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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2114
OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2023,2114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17.01.2023 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2023,2114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 17. Januar 2023 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2023,2114)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlauterer Wettbewerb durch im Internet angebotene Corona-Antigen-Schnelltests ohne Zulassung für die Eigenanwendung; Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren für die Abwehr einer Abmahnung wegen unlauteren Wettbewerbs; Erstattung von Kosten eines Testkaufs bei unlauterem ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2023, 354

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.10.2021 - I ZR 96/20

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen über die Lieferung und Montage eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Die Annahme einer Erstbegehungsgefahr setzt ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Anspruchsgegner sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten wird (BGH, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 - Kurventreppenlift, WRP 2022, 54 Rn. 35;… Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 32 - Bring mich nach Hause, m.w.N.).
  • BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 302/02

    Gefahrtragung bei Geschäften im Versandhandel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Erfüllungsort in zivilrechtlicher Hinsicht ist demnach grundsätzlich die Niederlassung des Verkäufers und die Gefahr geht nach § 447 Abs. 1 BGB über mit Auslieferung der Sache an das Transportunternehmen (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.2003 - VIII ZR 302/02, NJW 2003, 2153).
  • BGH, 04.07.2019 - I ZR 149/18

    Zum Einwand des Rechtsmissbrauchs gegenüber der Deutschen Umwelthilfe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGHZ 144, 165; Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 - Umwelthilfe, GRUR 2019, 966 Rn. 3).
  • BGH, 11.05.2017 - I ZR 60/16

    Testkauf im Internet - Nachweis eines Wettbewerbsverstoßes durch Testkäufer: …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Testmaßnahmen sind allerdings dann unlauter, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine begangene oder bevorstehende Verletzung vorliegen, der Tester vielmehr lediglich die Absicht verfolgt, einen Mitbewerber "hereinzulegen" oder wenn er mit verwerflichen Mitteln, insbesondere rechtswidrigen Handlungen, oder bei fehlenden Anhaltspunkten für begangene oder bevorstehende Rechtsverletzungen auf einen Wettbewerbsverstoß hinwirkt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90 - Nicola, BGHZ 117, 264f.; Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 204/96, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung I; Urteil vom 11. Mai 2017 - I ZR 60/16 - Testkauf im Internet, GRUR 2017, 1140 Rn. 31).
  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 53/18

    Störerhaftung bei nicht gesichertem WLAN-Anschluss - Altfälle

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Die Annahme einer Erstbegehungsgefahr setzt ernsthafte und greifbare tatsächliche Anhaltspunkte dafür voraus, dass der Anspruchsgegner sich in naher Zukunft rechtswidrig verhalten wird (BGH…, Urteil vom 20. Oktober 2021 - I ZR 96/20 - Kurventreppenlift, WRP 2022, 54 Rn. 35; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 53/18, GRUR 2019, 947 Rn. 32 - Bring mich nach Hause, m.w.N.).
  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 248/16

    Abmahnaktion II - Wettbewerbsrecht: Missbräuchliche Rechtsverfolgung durch …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Im Falle der gerichtlichen Geltendmachung eines wettbewerblichen Unterlassungsanspruches ist das Vorliegen eines Missbrauchs, da eine Prozessvoraussetzung betreffend, im Wege des Freibeweises zu prüfen (BGH, Versäumnisurteil vom 26. April 2018 - I ZR 248/16 - Abmahnaktion II, GRUR 2019, 199, Rn. 20).
  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Ein Missbrauch liegt vor, wenn der Anspruchsberechtigte mit der Geltendmachung des Anspruchs überwiegend sachfremde, für sich gesehen nicht schutzwürdige Interessen und Ziele verfolgt und diese als die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - I ZR 76/98 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung, BGHZ 144, 165;… Urteil vom 4. Juli 2019 - I ZR 149/18 - Umwelthilfe, GRUR 2019, 966 Rn. 3).
  • BGH, 24.02.2022 - I ZR 128/21

