Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Erstattung der für eine berechtigte Abmahnung angefallenen Aufwendungen; Sittenwidriges Ausnutzen des Rufs einer fremden Kennzeichnung durch Gebrauch einer identischen oder ähnlichen Bezeichnung; Begriff des Wettbewerbsverhältnisses im Sinn des Gesetzes ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 22.09.1992 - 81 O 13/92
- OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Papierfundstellen
- GRUR 1993, 688
- BB 1993, 2335
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 29.11.1984 - I ZR 158/82
DIMPLE
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S.";… siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).Dies kann auch in der Weise geschehen, daß der Verletzer durch den Gebrauch einer fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren besonderen Ruf für sich auszunutzen sucht (vgl. BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").
Rn. 34 Soweit die Beklagte unter Hinweis auf die "D. "-Entscheidung des BGH (GRUR 1985, 550, 553) die Ansicht vertritt, die Anmeldung und Eintragung des Zeichens für eine Ware begründe noch nicht die Annahme einer Benutzungsabsicht, ist dies dem zitierten Urteil in dieser Allgemeinheit nicht zu entnehmen.
- BGH, 29.11.1990 - I ZR 13/89
Salomon - Rufausbeutung
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S.";… siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).Dies kann auch in der Weise geschehen, daß der Verletzer durch den Gebrauch einer fremden Kennzeichnung deren wirtschaftlich verwertbaren besonderen Ruf für sich auszunutzen sucht (vgl. BGHZ 93, 96, 98 = GRUR 1985, 550 - "D."; GRUR 1991, 465, 466 - "S.").
- BGH, 09.12.1982 - I ZR 133/80
Rolls-Royce
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH GRUR 1983, 247, 248 - "R."; 1985, 550, 552 - "D."; 1991, 465, 466 - "S.";… siehe auch Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Auflage, Randnr. 564 zu § 1 UWG).
- BGH, 06.12.1990 - I ZR 297/88
"SL"; Verkehrsgeltung eines aus zwei Buchstaben bestehenden Warenzeichens; …
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Rn. 16 Der Tatbestand der rufmäßigen Ausbeutung branchenfremder Marken ist dann erfüllt, wenn das Kennzeichen für die unter ihm vertriebenen Waren einen überragenden Ruf im Verkehr besitzt, der auch wirtschaftlich verwertbar ist (vgl. BGH a.a.O. und GRUR 1991, 609, 612 - "SL"). - BGH, 23.05.1991 - I ZR 286/89
Kastanienmuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz; Schadensberechnung
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Entscheidend ist insoweit, ob die Beklagte bewußt, d.h. in Kenntnis der maßgeblichen Tatumstände, gehandelt hat (…vgl. BGH a.a.O., 553; siehe auch BGH GRUR 1991, 914 - "Kastanienmuster"). - BGH, 24.11.1959 - I ZR 88/58
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Köln, 16.04.1993 - 6 U 181/92
Die von der Beklagten in diesem Zusammenhang zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (GRUR 1960, 186 - "Arctus") betraf den Fall einer bereits eingetretenen Zeichenverletzung und Schädigung.
- LG Düsseldorf, 04.04.1997 - 34 O 191/96
Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht
Nach ständiger Rechtsprechung zum Kennzeichnungsrecht stellt zwar bereits die Anmeldung eines verwechselbaren Zeichens für gleiche oder gleichartige Waren zu einem Register eine Beeinträchtigung eines älteren Rechts dar (vgl. RG GRUR 1942, 432, 437; OLG Düsseldorf, NJWE 1996, 275; OLG München, NJWE 1996, 253; OLG Köln, GRUR 1993, 688; Baumbach/Hefermehl, WZG, 12.Auflage 1985, § 24 Rdnr.10; v.Gamm, WZG, 1965, § 24 Rdnr.29; Giefers, Markenschutz, 4.Auflage 1995, Rdnr.224), allerdings gründet sich diese von der Rechtsprechung statuierte Vermutung im wesentlichen auf den im früheren § 11 WZG tatbestandlichen als Eintragungsvoraussetzung verlangten Benutzungswillen (…vgl. zuletzt noch OLG Düsseldorf a.a.O.). - OLG Köln, 29.06.2001 - 6 U 207/00
UWG -Recht; Bestandteil "Printer-Store" in einer Firma
Eine entsprechende Benutzungsvermutung besteht im Markenrecht im Falle der Anmeldung oder Eintragung eines verwechslungsfähigen Zeichens (vgl. z.B. OLG Köln, GRUR 1993, 688). - LG Düsseldorf, 10.03.1998 - 4 O 168/97
GINO GINELLI
Nach den hierzu von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen ist es unlauter, den hohen Rang einer fremden Marke als Werbevorspann für die eigene Ware zu verwenden (vgl. BGH, GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550, 552 - Dimple; GRUR 1991, 465, 466 - Salomon; GRUR 1991, 863, 864 - Avon; OLG Köln, GRUR 1993, 688 - Bayley's).Der Tatbestand der rufmäßigen Ausbeutung branchenfremder Marken ist danach dann erfüllt, wenn das Kennzeichen für die unter ihm vertriebenen Marken einen überragenden Ruf im Verkehr besitzt, der auch für das andere Warengebiet wirtschaftlich verwertbar ist (vgl. BGH, GRUR 1983, 247, 248 - Rolls-Royce; GRUR 1985, 550, 552 - Dimple; GRUR 1991, 465, 466 - Salomon; OLG Köln, GRUR 1993, 688 - Bayley's;… Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 19. Aufl., § 1 UWG Rdnr. 564 ff).
