Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 705
Rückgriff gegen den Scheckaussteller - Beteiligter einer Bau-ARGE - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Muß der Auftraggeber den in Konkurs gefallenen Auftragnehmer bezahlen? (IBR 1997, 361)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.11.1994 - 33 O 215/92
- OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
- OLG Düsseldorf, 12.08.1996 - 6 U 8/95
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1749
- DB 1996, 2173
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (23)
- BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93
Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Zwar wird nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 26 KO ) tritt (vgl. BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Die mit der Konkurseröffnung und dem etwaigen Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters verbundenen Rechtsfolgen sind vielmehr - wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 04.05.1995 einschränkend festgestellt hat (vgl. BGH NJW 1995, 1966 ff.) - im Falle einer teilbaren Leistung auf den Teil der Gegenleistung zu beschränken, der auf die zum Zeitpunkt der Verfahrenseröffnung noch ausstehende Erfüllungsleistung der Masse entfällt.
Dies bedeutet, daß bei teilweise erbrachten Leistungen des Gemeinschuldners mithin die auf diesen Teil entfallende Gegenleistung weder durch die Eröffnung des Konkursverfahrens noch durch das etwaige Erfüllungsverlangen des Konkursverwalters berührt wird (vgl. BGH NJW 1995, 1966, 1967;… Jaeger/Henckel, KO , 9. Aufl., § 17 KO , Rdn. 71 ff. und 80).
Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).
Zu beachten ist nämlich insoweit, daß gerade in Fällen der teilweisen Vertragserfüllung das zuvor einheitliche Vertragsverhältnis durch die Konkurseröffnung in zwei Teile aufgespalten wird, von denen der seitens der Gemeinschuldnerin vorkonkurslich erfüllte Teil, für den sie noch die Gegenleistung zu fordern hat, durch den Konkurs möglichst unberührt bleiben soll (vgl. BGH NJW 1995, 1966, 1967).
- BGH, 03.12.1954 - V ZR 96/53
Aufrechnung im Konkurs
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Auch wenn man in Übereinstimmung mit der in Literatur und Rechtsprechung herrschenden Meinung davon ausgeht, daß unter dem Begriff der Bedingung im Sinne des § 54 KO nicht nur rechtsgeschäftlich begründete, sondern auch gesetzlich normierte Bedingungen fallen (vgl. BGHZ 15, 333, 335; BGH WM 1960, 720;… Kuhn/Uhlenbruck, a.a.O, § 54 KO , Rdn. 5 m.w.Nachw.), handelt es sich bei dem Schadensersatzanspruch aus § 8 Nr. 2 Abs. 2 S. 2 VOB/B nicht um einen solchen bereits vor Konkurseröffnung bedingt entstandenen Anspruch.Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich in zwei älteren Entscheidungen aus den Jahren 1954 und 1978 - allerdings ohne nähere Begründung - die Auffassung vertreten, daß der Konkursgläubiger mit einem anläßlich der Konkurseröffnung entstandenen Schadensersatzanspruch gegenüber einer vorkonkurslichen Forderung des Gemeinschuldners aufrechnen könne, weil sein Anspruch bei der Konkurseröffnung bereits aufschiebend bedingt entstanden gewesen sei mit der Folge, daß eine Aufrechnung nach § 54 Abs. 1 KO zulässig sei (vgl. BGHZ 15, 333, 336; BGH NJW 1978, 2508, 2509).
Sinn und Zweck der Vorschrift ist es daher - zusammen mit § 15 KO sowie § 30 KO -, die Masse möglichst vollständig für eine gleichmäßige Befriedigung der Konkursgläubiger zu erhalten und einer ungerechten Benachteiligung der Konkursmasse entgegenzutreten (vgl. RGZ 124, 349; BGHZ 15, 333, 337; BGHZ 30, 250;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO., § 55 KO , Rdn. 2).
Dabei soll durch § 55 Nr. 2 KO verhindert werden, daß jemand nach Eröffnung des Konkursverfahrens durch den Erwerb einer Konkursforderung eine Aufrechnungsmöglichkeit erlangt, durch deren Ausnutzung er sich oder einem anderen zum Nachteil der übrigen Konkursgläubiger volle Befriedigung verschafft (vgl. BGHZ 15, 333, 337;… Kuhn/Uhlenbruck, aaO.).
