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Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 12.10.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4197
OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.09.2000 - 6 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4197)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. September 2000 - 6 U 53/99 (https://dejure.org/2000,4197)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Judicialis

    UWG § 1; ; StPO § 170 Abs. 2; ; StGB § 287; ; StGB § 284; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711 ZPO; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag § 19; StGB § 184; UWG § 1
    DDR-Sportwetten als verbotenes Glücksspiel - wettbewerbsrechtliche Bewertung - Fortgeltung von DDR-Verwaltungsakten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sportwettentätigkeit ; Unterlassungsklage ; Wettbewerbliche Unlauterkeit ; Unlauterkeitstatbestand; Rechtsbruch

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OLG Köln, 21.05.1999 - 6 U 195/97

    Sportwette; BILD am Sonntag; Gewinnspiel; Gewerbegenehmigung; DDR-Genehmigung; …

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99
    Nur am Rande sei daher darauf hingewiesen, dass der Senat auch unter Berücksichtigung des Vorbringens der Beklagten im vorliegenden Verfahren an der in seinem den Parteien bekannten und von ihnen kommentierten Urteil vom 21.05.1999 (6 U 195/97) zum Ausdruck gebrachten Wertung festhält, wonach eine nach Maßgabe des Gewerbegesetzes der DDR erteilte Gewerbeerlaubnis nach der bis zum Wirksamwerden des Beitritts am 03.10.1990 maßgeblichen Rechtslage der DDR für sich genommen als behördliche Genehmigung nicht ausreichend war, um gewerblich veranstaltete Sportwetten der hier in Frage stehenden Art im Sinne des strafrechtlichen Glückspielverbotes zu legalisieren, und dass in dem folglich anzunehmenden Verstoß gegen die strafrechtliche Bestimmung des § 284 StGB die Verletzung einer werthaltigen Norm liegt, die nach den Maßstäben des § 1 UWG im Grundsatz auch ohne Hinzutreten besonderer wettbewerblicher Unlauterkeitsmomente den Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit rechtfertigt.

    Denn auch wenn der Senat an seiner in dem einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Vorprozess 6 U 195/97 zum Ausdruck gebrachten Wertung festhält, die auch im hier zu entscheidenden Fall einen Verstoß gegen das Glücksspielverbot des § 284 StGB annehmen lässt, kann bei der gebotenen wettbewerbsrechtlichen Gesamtwürdigung des Verhaltens des Beklagten nicht außer Acht gelassen werden, dass die Frage des Normbruchs eine spezifisch verwaltungsrechtliche Problemlage betrifft, die von zwei Fachgerichten - dem Verwaltungsgericht G. sowie dem Oberverwaltungsgericht T. - abweichend, nämlich ausdrücklich im Sinne der Beklagten beurteilt worden ist.

  • BGH, 03.12.1998 - I ZR 119/96

    Hormonpräparate

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99
    Allerdings ist - wie dies der BGH zuletzt in den Entscheidungen "Giftnotruf-Box" (WRP 2000, 170 ff./171) und "Hormonpräparate" (WRP 1999, 643 ff./646) unter Hinweis auf seine auch von dem erkennenden Senat geteilte langjährige Rechtsprechungstradition bekräftigt hat - ein Verstoß gegen werthaltige Normen regelmäßig zugleich als Verstoß gegen § 1 UWG zu werten.

    Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen können die besonderen Umstände des Einzelfalles vielmehr Anlass bieten, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 1 UWG eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH WRP 2000, 170/172 - "Giftnotruf-Box" - derselbe in WRP 1999, 643/646 f. - "Hormonpräparate" -).

  • BGH, 06.10.1999 - I ZR 46/97

    Giftnotruf-Box

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99
    Allerdings ist - wie dies der BGH zuletzt in den Entscheidungen "Giftnotruf-Box" (WRP 2000, 170 ff./171) und "Hormonpräparate" (WRP 1999, 643 ff./646) unter Hinweis auf seine auch von dem erkennenden Senat geteilte langjährige Rechtsprechungstradition bekräftigt hat - ein Verstoß gegen werthaltige Normen regelmäßig zugleich als Verstoß gegen § 1 UWG zu werten.

