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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,63400
OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18 (https://dejure.org/2019,63400)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19.11.2019 - 6 U 250/18 (https://dejure.org/2019,63400)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 19. November 2019 - 6 U 250/18 (https://dejure.org/2019,63400)
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.02.2018 - XI ZR 160/17

    Verbraucherdarlehensvertrag: Vorliegen eines Fernabsatzvertrages bei persönlichem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18
    Nur in Fällen, in denen der Verbraucher keine Möglichkeit hat, vor Vertragsschluss den Vertragsgegenstand persönlich in Augenschein zu nehmen oder im persönlichen Gespräch mit dem Unternehmer oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter Fragen zu stellen und Unklarheiten auszuräumen, besteht ein Bedürfnis für ein zweiwöchiges Widerrufsrecht (BGH, Urteil vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, Rn. 21, juris, m.w.N.).

    Das ergibt sich insbesondere nicht aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 27. Februar 2018 - XI ZR 160/17 -, juris.

  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 380/03

    Anbahnung eines Fernabsatzvertrages durch einen Boten; Einholung der Unterschrift …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18
    Damit ist aber keine Vollmacht zum Abschluss des Vertrages im technischen Sinne gemeint, wie sich aus der an der fraglichen Stelle erfolgenden Bezugnahme des Bundesgerichtshofs auf seine frühere Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - III ZR 380/03 -, juris, ergibt: Denn dort (…a. a. O., Rn. 22) sind die Anforderungen an die eingeschaltete Person unabhängig von einer Bevollmächtigung im technischen Sinne dahin definiert, dass der Verbraucher die Möglichkeit gehabt haben muss, vor Vertragsschluss im persönlichen Gespräch Fragen zu stellen und Unklarheiten auszuräumen, wie es beispielsweise bei - wie hier - Vermittlern, Verhandlungsgehilfen oder sonstigen Repräsentanten des Unternehmens der Fall ist, die wegen der Einzelheiten der Leistung Rede und Antwort stehen.
  • BGH, 26.03.2019 - XI ZR 372/18

    Fehlerhafte Kapitalanlageberatung bei mittelbarer Beteiligung an einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18
    Rn. 27 Eine Widerrufsbelehrung, die um eine vermeintliche gesetzliche Pflicht zu erfüllen oder rein vorsorglich erteilt wird, obwohl ein gesetzliches Widerrufsrecht nicht besteht, ist aus der maßgeblichen Sicht eines durchschnittlichen Kunden bei der gebotenen objektiven Auslegung nicht als Angebot auf Vereinbarung eines voraussetzungslosen vertraglichen Widerrufsrechts zu verstehen (BGH, Beschluss vom 26. März 2019 - XI ZR 372/18 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 16.04.2019 - XI ZR 755/17

    Widerruf der auf den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2019 - 6 U 250/18
    Eine Fernabsatzsituation scheidet aus, wenn der Darlehnsnehmer - wie hier - einem Verhandlungsgehilfen in unmittelbarem persönlichen Kontakt gegenübertritt, der über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers nähere Auskünfte geben kann (vgl. BGH, Urteil vom 16. April 2019 - XI ZR 755/17 -, Rn. 20).
  • OLG Köln, 24.03.2022 - 15 U 195/21