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen II - Anspruchsberechtigung von Mitbewerbern …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Mit der durch das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs mit Wirkung zum 2. Dezember 2020 eingefügten Bedingung soll Missbrauchsmöglichkeiten vorgebeugt werden, die sich aus einer nur pro forma, aber nicht ernsthaft und nachhaltig betriebenen Geschäftstätigkeit ergeben und sich durch ein Missverhältnis der Abmahntätigkeit zur sonstigen Geschäftstätigkeit auszeichnen können (BGH, Urteil vom 24. Februar 2022 - I ZR 128/21 - Zweitmarkt für Lebensversicherungen II, Rn. 14).
  • BGH, 10.12.2009 - I ZR 189/07

    Golly Telly

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Bestimmungen, die produktbezogene Absatzverbote oder Absatzbeschränkungen regeln, sind regelmäßig Marktverhaltensregelungen im Sinn des § 3a UWG (vgl. BGH, Urt. v. 10.12.2009 - I ZR 189/07 - Golly Telly, WRP 2010, 869).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 17.01.2023 - 6 U 26/22
    Testmaßnahmen sind allerdings dann unlauter, wenn keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine begangene oder bevorstehende Verletzung vorliegen, der Tester vielmehr lediglich die Absicht verfolgt, einen Mitbewerber "hereinzulegen" oder wenn er mit verwerflichen Mitteln, insbesondere rechtswidrigen Handlungen, oder bei fehlenden Anhaltspunkten für begangene oder bevorstehende Rechtsverletzungen auf einen Wettbewerbsverstoß hinwirkt (BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - X ZR 41/90 - Nicola, BGHZ 117, 264f.; Urteil vom 15. Juli 1999 - I ZR 204/96, GRUR 1999, 1017, 1019 - Kontrollnummernbeseitigung I;… Urteil vom 11. Mai 2017 - I ZR 60/16 - Testkauf im Internet, GRUR 2017, 1140 Rn. 31).
  • BGH, 25.02.1992 - X ZR 41/90

    Nicola

  • BGH, 27.04.2017 - I ZR 215/15

    Aufzeichnungspflicht - Wettbewerbsverstoß: Aufzeichnungspflicht für Saatgut als …

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 283/89

    Testfotos

  • BGH, 14.04.1965 - Ib ZR 72/63

    Warnschild

  • BGH, 26.06.1981 - I ZR 71/79

    Vertragswidriger Testkauf

  • OLG Brandenburg, 06.06.2023 - 6 U 86/21

    Verhängung von Ordnungsgeld und Ordnungshaft; Zulässigkeit der Gewährung von …

    Denn die Richtlinie steht solchen nationalen Regelungen nicht entgegen, die in ihren Ausnahmebereich fallen (BGH…, Urteil vom 27.04.2017 - I ZR 215/15 - Aufzeichnungspflicht, WRP 2017, 941 Rn. 28), dazu zählen nach § 3 Abs. 3 der RL 2005/29/EG Rechtsvorschriften in Bezug auf Gesundheitsaspekte (vgl. Senat, Urteil vom 17.01.2023 - 6 U 26/22, juris, Rn. 57; OLG München…, Urteil vom 12.04.2018 - 6 U 1679/17 Rn. 67).
  • OLG Koblenz, 29.03.2023 - 9 U 1408/22

    Wettbewerbsrecht: Abgabe von Corona-Antigen-Tests an Laien II

    Bei der Regelung des § 3 Abs. 4, 4a MPAV handelt es sich um eine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG , denn sie normiert eine produktbezogene Absatzbeschränkung, die dem Gesundheitsschutz von Verbrauchern zu dienen bestimmt ist, (vgl. OLG Brandenburg Beschluss vom 17.1.2023 - 6 U 26/22, GRUR - RS 2023, 1581 Rn. 43; BGH GRUR 2010, 754 - Golly Telly).

    Jedenfalls hat die Beklagte weder abgefragt, zu welcher der empfangsberechtigten Personengruppen der Besteller gehört, noch auch nur von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich die allgemeine Empfangsberechtigung durch "Anklicken" eines gesonderten "Kästchens" gesondert bestätigen zu lassen (so aber im Fall des OLG Brandenburg, Beschluss vom 17.01.2023 - 6 U 26/22, GRUR-RS 2023, 1581 ).

