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Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 31.01.2018

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,15954
OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,15954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13.03.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,15954)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,15954)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Verbraucherdarlehensvertrag: Rechtsmissbrauch bei vorbehaltloser Weiterzahlung der Darlehensraten nach erfolgter Widerrufserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwirkung der Rechte des Darlehensnehmers nach Widerruf der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung wegen Weiterzahlung der Darlehensrate nach Widerruf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwirkung der Rechte des Darlehensnehmers nach Widerruf der zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages führenden Willenserklärung wegen Weiterzahlung der Darlehensrate nach Widerruf

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2018, 1463
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 24.01.2017 - XI ZR 183/15

    Verbraucherdarlehensvertrag: Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an dem notwendigen Feststellungsinteresse, weil die Kläger ihre Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis beziffern können und deshalb vorrangig eine Leistungsklage zu erheben wäre (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16; vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15).

    Zwar ist die Feststellungsklage ausnahmsweise zulässig ist, wenn im konkreten Fall gesichert ist, dass der Rechtsstreit die Meinungsverschiedenheiten der Parteien endgültig bereinigt (BGH, Urteil vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15 -, Rn. 16).

  • BGH, 07.11.2017 - XI ZR 369/16

    Verbraucherdarlehensvertrag: Widerruflichkeit des Widerrufs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16;… vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).

    Eine Änderung der Verhältnisse kann dazu führen, dass die zunächst zulässige Rechtsausübung missbräuchlich wird, und deshalb kann sich ein Verstoß gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) auch aus solche Umständen ergeben, die erst nach Erklärung des Widerrufs eingetreten sind (BGH, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris).

  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 564/15

    Zur Wirksamkeit des Widerrufs einer auf Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (…BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).
  • BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15

    Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Die Ausübung des Widerrufsrechts ist zwar nicht allein deshalb rechtsmissbräuchlich, weil sie nicht durch den Schutzzweck des Widerrufsrechts motiviert ist (…BGH, Urteile vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 16; vom 12. Juli 2016 - XI ZR 501/15, BGHZ 211, 105 Rn. 20 ff. und - XI ZR 564/15, BGHZ 211, 123 Rn. 45 ff.).
  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Insofern kann auf die nicht veröffentliche Streitwertfestsetzung im Verfahren des Bundesgerichtshofs - XI ZR 586/15 - Bezug genommen werden, die ebenfalls eine negative Feststellungsklage zum Gegenstand hatte.
  • BGH, 12.01.2016 - XI ZR 366/15

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision: Beschwer bei Widerruf eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Rn. 27 Der Streitwert der Berufung entspricht dem Wert der Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15; vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16), nach Angaben der Kläger 62.627,71 EUR.
  • BGH, 04.07.2017 - XI ZR 741/16

    Altvertrag über ein Verbraucherdarlehen: Zulässigkeit einer Feststellungsklage im …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fehlt es an dem notwendigen Feststellungsinteresse, weil die Kläger ihre Ansprüche aus dem Rückgewährschuldverhältnis beziffern können und deshalb vorrangig eine Leistungsklage zu erheben wäre (BGH, Urteile vom 4. Juli 2017 - XI ZR 741/16; vom 24. Januar 2017 - XI ZR 183/15).
  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Damit will der Schuldner sich lediglich Bereicherungsansprüche erhalten, ohne dem Einwand des Gläubigers ausgesetzt zu sein, er habe um den Mangel des Rechtsgrundes gewusst (BGH, Urteil vom 24. November 2006 - LwZR 6/05 -, Rn. 19;… Olzen in: Staudinger, BGB (2016) § 362, Rn. 26;… Buck-Heeb in: Erman, BGB, 15. Aufl., 2017, § 362 BGB, Rn. 13).
  • OLG Stuttgart, 06.12.2016 - 6 U 95/16

    Verbraucherdarlehen: Treuwidrigkeit des Widerrufs wegen widersprüchlichen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Rn. 22 Nach der Rechtsprechung des Senats, kommt ein Fall widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung eine gewisse Zeit ohne Vorbehalt weiter leistetet, um dann doch den Widerruf zu erklären, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Zuwarten mit dem Widerruf und die vorbehaltlose Weiterzahlung im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung vernünftig und nachvollziehbar erscheinen lassen (… OLG Stuttgart, Urteile vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -, Rn. 70 ; vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -, Rn. 25 juris).
  • BGH, 10.01.2017 - XI ZB 17/16

    Streitwertbemessung: Klage auf Feststellung der Umwandlung eines …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 13.03.2018 - 6 U 62/17
    Rn. 27 Der Streitwert der Berufung entspricht dem Wert der Zins- und Tilgungsleistungen bis zum Zeitpunkt des Widerrufs (BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2016 - XI ZR 366/15; vom 10. Januar 2017 - XI ZB 17/16), nach Angaben der Kläger 62.627,71 EUR.
  • OLG Stuttgart, 07.02.2017 - 6 U 40/16

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Verbraucherdarlehens

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei …

    Rn. 40 Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat die Klägerin vorliegend bereits in ihrem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Stuttgart, 25.07.2023 - 6 U 27/22

    Treuwidrigkeit des Widerrufs eines Immobiliardarlehensvertrags

    Rn. 52 Auch die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf kann unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]).

