Rechtsprechung
| OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 138; ; BGB § 1990; ; BGB § 607 ff.; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1 Nr. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Berücksichtigung weiterer Bürgschaften bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines Bürgen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Prognostische Betrachtung; Leistungsfähigkeit; Mitverpflichteter; Bürge; Nachforschungspflicht
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.05.1999 - 9 O 486/98
- OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (13)
- BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95
Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
a) Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Mithaftung naher Angehöriger aus Mitverpflichtungen oder Bürgschaften für Darlehensverträge entwickelt hat, ist eine Mithaftung für Kredite, die die Höhe üblicher Konsumentenkredite übersteigt (BGHZ 134, 325), dann als sittenwidrig einzustufen und damit unwirksam, wenn der Gläubiger objektiv unter keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkt ein Interesse an der Mithaftung haben konnte, oder er den Mithaftenden durch Täuschung über das Haftungsrisiko oder sonstige unlautere Willensbeeinflussung zur Übernahme der Haftung veranlaßt, oder dessen erkennbare Geschäftsunerfahrenheit ausgenutzt hat (BGH NJW 99, 58; 96, 1088; BGHZ 132, 328 [330]).Der 9. Zivilsenat des BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, die bei der Prüfung dieser Frage darauf abgestellt hat, ob der Bürge innerhalb von 5 Jahren nicht einmal 1/4 der Hauptforderung aufzubringen vermag (BGHZ 132, 328 [338]), insoweit modifiziert (…vgl. BGH NJW 2000 aaO) und den Maßstab übernommen, den der 11. Zivilsenat in dieser Frage bereits bisher zugrundegelegt hat (BGH NJW 97, 1773; 91, 923; vgl. auch die Darstellung im Vorlagebeschluß vom 29.06.1999, NJW 99, 2584 [2586 rechte Spalte]).
Nach anderweitigen - ihr unbekannten - Verpflichtungen oder Schulden des Mithaftenden muß die Bank im Rahmen dieser Prognoseentscheidung nicht forschen (so ausdrücklich BGHZ 132, 328 [338 unter c]).
- BGH, 24.02.1994 - IX ZR 93/93
Wirksamkeit einer von Kindern zu Gunsten der Eltern geleisteten Bürgschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
(1.) Es entspricht zwar banküblichen Gepflogenheiten, die Werthaltigkeit geforderter Sicherheiten zu überprüfen (BGH NJW 94, 1278; NJW 97, 52).Sieht sie davon ab, befragt sie insbesondere Bürgen oder Mithaftende nicht über ihre finanzielle Leistungsfähigkeit, muß sie sich daher objektiv leistungsmindernde Tatsachen als bekannt entgegenhalten lassen, weil ihre unzureichende Kenntnis allein auf der Verletzung eigener Obliegenheiten beruht (BGH NJW 94, 1278, 1341; 9752; 9960).
- BGH, 22.01.1991 - XI ZR 111/90
Vereinbarung eines Hausbesuchs; Begriff der vorhergehenden Bestellung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Der 9. Zivilsenat des BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, die bei der Prüfung dieser Frage darauf abgestellt hat, ob der Bürge innerhalb von 5 Jahren nicht einmal 1/4 der Hauptforderung aufzubringen vermag (BGHZ 132, 328 [338]), insoweit modifiziert (…vgl. BGH NJW 2000 aaO) und den Maßstab übernommen, den der 11. Zivilsenat in dieser Frage bereits bisher zugrundegelegt hat (BGH NJW 97, 1773; 91, 923; vgl. auch die Darstellung im Vorlagebeschluß vom 29.06.1999, NJW 99, 2584 [2586 rechte Spalte]).Wenn sich aus dieser ableiten läßt, daß der Mithaftende zur Abtragung der Schuld in einem überschaubaren Zeitraum in der Lage sein wird, muß eine krasse Überforderung, die ein Unvermögen zur Tilgung auf Dauer voraussetzt (BGH NJW 91, 923 [924]), verneint werden.
