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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,3766
OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23 (https://dejure.org/2024,3766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05.03.2024 - 6 U 83/23 (https://dejure.org/2024,3766)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 05. März 2024 - 6 U 83/23 (https://dejure.org/2024,3766)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 241 Abs 2 BGB, § 249 Abs 1 BGB, § 278 S 1 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 311 Abs 2 Nr 2 BGB
    Aufklärungspflicht bei Leasingvertrag mit möglicherweise nicht erfüllbarer Bedingung des Fahrzeugerwerbs

  • RA Kotz

    Aufklärungspflicht des Leasinggebers bei Ankaufsvereinbarung mit Leasingnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 546 Abs. 1 ; BGB § 985 ; BGB § 311
    Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe eines PKW nach Ablauf der Laufzeit eines zwischen der Rechtsvorgängerin der Leasinggeberin und der Leasingnehmerin geschlossenen Leasingvertrags

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Zur Aufklärungspflicht hinsichtlich der Kaufoption beim Fahrzeugleasing

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Pflichtverletzung des Leasinggebers bei Nichtermöglichung des späteren Ankaufs trotz Vereinbarung bei Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Herausgabe eines PKW nach Ablauf der Laufzeit eines zwischen der Rechtsvorgängerin der Leasinggeberin und der Leasingnehmerin geschlossenen Leasingvertrags

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1520
  • MDR 2024, 707
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 16.09.2021 - VII ZR 192/20

    Zur Bewertung des Nutzungsvorteils bei Leasingfahrzeugen im sogenannten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Anders kann es aber dann sein, wenn aufgrund der Vertragsgestaltung von vornherein feststeht, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit übernimmt (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321, 323/324, Rn. 41 ff., BGH, Versäumnisurteil vom 21.04.2022 - VII ZR 783/21, NJW-RR 2022, 1104, 1105, Rn. 17 ff.).

    Auch betrafen die Entscheidungen des BGH zur Berechnung der Nutzungsentschädigung beim Leasing (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321, 323/324, Rn. 41 ff., BGH, Versäumnisurteil vom 21.04.2022 - VII ZR 783/21, NJW-RR 2022, 1104, 1105, Rn. 17 ff.) nicht den hier vorliegenden Sachverhalt der Einräumung eines Ankaufsrechts schon bei Abschluss des Leasingvertrags (s.o. III. 1. d) bb) (1)).

  • BGH, 21.04.2022 - VII ZR 783/21

    "Dieselverfahren"; Bemessung des Nutzungsvorteils beim Leasing

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Anders kann es aber dann sein, wenn aufgrund der Vertragsgestaltung von vornherein feststeht, dass der Leasingnehmer das Fahrzeug nach Ablauf der Leasingzeit übernimmt (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321, 323/324, Rn. 41 ff., BGH, Versäumnisurteil vom 21.04.2022 - VII ZR 783/21, NJW-RR 2022, 1104, 1105, Rn. 17 ff.).

    Auch betrafen die Entscheidungen des BGH zur Berechnung der Nutzungsentschädigung beim Leasing (BGH, Urteil vom 16.09.2021 - VII ZR 192/20, NJW 2022, 321, 323/324, Rn. 41 ff., BGH, Versäumnisurteil vom 21.04.2022 - VII ZR 783/21, NJW-RR 2022, 1104, 1105, Rn. 17 ff.) nicht den hier vorliegenden Sachverhalt der Einräumung eines Ankaufsrechts schon bei Abschluss des Leasingvertrags (s.o. III. 1. d) bb) (1)).

  • OLG Stuttgart, 12.06.2018 - 6 U 273/16

    Kfz-Leasing: Besitzrecht des Leasingnehmers nach Vertragsbeendigung und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Rn. 67 Zwar wird eine Zurechnung einer Pflichtverletzung nach § 278 S. 1 BGB bei einem Leasingvertrag nicht vorgenommen, wenn der Lieferant Erklärungen abgibt, die nicht die Konditionen des Leasinggeschäfts betreffen, sondern allein ein eigenes Geschäft des Lieferanten ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2018 - 6 U 273/16 , Rn. 47 , BeckRS 2018, 27411).

    Rn. 68 Bei der Einräumung eines Ankaufsrechts des Händlers an die Leasingnehmerin mit dem Ziel, letztlich den Verkauf des Leasingfahrzeugs vom Händler an die Leasingnehmerin zu ermöglichen, handelt es sich in der Regel um ein Geschäft des Händlers in eigener Sache, bei dem keine Zurechnung eines Verschuldens der für den Händler handelnden Personen über § 278 S. 1 BGB erfolgt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2018 - 6 U 273/16 , Rn. 47 , BeckRS 2018, 27411, OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.2.2010 - I-24 U 115/09, BeckRS 2010, 12220).

  • OLG Dresden, 08.03.2000 - 8 U 3010/99

    Leasing

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Rn. 70 Aus dem von der Klägerin im nicht nachgelassenen Schriftsatz vom 21.02.2024 zitierten Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.03.2000 (8 U 3010/99 - juris) ergibt sich, anders als die Klägerin meint, nicht, dass eine solche Zurechnung nicht möglich ist.

    Der Tatbestand des von der Klägerin zitierten Urteils des Oberlandesgerichts Dresden vom 08.03.2000 (8 U 3010/99 - juris) ist, insoweit es die Zurechnung einer Pflichtverletzung gemäß § 278 S. 1 BGB betrifft, mit dem hiesigen Tatbestand nicht vergleichbar (s.o. III. 1. a) bb)).