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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27057
OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27057)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25.08.2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27057)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 25. August 2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27057)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; StGB § 263; VO (EG) Nr. 715/2007 Art. 3 Nr. 10, Art. 5 Abs. 2; EG-FGV § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1; ZPO § 148, § 522 Abs. 2
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A4)

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller Aussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH ...

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller Aussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (22)

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Dies werde durch die Ausführungen des Generalanwalts Rantos im Rahmen seiner Schlussanträge vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 bestätigt.

    Rn. 38 a) Soweit der Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 (ECLI:ECLI:EU:C:2022:420) eine abweichende Ansicht vertritt, ist diese zum jetzigen Zeitpunkt weder für die deutschen Gerichte noch für den Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindlich.

    Rn. 47 5) Aus den unter II. 3. und 4. genannten Gründen besteht kein Anlass, das vorliegende Verfahren gemäß § 148 ZPO analog bis zu der Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (im Folgenden: Gerichtshof) in dem dort anhängigen Verfahren C-100/21 auszusetzen.

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20; Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19; Urteile vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20).

    Die Bejahung eines Vermögensschadens in der streitgegenständlichen Konstellation setzt voraus, dass die durch den unerwünschten Vertrag erlangte Leistung nicht nur aus rein subjektiv willkürlicher Sicht als Schaden angesehen wird, sondern dass auch die Verkehrsanschauung bei Berücksichtigung der obwaltenden Umstände den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig ansieht (BGH, Urteil vom 25.05.2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 46 m.w.N.).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Zwischen dieser etwaigen Vermögenseinbuße mit den denkbaren Vermögensvorteilen, die ein verfassungsmäßiger Vertreter der Beklagten (§ 31 BGB) für sich oder einen Dritten, etwa den Fahrzeughändler, erstrebt haben könnte, besteht jedoch keine Stoffgleichheit (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20).

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20; Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19; Urteile vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20).

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 190/20

    "Dieselverfahren": Daimler-Thermofenster

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Rn. 16 Überdies ist der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidungsserie vom 16.09.2021 (Urteile des BGH vom 16.09.2021, VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20) unabhängig vom konkret verwendeten Typ des Dieselmotors und herstellerübergreifend nunmehr zu dem Ergebnis gelangt, dass es im Hinblick auf die - bis heute bestehende! - unsichere Rechtslage bei der Beurteilung der Zulässigkeit des Thermofensters sowohl an einem besonders verwerflichen Verhalten des Herstellers als auch an dem erforderlichen Schädigungsvorsatz fehlt:.

    Es sind keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, dass der Gesetz- und Verordnungsgeber mit den genannten Vorschriften (auch) einen Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit und speziell des wirtschaftlichen Selbstbestimmungsrechts der einzelnen Käufer bezweckte und an die (auch fahrlässige) Erteilung einer inhaltlich unrichtigen Übereinstimmungsbescheinigung einen gegen den Hersteller gerichteten Anspruch auf (Rück-)Abwicklung eines mit einem Dritten geschlossenen Kaufvertrags hätte knüpfen wollen (vgl. BGH, Urteil vom 30.07.2020, Az. VI ZR 5/20; Urteil vom 25.05.2020, Az. VI ZR 252/19; Urteile vom 16.09.2021 - VII ZR 190/20, 286/20, 321/20 und 322/20).

  • OLG München, 01.03.2021 - 8 U 4122/20

    Dieselskandal: Keine hinreichenden Anhaltspunkte für eine sittenwidrige …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Fehlt es aber an einem solchen Rückruf für den konkreten Motortyp, müssen die erforderlichen hinreichenden Anhaltspunkte in anderer Weise dargelegt werden (OLG München, Beschluss vom 01. März 2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 39, juris).

