Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verjährung zivilrechtlicher deliktischer Schadensersatzansprüche; Anspruch auf Schadensersatz wegen Körperverletzung; Abstellen auf eine strafrechtliche Verurteilung für den zivilrechtlichen Verjährungsbeginn eines Schadensersatzanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 852 (a.F.) § 195 § 199 § 852 (n.F.)
Kenntnis vom Verjährungsbeginn trotz geleugneter (Straf-)Täterschaft des Schädigers
Verfahrensgang
- LG Bochum - 6 O 80/01
- OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 750
- VersR 2003, 472
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (22)
- BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99
Wirkung eines Prozeßvergleichs
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957; Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist.Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).
Demgemäß entfaltete der Vergleich hier lediglich Einzelwirkung, was im Zweifel ohnehin anzunehmen ist (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942).
- BGH, 09.03.1972 - VII ZR 178/70
Gesamtschuldnerausgleich zwischen Architekt und Bauunternehmer
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
- OLG Köln, 17.12.1993 - 19 U 135/93
Wirkung des Erlaßvertrages mit beschränkter Gesamtwirkung - Gesamtschuldner, …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Rn. 27 Einem Vergleich kann auch eine beschränkte Gesamtwirkung in dem Sinne zukommen, dass der Gesamtschuldner, dessen Verbindlichkeit teilweise erlassen wird (hier: T. S), zugleich von seiner im Innenverhältnis aus § 426 Abs. 1 BGB den anderen Gesamtschuldnern (hier: die Beklagten) gegenüber begründeten Haftung befreit werden soll (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; BGHZ 58, 216, 220; OLG Hamm - 26. ZS - NJW-RR 1988, 1174; OLG Köln NJW-RR 1994, 1307).Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745).
- BGH, 31.10.2000 - VI ZR 198/99
Kenntnis vom Schaden und der Person des Ersatzpflichtigen; Angabe der …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Entscheidend ist, ob ihm bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zumutbar ist ( vgl. BGH VersR 01, 1255 = DRSp-ROM Nr. 2001/8360; VersR 01, 108 = NJW 01, 885 = DRSp-ROM Nr. 2000/9985 ). - BGH, 18.09.1992 - V ZR 116/91
Anpassung des Erbbauzinses infolge Wegfalls der Geschäftsgrundlage
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Ein entsprechender Wille mit der Folge einer uneingeschränkten Gesamtwirkung kann in derartigen Fällen u. U. angenommen werden, wenn der vergleichschließende Gesamtschuldner im Innenverhältnis zu seinen Mitschuldnern allein haften würde (vgl. (BGH DRSp-ROM Nr. 2000/3617 = NJW 00, 1942; OLG Köln MDR 92, 1150; OLG Oldenburg VersR 92, 957;… Bydlinski, in: MüKo, 4. Aufl., § 423 BGB, Rdn. 5), was hier nach Lage der Dinge nicht der Fall ist. - BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00
Begriff der Verhandlungen nach § 852 Abs. 2 BGB
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Entscheidend ist, ob ihm bei seinem Kenntnisstand die Erhebung einer Schadensersatzklage gegen eine bestimmte Person - sei es auch nur in Form einer Feststellungsklage - zumutbar ist ( vgl. BGH VersR 01, 1255 = DRSp-ROM Nr. 2001/8360; VersR 01, 108 = NJW 01, 885 = DRSp-ROM Nr. 2000/9985 ). - BGH, 22.06.1993 - VI ZR 190/92
Kenntnis anspruchsbegründender Tatsachen bei möglicher Notwehr- oder …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Die höchstrichterliche Rechtsprechung geht nicht davon aus, dass nach Überschreiten einer absoluten zeitlichen Grenze eine Zustellung nicht mehr als "demnächst" erfolgt angesehen werden kann (BGH VersR 93, 1121 m. w. N. ). - BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 92/87
Klage auf Vornahme eines Zugewinnausgleichs - Eintritt der Verjährung - …
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Sie sieht die Klage nur dann als nicht "demnächst" zugestellt an, wenn der Kläger oder sein Prozessbevollmächtigter durch nachlässiges Verhalten zu einer nicht nur ganz geringfügigen Verlängerung der Zeitspanne zwischen Einreichung und Zustellung der Klage beigetragen hat (BGH FamRZ 88, 1154). - BGH, 11.06.1992 - IX ZR 161/91
Entlassung eines Mitbürgen aus seiner Bürgschaftsverpflichtung
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745). - BGH, 13.01.2000 - IX ZR 11/99
Haftungsbefreiung eines Mitbürgen
Auszug aus OLG Hamm, 28.12.2001 - 6 W 59/01
Da die Ausgleichspflicht der Gesamtschuldner bereits bei Begründung des Gesamtschuldverhältnisses und nicht erst mit der Leistung eines Gesamtschuldners an den Gläubiger entsteht (BGHZ 114, 117, 122;… BGH, Urt. v. 20. Dezember 1990 - IX ZR 168/89, WM 1991, 399, 400; v. 11. Juni 1992 - IX ZR 161/91, NJW 1992, 2286, 2287; v. 13. Januar 2000 - IX ZR 11/99, WM 2000, 408, 409), ist dies wirksam nur in der Weise möglich, dass der Anspruch des Gläubigers gegen den am Vergleich nicht beteiligten Gesamtschuldner im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter in dem Umfang aufgehoben wird, in welchem der durch den Erlass begünstigte Gesamtschuldner, wäre er vom Gläubiger voll in Anspruch genommen worden, Ausgleich von dem anderen Gesamtschuldner verlangen könnte (BGHZ 58, 216, 220; vgl. dazu auch OLG Köln NJW-RR 1994, 1307; OLG Bremen NJW-RR 1998, 1745). - BGH, 18.01.1994 - VI ZR 190/93
