Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 4 Nr. 11 UWG, § 1 PAngV
Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden Servicepauschale in die Gesamtpreisangabe - kanzlei.biz
Service-Entgelt ist als Preisbestandteil im End- bzw. Gesamtpreis einer Kreuzfahrt anzugeben
- reise-recht-wiki.de
Verpflichtung zur Einbeziehung einer Servicepauschale in die Gesamtpreisangabe
- wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden Servicepauschale in die Gesamtpreisangabe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung zur Einbeziehung einer auf einer Kreuzfahrt zu entrichtenden Servicepauschale in die Gesamtpreisangabe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Obligatorische "Servicepauschale" bei einer Kreuzfahrt muss im Gesamtpreis der Reise enthalten sein
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
"Servicepauschale" muss im Gesamtpreis der Reise enthalten sein
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Kreuzfahrt - Gesamtpreis muss Servicepauschale enthalten!
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung für Kreuzfahrten
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Unlautere Reklame für Schiffsreise - Der Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt muss auch die Servicepauschale enthalten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Wettbewerbswidrige Werbung für Kreuzfahrten
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 13.03.2014 - 3 O 227/13
- OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (12)
- BGH, 13.03.2014 - I ZB 60/13
Berufungsbeschwer nach Verurteilung zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Dies dient lediglich der redaktionellen Anpassung an den aktuellen Gesetzeswortlaut, ohne dass damit eine inhaltliche Änderung verbunden wäre (KG MD 2014, 1111, Tz. 31 ff bei juris).Der Kläger hat inhaltlich gleichlautende Verurteilungen von zahlreichen Obergerichten erzielen können (OLG Hamburg MD 2009, 328; OLG Dresden MD 2013, 1022; OLG München MD 2014, 842; OLG Koblenz MD 2014, 692; KG Berlin MD 2014, 1111; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294; OLG Bamberg MD 2015, 592 und OLG Dresden vom 6.5.2015, 14 U 148/14 - Anlage BB 1).
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 149/07
Sondernewsletter
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Dies folgt daraus, dass die genannte Richtlinie abschließend regelt, welche Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern unlauter sind, und bestimmt, dass nur eine Verletzung von im Gemeinschaftsrecht vorgeschriebenen Informationsanforderungen eine unlautere Geschäftspraktik darstellt (vgl. Erwägungsgrund 15 der Richtlinie 2005/29/EG sowie BGH GRUR 2010, 744 Tz. 26 - Sondernewsletter). - EuGH, 12.05.2011 - C-122/10
Ving Sverige - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie 2005/29/EG - Art. 2 …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Dafür reicht es nämlich aus, dass das Angebot so gestaltet ist, dass der Verbraucher hinreichend über das beworbene Produkt und dessen Preis informiert ist, um eine geschäftliche Entscheidung treffen zu können (EuGH GRUR 2011, 930 - Konsumentombudsmannen/Ving Sverige).
- BGH, 29.04.2010 - I ZR 23/08
Costa del Sol
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Dieses Risiko ist bei Reiseveranstaltern üblich, lässt aber deren Verpflichtung zur Angabe von Gesamtpreisen unberührt (BGH GRUR 2010, 652 Tz. 18 - Costa del Sol). - BGH, 17.08.2011 - I ZR 148/10
Glücksspielverband
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Ob das dauerhaft selektive Vorgehen eines Verbands ausschließlich gegen Nichtmitglieder als rechtsmissbräuchlich anzusehen ist, hängt deshalb von den Umständen des Einzelfalls ab (BGH GRUR 2012, 411 Tz. 19, 23 - Glücksspielverband). - BGH, 09.10.2013 - I ZR 24/12
Wettbewerbsverstoß im Internet: Irreführende Werbung eines Anbieters von …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Erforderlich ist lediglich, dass dem Verbraucher die wesentlichen Vertragsbestandteile bekannt sind (BGH GRUR 2014, 580 Tz. 12 - Alpenpanorama im Heißluftballon). - OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13
Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Zu den sonstigen Preisbestandteilen gehören auch die Entgelte für Leistungen Dritter, die zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen (vgl. OLG Köln GRUR-RR 2014, 298, 299). - OLG München, 15.05.2014 - 6 U 3188/13