- BGH, 18.09.1997 - IX ZR 283/96
Sittenwidrigkeit der Bürgschaftsverpflichtung eines Ehegatten oder Lebenspartners
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Von einem Fehlen jedes rechtlich vertretbaren Interesses des Kreditgebers an einer Mithaftung des Mitverpflichteten geht die Rechtsprechung grundsätzlich dann aus, wenn der Mithaftende durch die übernommene Verpflichtung offenkundig finanziell krass überfordert ist (BGH NJW 97, 3372). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 198/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Das ist nach der Rechtsprechung des BGH, der sich der Senat anschließt, dann der Fall, wenn die pfändbaren Einkünfte des Mitverpflichteten bei prognostischer Betrachtung, die sich allerdings an dem tatsächlich eingetretenen Geschehensablauf zu orientieren hat (BGHZ 134, 328), im Zeitpunkt der Inanspruchnahme (…BGH aaO S. 334) voraussichtlich nicht ausreichen, um die laufenden Zinsen der Hauptschuld zu tilgen (BGH NJW 2000, 1182 [1183]). - BGH, 29.06.1999 - XI ZR 10/98
Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft wegen finanzieller Überforderung des Bürgen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Der 9. Zivilsenat des BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, die bei der Prüfung dieser Frage darauf abgestellt hat, ob der Bürge innerhalb von 5 Jahren nicht einmal 1/4 der Hauptforderung aufzubringen vermag (BGHZ 132, 328 [338]), insoweit modifiziert (…vgl. BGH NJW 2000 aaO) und den Maßstab übernommen, den der 11. Zivilsenat in dieser Frage bereits bisher zugrundegelegt hat (BGH NJW 97, 1773; 91, 923; vgl. auch die Darstellung im Vorlagebeschluß vom 29.06.1999, NJW 99, 2584 [2586 rechte Spalte]). - BGH, 23.01.1997 - IX ZR 69/96
Grundsatzentscheidung zur Bürgschaft nicht leistungsfähiger Ehegatten
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
a) Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Mithaftung naher Angehöriger aus Mitverpflichtungen oder Bürgschaften für Darlehensverträge entwickelt hat, ist eine Mithaftung für Kredite, die die Höhe üblicher Konsumentenkredite übersteigt (BGHZ 134, 325), dann als sittenwidrig einzustufen und damit unwirksam, wenn der Gläubiger objektiv unter keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkt ein Interesse an der Mithaftung haben konnte, oder er den Mithaftenden durch Täuschung über das Haftungsrisiko oder sonstige unlautere Willensbeeinflussung zur Übernahme der Haftung veranlaßt, oder dessen erkennbare Geschäftsunerfahrenheit ausgenutzt hat (BGH NJW 99, 58; 96, 1088; BGHZ 132, 328 [330]). - BGH, 08.10.1998 - IX ZR 257/97
Wirksamkeit einer Ehegattenbürgschaft bei grassem Mißverhältnis zwischen Umfang …
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
a) Nach den Grundsätzen, die die Rechtsprechung zur Mithaftung naher Angehöriger aus Mitverpflichtungen oder Bürgschaften für Darlehensverträge entwickelt hat, ist eine Mithaftung für Kredite, die die Höhe üblicher Konsumentenkredite übersteigt (BGHZ 134, 325), dann als sittenwidrig einzustufen und damit unwirksam, wenn der Gläubiger objektiv unter keinem rechtlichen oder wirtschaftlichen Gesichtspunkt ein Interesse an der Mithaftung haben konnte, oder er den Mithaftenden durch Täuschung über das Haftungsrisiko oder sonstige unlautere Willensbeeinflussung zur Übernahme der Haftung veranlaßt, oder dessen erkennbare Geschäftsunerfahrenheit ausgenutzt hat (BGH NJW 99, 58; 96, 1088; BGHZ 132, 328 [330]). - BGH, 11.03.1997 - XI ZR 50/96
Mithaftung des Ehepartners bei staatlichen geförderten Eigenkapitalhilfedarlehen
