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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 31.01.2017

Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,13211
OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2016,13211)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2016,13211)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 31. Mai 2016 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2016,13211)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 102 AEUV, Art 267 AEUV, § 707 ZPO, § 719 ZPO
    Zwangsvollstreckung aufgrund eines Patentverletzungsverfahrens: Einstweilige Einstellung; Zulässigkeit des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwands in Übergangsfällen; Prüfungsumfang hinsichtlich der FRAND-Gemäßheit des Angebots des Patentinhabers; Entscheidungsspielraum ...

  • katheraugenstein.com PDF

    Pioneer ./. Acer

    Die Frage, ob die Erhebung der Klage missbräuchlich war, ist von der Frage zu trennen, ob die Fortsetzung des Rechtsstreits missbräuchlich bleibt. Berufungsverfahren zur Entscheidung des Landgericht Mannheim Az. 7 O 96/14.

  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    Art. 102 AEUV
    Zwangslizenz: Huawei-Kriterien in Übergangsfällen und FRAND-Prüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 102; ZPO § 719; ZPO § 707
    FRAND; standardessentielles Patent; Mißbrauch der marktbeherrschenden Stellung; Zwangslizenzeinwand

  • rechtsportal.de

    AEUV Art. 102 ; ZPO § 719; ZPO § 707
    Berücksichtigung kartellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Patentverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Einstellung der Zwangsvollstreckung in einem Patentverletzungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung kartellrechtlicher Einwendungen im Verfahren der Zwangsvollstreckung wegen Patentverletzung

Besprechungen u.ä.

  • boehmert.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die deutsche Rechtsprechung zu normessentiellen Patenten nach Huawei ./. ZTE

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2016, 520
 
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Wird zitiert von ... (23)Zitiert selbst (12)

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-170/13

    Nach Auffassung von Generalanwalt Wathelet kann der Inhaber eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Jedenfalls in Übergangsfällen (Erhebung der Klage vor der Entscheidung des EuGH in der Rs. Huawei/ZTE, 16. Juli 2015, C-170/13, GRUR 2015, 764) kann der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand einer Klage auch dann nicht mehr entgegengehalten werden, wenn der Verletzer erst in der Klagebegründung in ausreichendem Maße auf die Patentverletzung hingewiesen wurde, der Patentinhaber erst während des Prozesses ein konkretes schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen unterbreitet und der Verletzer darauf nicht mit der Sorgfalt gemäß den in dem betreffenden Bereich anerkannten geschäftlichen Gepflogenheiten und nach Treu und Glauben reagiert hat.

    Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Huawei/ZTE" (Urt. v. 16.07.2015 i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015, C-170/13, GRUR 2015, 764) ist Art. 102 AEUV dahin auszulegen, dass der Inhaber eines für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessenziellen Patents, der sich gegenüber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen [fair, reasonable and non-discriminatory]) zu erteilen, seine marktbeherrschende Stellung nicht im Sinne dieser Vorschrift dadurch missbraucht, dass er eine Patentverletzungsklage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patents oder auf Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, erhebt, wenn.

    Während dies für die Kommission eine tragende Erwägung für die Bejahung eines Missbrauchs gewesen sein dürfte (vgl. dazu Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.11.2014, Rs. C-170/13 Rn. 102, curia.europa.eu/juris), scheint der EuGH die Wettbewerbsbeschränkung nur darin begründet zu sehen, dass die Klagen auf Unterlassung und Rückruf geeignet sind, zu verhindern, dass von Wettbewerbern hergestellte Produkte, die dem betreffenden Standard entsprechen, auf den Markt gelangen oder auf dem Markt bleiben (…EuGH aaO. Rn. 73).

    Dazu könnte er veranlasst gewesen sein, nachdem der Generalanwalt in seinen Schlussanträgen darauf hingewiesen hat, dass auch die Drohung mit einer Unterlassungsklage den Verlauf der Lizenzverhandlungen beeinflussen und zu Lizenzbedingungen führen kann, die keine FRAND-Bedingungen sind (Schlussanträge des Generalanwalts vom 20.11.2014, Rs. C-170/13 Rn. 102 Fn. 29 aaO.).

  • OLG Karlsruhe, 23.04.2015 - 6 U 44/15

    Einstellung der Zwangsvollstreckung einer Patentwertungsgesellschaft aus der …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122, 123; Senat, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I; InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 - juris ).

