Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,43073
BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17 (https://dejure.org/2017,43073)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2017 - 6 VR 1.17 (https://dejure.org/2017,43073)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 (https://dejure.org/2017,43073)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,43073) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Bundesnachrichtendienst; Hintergrundgespräche für Journalisten; presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 5 Abs 1 S 2 GG, Art 19 Abs 4 GG, § 123 VwGO, Art 10 MRK
    Bundesnachrichtendienst; Hintergrundgespräche für Journalisten; presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • Wolters Kluwer

    Auskunftsbegehren eines Zeitungsredakteurs gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND); Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes in presserechtlichen Auskunftsverfahren mit Blick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes; Strafanzeige des BND im ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auskunftsbegehren eines Zeitungsredakteurs gegenüber dem Bundesnachrichtendienst (BND); Anforderungen an das Vorliegen eines Anordnungsgrundes in presserechtlichen Auskunftsverfahren mit Blick auf die Garantie effektiven Rechtsschutzes; Strafanzeige des BND im ...

  • datenbank.nwb.de

    Bundesnachrichtendienst; Hintergrundgespräche für Journalisten; presserechtlicher Auskunftsanspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Presserechtliches Auskunftsbegehren gegenüber dem Bundesnachrichtendienst betreffend "Gülen Bewegung"

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 485
  • NVwZ 2018, 414
  • ZUM 2018, 303
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (71)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 65.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Rn. 17 a) Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden in Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers, soweit auf sie die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind (BVerwG, Urteile vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160316U6C65.14.0] - BVerwGE 154, 222 Rn. 13 ff. m.w.N. …und vom 29. Juni 2017 - 7 C 24.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290617U7C24.15.0] - juris Rn. 62 ff.).

    Entscheidend ist vielmehr, ob dem Informationsinteresse der Presse schutzwürdige Interessen von solchem Gewicht entgegenstehen, die den presserechtlichen Auskunftsanspruch ausschließen; aus Art. 10 EMRK ergibt sich insoweit nichts anderes (BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 - BVerwGE 154, 222 Rn. 16 ff.).

  • BVerwG, 22.09.2015 - 6 VR 2.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Bundesnachrichtendienst; Verletzung von …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Demnach darf ein Verweis auf das Hauptsacheverfahren nicht dazu führen, dass eine begehrte Auskunft mit starkem Aktualitätsbezug ihren Nachrichtenwert verliert und allenfalls noch von historischem Interesse ist (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2015:220915B6VR2.15.0] - NVwZ 2016, 945 Rn. 22).

    Diese Voraussetzungen treffen auf gegenüber dem Bundesnachrichtendienst geltend gemachte Auskunftsansprüche zu, da der in § 4 Abs. 1 PresseG BE landesrechtlich normierte Auskunftsanspruch der Presse gegenüber dieser Behörde nicht anwendbar ist (BVerwG, Beschluss vom 22. September 2015 - 6 VR 2.15 - NVwZ 2016, 945 Rn. 11).

  • BVerwG, 29.06.2017 - 7 C 24.15

    Anspruch auf Einsicht in Gutachten über NS-Vergangenheit verstorbener ehemaliger …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Rn. 17 a) Das Grundrecht der Pressefreiheit verleiht Presseangehörigen einen verfassungsunmittelbaren Anspruch auf Auskunft gegenüber Bundesbehörden in Ermangelung einer einfachgesetzlichen Regelung des Bundesgesetzgebers, soweit auf sie die Landespressegesetze wegen einer entgegenstehenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes nicht anwendbar sind (…BVerwG, Urteile vom 16. März 2016 - 6 C 65.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160316U6C65.14.0] - BVerwGE 154, 222 Rn. 13 ff. m.w.N. und vom 29. Juni 2017 - 7 C 24.15 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290617U7C24.15.0] - juris Rn. 62 ff.).
  • BVerfG, 08.09.2014 - 1 BvR 23/14

    Keine überhöhten Anforderungen an die Gewährung von Eilrechtsschutz bei …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (BVerfG, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.).
  • BVerwG, 16.03.2016 - 6 C 66.14

    Abgeordneter; Amtsausstattung; Aufwandsentschädigung; Auskunftsanspruch; …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Rn. 9 1. Die gerichtliche Geltendmachung von Auskunftsansprüchen setzt grundsätzlich voraus, dass der Antragsteller sein Auskunftsbegehren zuvor bei der auskunftspflichtigen Stelle geltend gemacht hat (BVerwG, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 66.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160316U6C66.14.0] - Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 15 Rn. 21 m.w.N.).
  • BVerwG, 04.03.2016 - 6 VR 3.15

