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Rechtsprechung
   OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12958
OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05 (https://dejure.org/2005,12958)
OLG München, Entscheidung vom 24.05.2005 - 6 W 1408/05 (https://dejure.org/2005,12958)
OLG München, Entscheidung vom 24. Mai 2005 - 6 W 1408/05 (https://dejure.org/2005,12958)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; ZPO § ... 92 Abs. 1; ; ZPO § 92 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 93; ; ZPO § 99 Abs. 2; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 99 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 269 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 307; ; ZPO § 313b; ; ZPO § 511; ; ZPO § 567; ; ZPO § 568 Satz 1; ; ZPO § 576 Abs. 1 Nr. 1; ; TDG § 6; ; UWG § 4 Nr. 11

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostenentscheidung und Streitwertbemessung in Wettbewerbssache - Klageanlass; bedingtes Anerkenntnis; Teilrücknahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansehung einer sofortigen Beschwerde nach dem Grundsatz der Meistbegünstigung als statthafter Rechtsbehelf bei einer Kostenentscheidung in Form eines Beschlusses; Begriff des "sofortigen" Anerkenntnisses; Annahme eines "Regelstreitwerts" in Wettbewerbssachen; Festsetzung ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.01.1999 - III ZB 39/98

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein lediglich eine Kostenentscheidung …

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05
    Zwar hat das Landgericht seine Kostenentscheidung entgegen §§ 307, 313b ZPO (vgl. BGH NJW-RR 1999, 1741) nicht in dem Anerkenntnisurteil vom 18. Januar 2005, sondern in einem gesetzlich nicht vorgesehenen separaten - und daher an sich nicht unter § 576 Abs. 1 Nr. 1 ZPO fallenden - Kostenbeschluss getroffen.

    Insofern diese anfängliche Zuvielforderung jedoch nur 4% des klägerischen Gesamtbegehrens ausmachte und überdies mit rund EUR 100.- lediglich geringfügige Mehrkosten veranlasst hat, lagen die Voraussetzungen des § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO - der auch im Zusammenspiel mit § 269 Abs. 3 Satz 2 ZPO Anwendung findet (siehe die vergleichbare Konstellation in BGH NJW-RR 1999, 1741) - zweifelsfrei vor.

  • BGH, 20.05.1977 - I ZR 17/76

    Streitwert von Unterlassungsklagen zur Forderung des lauteren Wettbewerbs - …

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05
    Nach allgemeiner Ansicht stellt hierbei die eigene Wertangabe des potentiell verletzten Klägers zu Beginn des Rechtsstreits - sofern sie sich nicht außerhalb objektiv vertretbarer Grenzen bewegt - ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da der Ausgang des Rechtsstreits zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuverlässig vorhersehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106, 107 - Ratio-Markt; BGH GRUR 1977, 748, 749 - Kaffeeverlosung II; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme).
  • BGH, 24.04.1985 - I ZR 130/84

    Zulässigkeit einer Berufung - Streit über den Wert der Beschwer - Schadensersatz …

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05
    Nach allgemeiner Ansicht stellt hierbei die eigene Wertangabe des potentiell verletzten Klägers zu Beginn des Rechtsstreits - sofern sie sich nicht außerhalb objektiv vertretbarer Grenzen bewegt - ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da der Ausgang des Rechtsstreits zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuverlässig vorhersehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106, 107 - Ratio-Markt; BGH GRUR 1977, 748, 749 - Kaffeeverlosung II; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme).
  • BGH, 05.07.1967 - Ib ZR 20/66

    Klage einer wirtschaftlichen Interessenvereinigung bestimmter Gewerbetreibender - …

    Auszug aus OLG München, 24.05.2005 - 6 W 1408/05
    Nach allgemeiner Ansicht stellt hierbei die eigene Wertangabe des potentiell verletzten Klägers zu Beginn des Rechtsstreits - sofern sie sich nicht außerhalb objektiv vertretbarer Grenzen bewegt - ein gewichtiges Indiz für eine zutreffende Bewertung dar, da der Ausgang des Rechtsstreits zu diesem Zeitpunkt noch nicht zuverlässig vorhersehbar ist (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts München; vgl. auch BGH GRUR 1968, 106, 107 - Ratio-Markt; BGH GRUR 1977, 748, 749 - Kaffeeverlosung II; BGH GRUR 1986, 93, 94 - Berufungssumme).
  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.2022 - 13 S 2928/21

    Anerkennung einer Fahrschul-Ausbildungsstätte für die Weiterbildung von Lkw- und …

    Dabei berücksichtigt der Senat entsprechend dem Rechtsgedanken des § 155 Abs. 1 Satz 3 VwGO (vgl. im Hinblick auf § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO: BGH…, Beschluss vom 28.01.1999 - III ZB 39/98 - juris Rn. 6; OLG München, Beschluss vom 24.05.2005 - 6 W 1408/05 - juris Rn. 13) den bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zurückgenommenen Teil der Klage, der den kostenmäßig bloß geringfügig ins Gewicht fallenden bloßen Hinweis auf die Gebührenpflichtigkeit der Überwachung betraf (Ziffer 6 Satz 2 des Bescheids des Landratsamts Konstanz vom 17.10.2017), nicht weiter.
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