    Es ist jedoch anerkannt, dass die Einstellung der Zwangsvollstreckung in Betracht kommt, wenn bereits im Zeitpunkt der Entscheidung über den Einstellungsantrag bei der im Verfahren nach §§ 719, 707 ZPO gebotenen summarischen Prüfung festgestellt werden kann, dass das angefochtene Urteil voraussichtlich keinen Bestand haben wird oder wenn der Schuldner die Gefahr eines besonderen Schadens darlegen und glaubhaft machen kann, der über die allgemeinen Vollstreckungswirkungen hinausgeht (…vgl. OLG Düsseldorf, aaO.; GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 -Mobiltelefone - juris).

    Dies gilt in der Regel ungeachtet dessen, ob das angefochtene Urteil sich im Ergebnis möglicherweise mit anderen Feststellungen oder auf Grund anderer rechtlicher Erwägungen als zutreffend erweisen kann (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone).

    Ob die Bedenken des Landgerichts zutreffend sind, bedarf hier keiner Klärung, da die Überprüfung der Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils hier lediglich anhand der tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen, die für die erstinstanzliche Entscheidung tragend sind, erfolgt (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone).

  • OLG Karlsruhe, 13.10.2014 - 6 U 118/14

    Leiterbahnstrukturen - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Dies gilt in der Regel ungeachtet dessen, ob das angefochtene Urteil sich im Ergebnis möglicherweise mit anderen Feststellungen oder auf Grund anderer rechtlicher Erwägungen als zutreffend erweisen kann (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone).

    Ob die Bedenken des Landgerichts zutreffend sind, bedarf hier keiner Klärung, da die Überprüfung der Fehlerhaftigkeit des angefochtenen Urteils hier lediglich anhand der tatsächlichen Feststellungen und rechtlichen Erwägungen, die für die erstinstanzliche Entscheidung tragend sind, erfolgt (Senat, GRUR-RR 2015, 50 - Leiterbahnstrukturen; GRUR-RR 2015, 326 - Mobiltelefone).

    Ob Ausnahmen dann möglich sind, wenn eine alternative Begründung klar auf der Hand liegt, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (Senat, GRUR-RR 2015, 50 Rn. 12 - Leiterbahnstrukturen).

  • OLG Düsseldorf, 09.05.2016 - 15 U 36/16

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einem für vorläufig …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Rn. 19 1. Voraussichtlich keinen Bestand hat das angefochtene Urteil bei offensichtlicher bzw. evidenter Fehlerhaftigkeit (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 09.05.2016 - I-15 U 36/16).

    Ferner weist das OLG Düsseldorf zu Recht darauf hin, dass der redliche Beklage es selbst in der Hand habe, durch Beachtung der ihn treffenden Obliegenheiten im laufenden Prozess dem Unterlassungsbegehren die Grundlage zu entziehen (Beschl. v.09.05.2016, Az. I- 15 U 36/16, S. 9).

  • EuGH, 16.07.2015 - C-170/13

    Die Erhebung einer Unterlassungsklage durch den marktbeherrschenden Inhaber eines …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Jedenfalls in Übergangsfällen (Erhebung der Klage vor der Entscheidung des EuGH in der Rs. Huawei/ZTE, 16. Juli 2015, C-170/13, GRUR 2015, 764) kann der kartellrechtliche Zwangslizenzeinwand einer Klage auch dann nicht mehr entgegengehalten werden, wenn der Verletzer erst in der Klagebegründung in ausreichendem Maße auf die Patentverletzung hingewiesen wurde, der Patentinhaber erst während des Prozesses ein konkretes schriftliches Lizenzangebot zu FRAND-Bedingungen unterbreitet und der Verletzer darauf nicht mit der Sorgfalt gemäß den in dem betreffenden Bereich anerkannten geschäftlichen Gepflogenheiten und nach Treu und Glauben reagiert hat.

    Nach den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in der Sache "Huawei/ZTE" (Urt. v. 16.07.2015 i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 15.12.2015, C-170/13, GRUR 2015, 764) ist Art. 102 AEUV dahin auszulegen, dass der Inhaber eines für einen von einer Standardisierungsorganisation normierten standardessenziellen Patents, der sich gegenüber dieser Organisation unwiderruflich verpflichtet hat, jedem Dritten eine Lizenz zu fairen, zumutbaren und diskriminierungsfreien Bedingungen (sog. FRAND-Bedingungen [fair, reasonable and non-discriminatory]) zu erteilen, seine marktbeherrschende Stellung nicht im Sinne dieser Vorschrift dadurch missbraucht, dass er eine Patentverletzungsklage auf Unterlassung der Beeinträchtigung seines Patents oder auf Rückruf der Produkte, für deren Herstellung dieses Patent benutzt wurde, erhebt, wenn.