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch; Hintergrundgespräch des …

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2017 - 6 VR 1.17
    Rn. 15 Zum anderen muss sich der Antragsteller entgegenhalten lassen, dass die von ihm mit den Anträgen Nr. 1 bis 5 und 7 begehrten Informationen in der Redaktion der Zeitung vorhanden sind, für welche er arbeitet und seine Beiträge schreibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. März 2016 - 6 VR 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:040316B6VR3.15.0] - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 18.09.2019 - 6 A 7.18

    Bundesnachrichtendienst muss der Presse Auskunft über Hintergrundgespräche mit …

    Einem zusammen mit der Klageerhebung gestellten Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hat der Senat mit Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:261017B6VR1.17.0] - (Buchholz 402.71 BNDG Nr. 6) in Bezug auf den Antrag zu 9 und die erste Teilfrage des Antrags zu 10 stattgegeben.

    Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakten dieses Verfahrens und des vorangegangenen Eilverfahrens zum Aktenzeichen 6 VR 1.17 verwiesen.

    Die noch streitgegenständlichen Anträge zu 3, zu 4 und zu 5 - mit ihrer auf die eingeladenen Medien bzw. Medienvertreter bezogenen ersten Teilfrage - sowie zu 7 für den Sachverhaltskomplex der von dem Bundesnachrichtendienst im Jahr 2016 sowie im Frühjahr 2017 organisierten Hintergrundgespräche für Journalisten (im Folgenden: Hintergrundgespräche) und des Antrags zu 11 für den Sachverhaltskomplex des Umgangs mit nachrichtendienstlichen Erkenntnissen über den Militärputsch in der Türkei im Jahr 2016 (im Folgenden: türkischer Militärputsch) erfüllen die Voraussetzungen einer zulässigen objektiven Klagehäufung im Sinne des § 44 VwGO (für das vorangegangene Eilverfahren: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 6 Rn. 8).

    Letzteres erfordert, wie der Senat bereits in dem vorangegangenen Eilverfahren entschieden hat (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 6 Rn. 25), zwingend einen Geheimschutz, weil eine Offenlegung der Modalitäten der Koordination zwischen dem Bundesnachrichtendienst und dem Bundeskanzleramt über das in Rede stehende Interview hinaus Details der aktuellen aufsichtsbehördlichen Vorgaben für die Organisation der Arbeitsweise des Bundesnachrichtendienstes erkennen ließe oder jedenfalls den Rückschluss auf derartige Details ermöglichen würde.

  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu …

    Ein Bedürfnis für die Inanspruchnahme gerichtlichen Rechtsschutzes ist gegeben, da der Kläger das mit diesen Anträgen verfolgte Auskunftsbegehren zuvor bei der auskunftspflichtigen Stelle ohne Erfolg geltend gemacht hat (vgl. zum Kongruenzgebot: BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 - Buchholz 402.71 BNDG Nr. 6 Rn. 9).
  • BVerwG, 11.04.2018 - 6 VR 1.18

    BND muss Presseauskunft nur über Anzahl laufender Strafverfahren wegen …

    Denn die behördliche Vorbefassung, die auch bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen zu fordern ist (BVerwG…, Urteil vom 16. März 2016 - 6 C 66.14 [ECLI:DE:BVerwG:2016:160316U6C66.14.0] - Buchholz 422.1 Presserecht Nr. 15 Rn. 21; Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 [ECLI:DE:BVerwG:2017:261017B6VR1.17.0] - NVwZ 2018, 414 Rn. 9), umfasst als Voraussetzung, um gerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen zu können, grundsätzlich nur die Antragstellung bei der Behörde als solche.

    Erforderlich und zugleich ausreichend ist es, wenn ein gesteigertes öffentliches Interesse und ein starker Gegenwartsbezug der Berichterstattung vorliegen (BVerfG…, Beschluss vom 8. September 2014 - 1 BvR 23/14 [ECLI:DE:BVerfG:2014:rk20140908.1bvr002314] - NJW 2014, 3711 Rn. 29 f.; BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2017 - 6 VR 1.17 - NVwZ 2018, 414 Rn. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht