/17, im Anschluss an OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; GRUR-RR 2018, 95; aA Isele WRP 2017, 1050) ist es zwar dringlichkeitsschädlich, wenn der Antragsteller, der eine einstweilige Verfügung erwirkt hat, gegen ihm bekannt gewordene Verstöße des Antragsgegners nicht in angemessener Zeit mit Anträgen auf Verhängung von Ordnungsmitteln vorgeht, was die Zustellung einer Ausfertigung nach § 750 ZPO voraussetzt. - OLG Düsseldorf, 29.03.2018 - 20 U 114/17
Ordnungsmittelantrag und Dringlichkeit - Schwierigkeiten des einstweiligen …
Es ist in Rechtsprechung und Literatur nicht erst seit der von der Antragsgegnerin zitierten Entscheidung des OLG Köln vom 07.04.2017, Az. 6 U 135/16 (GRUR-RR 2018, 95) ganz überwiegend anerkannt, dass es auch dringlichkeitsschädlich ist, wenn der Antragsteller zunächst eine einstweilige Verfügung erwirkt, von dieser dann aber trotz fortgesetzter Verstöße des Antragsgegners keinen Gebrauch macht (vgl. KG GRUR-RR 2015, 181 Rdnr. 31; BeckRS 2011, 09414; BeckRS 2010, 13662; OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; OLG Frankfurt BeckRS 2010, 16885; Fezer/Büscher/Obergfell, UWG, 3. Aufl, § 12 Rdnr. 86; Schlingloff in: MüKo-UWG, 2. Aufl., § 12 Rdnr. 399; Feddersen in: Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 11. Aufl., 54. Kapitel Rdnr. 24a; Berneke/Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Aufl., Rdnr. 211).Zum einen geht der Autor schon in der Annahme fehl, die von ihm zitierten Obergerichte Köln, Berlin (KG) und Hamburg hätten die Dringlichkeit in den Entscheidungen GRUR-RR 2010, 448, GRUR-RR 2010, 358, WRP 2011, 932, WRP 1996, 1047 und GRUR 2015, 181 (182) nur deshalb verneint, weil ausdrücklich erklärt worden sei, auf die Vollstreckung zu verzichten, und ankündigungsgemäß keinerlei Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet wurden.
So heißt es in der Entscheidung des OLG Köln (GRUR-RR 2010, 448):.
- KG, 08.04.2011 - 5 U 140/10
Vollzug einer Auskunftsverfügung
Unbeschadet der - obergerichtlich umstrittenen - Frage, ob nach Erwirkung einer einstweiligen Leistungsverfügung die Nichtbeantragung eines - wegen Nichterfüllung an sich erwirkbaren - Zwangsmittels nach § 888 ZPO binnen der Monatsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO vollziehungsschädlich ist, kann sich ein diesbezüglich längeres Zuwarten ohne sachlichen Grund als ein Fall dringlichschädlich-zögerlicher Betreibung des Eilverfahrens im Vollstreckungsstadium erweisen und sonach den Verfügungsgrund entfallen lassen (Fortführung von OLG Frankfurt ZLR 2010, 458; OLG Köln GRUR-RR 2010, 448; Senat Magazindienst 2010, 951).
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Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 6 U 177/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Fristlose Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses: Kündigung wegen Fehlens hinreichend qualifizierten Personals zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns
- ra.de
- ibr-online
Kein qualifiziertes Personal: Außerordentliche Kündigung!
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schadensersatzanspruch nach fristlosen Kündigung wegen Pflichtverletzung auf Grund des Fehlens von qualifizierten Mitarbeitern i.R.v. Elektrizitätsarbeiten unter Spannung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Keine Zertifizierung des Auftragnehmers: Kündigung durch Auftraggeber! (IBR 2012, 14)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 29.09.2009 - 35 O 141/08
- OLG Stuttgart, 14.09.2010 - 6 U 177/09
- BGH, 08.09.2011 - VII ZR 170/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 27.03.2013 - 16 U 51/11
Keinen deutschsprachigen Bauleiter gestellt: Keine Minderung des Werklohns …
Diese kann - wie auch die Verletzung sonstiger Vertragspflichten - einen Schadensersatzanspruch auslösen oder - ggfs. nach entsprechender Abmahnung - auch die Kündigung des Vertrages rechtfertigen (so z.B. die von der Beklagten vorgelegte Entscheidung des OLG Stuttgart vom 14.9.2010 - 6 U 177/09, IBR 2012, 14, Volltext über juris).
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