    Unter den für den Prüfzyklus maßgebenden Bedingungen (Umgebungstemperatur, Luftfeuchtigkeit, Geschwindigkeit, Widerstand) entspräche die Rate der Abgasrückführung danach im normalen Fahrbetrieb derjenigen auf dem Prüfstand (OLG München, Beschluss vom 08.04.2021 - 8 U 4122/20 -, Rn. 25).

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Die die Verwerflichkeit begründende bewusste Täuschung lässt sich nicht dadurch konstruieren, dass die im Hause der juristischen Person vorhandenen kognitiven Elemente "mosaikartig" zusammengesetzt werden, weil eine solche Konstruktion dem personalen Charakter der Schadensersatzpflicht gemäß § 826 BGB nicht gerecht würde (BGH, Urteil vom 08. März 2021 - VI ZR 505/19 -, Rn. 23, juris).
  • BGH, 28.06.2016 - VI ZR 536/15

    Sittenwidrige Schädigung bei der Beteiligung an einer Fondsgesellschaft: …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Dabei ist zu beachten, dass über eine Wissenszusammenrechnung kein Weg zu dem für das Merkmal der Sittenwidrigkeit im Sinne des § 826 BGB erforderlichen moralischen Unwerturteil (Senatsurteil vom 28. Juni 2016 - VI ZR 536/15, NJW 2017, 250 Rn. 13, 22 f., 27 mwN) führt.
  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 381/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung der Rechtsschutzgarantie im …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Eine Rechtsfrage ist klärungsbedürftig, wenn zu ihr unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und noch keine höchstrichterliche Entscheidung vorliegt (BVerfG, Beschluss vom 08.12.2010, 1 BvR 381/10, Tz. 12 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 30.10.2020 - 17 U 296/19

    Dieselskandal-Haftung bei Software-Update

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Denn wenn - wie hier - die für die Typengenehmigung zuständige Behörde die vorgelegte Software in Kenntnis der darin enthaltenen Abschalteinrichtungen (insbesondere des Thermofensters) auch und gerade im Hinblick auf das dadurch beeinflusste weitere Emissionsverhalten absegnet, muss das OBD dies dergestalt nachvollziehen können, dass die Warnlampe im Realbetrieb gerade nicht schon dann anspringt, wenn die angebliche Grenzwertüberschreitung allein auf nach Ansicht des KBA zulässiges Verhalten zurückzuführen ist (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Oktober 2020 - 17 U 296/19).
  • OLG Schleswig, 13.08.2021 - 17 U 9/21

    Haftung des Fahrzeugherstellers bei Inverkehrbringen eines Neuwagens des Modell …

    Auszug aus OLG Bamberg, 25.08.2022 - 6 U 26/22
    Rn. 46 Für den Kläger hat damit bei verständiger Würdigung gerade keine Situation bestanden, welche den Vertragsschluss als unvernünftig, den konkreten Vermögensinteressen nicht angemessen und damit als nachteilig erscheinen ließe (so im Ergebnis auch OLG München Urteil vom 14.04.2021 - 15 U 3584/20 - juris; OLG Schleswig, Urteil vom 13.08.2021 - 17 U 9/21 - juris).
  • OLG München, 14.04.2021 - 15 U 3584/20

    Darlegungs- und Beweislast bei Schadensersatzklagen im Zusammenhang mit dem …

  • OLG München, 14.06.2022 - 36 U 141/22

    Keine sittenwidrige Schädigung des Erwerbers eines mit einem Thermofenster …

  • BGH, 28.01.2020 - VIII ZR 57/19

    Missachtung substantiierten Vorbringens zum Sachmangel betreffend …

  • BGH, 09.03.2021 - VI ZR 889/20

    Erste Entscheidung zum Software-Update der Volkswagen AG bei einem Kauf nach …

  • OLG München, 10.02.2020 - 3 U 7524/19

    Dieselskandal: Kein Schadensersatz wegen Thermofenster und Abschalteinrichtung

  • OLG Brandenburg, 20.04.2020 - 1 U 103/19
  • OLG München, 05.09.2019 - 14 U 416/19

    Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem sog. Diesel-Skandal

  • OLG Frankfurt, 07.10.2020 - 4 U 171/18

    VW-Dieselskandal: Keine Schadenersatzansprüche bei Motortyp EA 288

  • OLG Stuttgart, 14.12.2020 - 16a U 155/19

    Schadensersatz für einen Diesel-Pkw mit einer - vermeintlich - unzulässigen …

  • OLG Koblenz, 20.04.2020 - 12 U 1570/19
  • OLG Dresden, 04.12.2020 - 9a U 2074/19
  • OLG Brandenburg, 24.09.2020 - 5 U 47/19

    Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw

  • OLG München, 23.02.2023 - 30 U 2226/22

    Vermögensschaden des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit unzulässiger …

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Beklagten letztlich nicht einmal ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, da ihr eine andere Einschätzung als die, zu der die zuständige Typengenehmigungsbehörde nach eigener Prüfung gelangt ist, nicht abverlangt werden kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22, juris, Rn. 49ff).

    Vorliegend kann - gerade auch vor dem Hintergrund, dass wegen des Thermofensters keine verpflichtenden Rückrufe erfolgt sind - allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass das KBA die maßgeblichen Umstände nicht kannte bzw. in Kenntnis weiterer Details keine Typengenehmigung erteilt hätte (OLG München, Hinweisbeschluss vom 14.06.2022, Az. 36 U 141/22; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2022, Az. 11 U 48/22 und Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22).

    Ein Schaden der Klagepartei ist auch aus der zugrunde zu legenden ex-ante-Betrachtung nicht zu erkennen (so zutreffend OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22, juris, Rn. 53 unter Hinweis auf OLG München, Urteil vom 14.04.2021, Az. 15 U 3584/20, OLG Schleswig, Urteil vom 13.08.2021, Az. 17 U 9/21).

  • OLG München, 13.01.2023 - 30 U 4642/22

    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288

    Unter diesen Voraussetzungen ist der Beklagten letztlich nicht einmal ein fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen, da ihr eine andere Einschätzung als die, zu der die zuständigen Typengenehmigungsbehörde nach eigener Prüfung gelangt ist, nicht abverlangt werden kann (OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22, juris, Rn. 49ff).

    Vorliegend kann - gerade auch vor dem Hintergrund, dass wegen des Thermofensters keine verpflichtenden Rückrufe erfolgt sind - allerdings nicht davon ausgegangen werden, dass das KBA die maßgeblichen Umstände nicht kannte bzw. in Kenntnis weiterer Details keine Typengenehmigung erteilt hätte (OLG München, Hinweisbeschluss vom 14.06.2022, Az. 36 U 141/22; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.07.2022, Az. 11 U 48/22 und Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22).

    Ein Schaden der Klageparte ist auch aus der zugrunde zu legenden ex-ante-Betrachtung nicht zu erkennen (so zutreffend OLG Bamberg, Beschluss vom 25.08.2022, Az. 6 U 26/22, juris, Rn. 53 unter Hinweis auf OLG München, Urteil vom 14.04.2021, Az. 15 U 3584/20, OLG Schleswig, Urteil vom 13.08.2021, Az. 17 U 9/21).

  • LG Aschaffenburg, 28.04.2023 - 23 O 177/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblicher Verwendung unzulässiger …

    Nachdem jedoch keine ausreichenden Anhaltspunkte für die Sitten widrigkeit dieser Steuerungsfunktionen - wie dargelegt - vorliegen, kann es auf das Diagnosesystem nicht mehr erheblich ankommen (…vgl. OLG Bamberg Urt. v. 20.5.2021 - 1 U 90/20, BeckRS 2021, 28927; zudem Hinweisbeschluss v. 25.8.2022 - 6 U 26/22, BeckRS 2022, 26381 und Hinweisbeschluss v. 11.11.2022 - 6 U 51/22, BeckRS 2022, 33515).
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Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,27028
OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19.09.2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27028)
OLG Bamberg, Entscheidung vom 19. September 2022 - 6 U 26/22 (https://dejure.org/2022,27028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 823 Abs. 2, § 826; ZPO § 148, § 522 Abs. 2
    Keine Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Motor EA 288 (hier: Audi A4)

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller Aussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH ...