  • BGH, 06.05.2009 - KZR 39/06

    Orange-Book-Standard

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Der rechtstreue Patentinhaber habe sich im Fall der Klageerhebung vor den deutschen Gerichten vielmehr an der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Entscheidung Orange-Book-Standard (BGHZ 180, 312) orientiert.
  • EuGH, 21.02.1973 - 6/72

    Europemballage Corporation und Continental Can Company / Kommission

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Für die Feststellung eines Missbrauchs ist insbesondere ein Verschulden nicht erforderlich (EuGH, Urt. v. 21.02.1973, Slg. 1973, 215, Rn. 29;… Bulst in Langen/Bunte, Kartellrecht, 12. Aufl., Art. 102 AEUV Rn. 114).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.2016 - 15 U 66/15

    Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung aus einer Verurteilung wegen …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Sowohl aus dem Tenor der Entscheidung als auch aus Rn. 65 der Entscheidungsgründe wird deutlich, dass das Angebot zu FRAND-Bedingungen zu erfolgen hat (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.01.2016 - 15 U 66/15, GRUR-RS 2016, 01680 Rn. 16).
  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvR 2661/06

    Ultra-vires-Kontrolle Mangold

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Rn. 25 Die Ausführungen des Landgerichts sind nicht bereits deshalb zu beanstanden, weil Entscheidungen des EuGH gemäß Art. 267 AEUV grundsätzlich ex tunk wirken, was zur Folge hat, dass die Auslegung des Unionsrechts durch den EuGH von den mitgliedstaatlichen Gerichten auch auf Rechtsverhältnisse anzuwenden ist, die vor Erlass der Vorabentscheidung begründet werden (vgl. BVerfG NJW 2010, 3422, Rn. 83 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 2 U 51/08

    Einstellung der Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung im …

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 31.05.2016 - 6 U 55/16
    Zu dieser allgemeinen Erwägung tritt im Bereich des Patentrechts noch die Besonderheit, dass die Laufzeit des Patents und damit das von ihm vermittelte Unterlassungsgebot zeitlich begrenzt ist, weshalb jedenfalls bei einem zeitnahen Ablauf des Schutzrechts jedes Hinausschieben der Zwangsvollstreckung zu einem vollständigen Leerlaufen des Unterlassungsanspruchs führen kann (BGH, GRUR 2000, 862 - Spannschraube; OLG Düsseldorf, GRUR-RR 2010, 122, 123; Senat, InstGE 11, 124 - UMTS-Standard I;… InstGE 13, 256 - UMTS-Standard II GRUR-RR 2015, 326 Rn. 17 - juris ).
  • BGH, 20.06.2000 - X ZR 88/00

    Vollstreckungsschutz bei zeitlich begrenztem Unterlassungsgebot

  • OLG Karlsruhe, 11.05.2009 - 6 U 38/09

    Einstellung der Zwangsvollstreckung hinsichtlich eines patentrechtlichen …

  • OLG Karlsruhe, 12.02.2021 - 6 U 130/20

    Wurzelsequenzordnung - Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung bei …

    Es entspricht daher gefestigter Rechtsprechung, dass in Fällen, in denen das angefochtene Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist, eine Einstellung der Zwangsvollstreckung nur in Ausnahmefällen unter besonderen Umständen in Betracht kommen kann (…vgl. Senat, GRUR-RR 2015, 50 Rn. 9 - Leiterbahnstrukturen; BeckRS 2016, 10660Rn. 15 (insow. nicht abgedr. in NZKart 2016, 334 )).

    In diesem Fall ist es dem obsiegenden Kläger regelmäßig zuzumuten, die Überprüfung der alternativen Begründung rechtlicher oder tatsächlicher Art im Berufungsverfahren abzuwarten (Senat NZKart 2016, 334 ;… GRUR-RR 2015, 50 Rn. 11 - Leiterbahnstrukturen;… GRUR-RR 2015, 326 Rn. 15 - Mobiltelefone).