    Widerruf eines Kfz-Leasingvertrags mit Kilometerabrechnung ohne …

    Rn. 27 cc) Dass aufbauend darauf in Vertragsanbahnungsgestaltungen für Leasingverträge, die mit der Situation im vorliegenden Fall vergleichbar und die im Marktgeschehen häufig anzutreffend sind, dann kein Fall des § 312c BGB vorliegt, entspricht zu Recht auch der herrschenden Meinung (…OLG Hamm v. 28.10.2021 - 18 U 60/21, BeckRS 2021, 35853 Rn. 34 ff.;… OLG Frankfurt v. 26.10.2021 - 17 U 80/21, BeckRS 2021, 37583 Rn. 22 ff.; v. 19.05.2021 - 17 U 57/20, n.v. = Anlage B 1, Bl. 192 ff. d.A.;… OLG Brandenburg v. 25.08.2021 - 4 U 209/20, BeckRS 2021, 26806 Rn. 22 ff.; OLG München v. 21.06.2021 - 32 U 1138/21, n.v. = Anlage B 10 =Bl. 201 ff. d. Senatshefts; OLG München v. 11.03.2021 - 32 U 391/21, n.v.: OLG Stuttgart v. 08.03.2021 - 6 U 91/19, BeckRS 2021, 4056 Rn. 6 f. und für Darlehensverträge in Autohäusern auch OLG Stuttgart v. 19.11.2019 - 6 U 250/18, juris Rn. 21 ff.;… siehe ferner BeckOGK-BGB/Ziemßen, Stand: 01.01.2022, § 535 Rn. 1261), wenn nicht doch ausnahmsweise nur eine "ausschließliche" Verwendung von Fernkommunikationsmitteln erfolgt ist, was wertungsmäßig dadurch denkbar wäre, dass der eingeschaltete "Vermittler" tatsächlich keinerlei Informationen hätte geben und wirklich nur wie ein "Post-Ident-Prüfer" agiert hat, also nicht in der Lage zu weiteren Information dem Verbraucher gegenüber war.
  • OLG Brandenburg, 12.01.2022 - 4 U 30/21

    Widerruf eines Vertrages über ein grundschuldgesichertes Verbraucherdarlehen; …

    Soweit in der vorgenannten Entscheidung von einem "vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter" die Rede ist, wird schon durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Oktober 2014 - III ZR 380/08 (…juris Rn. 22) klar, dass insoweit allein eine Person gemeint ist, welche in der Lage und damit beauftragt ist, dem Verbraucher in einem persönlichen Gespräch nähere Auskünfte über die angebotene Ware oder Dienstleistung zu geben (vgl. auch OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2020 - 12 U 172/19, Rn. 21 juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. November 2019 - 6 U 250/18, Rn. 23 juris; OLG Frankfurt, - nach Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde rechtskräftiger - Beschluss vom 26. Oktober 2021 - 17 U 80/21 - Rn 26 juris; ferner OLG Hamm, Urteil vom 28. Oktober 2021 - 18 U 60/21 - Rn 51 ff juris).
  • OLG Brandenburg, 25.08.2021 - 4 U 209/20

    Rechte des Verbrauchers bei einem Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung

    Soweit in der vorgenannten Entscheidung von einem "vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter" die Rede ist, wird schon durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Oktober 2014 - III ZR 380/08 (…juris Rn. 22) klar, dass insoweit allein eine Person gemeint ist, welche in der Lage und damit beauftragt ist, dem Verbraucher in einem persönlichen Gespräch nähere Auskünfte über die angebotene Ware oder Dienstleistung zu geben (vgl. auch OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2020 - 12 U 172/19, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. November 2019 - 6 U 250/18, juris Rn. 23).

    Abgesehen davon, dass - wie die vom Kläger selbst vorgelegten Vertragsunterlagen zeigen - vom Mitarbeiter des Autohauses für den Abschluss des Vertrages nicht nur ein Formular nach Vorgaben der Beklagten auszufüllen, sondern die notwendigen Angaben des Klägers erst zu ermitteln waren, sind die vom Autohaus erbrachten Beratungsleistung zum Teil sogar dokumentiert, namentlich in dem als Anlage B1 (Bl. 147R d. A.) vorliegenden Beratungsprotokoll nach § 61 Abs. 1 VVG zur Beantragung von optionalen Versicherungsprodukten (so auch OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2020 - 12 U 172/19, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. November 2019 - 6 U 250/18, juris Rn. 23 ferner auch LG Darmstadt…, Urteil vom 26. April 2021 - 1 O 191/20, juris Rn. 30).