    Dabei kann sich die Treuwidrigkeit der Ausübung der Rechte, die der Darlehensnehmer aus dem Widerruf seiner Vertragserklärung herleitet, auch aus einem Verhalten nach der Widerrufserklärung ergeben (BGH…, Urteil vom 7. November 2017 - XI ZR 369/16 -, Rn. 17, juris; Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 21 , juris).

    Rn. 53 In diesem Sinne widersprüchlich verhält sich insbesondere ein Darlehensnehmer, der den Widerruf erklärt, das Darlehen danach aber weiter bedient, ohne sich die Rückforderung seiner Leistungen vorzubehalten, und sich dann nach längerer Zeit doch entscheidet, die Rechte aus dem Widerruf gegenüber der kreditgewährenden Bank geltend zu machen (Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17;… Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 -, Rn. 18, juris; bestätigt durch BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - XI ZR 129/19 - Senat, Beschluss vom 9. März 2022 - 6 U 272/20 -).

  • OLG Stuttgart, 21.09.2021 - 6 U 184/19

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags für eine Fahrzeug-Finanzierung; …

    Rn. 35 Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Stuttgart, 20.02.2019 - 6 U 249/18

    Rückabwicklung eines Altvertrages über ein Verbraucherdarlehen nach Widerruf: …

    Ein Verstoß gegen Treu und Glauben ist aber daraus abzuleiten, dass sich die Kläger widersprüchlich verhalten haben, indem sie das Darlehen nach der Widerrufserklärung vom 21.07.2016 für den Zeitraum eines Jahres vorbehaltlos weiter bedient haben (…ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteil vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -' Rn. 70 , juris;… vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -' Rn. 25 , juris; Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -' Rn. 20 ff., juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17-, unveröffentlicht).

    Rn. 7 Nach der Rechtsprechung des Senats kommt ein Fall widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) in Betracht, wenn der Darlehensnehmer in Kenntnis der Widerruflichkeit seiner auf den Vertragsschluss gerichteten Willenserklärung eine gewisse Zeit ohne Vorbehalt weiter leistetet, um dann doch den Widerruf zu erklären, sofern keine besonderen Umstände vorliegen, die das Zuwarten mit dem Widerruf und die vorbehaltlose Weiterzahlung im Rahmen der erforderlichen Gesamtabwägung vernünftig und nachvollziehbar erscheinen lassen (… OLG Stuttgart, Urteile vom 7. Februar 2017 - 6 U 40/16 -' Rn. 70 ;… vom 6. Dezember 2016 - 6 U 95/16 -' Rn. 25 , juris; Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -' Rn. 20 ff., juris; Urteil vom 3. Juli 2018 - 6 U 138/17 -' unveröffentlicht).

  • OLG Stuttgart, 22.03.2022 - 6 U 326/18

    Wegfall des Leistungsverweigerungsrechts des Darlehnsgebers wegen Unmöglichkeit …

    Rn. 33 Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 - [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), ist vorliegend ein entsprechender Vorbehalt erklärt.
  • OLG Stuttgart, 03.11.2020 - 6 U 315/19

    Wertersatzpflicht bei vollständiger Widerrufsinformation

    Rn. 60 Und soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat die Klägerin vorliegend bereits in ihrem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Frankfurt, 09.07.2018 - 19 U 49/18

    Streitwertbestimmung bei negativem Feststellungsantrag auf Entfallen künftiger …

    Raum für eine Bemessung des Streitwerts anhand der Summe aller bis zum Widerruf erbrachten Zins- und Tilgungsleistungen bleibt daher lediglich in Fällen, in denen der auf das Entfallen künftiger Zins- und Tilgungszahlungen gerichtete negative Feststellungsantrag nur als Hilfsantrag verfolgt wird - wie etwa im Verfahren, das dem Beschluss des BGH vom 16.05.2017, XI ZR 586/15, und seiner nachfolgenden Streitwertfestsetzung vom selben Tag (mitgeteilt durch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 15.03.2018, 6 W 12/18, Rn. 3) zugrunde lag - oder aber als weiterer Hauptantrag (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 13.03.2018, 6 U 62/17, Rn. 27; OLG Hamburg…, Urteil vom 24.01.2018, 13 U 242/16, Rn. 75).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 6 U 133/20