- BGH, 24.10.1962 - V ZR 1/61
Gesamtschuldnerische Haftung der testamentarischen Erben gegenüber einem aus …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Allenfalls in diesem Verhältnis des Klägers zur A... S... bestand daher eine Aufrechnungslage, nicht aber im Verhältnis der Parteien zueinander (vgl. BGHZ 38, 122, 124;… Palandt/Thomas, aaO., § 719 BGB , Rdn. 6;… MüKo/Ulmer, aaO., § 719 BGB , Rdn. 11;… RGRK/von Gamm, BGB , 12. Aufl., § 719 BGB , Rdn. 10).Zwar ist in der Tat in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der von einem Gesellschaftsgläubiger im Rahmen seiner gesamtschuldnerischen Mithaftung in Anspruch genommene Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die von ihm geschuldete Leistung mit Rücksicht auf eine der Gesellschaft wegen einer Gegenforderung zustehende Aufrechnungsbefugnis verweigern darf, wobei dieses Leistungsverweigerungsrecht teilweise aus einer analogen Anwendung des § 129 Abs. 3 HGB und teilweise aus dem Wesen der sogenannten Doppelverpflichtung der Gesamthand sowie der einzelnen Gesellschafter hergeleitet wird (vgl. BGHZ 38, 122, 127 f. (für Erbengemeinschaft); BGHZ 42, 396, 397 f.;… Palandt/Thomas, aaO., § 719 BGB , Rdn. 6;… MüKo/Ulmer, aaO., § 714 BGB , Rdn. 41 und § 719 BGB , Rdn. 11 m.w.Nachw.;… RGRK/von Gamm, aaO., § 719 BGB , Rdn. 10).
Voraussetzung ist aber, daß der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Gegenforderung zusteht und sie mit dieser auch aufrechnen kann (vgl. BGHZ 38, 122, 128; BGHZ 42, 396, 397 f.;… Palandt/Thomas, aaO.) .
- BGH, 20.12.1988 - IX ZR 50/88
Rechtsfolgen der Erklärung des Konkursverwalters, gegenseitige Verträge erfüllen …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Zwar wird nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 26 KO ) tritt (vgl. BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).
Wie auch der Bundesgerichtshof in zahlreichen späteren Entscheidungen klargestellt hat, bestehen bei einem gegenseitigen Vertrag bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner allein die beiderseitigen vertraglichen Erfüllungsansprüche (vgl. BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158).
- BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90
Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Zwar wird nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 26 KO ) tritt (vgl. BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).
Wie auch der Bundesgerichtshof in zahlreichen späteren Entscheidungen klargestellt hat, bestehen bei einem gegenseitigen Vertrag bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner allein die beiderseitigen vertraglichen Erfüllungsansprüche (vgl. BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158).
- BGH, 11.02.1988 - IX ZR 36/87
Ablehnung der Erfüllung durch den Konkursverwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Zwar wird nach der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der auch der Senat folgt, ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Eröffnung des Konkursverfahrens noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung (§ 26 KO ) tritt (vgl. BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).
Wie auch der Bundesgerichtshof in zahlreichen späteren Entscheidungen klargestellt hat, bestehen bei einem gegenseitigen Vertrag bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner allein die beiderseitigen vertraglichen Erfüllungsansprüche (vgl. BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158).