    Ob Ausnahmen von diesem Grundsatz dann möglich sind, wenn eine alternative Begründung klar auf der Hand liegt, bedarf im Streitfall keiner Entscheidung (Senat, NZKart 2016, 334, 337 - DVD-Software;… GRUR-RR 2015, 50 Rn. 12 - Leiterbahnstrukturen).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 81/17

    Bestimmung des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung …

    Das OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die vom SEP-Inhaber geforderten Erklärungen deshalb nachgeholt werden dürfen, weil ein entsprechendes Versäumnis grundsätzlich weder zu einer materiellen noch zu einer prozessualen Präklusion führen dürfe (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az. I-15 U 66/15; Beschl. v. 9. Mai 2016, Az. I-15 U 35/16; für eine Nachholbarkeit jedenfalls in Übergangsfällen: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016, Az. 6 U 55/16 jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 241 Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (…so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (…so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 zitiert nach juris - Dekodiervorrichtung).

    Aber auch wenn man eine tatrichterliche Feststellung und nicht nur eine Evidenzkontrolle verlangt, so besteht zumindest ein richterlicher Beurteilungsspielraum (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 32 zitiert nach juris - Dekodiervorrichtung).

  • OLG Karlsruhe, 09.12.2020 - 6 U 103/19

    Mobilstation - Patentverletzungsverfahren bezüglich eines Patents zur …

    Rn. 312 Der Senat ( NZKart 2016, 334 [juris Rn. 36 ];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 53, 57) hat diese Frage im Rahmen von Beschlüssen nach §§ 707, 719 ZPO bisher offengelassen.

    Er ist dabei allerdings davon ausgegangen, dass sich das Verletzungsgericht, sollte es hierauf ankommen, bei der Beurteilung der Frage, ob ein Angebot des Patentinhabers FRAND-Bedingungen entspricht, nicht auf eine summarische Prüfung (im Sinn einer negativen Evidenzkontrolle) beschränken darf ( NZKart 2016, 334 [juris Rn. 30 ff];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 49 ff).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 16/16

    Zellulares Funksystem

    Das OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die vom SEP-Inhaber geforderten Erklärungen grundsätzlich nachgeholt werden dürfen, weil ein Versäumnis insoweit grundsätzlich weder zu einer materiellen noch zu einer prozessualen Präklusion führen dürfe (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 6 bei Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2016 - I-15 U 35/16; für eine Nachholbarkeit jedenfalls in Übergangsfällen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 27 bei Juris).

    Rn. 432 Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (…so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (so OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

    Aber auch wenn man eine tatrichterliche Feststellung und nicht nur eine Evidenzkontrolle verlangt, so besteht zumindest ein richterlicher Beurteilungsspielraum (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 32 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 154/15

    Mobiles Kommunikationssystem I

    Das OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die vom SEP-Inhaber geforderten Erklärungen grundsätzlich nachgeholt werden dürfen, weil ein Versäumnis insoweit grundsätzlich weder zu einer materiellen noch zu einer prozessualen Präklusion führen dürfe (OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 6 bei Juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2016 - I-15 U 35/16; für eine Nachholbarkeit jedenfalls in Übergangsfällen: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 27 bei Juris).

    Rn. 374 Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (…so LG Mannheim, WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (so OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.11.2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 bei Juris; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

    Aber auch wenn man eine tatrichterliche Feststellung und nicht nur eine Evidenzkontrolle verlangt, so besteht zumindest ein richterlicher Beurteilungsspielraum (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31.05.2016 - 6 U 55/16 - Rn. 32 bei Juris - Dekodiervorrichtung).

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 77/17

    Bestimmen des Schutzbereichs des Klagepatents mit der Bezeichnung …

    Das OLG Düsseldorf geht davon aus, dass die vom SEP-Inhaber geforderten Erklärungen deshalb nachgeholt werden dürfen, weil ein entsprechendes Versäumnis grundsätzlich weder zu einer materiellen noch zu einer prozessualen Präklusion führen dürfe (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016, Az. I-15 U 66/15; Beschl. v. 9. Mai 2016, Az. I-15 U 35/16; für eine Nachholbarkeit jedenfalls in Übergangsfällen: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016, Az. 6 U 55/16 jeweils zitiert nach juris).