    Widerrufsrecht bei fehlenden Angaben zum Verzugszinssatz

    Rn. 35 Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; OLG Stuttgart, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Stuttgart, 15.02.2022 - 6 U 268/18

    Einwand der Verwirkung sowie des Rechtsmissbrauchs bezüglich der Ausübung des …

    Rn. 17 Soweit die Geltendmachung von Rechten aus dem Widerruf unter dem Gesichtspunkt widersprüchlichen Verhaltens rechtsmissbräuchlich sein kann, wenn der Vertrag nach Widerruf vorbehaltlos weiter bedient wird (vgl. dazu Senat, Urteil vom 13. März 2018 - 6 U 62/17 -, Rn. 20 , juris; Senat, Beschluss vom 20. Februar 2019 - 6 U 249/18 [Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen mit Beschluss vom 28. April 2020 - XI ZR 129/19 -, juris]), hat der Kläger vorliegend bereits in seinem Widerrufsschreiben einen entsprechenden Vorbehalt erklärt.
  • OLG Brandenburg, 22.07.2020 - 4 U 222/19
    Dieser Rechtsgedanke ist übertragbar auf die Bestätigung eines Vertragsverhältnisses, in dem die vereinbarten Leistungspflichten nicht - wie bei der Nichtigkeit - schon von Anbeginn fehlen, sondern nach Vertragsabschluss durch Widerruf entfallen (vgl. OLG Köln…, Urteil vom 25.10.2017 - 13 U 179/15 -, zitiert nach juris Rn. 67; KG…, Beschluss vom 27.11.2018 - 4 U 80/18 -, zitiert nach juris Rn. 10 ff.; OLG Bamberg…, Beschluss vom 29.10.2018 - 8 U 170/18 -, zitiert nach juris Rn. 10; vgl. zu unzulässiger Rechtsausübung auch OLG Braunschweig…, Urteil vom 14.05.2018 - 11 U 1/18 -, zitiert nach juris Rn. 60 ff.; OLG Stuttgart, Urteil vom 13.03.2018 - 6 U 62/17 -, zitiert nach juris Rn. 20 - 22: widersprüchliches Verhalten durch vorbehaltlose Weiterbedienung des Darlehens über mehr als zwei Jahre nach dem Widerruf).
  • OLG Stuttgart, 04.01.2021 - 6 U 328/19

    Verbraucherkreditvertrag zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugkaufs im Altfall: …

  • OLG Stuttgart, 19.05.2020 - 6 U 25/19

    Verbraucherdarlehensvertrag zur Kfz-Finanzierung: Rechtsmissbrauch bei …

  • OLG Stuttgart, 22.02.2022 - 6 U 549/20

    Anforderungen an Angaben zum Verzugszinssatz und Vorleistungspflicht bei …

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,2201
OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31.01.2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 31. Januar 2018 - 6 U 62/17 (https://dejure.org/2018,2201)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 101 ZPO, § 319 ZPO, § 320 ZPO
    Enthält eine Kostenentscheidung keinen ausdrücklichen Ausspruch über die Kosten der Streithilfe, ist eine Nachholung dieses Ausspruchs im Wege der Berichtigung (§ 319 ZPO) nur möglich, wenn sich aus dem Zusammenhang der Entscheidung selbst oder aus anderen Anhaltspunkten ...

  • rechtsportal.de

    ZPO § 101 ; ZPO § 319 ; ZPO § 320
    Verfahren des Gerichts bei Unterbleiben des Ausspruchs über die Kosten der Streithilfe

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kosten der Streithilfe: Wie kommt der Streithelfer zum Ausspruch über seine Kosten?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kosten der Streithilfe: Wie kommt der Streithelfer zum Ausspruch über seine Kosten? (IBR 2018, 365)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.03.2016 - VIII ZR 287/15

    Voraussetzung für die Nachholung der Entscheidung über die Kosten des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 31.01.2018 - 6 U 62/17
    Die bloße Erwähnung der Streithilfe im Rubrum der Entscheidung genügt insoweit nicht (BGH NJW 2016, 2754).
  • OLG Hamm, 10.10.2019 - 24 U 6/18

    Entscheidung über die Kosten einer Streithilfe

    In dem Urteil ist durch ein Versehen des Senats nicht über die Kosten der Streithilfe entschieden worden, was daher nachzuholen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 01. März 2016 - VIII ZR 287/15 - NJW 2016, 2754; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 6 U 62/17 - zitiert nach juris; OLG Rostock, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 3 U 133/14 - NJW-RR 2016, 381).
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