  • BGH, 05.07.2023 - XII ZB 539/22

    Anforderungen an Berufungsbegründung unter Berücksichtigung einer beanstandeten …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Jedoch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH…, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZB 7/22 -, juris, Rn. 5, BGH, Beschluss vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 13.09.2022 - XI ZB 7/22

    Anforderungen an die Berufungsbegründung in Fällen mit unstreitigem Sachverhalt

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Jedoch ist es für die Zulässigkeit der Berufung ohne Bedeutung, ob die Ausführungen in sich schlüssig oder rechtlich haltbar sind (BGH, Beschluss vom 13. September 2022 - XI ZB 7/22 -, juris, Rn. 5, BGH…, Beschluss vom 05.07.2023 - XII ZB 539/22 -, juris, Rn. 7).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2010 - 24 U 115/09

    Bindung des Leasinggebers an Erklärungen des Lieferanten gegenüber dem …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 05.03.2024 - 6 U 83/23
    Rn. 68 Bei der Einräumung eines Ankaufsrechts des Händlers an die Leasingnehmerin mit dem Ziel, letztlich den Verkauf des Leasingfahrzeugs vom Händler an die Leasingnehmerin zu ermöglichen, handelt es sich in der Regel um ein Geschäft des Händlers in eigener Sache, bei dem keine Zurechnung eines Verschuldens der für den Händler handelnden Personen über § 278 S. 1 BGB erfolgt ( OLG Stuttgart, Urteil vom 12.06.2018 - 6 U 273/16 , Rn. 47 , BeckRS 2018, 27411, OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.2.2010 - I-24 U 115/09, BeckRS 2010, 12220).
  • OLG Stuttgart, 28.09.2026 - 6 U 74/26
    Rn. 15 Soweit ausnahmsweise die Verletzung von Aufklärungspflichten der Leasinggeberin durch ein Unterlassen der Lieferantin in Betracht kommt, wenn der Lieferantin besondere und zusätzliche Umstände bekannt sind, die auf den Leasingvertrag - und damit auf den Pflichtenkreis der Leasinggeberin - bezogen sind und von denen sie weiß oder wissen muss, dass die Entscheidung der anderen Vertragspartei von deren Kenntnis beeinflusst werden kann (vgl. zu einer entsprechenden Konstellation OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 -, Rn. 57 ff., juris), liegt ein solcher Fall hier nicht vor.

    Rn. 22 Dementsprechend entsteht der vorliegende Streit - anders als im Fall der Entscheidung OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 -, juris - ja auch nicht dadurch, dass die Lieferantin das Fahrzeug von der Klägerin nicht erhalten und die Lieferantin es dem Beklagten daher nicht verkaufen könnte; der Streit entzündet sich vielmehr an der Frage, ob im Verhältnis des Beklagten zur Lieferantin die von dieser bestrittene Kaufoption überhaupt abgeschlossen worden ist.

  • LG Stuttgart, 24.06.2024 - 32 O 48/23

    Recht zum Besitz eines Leasingfahrzeugs aufgrund einer behaupteten …

    In Konstellationen wie der vorliegenden, in der der Lieferant (die Streitverkündete) in die Vorbereitung des Leasingvertrags eingeschaltet ist, indem er den Leasingantrag ausfüllt, ihn vom Leasingnehmer unterschreiben lässt und an den potentiellen Leasinggeber weiterleitet, ist der Lieferant zwar grundsätzlich als Erfüllungsgehilfe im Sinne von § 278 BGB der Klägerin bei der Anbahnung des Leasingvertrags anzusehen (vgl. etwa BGH…, Urteil vom 15. Juni 2011 - VIII ZR 279/10, NJW 2011, 2877 Rn. 19;… Beschluss vom 26. August 2014 - VIII ZR 335/13, juris Rn. 11; OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 , juris Rn. 66 ff. mwN).

    Allerdings ist das Begehren der Beklagten, soweit erkennbar, durchgängig ausschließlich auf ihr positives Erfüllungsinteresse gerichtet, während mit einem Schadensersatzanspruch nach § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2 Nr. 2, § 241 Abs. 2, § 278 BGB allein Ersatz eines Vertrauensschadens (negatives Interesse) geltend gemacht werden könnte, konkret also die Rückzahlung der geleisteten Leasingraten unter Anrechnung der gezogenen Nutzungsvorteile (vgl. hierzu zuletzt etwa OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 , juris;… Beschluss vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 , juris Rn. 27 ).

    Allerdings wird eine Zurechnung zum Leasingeber nicht vorgenommen, wenn der Händler Erklärungen abgibt, die nicht die Konditionen des Leasinggeschäfts betreffen, sondern allein ein eigenes Geschäft des Händlers, was für die Einräumung eines Ankaufsrechts des Händlers an den Leasingnehmer mit dem Ziel, letztlich den Verkauf des Leasingfahrzeugs vom Händler an den Leasingnehmer zu ermöglichen teilweise bejaht ( OLG Stuttgart…, Urteil vom 12. Juni 2018 - 6 U 273/16 , juris Rn. 50 ; vgl. auch OLG Stuttgart…, Beschluss vom 19. April 2023 - 6 W 6/23 , juris Rn. 26 mwN), teilweise aber auch verneint worden ist ( OLG Stuttgart, Urteil vom 5. März 2024 - 6 U 83/23 , juris Rn. 67 ).

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