Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10 |
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- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer Zumutbarkeit der Berücksichtigung von Gewinneinkünften des Unterhaltsschuldners aus der von ihm betriebenen i.R.d. Bemessung des Unterhalts
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Darlegungspflicht des Unterhaltsgläubigers bzgl. einer Zumutbarkeit der Berücksichtigung von Gewinneinkünften des Unterhaltsschuldners aus der von ihm betriebenen i.R.d. Bemessung des Unterhalts
Verfahrensgang
- AG Saarbrücken, 16.01.2003 - 39 F 653/00
- AG Saarbrücken, 29.12.2009 - 39 F 23/09
- OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (35)
- BGH, 04.08.2010 - XII ZR 7/09
Nachehelicher Altersunterhalt: Prüfung ehebedingter Nachteile auf Seiten des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Nach der - verfassungsgemäßen (BGH FamRZ 2010, 1633 ) - Vorschrift des § 1578b Abs. 2 BGB ist der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten zeitlich zu begrenzen, wenn ein zeitlich unbegrenzter Unterhaltsanspruch auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre, wobei für die Beurteilung, ob die Voraussetzungen für eine zeitliche Begrenzung gegeben sind, Abs. 1 S. 2 und 3 entsprechend gilt.Zu prüfen ist folglich, ob die fortdauernde unbeschränkte Unterhaltspflicht unbillig ist, nicht aber, ob der Befristung oder Herabsetzung Billigkeitsgründe entgegenstehen (BGH FamRZ 2010, 1633 und 875).
Erst wenn das Vorbringen des Unterhaltsberechtigten diesen Anforderungen genügt, müssen die vorgetragenen ehebedingten Nachteile vom Unterhaltspflichtigen widerlegt werden (BGH FamRZ 2010, 1633, 1050 und 875; 2008, 134; Senatsurteil vom 12. Mai 2010 - 6 UF 132/09 - NJW-Spezial 2010, 612 m.w.N.).
Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2010, 1633 und 629; 2009, 406 und 1207; 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113).
- BGH, 11.08.2010 - XII ZR 102/09
Nachehelicher Unterhalt: Anforderungen an den Inhalt eines Berufungsurteils; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
In diesem Zusammenhang gewinnt eine lange Ehedauer durch die wirtschaftliche Verflechtung, die insbesondere durch Aufgabe einer eigenen Erwerbstätigkeit wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder oder der Haushaltsführung eintritt, besonderes Gewicht (vgl. BGH FamRZ 2010, 1637 ).Denn auch ehebedingte Vermögenseinkünfte können einen berufsbedingten ehebedingten Nachteil ausgleichen, sofern nicht der Unterhaltsberechtigte das entsprechende Kapital auch ohne die Ehe angespart hätte (vgl. dazu BGH FamRZ 2010, 1637 ).
- BGH, 26.11.2008 - XII ZR 131/07
Abgrenzung von Krankheitsunterhalt und Aufstockungsunterhalt; Befristung des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2010, 1633 und 629; 2009, 406 und 1207; 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113).Zwar beträgt die Ehedauer (vgl. dazu BGH FamRZ 2009, 406 ; 1986, 886 ) hier 28 Jahre und die Beklagte, die die ehegemeinsamen Kinder großgezogen und den Kläger beruflich unterstützt hat, war bereits zu Beginn des hier streitgegenständlichen Unterhaltszeitraums 61 Jahre alt.
- BGH, 18.11.2009 - XII ZR 65/09
Gleichbehandlung von Unterhaltsansprüchen aus erster und zweiter Ehe im Hinblick …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Denn zutreffend hat das Familiengericht im angefochtenen Urteil angenommen, dass rechtlich bei einer Ehe von - wie hier - langer Dauer eine Befristung erst seit Veröffentlichung des Urteils des Bundesgerichtshofs vom 12. April 2006 (BGH FamRZ 2006, 1006 ) in Betracht gekommen ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. September 2010 - XII ZR 205/08 -, [...]; BGH FamRZ 2010, 111 ; Senatsurteil vom 4. Dezember 2008 - 6 UF 40/08 -, FamRZ 2009, 783 ).Vielmehr besteht die Abänderungsentscheidung in einer unter Wahrung der bindenden (BGH FamRZ 2010, 111 ) Grundlagen des Unterhaltstitels vorzunehmenden Anpassung desselben an veränderte Verhältnisse.