  • rechtsportal.de

    Rechte des Käufers eines angeblich vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw mit dem Motortyp EA288 Anforderungen an die Darlegung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch den Hersteller Aussetzung des Schadensersatzprozesses bis zur Entscheidung des EuGH ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.03.2021 - VI ZR 505/19

    Dieselskandal: Audi muss sich VW-Wissen nicht zurechnen lassen

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22
    Eine diesbezügliche sekundäre Darlegungs- oder gar Vorlagelast der Beklagten besteht mangels hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstand dieses Verfahrens nicht nur eine - nach nunmehriger Auffassung des KBA - einfach-rechtlich unzulässige, sondern darüber hinaus auch sittenwidrige Abschalteinrichtung, insbesondere eine Prüfstandserkennungsfunktion i.S.d. Rspr. des BGH ist, nicht (vgl. BGH, Urteil vom 08.03.2021 - VI ZR 505/19, Rz. 28 …sowie Urteil vom 23.02.2022 - VII ZR 252/20 Rn. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2022 - C-100/21

    Unzulässige Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen: Nach Ansicht von …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22
    Soweit der Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen vom 02.06.2022 in der Rechtssache C-100/21 (ECLI:ECLI:EU:C:2022:420) eine abweichende Ansicht vertritt, ist diese zum jetzigen Zeitpunkt weder für die deutschen Gerichte noch für den Gerichtshof der Europäischen Union rechtsverbindlich.
  • BGH, 25.11.2021 - III ZR 202/20

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22
    Selbst wenn es sich hierbei um das streitgegenständliche Fahrzeug handeln würde, wäre der Grenzwert nicht in einem vergleichbaren Rahmen überschritten, wie in der vom Kläger referierten Entscheidung des BGH, bei der ein gänzlich anderer Motortyp streitgegenständlich war (Beschluss vom 25.11.2021, III ZR 202/20).
  • BGH, 23.02.2022 - VII ZR 252/20

    Deliktshaftung des Kraftfahrzeugherstellers im sog. Dieselabgasskandal: Pflicht …

    Auszug aus OLG Bamberg, 19.09.2022 - 6 U 26/22
    Eine diesbezügliche sekundäre Darlegungs- oder gar Vorlagelast der Beklagten besteht mangels hinreichender Anhaltspunkte dafür, dass Gegenstand dieses Verfahrens nicht nur eine - nach nunmehriger Auffassung des KBA - einfach-rechtlich unzulässige, sondern darüber hinaus auch sittenwidrige Abschalteinrichtung, insbesondere eine Prüfstandserkennungsfunktion i.S.d. Rspr. des BGH ist, nicht (vgl. BGH…, Urteil vom 08.03.2021 - VI ZR 505/19, Rz. 28 sowie Urteil vom 23.02.2022 - VII ZR 252/20 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2023 - 19 U 222/22

    Dieselskandal: Kein Anspruch auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über einen im …

    Im Ergebnis in vollständiger Übereinstimmung hiermit besteht nach der veröffentlichten obergerichtlichen Rechtsprechung keine Verpflichtung zur Aussetzung (vgl. aus der veröffentlichten Rechtsprechung z. B. OLG Braunschweig…, Urteil vom 11. Oktober 2022 - 7 U 159/21 -, juris Rz. 74; OLG Frankfurt…, Beschluss vom 21. September 2022 - 7 U 52/22 -, juris Rz. 11 m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 14. September 2022 - 27 U 2945/22 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 19. September 2022 - 6 U 26/22 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30. August 2022 - I-10 U 217/21 -, juris; OLG Bamberg, Beschluss vom 26. August 2022 - 3 U 161/22 -, juris; OLG Köln, Urteil vom 23. August 2022 - 3 U 155/21 -, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. August 2022 - I-34 U 13/21 -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 19. August 2022 - 10 U 48/21 -, juris).
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