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Der 9. Zivilsenat des BGH hat seine bisherige Rechtsprechung, die bei der Prüfung dieser Frage darauf abgestellt hat, ob der Bürge innerhalb von 5 Jahren nicht einmal 1/4 der Hauptforderung aufzubringen vermag (BGHZ 132, 328 [338]), insoweit modifiziert (…vgl. BGH NJW 2000 aaO) und den Maßstab übernommen, den der 11. Zivilsenat in dieser Frage bereits bisher zugrundegelegt hat (BGH NJW 97, 1773; 91, 923; vgl. auch die Darstellung im Vorlagebeschluß vom 29.06.1999, NJW 99, 2584 [2586 rechte Spalte]). - BGH, 02.11.1995 - IX ZR 222/94
Sittenwidrigkeit einer Ehegattenbürgschaft
Auszug aus OLG Stuttgart, 17.07.2000 - 6 U 97/99
Daraus hat die Rechtsprechung abgeleitet, daß eine Bank von sich aus Ermittlungen über die Vermögens- und Einkommensverhältnisse solcher Personen anstellen muß, die sie (sicherungshalber) in Mithaftung nehmen will (BGH NJW 96, 513;… 9958, 2000, aaO). - BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95
Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …
- BGH, 26.04.1994 - XI ZR 184/93
Sittenwidrigkeit der Mitverpflichtung des nicht verdienenden Ehegatten bei einem …
- BGH, 09.12.1954 - IV ZB 94/54
Armenrechtsgesuch für Rechtsmitteleinlegung
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 28.01.1997 - XI ZR 168/96
Wirksamkeit einer schriftlichen Abtretungserklärung über eine Grundschuld
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99
Hierzu bedürfte es der weitergehenden Einbindung des Mieters in den Gesamtbetrieb des Vermieters des Einkaufszentrums (vgl. Senat WM 1997, 675).Als Fehler im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB kommt nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch tatsächliche Umstände und rechtliche Verhältnisse in Betracht (OLG Celle NJW-RR 1996, 1099; BGH NJW 1981, 2405; Senatsurteil WM 1997, 675).
Maßgeblich ist hierbei der in erster Linie zum Vertragsinhalt erhobene Verwendungszweck der Mietsache (Senatsurteil WM 1997, 675).
Die enttäuschte Erwartung der Beklagten, die von einem höheren Vermietungsstand mit exklusiven Markenhändlergeschäften und einer entsprechend höheren Akzeptanz des Einkaufszentrums ausging, stellt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache selbst dar (Senatsurteil WM 1997, 675; BGH NJW 1981, 2405; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31;… vgl. ausführlich BGH, Urt. v. 16.2. 2000 - XII ZR 279/97, S. 10 ff. des Umdrucks [= WM 2000, 593]).
Selbst wenn, wie teilweise von der Rechtsprechung angenommen, auch ohne eine besondere Vereinbarung die Vollvermietung eines neu vermieteten Einkaufszentrums und ein dadurch angezogener breiter Kundenstamm Geschäftsgrundlage eines Ladenmietvertrages sein kann (BGH NJW 1981, 2405, 2406; Senat WM 1997, 675, 676; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31), dann wird dabei regelmäßig vorausgesetzt, dass der Alleinvermieter die Mieter in den Gesamtbetrieb derart einbindet, dass sich der Mieter in erheblichem Umfange den Beschränkungen seiner kaufmännischen Freiheit unterwirft, weil er erwartet, dass ihm auch die spezifischen Vorteile eines funktionierenden Einkaufszentrums zugute kommen.
Eine solche Einbindung wurde namentlich in der Beschränkung nur auf eine bestimmte Geschäftsart mit Vorhaltung und Anbietung eines besonderen Warensortimentes, der Einhaltung durchgehender Ladengeschäftszeiten und in der Einbindung der Mieter zu Pflichtmitgliedern einer Werbegemeinschaft sowie der Auferlegung detaillierter Umsatzmitteilungspflichten gesehen (Senat WM 1997, 675, 676; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 32/33).
- BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 192/80
Mietzinsminderung - Vorausetzungen - Ladenlokal - Kaufinteresse - Umfang des …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99
Als Fehler im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB kommt nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch tatsächliche Umstände und rechtliche Verhältnisse in Betracht (OLG Celle NJW-RR 1996, 1099; BGH NJW 1981, 2405; Senatsurteil WM 1997, 675).Die enttäuschte Erwartung der Beklagten, die von einem höheren Vermietungsstand mit exklusiven Markenhändlergeschäften und einer entsprechend höheren Akzeptanz des Einkaufszentrums ausging, stellt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache selbst dar (Senatsurteil WM 1997, 675; BGH NJW 1981, 2405; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31;… vgl. ausführlich BGH, Urt. v. 16.2. 2000 - XII ZR 279/97, S. 10 ff. des Umdrucks [= WM 2000, 593]).
Selbst wenn, wie teilweise von der Rechtsprechung angenommen, auch ohne eine besondere Vereinbarung die Vollvermietung eines neu vermieteten Einkaufszentrums und ein dadurch angezogener breiter Kundenstamm Geschäftsgrundlage eines Ladenmietvertrages sein kann (BGH NJW 1981, 2405, 2406; Senat WM 1997, 675, 676; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31), dann wird dabei regelmäßig vorausgesetzt, dass der Alleinvermieter die Mieter in den Gesamtbetrieb derart einbindet, dass sich der Mieter in erheblichem Umfange den Beschränkungen seiner kaufmännischen Freiheit unterwirft, weil er erwartet, dass ihm auch die spezifischen Vorteile eines funktionierenden Einkaufszentrums zugute kommen.
Darüber hinaus müsste das Festhalten des von der Störung betroffenen Vertragspartners unter Berücksichtigung von Treu und Glauben schlechterdings unzumutbar sein (…Palandt/Heinrichs, BGB, 59. Aufl., § 242 Rdn. 129), d. h. die Abwicklung des bestehenden Vertrages zu den bisherigen Bedingungen müsste zu einer Existenzvernichtung der Beklagten führen (vgl. BGH NJW 1981, 2405, 2406).
- BGH, 16.02.2000 - XII ZR 279/97
Rechtsposition des Mieters eines Ladenlokals nach unbefriedigender …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99
Die enttäuschte Erwartung der Beklagten, die von einem höheren Vermietungsstand mit exklusiven Markenhändlergeschäften und einer entsprechend höheren Akzeptanz des Einkaufszentrums ausging, stellt keinen unmittelbaren Mangel der Mietsache selbst dar (Senatsurteil WM 1997, 675; BGH NJW 1981, 2405; OLG Koblenz WPM 1989, 30, 31; vgl. ausführlich BGH, Urt. v. 16.2. 2000 - XII ZR 279/97, S. 10 ff. des Umdrucks [= WM 2000, 593]). - OLG Celle, 13.03.1996 - 2 U 53/95
Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; Anforderungen an die Darlegung …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.05.2000 - 6 U 97/99
Als Fehler im Sinne von § 537 Abs. 1 BGB kommt nämlich nur die unmittelbare Beeinträchtigung der Tauglichkeit der Mietsache durch tatsächliche Umstände und rechtliche Verhältnisse in Betracht (OLG Celle NJW-RR 1996, 1099; BGH NJW 1981, 2405; Senatsurteil WM 1997, 675).
- LG Paderborn, 06.03.2024 - 1 S 72/22
Auch Wände in Altbauwohnungen dürfen nicht feucht sein!
Unter Berücksichtigung der vorstehenden Erwägungen sowie der Tatsache, dass sich aber noch kein Schimmel gebildet hat und die Raumluftfeuchte nicht zu hoch ist, war eine Minderungsquote von 20 % auszusprechen (vgl. hierzu etwa AG Osnabrück WuM 2014, 137; LG Kiel, Urteil vom 23-10-1985 - 1 S 8/85; AG Brühl, 9. Januar 1981, 2 C 632/79; OLG Naumburg, Urteil vom 31.05.2000 - 6 U 97/99; AG Hamburg-Altona, Urteil vom.
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