- BGH, 21.02.1985 - VII ZR 160/83
Fälligkeit von Abschlagszahlungen nach Erstellung der Schlußrechnung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Sollte - wie die Beklagte meint - die Verdingungsordnung für Bauleistungen ( VOB ) wirksam in das Vertragsverhältnis zwischen der Gemeinschuldnerin und der A... S... einbezogen worden, die von der A... S... ausgesprochene Kündigung also in Ansehung der Konkurseröffnung nach § 8 Nr. 2 Abs. 1 VOB/B gerechtfertigt gewesen sein, so ist der Beklagten zwar im Grundsatz darin zuzustimmen, daß aufgrund der Kündigung nach § 8 Nr. 6 VOB/B eine Schlußabrechnung zu erfolgen hatte und von der Gemeinschuldnerin bzw. dem Kläger nach der Kündigung grundsätzlich keine Abschlagszahlung nach § 16 Nr. 1 VOB/B mehr verlangt werden konnte (vgl. BGH NJW 1985, 1840 ; BGH NJW-RR 1987, 724 ;… Ingenstau/Korbion, aaO., § 16 VOB/B , Rdn. 76 m.w.Nachw.;… Nicklisch/Weick, VOB Teil B, 2. Aufl., § 16 VOB/B , Rdn. 25;… Heiermann/Riedl/Rusam/Schwaab, VOB , 6. Aufl., § 16 VOB/B , Rdn. 42).Der Bundesgerichtshof hat - soweit ersichtlich - bislang offen gelassen, ob auch bei einem gekündigten Vertrag ausnahmsweise ein "unbestrittenes Guthaben" als Abschlagszahlung verlangt werden kann (vgl. BGH NJW 1985, 1840 ; BGH NJW-RR 1987, 724 ).
Denn in die Schlußrechnung ist der Anspruch auf Abschlagszahlung als ein bereits vor Entstehung des Schlußabrechnungsverhältnisses entstandener und fälliger Forderungsteil eingeflossen, der in bezug auf den Entstehens- und Fälligkeitszeitpunkt auch sein Wesen nicht verändert hat, sondern lediglich in bezug auf seine Geltendmachung den Regeln der Schlußabrechnung unterliegt (vgl. BGH NJW 1985, 1840, 1841).
- BGH, 14.12.1983 - VIII ZR 352/82
Konkursanfechtung der Erfüllung - Aufrechnung gegenüber Werklohnanspruch
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Wie auch der Bundesgerichtshof in zahlreichen späteren Entscheidungen klargestellt hat, bestehen bei einem gegenseitigen Vertrag bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner allein die beiderseitigen vertraglichen Erfüllungsansprüche (vgl. BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158).
- BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85
Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Wie bereits in anderem Zusammenhang ausgeführt worden ist, wird ein gegenseitiger Vertrag, der - wie hier - zur Zeit der Konkurseröffnung noch nicht vollständig erfüllt ist, durch die Verfahrenseröffnung grundsätzlich in der Weise umgestaltet, daß der Erfüllungsanspruch erlischt und an seine Stelle der einseitige Anspruch des anderen Teils auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung tritt (vgl. BGHZ 68, 379, 380; BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158; BGH NJW 1995, 1966, 1967).Wie auch der Bundesgerichtshof in zahlreichen späteren Entscheidungen klargestellt hat, bestehen bei einem gegenseitigen Vertrag bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines der Vertragspartner allein die beiderseitigen vertraglichen Erfüllungsansprüche (vgl. BGHZ 89, 189, 195; BGHZ 96, 392, 394; BGHZ 103, 250, 252; BGHZ 106, 236, 242; BGHZ 116, 156, 158).
- BGH, 14.12.1964 - VIII ZR 119/63
Rechtsstellung des Gesellschafters bei mit der Gesellschaft vereinbartem …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
Zwar ist in der Tat in Rechtsprechung und Schrifttum anerkannt, daß der von einem Gesellschaftsgläubiger im Rahmen seiner gesamtschuldnerischen Mithaftung in Anspruch genommene Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts die von ihm geschuldete Leistung mit Rücksicht auf eine der Gesellschaft wegen einer Gegenforderung zustehende Aufrechnungsbefugnis verweigern darf, wobei dieses Leistungsverweigerungsrecht teilweise aus einer analogen Anwendung des § 129 Abs. 3 HGB und teilweise aus dem Wesen der sogenannten Doppelverpflichtung der Gesamthand sowie der einzelnen Gesellschafter hergeleitet wird (vgl. BGHZ 38, 122, 127 f. (für Erbengemeinschaft); BGHZ 42, 396, 397 f.;… Palandt/Thomas, aaO., § 719 BGB , Rdn. 6;… MüKo/Ulmer, aaO., § 714 BGB , Rdn. 41 und § 719 BGB , Rdn. 11 m.w.Nachw.;… RGRK/von Gamm, aaO., § 719 BGB , Rdn. 10).Voraussetzung ist aber, daß der Gesellschaft bürgerlichen Rechts eine Gegenforderung zusteht und sie mit dieser auch aufrechnen kann (vgl. BGHZ 38, 122, 128; BGHZ 42, 396, 397 f.;… Palandt/Thomas, aaO.) .
- BGH, 26.02.1987 - VII ZR 217/85
Anspruch auf Abschlagszahlungen nach Kündigung des VOB/B -Vertrages
- BGH, 13.07.1972 - II ZR 111/70
Kaufmannseigenschaft eines Bauunternehmers
- BGH, 25.06.1973 - II ZR 133/70
Wechselmäßige Haftung einer nicht im Handelsregister eingetragenen, als KG …
- BGH, 05.05.1977 - VII ZR 85/76
Bauarbeiten zur Schadensminderung bei Konkurseröffnung einer Firma; Finanzielle …
- BGH, 10.05.1978 - VIII ZR 152/77
Aufrechnung bedingter Forderungen gegen fällige Forderungen des Gemeinschuldners …
- BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92
Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach …
- BGH, 22.09.1993 - IV ZR 183/92
Anwachsung des Gesellschaftsvermögens einer GbR durch Vereinbarung der …
- BGH, 10.05.1990 - VII ZR 45/89
Architektenvertrag; Kündigung; Vereinbarte Vergütung; Darlegungslast; Beweislast
- BGH, 24.11.1971 - VIII ZR 81/70
Mängelhaftung für Futtermittel
- BGH, 13.11.1981 - I ZR 168/79
Rechtswirkungen der Kündigung eines Werkvertrages
- OLG Düsseldorf, 24.06.1986 - 23 U 240/85
- BGH, 21.12.1959 - II ZR 121/58
Rechtsmittel
- RG, 15.03.1929 - II 569/28
Wie regelt sich die Beweislast, wenn der legitimierte Wechselinhaber den …
- BGH, 15.07.1997 - XI ZR 154/96
Scheckfähigkeit der BGB -Gesellschaft
Landgericht und Oberlandesgericht - dessen Urteil in ZIP 1996, 1749 ff. veröffentlicht worden ist - haben der Klage stattgegeben. - OLG Saarbrücken, 14.12.2004 - 4 U 639/03
Gläubigeranfechtung außerhalb des Insolvenzverfahrens: Übereignung eines …
Nichts anderes kann aber bezüglich der Anfechtung nach dem Anfechtungsgesetz gelten, da insoweit dieselben Voraussetzungen gelten (vgl. OLG München, OLGR 1997, 33 f; FG Berlin, EFG 2004, 961 f;… Huber, aaO., § 4 AnfG, Rdnr. 35; Sandweg, NJW 1989, 1968 (1973); Kollhosser, NJW 1994, 2313 (2316); wohl auch BGH, ZIP 1985, 372 (373 linke Spalte unter 2.); a. A. OLG München, NJW-RR 1998, 1144 f). - OLG Brandenburg, 27.08.2002 - 11 U 15/99
Rechtsnatur und Bindungswirkung der Massenfeststellung durch den Bauleiter
Ausgeschlossen ist damit insbesondere der durch die aus Anlass des Konkurses erfolgte Kündigung entstehende Schadensersatzanspruch nach § 8 VOB (Rarsten Schmidt, KO, 17. Aufl., § 55 KO, Anm. 4, OLG Düsseldorf ZIP 96, 1749).
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 17.05.1996 - 6 U 8/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Abfindung, Austritt, Einziehung, Einziehung des Geschäftsanteils, Erhaltung des Stammkapitals, Mitgliedschaftspflichten, Mitgliedschaftsrechte
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Dauer eines bestehenden Rechtsverhältnisses nach Auflösung eines Gesellschaftsvertrages; Einseitige Kündigungserklärung als Angebot für den Abschluss einer einvernehmlichen Aufhebung; Voraussetzungen der Umdeutung einer außerordentlichen Kündigung in ein Angebot zum ...