Fehlende Einberechnung des Service-Entgelts in der Kreuzfahrtwerbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Aus unionsrechtlichen Gründen ist § 1 S. 1 PAngV daher nur dann anwendbar, wenn in der angegriffenen geschäftlichen Handlung eine "Aufforderung zum Kauf" gesehen werden kann, und auch nur für solche Preisbestandteile, die "vernünftigerweise im Voraus berechnet werden können" (…vgl. Köhler/Bornkamm, UWG, 33. Aufl., Rn 1 d zu § 1 PAngV; OLG München vom 15.5. 2014 - 6 U 3188/13 = MD 2014, 842, Tz. 41 bei juris; KG Berlin vom 23.9. 2014 - 5 U 5/14 = MD 2014, 1111, Tz. 45 bei juris). - OLG Frankfurt, 21.05.2013 - 6 U 60/13
Aufforderung zum Vertragsschluss im Rahmen einer Werbung
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Die Tatsache, dass lediglich ein Eckpreis genannt wird ("ab…"), und dass weitere vertragswesentliche Modalitäten wie etwa der genaue Reisezeitpunkt und die Auswahl der entsprechenden An- und Abreisemodule, die Wahl der gewünschten Kabine oder die Zahl der Reiseteilnehmer offen bleiben, steht der Qualifizierung als "Aufforderung zum Kauf" daher nicht entgegen (OLG München aaO., vgl. auch Senat, Beschl. v. 21.05.2013 - 6 U 60/13; juris). - OLG Bamberg, 01.04.2015 - 3 U 202/14
Erfolgreiche Unterlassungsklage gegen Preisangaben ohne Einbeziehung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.06.2015 - 6 U 69/14
Der Kläger hat inhaltlich gleichlautende Verurteilungen von zahlreichen Obergerichten erzielen können (OLG Hamburg MD 2009, 328; OLG Dresden MD 2013, 1022; OLG München MD 2014, 842; OLG Koblenz MD 2014, 692; KG Berlin MD 2014, 1111; OLG Jena GRUR-RR 2014, 294; OLG Bamberg MD 2015, 592 und OLG Dresden vom 6.5.2015, 14 U 148/14 - Anlage BB 1). - OLG Jena, 19.02.2014 - 2 U 668/13
Preiswerbung für Kreuzfahrten ohne Einbeziehung des zu zahlenden Serviceentgelts …
- KG, 23.09.2014 - 5 U 5/14
Wettbewerbsverstoß: Preiswerbung für eine Schiffsreise ohne Einberechnung des …
- OLG Frankfurt, 09.06.2022 - 6 U 134/21
Grenze der Berücksichtigung gerichtsbekannter Tatsachen
Anzunehmen ist das insbesondere, wenn der Verband selektiv ausschließlich gegen Nichtmitglieder vorgeht, um neue Mitglieder zu werben, denen er nach einem Beitritt Schutz vor Verfolgung verspricht (BGH, Urteil vom 17.8.2011 - I ZR 148/10, Rn 23 - Glücksspielverband; OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 18.6.2015 - 6 U 69/14, Rn 12, juris).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - I-6 U 69/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626 Abs. 1
Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Information des Aufsichtsrats über ein Standortkonzept - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Fristlose Kündigung des Anstellungsverhältnisses des Vorstands einer Aktiengesellschaft wegen unrichtiger Information des Aufsichtsrats über ein Standortkonzept
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 10.05.2012 - 32 O 86/11
- OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - I-6 U 69/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (8)
- OLG Karlsruhe, 09.10.2013 - 6 U 85/12
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 (32 O 86/11) in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) unter Abänderung des am 09.01.2014 verkündeten Urteils der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (32 O 86/11) hinsichtlich des Tenors zu I. und zu II. in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) aufgehoben und die Klage insofern abgewiesen.Mit am 20.12.2012 verkündetem Urteil des Senats (I-6 U 85/12) ist das am 10.05.2012 verkündete Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und in dem aus dem Tenor dieses Urteils, auf das ebenfalls verwiesen wird (Bl. 511 - 517 GA), ersichtlichen Umfang - unter Berücksichtigung einer Klageerweiterung - insgesamt neu gefasst worden.
Das Landgericht hat sein Vorbehaltsurteil vom 10.05.2012 in der Fassung des Urteils des Senats vom 20.12.2012 (I-6 U 85/12), soweit es nicht rechtskräftig geworden ist, nach Durchführung der Beweisaufnahme für vorbehaltlos erklärt, die Beklagte über die darin enthaltenen Beträge hinaus zur Zahlung der Vergütung sowie der vereinbarten Versorgungsleistungen für die Monate Januar 2013 bis einschließlich September 2013 verurteilt und den von der Beklagten gemäß § 302 Abs. 4 Satz 4 ZPO gestellten Schadensersatzantrag für unbegründet gehalten.
das am 09.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (32 O 86/11) insoweit abzuändern, als darin das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) hinsichtlich des Tenors zu I. und II. für vorbehaltlos erklärt wird und die Klage insoweit abzuweisen;.
Soweit das Vorbehaltsurteil rechtskräftig geworden ist, also hinsichtlich der zweiten und der dritten Tranche des in Bezug auf die Kapitalerhöhung vereinbarten Bonus (III. des Tenors des am 20.12.2012 verkündeten Senatsurteils, I-6 U 85/12), scheidet ein Anspruch aus und ist die Zahlung der Beklagten auch nicht Gegenstand des von ihr verfolgten Anspruchs.
Rn. 9 I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 (32 O 86/11) in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) unter Abänderung des am 09.01.2014 verkündeten Urteils der 2. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf (32 O 86/11) hinsichtlich des Tenors zu I. und zu II. in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) aufgehoben und die Klage insofern abgewiesen.
Mit am 20.12.2012 verkündetem Urteil des Senats (I-6 U 85/12) ist das am 10.05.2012 verkündete Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf teilweise abgeändert und in dem aus dem Tenor dieses Urteils, auf das ebenfalls verwiesen wird (Bl. 511 - 517 GA), ersichtlichen Umfang - unter Berücksichtigung einer Klageerweiterung - insgesamt neu gefasst worden.
Rn. 19 Das Landgericht hat sein Vorbehaltsurteil vom 10.05.2012 in der Fassung des Urteils des Senats vom 20.12.2012 (I-6 U 85/12), soweit es nicht rechtskräftig geworden ist, nach Durchführung der Beweisaufnahme für vorbehaltlos erklärt, die Beklagte über die darin enthaltenen Beträge hinaus zur Zahlung der Vergütung sowie der vereinbarten Versorgungsleistungen für die Monate Januar 2013 bis einschließlich September 2013 verurteilt und den von der Beklagten gemäß § 302 Abs. 4 Satz 4 ZPO gestellten Schadensersatzantrag für unbegründet gehalten.
Rn. 30 Rn. 31 1. das am 09.01.2014 verkündete Urteil des Landgerichts Düsseldorf (32 O 86/11) insoweit abzuändern, als darin das Vorbehaltsurteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.05.2012 in der Fassung des am 20.12.2012 verkündeten Urteils des Oberlandesgerichts Düsseldorf (I-6 U 85/12) hinsichtlich des Tenors zu I. und II. für vorbehaltlos erklärt wird und die Klage insoweit abzuweisen;.
Soweit das Vorbehaltsurteil rechtskräftig geworden ist, also hinsichtlich der zweiten und der dritten Tranche des in Bezug auf die Kapitalerhöhung vereinbarten Bonus (III. des Tenors des am 20.12.2012 verkündeten Senatsurteils, I-6 U 85/12), scheidet ein Anspruch aus und ist die Zahlung der Beklagten auch nicht Gegenstand des von ihr verfolgten Anspruchs.
- KAG Freiburg, 19.06.2009 - 11/09
Anspruch auf Freistellung und Kostenübernahme für eine beabsichtigte …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
(c) Die Beurteilung des Senats findet eine Bestätigung in der vom Kläger zu verantwortenden Beschlussvorlage 11/09 für die Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2009, in der es u.a. heißt:.(d) Die Erwartung der Aufsichtsratsmitglieder war aber auch vor dem Hintergrund berechtigt, dass es in Bezug auf die zu treffende Entscheidung einen Zustimmungsvorbehalt in § 10 Ziffer 2.6 der Satzung der Beklagten (Stand 01.09.2009, Anlage B 18) gab, auf den die Beschlussvorlage 11/09 auch ausdrücklich Bezug nimmt.
Rn. 54 (c) Die Beurteilung des Senats findet eine Bestätigung in der vom Kläger zu verantwortenden Beschlussvorlage 11/09 für die Aufsichtsratssitzung vom 17.09.2009, in der es u.a. heißt:.
Rn. 57 (d) Die Erwartung der Aufsichtsratsmitglieder war aber auch vor dem Hintergrund berechtigt, dass es in Bezug auf die zu treffende Entscheidung einen Zustimmungsvorbehalt in § 10 Ziffer 2.6 der Satzung der Beklagten (Stand 01.09.2009, Anlage B 18) gab, auf den die Beschlussvorlage 11/09 auch ausdrücklich Bezug nimmt.