- BGH, 25.06.2008 - XII ZR 109/07
Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Ausgleich einer …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Selbst bei - hier vorliegender - sehr langer Ehedauer wird es dem Unterhaltsberechtigten regelmäßig möglich sein, seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse auf die Einkünfte einzurichten, die er ohne die Unterhaltsleistungen des geschiedenen Ehegatten zur Verfügung hat (BGH, FamRZ 2008, 1508 und 134; 2007, 2052).Weitere Gesichtspunkte von Gewicht, die für eine längere "Schonfrist" sprechen könnten, sind weder von der insoweit darlegungsbelasteten (BGH FamRZ 2009, 1990 ; 2008, 1508) Beklagten vorgetragen noch ersichtlich.
- BGH, 14.04.2010 - XII ZR 89/08
Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsbemessung bei vollständiger bzw. teilweiser …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Die Senatsentscheidung richtet sich gemäß Art. 111 Abs. 1 S. 1 FGG-RG nach den bis zum 31. August 2009 geltenden Vorschriften (vgl. BGH FamRZ 2010, 869 m.w.N.).Nach den unangefochtenen Feststellungen des Familiengerichts, gegen die aus Rechtsgründen nichts zu erinnern ist, steht der Beklagten gegen den Kläger weiterhin dem Grunde nach aus §§ 1569 S. 2, 1573 Abs. 2 BGB ein Anspruch auf Aufstockungsunterhalt zu, dessen Höhe das Familiengericht zutreffend nach den - wandelbaren (vgl. BGH FamRZ 2010, 869 und 629 m.w.N.) - ehelichen Lebensverhältnissen (§ 1578 Abs. 1 BGB ) der Parteien bemessen hat.
- OLG Saarbrücken, 04.03.2010 - 6 UF 86/09
Zulässigkeit einer Abänderungsklage
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Dass das Familiengerichts die Abänderungsklage für den Zeitraum bis einschließlich 18. Februar 2009 als unbegründet, anstatt - rechtlich zutreffend - als unzulässig abgewiesen hat (§ 323 Abs. 3 S. 1 ZPO enthält eine Zulässigkeitsvoraussetzung der Abänderungsklage, BGH FamRZ 2004, 1712 ; 1990, 269 ; Senatsurteil vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 - m.w.N.;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 165), beschwert die Beklagte nicht.Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665 ;… Wendl/Schmitz, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 10, Rz. 169), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200 ; Senatsurteil vom 16. November 2006 - 6 UF 29/06 - OLGR Saarbrücken 2007, 127; vgl. zum Ganzen auch Senatsurteil vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 -).
- BGH, 05.03.2008 - XII ZR 22/06
Keine einseitige Vermögensbildung des Unterhaltspflichtigen zu Lasten des …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Familiengericht allerdings angenommen, dass als eheprägend auch die - tatsächlich erzielten oder fiktiven - Einkünfte einzubeziehen sind, die im Wege der Surrogation an die Stelle zuvor erzielter prägender Einkünfte getreten sind (BGH FamRZ 2006, 387 ; 2005, 1159 ; vgl. auch BGH FamRZ 2008, 963 ; 2007, 1532 ), und zwar auch, soweit sie diese Einkünfte übersteigen, selbst wenn im Falle eines vormals bestehenden eheprägenden Wohnvorteils die damaligen Belastungen den Wohnwert aufgezehrt hatten (vgl. BGH FamRZ 2002, 88 ;… Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 1, Rz. 384;… NK-BGB/Schürmann, 2. Aufl., § 1578, Rz. 64). - BGH, 04.07.2007 - XII ZR 141/05
Bemessung der für den Unterhalt ausschlaggebenden ehelichen Lebensverhältnisse
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Familiengericht allerdings angenommen, dass als eheprägend auch die - tatsächlich erzielten oder fiktiven - Einkünfte einzubeziehen sind, die im Wege der Surrogation an die Stelle zuvor erzielter prägender Einkünfte getreten sind (BGH FamRZ 2006, 387 ; 2005, 1159 ; vgl. auch BGH FamRZ 2008, 963 ; 2007, 1532 ), und zwar auch, soweit sie diese Einkünfte übersteigen, selbst wenn im Falle eines vormals bestehenden eheprägenden Wohnvorteils die damaligen Belastungen den Wohnwert aufgezehrt hatten (vgl. BGH FamRZ 2002, 88 ;… Wendl/Gerhardt, Unterhaltsrecht, 7. Aufl., § 1, Rz. 384;… NK-BGB/Schürmann, 2. Aufl., § 1578, Rz. 64). - BGH, 16.04.2008 - XII ZR 107/06