- OLG Köln, 13.06.1997 - 6 W 40/97
Entstehen eines Unterlassungsanpruchs des Inhabers einer verwechslungsfähigen …
Rn. 6 Baumbach/Hefermehl, Warenzeichenrecht, § 24 WZG RN 10 m.w.N.; Fezer, Markenrecht, § 14 l1arkenG RZ 510; ausführlich: v.Gamm, Warenzeichengesetz, § 24 RZ 29, m.w.N.; Senat, GRUR 93, 688 f - "Bailey's").
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)
Zugabe der Haftungstatsachen; Unrichtigkeit des Geständnisses; Abweisung der Klage; Mitverklagter Haftpflichtversicherer; Vortäuschen eines Schadensfalles
- rechtsportal.de (Leitsatz)
PflVG § 3 Nr. 8
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Zugabe der Haftungstatsachen; Unrichtigkeit des Geständnisses; Abweisung der Klage; Mitverklagter Haftpflichtversicherer; Vortäuschen eines Schadensfalles
Papierfundstellen
- NJW-RR 1993, 677
- VersR 1993, 1094
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75
Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92
Hier verfahren manche Gerichte im Anschluß an BGH VersR 1978, 865=NJW 1978, 2154 wie folgt: Gegen den Versicherer könne die Klage keinen Erfolg haben, weil der Schadensfall (Unfall) nicht nachgewiesen sei.Denn zweifellos sollte die Einführung des Direktanspruchs gegen den Versicherer die Position des Geschädigten nicht verschlechtern, sondern verbessern (BGH VersR 1978, 862, 864 re.
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 314/91
Bindungswirkung und Trennungsprinzip im Haftpflichtprozeß - Interessenwahrung bei …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92
Im nachfolgenden Deckungsprozeß ist das Urteil, soweit es den Haftungstatbestand angeht, bindend (sogen. Trennungsprinzip - zuletzt BGH, Urteil vom 30.09.1992, IV ZR 314/91). - BGH, 13.12.1977 - VI ZR 36/76
Schadensersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls - Sittenwidrigkeit der …
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92
Hier verfahren manche Gerichte im Anschluß an BGH VersR 1978, 865=NJW 1978, 2154 wie folgt: Gegen den Versicherer könne die Klage keinen Erfolg haben, weil der Schadensfall (Unfall) nicht nachgewiesen sei. - OLG Karlsruhe, 22.06.1989 - 9 U 340/87
Klagabweisung trotz Säumnis bei gestelltem Unfall
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92
Dies komme dem Versicherungsnehmer nach § 3 Nr. 9 PflVG zugute, mit der Folge, daß, wenn die den Versicherer betreffende Entscheidung nicht anfechtbar ist, auch die Klage gegen den Versicherungsnehmer trotz seines Geständnisses abzuweisen sei (so OLG Köln VersR 1982, 860 und ähnlich OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1369). - OLG Köln, 06.11.1981 - 20 U 55/81
Auszug aus OLG Oldenburg, 04.12.1992 - 6 U 181/92
Dies komme dem Versicherungsnehmer nach § 3 Nr. 9 PflVG zugute, mit der Folge, daß, wenn die den Versicherer betreffende Entscheidung nicht anfechtbar ist, auch die Klage gegen den Versicherungsnehmer trotz seines Geständnisses abzuweisen sei (so OLG Köln VersR 1982, 860 und ähnlich OLG Karlsruhe NJW-RR 1990, 1369).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 21.01.1993 - 6 U 181/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1994, 580
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 01.10.2008 - 2 U 110/08
Zur Haftung des Lagerverwalter
Die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verlangt vom Lagerhalter, dass er sich über die Eignung des Lagerraumes für die Einlagerung von Waren Klarheit verschafft und nur geeignete Räumlichkeiten zur Einlagerung verwendet (BGH VersR 1986, 1019, 1020; Hanseatisches Oberlandesgericht, Urteil vom 21.01.1993 - 6 U 181/92; OLG Hamburg TransportR 2003, 403 f.; OLG Köln, Urteil vom 13.09.2005 - 3 U 40/05 - TransportR 2006, 401).
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