- BGH, 09.04.2013 - II ZR 273/11
Fristlose Kündigung eines Geschäftsführers wegen Abschlusses eines …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urt. v. 09. April 2013 - II ZR 273/11, WM 2013, 931 - 933/juris Tz. 12 m.w.N.).Für die die Zweiwochenfrist in Lauf setzende Kenntnis i.S.v. § 626 Abs. 2 Satz 2 BGB kommt es auf den Wissensstand des zur Entscheidung über die fristlose Kündigung berufenen und bereiten Gremiums der Gesellschaft an (BGH, Urt. v. 09. April 2013 - II ZR 273/11, WM 2013, 931 - 933/juris Tz. 12 m.w.N.).
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 71/06
Abmahnung vor außerordentlicher Kündigung des Dienstverhältnisses mit einem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).Rn. 78 c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).
- BGH, 10.09.2001 - II ZR 14/00
Voraussetzungen der Kündigung des Dienstvertrages eines GmbH-Geschäftsführers; …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).Rn. 78 c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).
- BGH, 14.02.2000 - II ZR 218/98
Fristlose Kündigung des GmbH-Geschäftsführers
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).Rn. 78 c) Liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung vor, hat diese nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs keine vorherige Abmahnung des Organmitglieds einer juristischen Person zur Voraussetzung (BGH NJW 2000, 1638 f.; NZG 2002, 46 f.; NJW-RR 2007, 1520;… Senat, Urt. v. 13.03.2014 - I-6 U 116/13).
- BAG, 28.11.2007 - 5 AZR 952/06
Verdachtskündigung - Nachrichtensprecher
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
Die stets vorzunehmende abschließende Interessenabwägung (vgl. zu deren Erforderlichkeit: BAG, Urt. v. 28.11.2007 - 5 AZR 952/06/zitiert nach juris), bei welcher die Beendigungsinteressen des Arbeitgebers und das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen sind, führt nicht zu einem Überwiegen des Bestandsschutzinteresses des Klägers.Rn. 75 Die stets vorzunehmende abschließende Interessenabwägung (vgl. zu deren Erforderlichkeit: BAG, Urt. v. 28.11.2007 - 5 AZR 952/06/zitiert nach juris), bei welcher die Beendigungsinteressen des Arbeitgebers und das Bestandsinteresse des Arbeitnehmers gegeneinander abzuwägen sind, führt nicht zu einem Überwiegen des Bestandsschutzinteresses des Klägers.
- OLG Braunschweig, 23.04.1999 - 1 U 47/98
Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.11.2014 - 6 U 69/14
Da das Vorbehaltsurteil in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang im Nachverfahren aufgehoben worden ist, hat der Kläger die Kosten einschließlich derjenigen des Urkundenprozesses zu tragen (Zöller/Greger, ZPO, § 600 Rn 27; OLG Bamberg, Beschluss v. 23.04.1999 - 1 U 47/98, NJW-RR 2000, 1094).Rn. 92 Da das Vorbehaltsurteil in dem aus dem Tenor ersichtlichen Umfang im Nachverfahren aufgehoben worden ist, hat der Kläger die Kosten einschließlich derjenigen des Urkundenprozesses zu tragen (Zöller/Greger, ZPO, § 600 Rn 27; OLG Bamberg, Beschluss v. 23.04.1999 - 1 U 47/98, NJW-RR 2000, 1094).
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Rechtsprechung
| KG, 21.07.2015 - 6 U 69/14 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 3 Abs 1 Buchst a VHB 2008, § 5 Abs 1 Buchst a VHB 2008, § 286 ZPO
Hausratversicherung: Voraussetzungen einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für das Vortäuschen eines Einbruchdiebstahls - versicherungsrechtsiegen.de
Hausratversicherung - Wahrscheinlichkeit für Vortäuschen eines Einbruchdiebstahls
- Wolters Kluwer
Anforderungen an den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
VVG § 1 S. 1; VHB § 3 Abs. 1a; VHB § 5 Abs. 1
Anforderungen an den Nachweis der erheblichen Wahrscheinlichkeit der Vortäuschung eines Einbruchdiebstahls
Verfahrensgang
- LG Berlin, 03.04.2014 - 7 O 168/13
- KG, 21.07.2015 - 6 U 69/14
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.04.2015 - IV ZR 171/13
Deckungsklage gegen eine Firmen-Inhaltsversicherung: Anforderungen an den …
Auszug aus KG, 21.07.2015 - 6 U 69/14
Rn. 2 Dem Versicherungsnehmer einer Sachversicherung werden nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. zuletzt Urteil vom 8.4.2015 - IV ZR 171/13, VersR 2015, 710) aus dem Leistungsversprechen des Versicherers abgeleitete Erleichterungen für den Beweis eines bedingungsgemäßen Diebstahls versicherter Sachen zugebilligt, von denen auch das Landgericht im Ansatz zutreffend ausgegangen ist.
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