    Rn. 224 Es ist umstritten, ob das Verletzungsgericht das Vorliegen eines FRAND-Angebots nur summarisch im Sinne einer negativen Evidenzkontrolle prüfen muss (…so LG Mannheim WuW 2016, 86 Rn. 221) oder ob es tatrichterlich feststellen muss, ob ein Angebot FRAND ist (…so OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17. November 2016 - I-15 U 66/15 - Rn. 13 zitiert nach juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016 - 6 U 55/16 - Rn. 30 zitiert nach juris - Dekodiervorrichtung).

    Aber auch wenn man eine tatrichterliche Feststellung und nicht nur eine Evidenzkontrolle verlangt, so besteht zumindest ein richterlicher Beurteilungsspielraum (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 31. Mai 2016 - 6 U 55/16 - Rn. 32 zitiert nach juris - Dekodiervorrichtung).

  • LG Mannheim, 21.08.2020 - 2 O 136/18

    Patentverletzung: Kartellrechtlicher Missbrauchseinwand bei nicht den …

    Rn. 174 Das Oberlandesgerichts Karlsruhe ( NZKart 2016, 334 [juris Rn. 36 ];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 53, 57) hat im Rahmen von Beschlüssen nach §§ 707, 719 ZPO bisher offengelassen, ob die Einhaltung der genannten FRAND-Anforderungen zur Begründung einer Reaktionspflicht des Verletzers (und zum Ausschluss eines Missbrauchsvorwurfs bei unzureichender Reaktion) im Ergebnis erforderlich ist, insbesondere ob ein Verletzer, der ein (deutlich) nicht FRAND-konformes Gegenangebot unterbreitet, sich (noch) auf die Verfehlung der FRAND-Kriterien im vorangegangenen Angebot des Patentinhabers berufen kann.

    Insoweit hat es entschieden, dass das Verletzungsgericht sich bei einer Beantwortung der - unterstellt erheblichen - Frage, ob ein Angebot des Patentinhabers FRAND-Bedingungen entspricht, nicht auf eine summarische Prüfung (im Sinn einer negativen Evidenzkontrolle) beschränken darf ( OLG Karlsruhe, NZKart 2016, 334 [juris Rn. 30 ff];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 49 ff).

    (vgl. BGH…, Urteil vom 05.05.2020, KZR 36/17 Rn. 81 - FRAND-Einwand; OLG Karlsruhe…, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 183/16 Rn. 95 , GRUR 2020, 166 - Datenpaketverarbeitung;… LG Düsseldorf, Teilurteil vom 31.03.2016 - 4a O 73/14, juris Rn. 259; dahin bereits neigend auch OLG Karlsruhe, NZKart 2016, 334 [juris Rn. 32 ];… Beschluss vom 08.09.2016 - 6 U 58/16 , juris Rn. 52 ; UK Court of Appeal…, Urteil vom 23.10.2018, [2018] EWCA Civ 2344 Rn. 121; a.A. High Court von England und Wales…, Urteil vom 05.04.2017, [2017] EWHC 711 (Rat) Rn. 158 ff.).

  • OLG Karlsruhe, 25.11.2020 - 6 U 104/18

    Patentverletzungsverfahren: Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung; …

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 27/16

    Mobiles Kommunikationssystem

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 44/18

    Decodierverfahren für Datensignale

  • LG Mannheim, 17.11.2016 - 7 O 19/16

    Verletzung eines standardessentiellen Patents: Obliegenheit des Patentinhabers …

  • LG Düsseldorf, 13.07.2017 - 4a O 35/16
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 42/20

    Decodierer zur Bildrekonstruktion

  • LG Düsseldorf, 11.07.2018 - 4c O 72/17

    Schutzfähigkeit und Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung …

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 69/18

    Decodierverfahren für Videosignale

  • LG Düsseldorf, 07.05.2020 - 4c O 56/18

    Decodierer

  • LG Mannheim, 04.09.2019 - 7 O 115/16
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 59/20
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 58/20
  • LG Düsseldorf, 21.12.2021 - 4c O 60/20
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,3431
OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 6 U 55/16 (https://dejure.org/2017,3431)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung bei Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages durch Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Widerrufsbelehrung bei Ehegatten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei Eheleuten regelmäßig keine zwei Widerrufsbelehrungen notwendig

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.10.2016 - XI ZR 482/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Einzelbefugnis zur Ausübung des Widerrufsrechts bei …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Rn. 42 Schließen mehrere Verbraucher als Darlehensnehmer mit einem Unternehmer als Darlehensgeber einen Verbraucherdarlehensvertrag, kann jeder von ihnen seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung selbständig widerrufen (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 13 ff).

