Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 24.01.1974 - 6 U 92/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 23.01.1974 - 6 U 92/73
- OLG Hamburg, 24.01.1974 - 6 U 92/73
Papierfundstellen
- MDR 1974, 668
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Hamm, 25.09.2001 - 21 U 108/00
Beschädigung durch Dritte vor Abnahme
Es entspricht einhelliger Auffassung, dass in solch einem Fall der Bauherr als Anspruchsinhaber seinen Anspruch gegen den Schädiger im Wege der Drittschadensliquidation geltend machen kann, da der Schädiger durch die Schadensverlagerung nicht entlastet werden soll und aus dem Auseinanderfallen von Rechtsposition und Risiko keinen Vorteil ziehen darf (BGH, NJW 1970, 38 (41) = LM § 823 (Ae) BGB Nr. 3) unter Hinweise auf BGHZ 51, 91 (103) = NJW 1969, 269 (270) und Selb, NJW 1964, 1765 (1767), der ausdrücklich auch § 644 BGB erwähnt; OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 591 = BauR 1996, 277; LG München II, BauR 1990, 508 (509); HansOLG Hamburg, MDR 1974, 668 (669); Palandt/Sprau, 60. Aufl. § 644 BGB Rdnr. 5; Palandt/Heinrichs, vor § 249 BGB Rdnr. 117; Soergel, in MünchKomm, 3. Aufl. 1997, § 644 BGB Rdnr. 10; ; Staudinger/Peters, Neubearbeitung 2000, § 644 BGB Rdnr. 10; Soergel/Teichmann, 12. Aufl. 1997, § 644 BGB Rdnr. 6; Ingenstau/Korbion, 14. Aufl. 2001, § 10 VOB/B Rdnr. 17 m.w.N; Werner/Pastor, Der Bauprozeß, 9.Aufl. Rn. 1696, Fußn. 165; Glanzmann, in BGB-RGRK, 12. Aufl. 1978, § 644 Rdnr. 7;). - LG Köln, 09.03.2016 - 18 O 140/07 Rn. 80 Die Gefahrentlastung eines Eigentümers führt nicht dazu, dass der Ersatzpflichtige frei wird, sondern der Eigentümer kann den sog. Drittschaden im eigenen Namen liquidieren (OLG Hamburg, MDR 1974, 668, 669; unter Verweis auf BGH, VersR 1972, 1138: zur Gefahrentlastung nach § 447 BGB).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 23.01.1974 - 6 U 92/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamburg, 23.01.1974 - 6 U 92/73
- OLG Hamburg, 24.01.1974 - 6 U 92/73
Papierfundstellen
- VersR 1974, 1005
Wird zitiert von ...
- LG Stuttgart, 08.09.2016 - 27 O 425/15
Regress der Reiserücktrittskostenversicherung gegen eine …
Rn. 33 Ebenso liegt kein Fall der obligatorischen Gefahrentlastung vor, also wenn eine Sorgfaltspflicht verletzt wurde, die ohne Rücksicht auf die Eigentumsverhältnisse der geschützten Sache auszuüben war (BGH 14.07.1972 I ZR 33/71, VersR 1972, 1138-1140 Hans. OLG Hamburg, Urteil vom 23.01.1974, 6 U 92/73, juris).
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