    Auch bei einem Verstoß gegen wertbezogene Normen können die besonderen Umstände des Einzelfalles vielmehr Anlass bieten, in die Prüfung des Gesamtverhaltens des Wettbewerbers nach seinem konkreten Anlass, seinem Zweck und den eingesetzten Mitteln, seinen Begleitumständen und Auswirkungen einzutreten und bei Berücksichtigung des Schutzzwecks des § 1 UWG eine sittenwidrige Beeinträchtigung der Lauterkeit des Wettbewerbs zu verneinen (BGH WRP 2000, 170/172 - "Giftnotruf-Box" - derselbe in WRP 1999, 643/646 f. - "Hormonpräparate" -).

  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit; …

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99
    Die gegen diesen verwaltungsgerichtlichen Beschluss eingelegte Beschwerde der Stadt G. wurde durch Beschluss des T.er Oberverwaltungsrichts vom 21.10.1999 (AZ 3 EO 939/97) zurückgewiesen.

    Die Akten 3 EO 939/97 des Oberverwaltungsgerichts T. (= 1 E 1274/96 GE Verwaltungsgericht G.) sowie 1 K 1271/96 GE des Verwaltungsgerichts G. lagen vor und waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.

  • BVerwG, 15.10.1997 - 7 C 21.96

    Rechtsstatus der Israelitischen Synagogengemeinde Adass Jisroel zu Berlin

    Auszug aus OLG Köln, 01.09.2000 - 6 U 53/99
    Dem mit dem Einigungsvertrag angestrebten Ziel der Rechtseinheit entsprechend kommt den Verwaltungsakten der DDR nach Art. 19 des Einigungsvertrages vielmehr grundsätzlich ebenso Geltung im gesamten (erweiterten) Bundesgebiet zu, wie dies auch für Verwaltungsakte zutrifft, die bis zum 03.10.1990 von der Behörde eines alten Bundeslandes erlassen worden sind (BVG NJW 1998, 253/254).
  • BVerwG, 21.06.2006 - 6 C 19.06

    Fortgeltung der DDR-Sportwetten-Lizenzen

    (5) Erstreckt sich die Reichweite der Gewerbeerlaubnis vom 14. September 1990 jedenfalls nicht auf Bayern, kann auch auf sich beruhen, ob sie überhaupt die Veranstaltung von Oddset-Wetten erlaubt, was vorrangig in Anwendung nicht revisiblen Rechts der ehemaligen DDR zu entscheiden ist (vgl. auch OLG Köln, Urteil vom 1. September 2000 - 6 U 53/99 - VIZ 2001, 165).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der …

    Zu Recht habe deshalb das OLG Köln in seinen Urteilen vom 21. Mai 1999 - 6 U 195/97 - und vom 1. September 2000 - 6 U 53/99 - angenommen, Sportwetten i. S. d. Strafrechts hätten nur aufgrund der DDR-Sammlungs- und Lotterieverordnung genehmigt werden können.

    Der Senat sieht auch in Kenntnis der Spruchpraxis des OLG Köln (vgl. auch Urteil vom 1. September 2000 - 6 U 53/99 - VIZ 2001, 165) keinen Anlass, seine Beurteilung der Rechtslage, dass die SammlLottVO-DDR keine geeignete Grundlage für ein zusätzliches Genehmigungserfordernis für Sportwetten war, aufzugeben.

  • VG Koblenz, 29.12.2003 - 2 L 2096/03

    Sportwetten nur mit Genehmigung: Koblenzer Wettbüro darf vorerst keine …

    Davon gehen letztlich auch verschiedene von den Bevollmächtigten des Antragstellers vorgelegte Gerichtsentscheidungen, unter anderem im Wettbewerbsrecht, aus, in denen im Hinblick auf die völlig ungeklärte rechtliche Beurteilung in strafrechtlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht jedenfalls derzeit ein gegen die guten Sitten verstoßendes wettbewerbliches Verhalten der Sportwetten GmbH ... verneint wurde (vgl. z.B. das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 1. September 2000 - 6 U 53/99 -, Anlage Ast 11 zur Antragsschrift).
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   OLG Schleswig, 12.10.1999 - 6 U 53/99   

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OLG Schleswig, Entscheidung vom 12.10.1999 - 6 U 53/99 (https://dejure.org/1999,20580)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 12. Oktober 1999 - 6 U 53/99 (https://dejure.org/1999,20580)
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