    Eine Notwendigkeit, jeden Darlehensnehmer darüber zu informieren, dass er seine auf Abschluss des Darlehensvertrags gerichtete Willenserklärung ohne Rücksicht auf das Schicksal der Vertragserklärung des anderen Darlehensnehmers widerrufen könne, bestand nicht (BGH, Urteil vom 11.10.2016, XI ZR 482/15, Rn. 13).

    Die Divergenz mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.12.2015, Az. 17 U 145/14, wonach bei mehreren Darlehensnehmern der Widerruf nur gemeinsam erklärt werden kann, ist durch die Entscheidung des BGH vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, geklärt.

  • BGH, 25.10.2016 - XI ZR 6/16

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer durch die Feststellung des wirksamen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Rn. 52 Neben der Feststellung, dass sich der Darlehensvertrag durch den Widerruf in ein Rückabwicklungsschuldverhältnis umgewandelt hat, hat die negative Feststellung, dass die Kläger der Beklagten nicht mehr als den von ihnen aufgrund des Rückgewährschuldverhältnisses errechneten Saldo schulden, keinen eigenständigen, darüber hinausgehenden Streitwert (vgl. BGH, Beschluss vom 25.10.2016, XI ZR 6/16, Rn. 5).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der im Beschluss vom 25.10.2016 (XI ZR 6/16) ausführt, dass das Begehren, bestellte Sicherheiten freizugeben, keine höhere Beschwer begründet, wenn zuvor kein entsprechender Antrag gestellt worden war.

  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 873/15

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf effektiven …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Eine grundsätzliche Bedeutung der Sache nach § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO besteht auch nicht deshalb, weil der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (BVerfG, Beschluss vom 16.06.2016, 1 BvR 873/15, Rn. 34 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 15.12.2015 - 17 U 145/14

    Verbraucherdarlehensvertrag: Wirksamkeit der Ausübung des Widerrufsrechts bei von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Die Divergenz mit der Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 15.12.2015, Az. 17 U 145/14, wonach bei mehreren Darlehensnehmern der Widerruf nur gemeinsam erklärt werden kann, ist durch die Entscheidung des BGH vom 11.10.2016, Az. XI ZR 482/15, geklärt.
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Auf diese Idee wird ein unbefangener, durchschnittlicher Verbraucher, auf den abzustellen ist (BGH, Urteil vom 13.01.2009, XI ZR 118/08), nicht kommen.
  • OLG Hamm, 21.10.2015 - 31 U 56/15

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung in einem Darlehensvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Das ist bei lebensnaher Betrachtung gewährleistet, wenn zwei Verbraucher einen Darlehensvertrag abschließen, die - wie im vorliegenden Fall - in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an der Widerrufsbelehrung erlangen (OLG Hamm, 21.10.2015, 31 U 56/15, juris Rn. 95 ff).
  • OLG Düsseldorf, 17.09.2009 - 2 U 71/08

    Ansprüche wegen Verletzung eines Patents für eine Kraftmaschine zum gezielten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 31.01.2017 - 6 U 55/16
    Da die Belehrung dem Verbraucher sonach "mitzuteilen" ist, muss sie ihm im Sinne des § 130 BGB zugehen (…Staudinger/Dagmar Kaiser [2012], BGB, § 355 Rn. 58; OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.02.2008, 2 U 71/08, juris Rn. 24).
  • OLG Frankfurt, 18.04.2017 - 17 U 250/16

    Widerrufsbelehrung zum Darlehensvertrag: Schutzwirkung des Artikel 247 § 6 Abs. 2 …

    Demgegenüber ist es nicht erforderlich, dass jedem Darlehensnehmer ein eigenes Exemplar des Darlehensantrags ausgehändigt wird, wenn die Darlehensnehmer in häuslicher Gemeinschaft leben und Mitbesitz an der Unterlage erlangen (BGH, Beschluss vom 7. März 2017,-XI ZR 282/16-, Juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.09.2016 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Januar 2016 - 23 U 42/15,- Juris; OLG Stuttgart, Urteil vom 31.01.2017, - 6 U 55/16-, Juris, Rn. 35; OLG Hamm…, Urteil vom 21. Oktober 2015 - I 31 U 56/15 -, Rn. 95 Juris).
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