Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Umdeutung eines aufgrund Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 140, 2229 Abs. 4, 2265, 2267 S. 1
Umdeutung eines unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament; Testierunfähigkeit eines Ehegatten; Verfassen des Testaments durch den testierunfähigen Ehegatten - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2229 Abs. 4
Umdeutung eines aufgrund Testierunfähigkeit eines Ehegatten unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments wegen Testierunfähigkeit eines Ehegatten bei Testamenterrichtung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Testierfähigkeit bei gemeinschaftlichem Testament
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Umdeutung eines wegen Testierunfähigkeit unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments in ein Einzeltestament des testierfähigen Ehegatten
- anwalt.de (Entscheidungsbesprechung)
Unwirksamkeit eines gemeinschaftlichen Testaments bei fehlender Testierfähigkeit eines Ehepartners
Verfahrensgang
- AG Bückeburg - 20 VI 502/20
- OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
- OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Papierfundstellen
- FamRZ 2024, 1830
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09
Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name …
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
Eine vereinzelt gebliebene abweichende, wesentliche Aspekte außer Acht lassende Literaturansicht erfordert nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (…BGH a. a. O.; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3; Beschluss vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2397 Rn. 3;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 543 ZPO, Rn. 13, jew. zitiert nach juris). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
Eine vereinzelt gebliebene abweichende, wesentliche Aspekte außer Acht lassende Literaturansicht erfordert nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (…BGH a. a. O.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3;… Beschluss vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2397 Rn. 3;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 543 ZPO, Rn. 13, jew. zitiert nach juris). - OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit …
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
Kann einer von beiden ein Testament nicht errichten, kommt es auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 2267 BGB nicht an, sondern kommt ein gemeinschaftliches Testament nicht zustande (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 31 Wx 38/10, zitiert nach beck-online, dort II. 2. a), vergleichbar dem Fall, dass das beabsichtigte gemeinschaftliche Testament nur von einem Ehegatten unterschrieben worden ist.
- BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52
Gemeinschaftliches Testament
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann derjenige, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, "ein Testament nicht errichten." Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist von dem Willen beider Eheleute getragen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1953 - IV ZR 131/52 -, BGHZ 9, 113-117, zitiert nach juris, dort Rn. 23) und erfordert eine wirksame Verfügung eines jeden Ehegatten (…Burandt/Rojahn/Braun/Schuhmann, 4. Aufl. 2022, BGB § 2265 Rn. 5, zitiert nach beck-online). - BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden …
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
a) Ein wirksames gemeinschaftliches Testament gemäß § 2265, § 2267 Satz 1 BGB liegt nicht vor, wenn einer der Ehegatten bei Testamentserrichtung testierunfähig war (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 1996 zu 1Z BR 146/95 = FamRZ 1996, S. 1036/1037;… Staudinger/Raff (2022) Vorbemerkungen zu §§ 2265 ff. Rn. 71, zitiert nach juris). - BGH, 22.01.1969 - VIII ZR 24/67
Klage gegen einen Konkursverwalter auf Feststellung einer Konkursforderung - …
Auszug aus OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
Haben die Beteiligten jedoch ein gemeinschaftliches Testament unter Rückgriff auf die Formerleichterung in § 2267 BGB errichtet, dann kann die bloße Beitrittserklärung bzw. Mitunterzeichnung eines Beteiligten nicht als eigenes Testament angesehen werden (…Burandt/Rojahn/Braun/Schuhmann, 4. Aufl. 2022, BGB § 2265 Rn. 45, zitiert nach beck-online; BayObLG Beschl. v. 29.11.1968 - 1 a Z 87/68, BayObLGZ 1968, 311 = NJW 1969, 797 [BGH 22.01.1969 - VIII ZR 24/67]).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23 |
Volltextveröffentlichung
- erbrechtsiegen.de
Umdeutung unwirksames gemeinschaftliches Testament in Einzeltestament
Verfahrensgang
- AG Bückeburg - 20 VI 502/20
- OLG Celle, 14.03.2024 - 6 W 106/23
- OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 21.06.2010 - II ZR 219/09
Vereinsrecht: Berechtigtes Interesse eines Vereinsmitglieds an Kenntnis von Name …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Eine vereinzelt gebliebene abweichende, wesentliche Aspekte außer Acht lassende Literaturansicht erfordert nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (…BGH a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3; Beschluss vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2397 Rn. 3;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 543 ZPO, Rn. 13, jew. zitiert nach juris). - BGH, 08.02.2010 - II ZR 54/09
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache; Haftung …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Eine vereinzelt gebliebene abweichende, wesentliche Aspekte außer Acht lassende Literaturansicht erfordert nicht die Zulassung der Rechtsbeschwerde (…BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 8. Februar 2010 - II ZR 54/09, ZIP 2010, 985 Rn. 3;… Beschluss vom 21. Juni 2010 - II ZR 219/09, ZIP 2010, 2397 Rn. 3;… Feskorn in: Zöller, Zivilprozessordnung, 35. Auflage 2024, § 543 ZPO, Rn. 13, jew. zitiert nach juris). - OLG München, 19.05.2010 - 31 Wx 38/10
Gemeinschaftliches Testament: Umdeutung in ein Einzeltestament bei Unwirksamkeit …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Kann einer von beiden ein Testament nicht errichten, kommt es auf die Einhaltung der formalen Voraussetzungen des § 2267 BGB nicht an, sondern kommt ein gemeinschaftliches Testament nicht zustande (vgl. auch OLG München, Beschluss vom 19. Mai 2010 - 31 Wx 38/10, zitiert nach beck-online, dort II. 2. a), vergleichbar dem Fall, dass das beabsichtigte gemeinschaftliche Testament nur von einem Ehegatten unterschrieben worden ist. - BGH, 12.03.1953 - IV ZR 131/52
Gemeinschaftliches Testament
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
Nach § 2229 Abs. 4 BGB kann derjenige, der wegen krankhafter Störung der Geistestätigkeit, wegen Geistesschwäche oder wegen Bewusstseinsstörungen nicht in der Lage ist, die Bedeutung einer von ihm abgegebenen Willenserklärung einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln, "ein Testament nicht errichten." Die Errichtung eines gemeinschaftlichen Testaments ist von dem Willen beider Eheleute getragen (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1953 - IV ZR 131/52 -, BGHZ 9, 113-117, zitiert nach juris, dort Rn. 23) und erfordert eine wirksame Verfügung eines jeden Ehegatten (…Burandt/Rojahn/Braun/Schuhmann, 4. Aufl. 2022, BGB § 2265 Rn. 5, zitiert nach beck-online). - BayObLG, 02.02.1996 - 1Z BR 146/95
Änderung eines gemeinschaftlichen Testaments durch Verfügung des überlebenden …
Auszug aus OLG Celle, 15.03.2024 - 6 W 106/23
a) Ein wirksames gemeinschaftliches Testament gemäß § 2265, § 2267 Satz 1 BGB liegt nicht vor, wenn einer der Ehegatten bei Testamentserrichtung testierunfähig war (vgl. BayObLG, Beschluss vom 2. Februar 1996 zu 1Z BR 146/95 = FamRZ 1996, S. 1036/1037;… Staudinger/Raff (2022) Vorbemerkungen zu §§ 2265 ff. Rn. 71, zitiert nach juris).
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