Begrenzung und Befristung des nachehelichen Unterhalts
Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.11.2010 - 6 UF 12/10
Nachteile in der Altersversorgung stellen regelmäßig - so auch hier - keine unterhaltsrechtlich relevanten ehebedingten Nachteile dar, wenn und weil sie über den Versorgungsausgleich kompensiert werden (BGH FamRZ 2010, 1633 und 629; 2009, 406 und 1207; 2008, 1325 und 1508; Senatsurteil vom 10. Dezember 2009 - 6 UF 110/08 -, ZFE 2010, 113). - BGH, 06.10.2010 - XII ZR 202/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts: Kriterien für die Billigkeitsabwägung
- BGH, 30.07.2008 - XII ZR 177/06
Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhaltspflichtige …
- BGH, 01.12.2004 - XII ZR 75/02
Berücksichtigung steuerrechtlicher Verluste aus Grundbesitz bei der Bemessung des …
- BGH, 17.02.2010 - XII ZR 140/08
Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung des nachehelichen Unterhalts: Kompensation …
- BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
Berechnung des Anfangsvermögen bei fehlender Nutzbarkeit von vor der Ehe …
- BGH, 12.04.2006 - XII ZR 240/03
Zeitliche Befristung des Aufstockungsunterhalts
- BGH, 23.11.2005 - XII ZR 51/03
Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse bei Anfall einer Erbschaft nach …
- BGH, 05.02.2003 - XII ZR 29/00
Bemessung des nachehelichen Unterhalts bei reduziertem Einkommen des …
- BGH, 14.10.2009 - XII ZR 146/08
Bemessungkriterien für die Festlegung des angemessenen Lebensbedarfs eines …
- BGH, 25.10.2006 - XII ZR 190/03
Zeitlicher Umfang und Höhe des Aufstockungsunterhalts
- BGH, 01.10.2008 - XII ZR 62/07
Berücksichtigung des Unterhaltsbedarfs eines nachehelich adoptierten Kindes und …
- BGH, 15.10.1986 - IVb ZR 78/85
Berücksichtigung von vor Schluß der mündlichen Verhandlung eingetretenen …
- BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
- BGH, 29.09.2010 - XII ZR 205/08
Anspruch auf Aufstockungsunterhalt: Abänderungsklage wegen Änderung der …
- BGH, 26.09.2007 - XII ZR 15/05
Zur Befristung des nachehelichen Aufstockungsunterhalts
- BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
- BGH, 11.01.1984 - IVb ZR 10/82
Bindungswirkung eines Unterhaltstitels im Abänderungsverfahren
- BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
- OLG Saarbrücken, 04.12.2008 - 6 UF 40/08
Befristung des nachehelichen Unterhalts; Präklusion des Vorbringens bei möglicher …
- BGH, 15.03.1995 - XII ZR 257/93
Zeitliche Begrenzung eines durch Prozeßvergleich titulierten Unterhaltsanspruchs
- OLG Saarbrücken, 12.05.2010 - 6 UF 132/09
Betreuungsunterhalt für den geschiedenen Ehegatten: Berücksichtigung des …
- OLG Saarbrücken, 10.12.2009 - 6 UF 110/08
Berücksichtigung kindbezogener Gründe im Rahmen des nachehelichen …
- OLG Saarbrücken, 16.11.2006 - 6 UF 29/06
Selbstbehalt gegenüber Ehegatten bei minderjährigen Kindern - …
- BGH, 02.07.2004 - V ZR 290/03
Ergänzung des Klageantrags - Voraussetzungen einer Abänderungsklage - Auslegung …
- BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89
Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von …
- OLG Saarbrücken, 17.02.2011 - 6 UF 114/10
Nachehelichenunterhalt: Unterhaltsberechnung auf der Grundlage eines fiktiven …
Die Darlegungs- und Beweislast für die Abänderungsvoraussetzungen trägt der Abänderungskläger (BGH FamRZ 1995, 665), der auch die wesentlichen Umstände, die für die Ersttitulierung maßgebend waren, darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen hat (BGH FamRZ 2007, 200; vgl. zum Ganzen auch Senatsurteile vom 11. November 2010 - 6 UF 12/10 - und vom 4. März 2010 - 6 UF 86/09 -).
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