  • LG Hamburg, 21.04.2023 - 302 O 211/22
    Rn. 39 Fernabsatzverträge sind gemäß § 312c Abs. 1 BGB Verträge, "bei denen der Unternehmer oder eine in seinem Namen oder Auftrag handelnde Person und der Verbraucher für die Vertragsverhandlungen und den Vertragsschluss ausschließlich Fernkommunikationsmittel verwenden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt." Der Vertrag ist dann nicht "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel" geschlossen, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2019, 6 U 250/18, Rz. 19, juris).

    Rn. 40 Dies steht in Einklang mit Art. 2 Nr. 1 der Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (im Folgenden: Fernabsatzrichtlinie) und Art. 2 a) der Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. September 2002 über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher und zur Änderung der Richtlinie 90/619/EWG des Rates und der Richtlinien 97/7/EG und 98/27/EG, wonach ein Fernabsatzvertrag nur vorliegt, wenn der Unternehmer für den Vertrag "bis zu und einschließlich dessen Abschlusses" - also auch bei der Anbahnung des Vertrages - ausschließlich Fernkommunikationstechniken verwendet (siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 19. November 2019, 6 U 250/18, Rz. 20, juris).

  • LG Bonn, 23.09.2021 - 19 O 212/20
    Rn. 52 Das unter Punkt II. 3 zum Fernabsatz Ausgeführte steht zudem im Einklang mit Art. 2 Nr. 1 der europarechtlichen Fernabsatzrichtlinie 97/7/EG und Art. 2 a) der Richtlinie 2002/65/EG über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, wonach ein Fernabsatzvertrag nur vorliegt, wenn der Unternehmer für den Vertrag "bis zu und einschließlich dessen Abschlusses" - also auch bei der Anbahnung des Vertrages - ausschließlich Fernkommunikationstechniken verwendet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2019 - 6 U 250/18 -, Rn. 20, juris; nachgehend BGH, Beschluss vom 06.10.2020, XI ZR 38/20), so dass es auch insoweit keiner Vorlage an den Europäischen Gerichtshof und mangels Vorgreiflichkeit auch keiner Aussetzung des Verfahrens bedarf.
  • OLG Stuttgart, 08.03.2021 - 6 U 91/19

    Kfz-Leasingvertrag: Widerrufsrecht des Leasingnehmers bei Fernabsatzvertrag und …

    Ob der Vermittler von der Beklagten zum Abschluss des Leasingvertrages auch im technischen Sinn bevollmächtigt war, ist nicht maßgeblich (so im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags bereits Senat, Urteil vom 19. November 2019 - 6 U 250/18 -, Rn. 23 , juris; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 38/20 -).
  • OLG Stuttgart, 09.03.2021 - 6 U 117/20
    Ob der Vermittler von der Beklagten zum Abschluss des Leasingvertrages auch im technischen Sinn bevollmächtigt war, ist nicht maßgeblich (so im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehensvertrags bereits Senat, Urteil vom 19. November 2019 - 6 U 250/18 -, Rn. 23 , juris; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen, BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - XI ZR 38/20 -).
  • LG München I, 20.12.2021 - 22 O 2667/21

    Widerruf eines Kilometerleasingvertrags

    Soweit in der vorgenannten Entscheidung von einem "vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter" die Rede ist, wird schon durch die ausdrückliche Bezugnahme auf das Urteil vom 21. Oktober 2014 - III ZR 380/08 (…juris Rn. 22) klar, dass insoweit allein eine Person gemeint ist, welche in der Lage und damit beauftragt ist, dem Verbraucher in einem persönlichen Gespräch nähere Auskünfte über die angebotene Ware oder Dienstleistung zu geben (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 25. August 2021 - 4 U 209/20; OLG Köln…, Beschluss vom 11. August 2020 - 12 U 172/19, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Beschluss vom 19. November 2019 - 6 U 250/18, juris Rn. 23).
  • LG Darmstadt, 26.04.2021 - 1 O 191/20
    Der Vertrag ist dann nicht "unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmittel" geschlossen, wenn der Verbraucher während der Vertragsanbahnung persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeiter des Unternehmers oder einem vom Unternehmer bevollmächtigten Vertreter hat (OLG Stuttgart, Urteil vom 19.11.2019, Az. 6 U 250/18).
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