Rechtsprechung
| VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 153 Abs 1 VwGO, § 40 VwGO, § 578 ZPO, § 579 ZPO, § 580 ZPO
Wiederaufnahme des Verfahrens nach Klagerücknahme abgelehnt; kein Verwaltungsrechtsweg für Auskunftsverlangen gegenüber einer öffentlichen Sparkasse wegen zugrundeliegenden zivilrechtlichen Kreditverhältnisses - FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Gießen, 04.12.1996 - 8 E 1692/96
- VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
- BVerwG, 30.07.1997 - 1 B 148.97
- BVerwG, 15.08.1997 - 1 B 148.97
- BVerwG, 15.08.1997 - 1 KSt 8.97
Papierfundstellen
- WM 1997, 2247
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 15.11.1990 - 7 C 9.89
Rückgabe der Münchner St. Salvator Kirche an den Freistaat Bayern
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1994 - 1 B 163.94, 1 B 164.94, 1 B 165.94 und 1 B 166.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4, Seite 3; Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 - BVerwGE 87, 115 ff., 119 m. w. N.). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 33.95
Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit/Unwiderruflichkeit einer …
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Überdies werde ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 und 8 C 41.95 -). - BVerwG, 06.12.1996 - 8 C 41.95
Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige endgültige …
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Überdies werde ein Widerruf ausnahmsweise als zulässig angesehen, wenn die Zurücknahme der Berufung für das Gericht und für den Rechtsmittelgegner sogleich als Versehen offenbar gewesen und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln sei (BVerwG, Urteile vom 6. Dezember 1996 - 8 C 33.95 und 8 C 41.95 -).
- BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 163.94
Landwirtschaftliche Produktionsgenossenschaften - Umstellung von …
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1994 - 1 B 163.94, 1 B 164.94, 1 B 165.94 und 1 B 166.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4, Seite 3; Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 - BVerwGE 87, 115 ff., 119 m. w. N.). - BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 164.94
Anspruch auf Umbewertung von vor dem 1. Juli 1990 eingegangenen Verbindlichkeiten …
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1994 - 1 B 163.94, 1 B 164.94, 1 B 165.94 und 1 B 166.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4, Seite 3; Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 - BVerwGE 87, 115 ff., 119 m. w. N.). - BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 166.94
Anspruch auf Umbewertung von vor dem 1. Juli 1990 eingegangenen Verbindlichkeiten …
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1994 - 1 B 163.94, 1 B 164.94, 1 B 165.94 und 1 B 166.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4, Seite 3; Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 - BVerwGE 87, 115 ff., 119 m. w. N.). - BVerwG, 28.09.1994 - 1 B 165.94
Auszug aus VGH Hessen, 22.05.1997 - 6 UE 4909/96
Denn die Beantwortung der Frage, ob eine Streitigkeit dem bürgerlichen oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist, richtet sich nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1994 - 1 B 163.94, 1 B 164.94, 1 B 165.94 und 1 B 166.94 - Buchholz 300 § 13 GVG Nr. 4, Seite 3; Urteil vom 15. November 1990 - 7 C 9.89 - BVerwGE 87, 115 ff., 119 m. w. N.).
- VG Augsburg, 17.07.2013 - Au 4 K 13.468
Fortsetzung von Verfahren nach Klagerücknahme und Erledigterklärung (abgelehnt)
Rn. 46 Prozesserklärungen, zu denen auch die Rücknahmeerklärung zählt, sind grundsätzlich weder anfechtbar noch widerrufbar (HessVGH, U.v. 22.5.1997 - 6 UE 4909/96 - WM 1997, 2247 - juris Rn. 22;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 92 Rn. 2 und 11, Vor § 40 Rn. 15).Eine Ausnahme kommt nur in Betracht, wenn die Erklärung durch Drohung, sittenwidrige Täuschung oder eine unzutreffende Belehrung erwirkt worden ist, ein Wiederaufnahmegrund vorliegt, ein offensichtliches Versehen vorliegt oder sonstige Unwirksamkeitsgründe gegeben sind (vgl. HessVGH, U.v. 22.5.1997 - 6 UE 4909/96 - WM 1997, 2247 - juris Rn. 22;… Kopp/Schenke, a.a.O., Vor § 40 Rn. 15;… Eyermann, VwGO-Kommentar, 13. Auflage 2010, § 92 Rn. 10).
- VG Augsburg, 20.03.2013 - Au 4 K 12.1314
Zivilgerichtliche Verurteilung wegen fehlerhaftem Verkaufsprospekt keine neue …
Unabhängig davon, dass bereits fraglich ist, ob ein durch Klagerücknahme beendetes Verfahren wegen nur deklaratorischem Einstellungsbeschluss überhaupt wiederaufgenommen werden kann (vgl. HessVGH, U.v. 22.5.1997 - Az. 6 UE 4909/96 - WM 1997, 2247 - juris, Rn. 20), liegen insoweit die Wiederaufnahmegründe der §§ 578 ff ZPO ebenfalls nicht vor.Anhaltspunkte dafür, dass die Klagerücknahme ein für alle Beteiligten offensichtliches Versehen gewesen ist und deshalb nach Treu und Glauben als unwirksam zu behandeln wäre (vgl. HessVGH, U.v. 22.5.1997 - Az. 6 UE 4909/96 - WM 1997, 2247 - juris, Rn. 22) sind ebenfalls weder vorgetragen noch aus den Prozessakten ersichtlich.
- BFH, 24.03.1998 - V B 158/97
Beschwerde gegen die Verwerfung eines Antrags auf Wiederaufnahme eines Verfahrens
Ob zu diesen Beschlüssen auch der Einstellungsbeschluß nach Klagerücknahme gemäß § 72 Abs. 2 Satz 2 FGO gehört (ablehnend Verwaltungsgerichtshof -- VGH -- München, Beschluß vom 14. Juli 1987 3 B 87.01042, Juristisches Informationssystem -- juris --;… Hübschmann/Hepp/Spitaler, a. a. O., § 110 FGO Rz. 13; vgl. auch Hessischer VGH, Beschluß vom 22. Mai 1997 6 UE 4909/96, juris), kann der Senat im Streitfall ebenso offenlassen wie die weitere Frage, ob durch die Möglichkeit, nachträglich die Unwirksamkeit der Klagerücknahme geltend zu machen (§ 72 Abs. 2 Satz 3 FGO), die Wiederaufnahme eines durch Klagerücknahme beendeten Verfahrens generell ausgeschlossen ist. - VG München, 25.10.2013 - M 7 K 13.4116 Unerheblich ist, dass die in Anspruch genommene Beklagte nach Art. 3 Sparkassengesetz eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts ist, da sich die Frage des Rechtswegs nach der Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs richtet, die sich aus dem Charakter des Rechtsverhältnisses ableitet, aus dem der Anspruch hergeleitet wird (vgl. HessVGH, U. v. 22. Mai 1997 - 6 UE 4909/96 - <> Rz 24 m.w.N.).
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