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Rechtsprechung
   OLG Köln, 05.05.2020 - 6 U 282/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,22636
OLG Köln, 05.05.2020 - 6 U 282/19 (https://dejure.org/2020,22636)
OLG Köln, Entscheidung vom 05.05.2020 - 6 U 282/19 (https://dejure.org/2020,22636)
OLG Köln, Entscheidung vom 05. Mai 2020 - 6 U 282/19 (https://dejure.org/2020,22636)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Irreführung durch Werbung mit Sofortbonus wenn dieser nicht zeitnah automatisch ausgezaht wird

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Zögerlich ausgezahlter "Sofortbonus"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Ein "Sofortbonus", der nicht zeitnah und unaufgefordert gewährt wird, ist irreführend

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Dem Kunden für einen Vertragschluss versprochener Sofortbonus ist zeitnah auszuzahlen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2020, 543
  • MMR 2021, 169
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2014 - 20 U 136/14

    Wettbewerbswidrigkeit der Abrechnungspraxis eines Energieversorgers

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2020 - 6 U 282/19
    Da Abschlagszahlungen dadurch gekennzeichnet sind, dass sie nur vorläufig bis zu einer im Wege der Abrechnung festzustellenden endgültigen Vergütung zu leisten sind, ohne dass sie auf einzelne Teilleistungen bezogen werden können, ergibt sich, dass ein etwaiger Überschuss nach Abrechnung sofort zurückzuzahlen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 20 U 136/14 -, juris Rn. 33 mwN), § 271 Abs. 1 BGB.

    Auch der BGH geht - so das OLG Düsseldorf - wie selbst verständlich davon aus, dass ein etwaiger Überschuss bei Abrechnung oder Abrechnungsreife unverzüglich auszukehren sei (s. OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.12.2014 - 20 U 136/14 -, juris Rn. 32 f., mwN).

  • BGH, 10.01.2013 - I ZR 190/11

    Standardisierte Mandatsbearbeitung

    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2020 - 6 U 282/19
    Dies trifft indes nur zu, wenn eine unrichtige Angabe, beispielsweise ein nicht eingehaltenes Versprechen, nicht auf eine bestimmte geschäftliche Entscheidung des Vertragspartners abzielt (vgl. BGH GRUR 2013, 945 Rn. 35 ff - Standardisierte Mandatsbearbeitung).
  • LG Bonn, 30.10.2019 - 1 O 434/18
    Auszug aus OLG Köln, 05.05.2020 - 6 U 282/19
    Die Beklagte wird darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das am 30. Oktober 2019 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bonn - 1 O 434/18 - nach § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen.
  • OLG Köln, 14.02.2025 - 6 U 73/24

    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Erteilung der Abschlussrechnung innerhalb von …

    Rn. 35 Gegenstandswert für das Berufungsverfahren: 15.000,00 EUR, gemäß der wirtschaftlichen Bedeutung des Falles und der Festsetzung des Senats in vergleichbaren Fällen (s. z.B. Beschluss vom 01.04.2020, 6 U 9/20, Beschluss vom 31.03.2020, 6 U 10/20, Beschluss vom 05.05.2020, 6 U 282/19).
  • KG, 14.12.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der …

    Rn. 48 aa) Die Pflicht zur zeitnahen Abrechnung mag auch der baldigen Information des Letztverbrauchers über die Höhe des Verbrauchs, also sein "Verbrauchsverhalten" (…s. BT-DrS 17/6072, S. 83, aber nicht explizit zu § 40 Abs. 4 EnWG; ferner allg. RiLi 2009/72/EG v. 13.07.2009 -Stromrichtlinie-, Anhang I Abs. 1 lit i: "häufig genug in angemessener Form über ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre Stromkosten informiert werden, um ihren eigenen Stromverbrauch regulieren zu können") dienen (s.a. OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2020 - 6 U 282/19, juris Rn 16 f.).
  • KG, 05.11.2020 - 8 U 66/19

    Konkludenter Abschluss eines Stromlieferungsvertrags durch die Stromentnahme der …

    aa) Die Pflicht zur zeitnahen Abrechnung mag auch der baldigen Information des Letztverbrauchers über die Höhe des Verbrauchs, also sein "Verbrauchsverhalten" (…s. BT-DrS 17/6072, S. 83, aber nicht explizit zu § 40 Abs. 4 EnWG; ferner allg. RiLi 2009/72/EG v. 13.07.2009 -Stromrichtlinie-, Anhang I Abs. 1 lit i: "häufig genug in angemessener Form über ihren tatsächlichen Stromverbrauch und ihre Stromkosten informiert werden, um ihren eigenen Stromverbrauch regulieren zu können") dienen (s.a. OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2020 -6 U 282/19, juris Rn 16 f.).
  • AG Bernau, 11.06.2024 - 10 C 68/24
    § 40 c Abs. 2 EnWG gibt einen Individualanspruch des Kunden auf zeitgerechte Abrechnung (vgl. Amtsgericht Greifswald 43 C 15/24, Urteil vom 11.6.2024 noch zur Veröffentlichung anstehend; OLG Köln, Entscheidung vom 5.5.2020, Az: 6 U 282/19).
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