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 26.01.1995 - 2 (HK) O 108/94
- OLG Zweibrücken, 17.05.1996 - 6 U 8/95
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.10.1983 - II ZR 87/83
Ruhen des Stimmrechts nach Kündigung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 20.02.1995 - II ZR 46/94
Einziehung eines Geschäftsanteils
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Bremen, 11.07.1991 - 2 U 29/91
Ankündigung einer Verkaufsveranstaltung im Einzelhandel durch eine Anzeige in …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 24.01.2012 - II ZR 109/11
GmbH: Wirksamwerden eines nicht für nichtig erklärten Einziehungsbeschlusses mit …
Rn. 10 Teilweise wird angenommen, die Einziehung stehe unter der aufschiebenden Bedingung einer Abfindungszahlung aus freiem Vermögen (OLG Frankfurt, NJW-RR 1997, 612 f.; OLG Zweibrücken, GmbHR 1997, 939, 942; OLG Hamm, NZG 1999, 597, 598; OLG Köln, NZG 1999, 1222; KG, GmbHR 1999, 1202, 1203 f.; OLG Schleswig, NZG 2000, 703, 704 f.; OLG Dresden, GmbHR 2001, 1047, 1048; OLG Düsseldorf, ZIP 2007, 1064;… Scholz/Westermann, GmbHG, 10. Aufl., § 34 Rn. 60;… Scholz/Winter/Seibt, GmbHG, 10. Aufl., Anh. § 34 Rn. 17;… Michalski/Sosnitza, GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 79;… Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG, 19. Aufl., § 34 Rn. 43;… Wicke, GmbHG, 2. Aufl., § 34 Rn. 10;… Raiser/Veil, Recht der Kapitalgesellschaften, 5. Aufl., § 30 Rn. 63; Gehrlein, ZIP 1996, 1157, 1159; Bacher/von Blumenthal, NZG 2008, 406, 407 f.; ebenso für die Ausschlussklage BGH, Urteil vom 1. April 1953 - II ZR 235/52, BGHZ 9, 157, 173; für "Rechtsbedingung" RGZ 142, 286, 290 f.). - OLG Stuttgart, 15.03.2017 - 14 U 3/14
GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer: Umfang und Auslegung eines …
Rn. 201 (1) Die Ausübung des dem Beklagten in § 12 des Gesellschaftsvertrags der Klägerin Ziff. 1 eingeräumten Kündigungsrechts führte nach der zweifelsfreien gesellschaftsvertraglichen Regelung nicht zur Auflösung der Gesellschaft, sondern hatte die Abtretung des Gesellschaftsanteils des Beklagten nach § 12 Ziff. 2 Satz 3 des Gesellschaftsvertrags mit Vertrag vom 09.02.2007 (Anlage K 3 und B 11) zur Folge; der Sache nach regelt § 12 des Gesellschaftsvertrags ein Austrittsrecht der Gesellschafter (…vgl. etwa Fastrich bzw. Haas, in: Baumbach/Hueck, GmbHG, 21. Aufl., § 34 Anh Rn. 27, § 60 Rn. 90; Goette, DStR 1997, 1336). - OLG München, 11.12.2007 - 31 Wx 48/07
Verbindung des Gesellschafters mit einem Wettbewerber schließt Anspruch auf …
Nach herrschender Meinung führt der Einziehungsbeschluss nicht unmittelbar zum Ausscheiden aus der Gesellschaft, sondern steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass die Entschädigung für das Ausscheiden aus dem nicht gebundenen Gesellschaftsvermögen geleistet werden kann; die Mitgliedschaftsrechte bleiben danach bis zur vollständigen Zahlung der Abfindung unberührt (vgl. KG GmbHR 1999, 1202/1204; OLG Zweibrücken GmbHR 1997, 939/942; OLG Frankfurt a.M. GmbHR 1997, 171/172;… Michalski/Sosnitza GmbHG § 34 Rn. 113;… Scholz/ Westermann GmbHG 10. Aufl. § 34 Rn. 56; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 1265 und BGHZ 139, 299/301). - OLG München, 04.01.2008 - 31 Wx 82/07
Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters: Vollstreckungsgegenantrag des …
b) Die Einziehung eines Geschäftsanteils führt nach h. M. nicht zwingend zum unmittelbaren Verlust des Informationsanspruchs aus § 51a GmbHG (vgl. KG GmbHR 1999, 1202/1204; OLG Zweibrücken GmbHR 1997, 939/942; OLG Frankfurt GmbHR 1997, 171/172;… Michalski/Sosnitza GmbHG § 34 Rn. 113;… Scholz/Westermann GmbHG 10. Aufl. § 34 Rn. 56; offen gelassen in BGH NJW-RR 2003, 1265 und BGHZ 139, 299/301). - OLG Düsseldorf, 23.11.2006 - 6 U 283/05
Verstoß gegen das Stammkapitalerhaltungsgebot hindert wirksame Einziehung von …
Diese Rechtsprechung ist für den Fall der Zwangseinziehung nach Eigenkündigung vom OLG Frankfurt a. M. (NJW-RR 1997, 612 f.) und OLG Zweibrücken (GmbHR 1997, 939, 942; Nichtannahmebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 28. April 1997, - II ZR 162/96, DStR 1997, 1336) sowie für den Fall der Zwangseinziehung ohne vorherige Kündigung vom OLG Schleswig (NZG 2000, 703, 706) fortgeschrieben worden.
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 12.08.1996 - 6 U 8/95 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.11.1994 - 33 O 215/92
- OLG Düsseldorf, 02.05.1996 - 6 U 8/95
- OLG Düsseldorf, 12.08.1996 - 6 U 8/95
Wird zitiert von ... (3)
- AG Karlsruhe, 28.02.2017 - 5 C 193/14
Rückforderung durch ein Krankenhaus im Auftrag eines nicht …
Denn auch wenn das Gericht eine Aufrechnung bereits an der Gegenseitigkeit scheitern lässt, trifft es die der Rechtskraft zugängliche Feststellung, dass dem Beklagten die zur Aufrechnung gestellte Gegenforderung jedenfalls gegenüber dem Kläger nicht zusteht (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.08.1996 - 6 U 8/95, MDR 1996, 1299; OLG Dresden, Beschl. v. 07.01.2003 - 6 W 240/99 Tz. 4 bei juris;… Musielak, in: Musielak/Voit, 13. Aufl. 2016, § 322 Rn. 85). - BGH, 26.01.2022 - VII ZR 635/21
Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer bei hilfsweise erklärtem …
Die in den Tatsacheninstanzen geltend gemachte Hilfsaufrechnung in Höhe von 12.610 EUR, die eine Erhöhung des Streitwerts zur Folge hätte (vgl. §§ 47, 45 Abs. 3 GKG), weil eine der Rechtskraft fähige Entscheidung über sie ergangen ist (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. August 1996 - 6 U 8/95, MDR 1996, 1299; OLG Celle, Beschluss vom 1. November 1983 - 5 W 28/83, AnwBl. 1984, 311;… Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 18. Aufl., § 322 Rn. 85), wird von der Beklagten mit der Nichtzulassungsbeschwerde nicht weiterverfolgt. - OLG Dresden, 07.01.2003 - 6 W 240/99
Keine Streitwertaddition bei Versagen einer Hilfsaufrechnung durch das Gericht
Hingegen liegt bei fehlender Gegenseitigkeit der Forderungen (§ 387 BGB) eine rechtskraftfähige Entscheidung vor (OLG Celle, Beschl. v. 01.11.1983 - 5 W 28/83, AnwBl. 1984, 311; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.08.1996 - 6 U 8/95, MDR 1996, 1299;… a.A. offenbar Markl/Meyer, a.a.O. Rn 28), da festgestellt wird, dass die aufgerechnete Forderung nicht im Verhältnis zum Gegner besteht.
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