Verjährung von Schadensersatzansprüchen einer juristischen Person
- BGH, 20.12.1990 - IX ZR 268/89
Ausgleich unter mehreren Bestellern gleichstufiger Sicherheiten
- BGH, 15.06.1987 - II ZR 261/86
Einhaltung der Frist zur Klage gegen Gesellschafterbeschlüsse
- BGH, 21.03.1991 - IX ZR 286/90
Gesamtschuldner als Vergleichsgläubiger; Rechtsschutzinteresse für die …
- BGH, 06.02.1990 - VI ZR 75/89
Beginn der Verjährung im Hinblick auf anhängigen Strafprozeß
- BGH, 31.10.1989 - VI ZR 84/89
Beginn der Verjährung bei Irrtum über den Ersatzpflichtigen bei einem …
- OLG Bremen, 03.03.1998 - 1 W 11/98
Bewilligung von Prozesskostenhilfe
- OLG Hamm, 19.01.1994 - 32 U 95/93
Beginn der dreijährigen Verjährungsfrist des § 852 BGB
- BGH, 04.04.1990 - IV ZR 340/88
Ansprüche auf Provisionen aus der Tätigkeit als Vermittler von Kaufverträgen über …
- OLG Hamm, 12.04.1988 - 26 U 126/87
- AG Reutlingen, 08.09.1992 - 8 C 1108/92
Anspruch auf Beseitigung von einer Parabolantenne; Herausragende Bedeutung von …
- OLG Nürnberg, 27.06.1991 - 8 U 2427/88
Spazierengehen mit wertvollem Schmuck auf Strandpromenade in den USA
- OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13
Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen
Es muss dem Anspruchssteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).Jedenfalls kann nicht generell angenommen werden, dass der Anspruchsinhaber den Abschluss des Strafverfahrens abwarten dürfe mit dem Argument, dass erst zu diesem Zeitpunkt eine zuverlässige Beurteilung der dem Beklagten gegenüber erhobenen Beschuldigungen möglich sei, insbesondere kann die strafrechtliche Beurteilung eine andere sein, weshalb auch der Frage einer Anklageerhebung oder der Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft keine Bedeutung zukommt (vgl. Saarl. OLG, Urteil vom 28.11.2013, Az.: 4 U 401/12; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 750, zitiert nach juris).
- OLG Rostock, 02.09.2016 - 5 U 156/13
Arzt- und Amtshaftung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen ärztlicher …
Rn. 29 Allerdings muss dem Anspruchsteller lediglich zumutbar sein, aufgrund dessen, was ihm hinsichtlich des tatsächlichen Geschehensablaufs bekannt ist, Klage zu erheben, wenn auch mit verbleibendem Prozessrisiko insbesondere hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (OLG Hamm, Beschluss vom 28. Dezember 2001, 6 W 59/01, juris Rn. 4). - OLG Naumburg, 21.08.2003 - 7 U 23/03
Zur Verjährung von Ansprüchen aus unerlaubter Handlung
hinsichtlich der Nachweisbarkeit einer schadensursächlichen Pflichtverletzung (vgl. aus der jüngeren Rechtsprechung OLG Hamm, Beschl. vom 28.12.2001 - 6 W 59/01:, OLGR 2002, 157 mit zahlreichen Nachweisen;… OLG Stuttgart, a.a.O. BGH, Urteil vom 18. Januar 2000, Az: VI ZR 375/98, NJW 2000, 953 - 954).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - I-6 W 59/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack
Rechtweg für Rechtsstreit zwischen Franchisegeber und Franchisegeber
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, Scheinselbständigkeit, Abgrenzung FN / AN, FN als arbeitnehmerähnliche Person, Betriebspflicht, stationärer Vertrieb, Öffnungszeiten, wirtschaftliche Unmöglichkeit der Beschäftigung von Hilfskräften
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Arbeitnehmereigenschaft eines Franchisenehmers
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 17.09.2001 - 6 O 631/00
- OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - I-6 W 59/01
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 27/02
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 27.01.2000 - III ZB 67/99
Rechtsweg für Streitigkeiten aus Franchisevertrag
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
Hierfür kommt es darauf an, ob nach den Umständen des Einzelfalles der Verpflichtete die Dienste in der Stellung eines selbständigen Unternehmers leistet oder ob er diese als Arbeitnehmer gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG oder als arbeitnehmerähnliche Person nach § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG erbringt (BGH WM 2000, 638, 639).Unselbständig und deshalb persönlich abhängig ist derjenige Mitarbeiter, dem dies nicht möglich ist, weil er hinsichtlich Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Ausführung der versprochenen Dienste einem umfassenden Weisungsrecht unterliegt oder weil der Freiraum für die Erbringung der geschuldeten Leistung durch die rechtliche Vertragsgestaltung oder die tatsächliche Vertragsdurchführung stark eingeschränkt ist (BGH WM 2000, 638, 639, 640 m.w.N.).
Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974).
Rn. 72 Wirtschaftliche Unselbständigkeit setzt voraus, dass der Abhängige auf die Verwertung seiner Arbeitskraft angewiesen ist und sich in der Regel an eine einzige Person gebunden hat, so dass ohne deren Aufträge seine wirtschaftliche Existenzgrundlage entfiele (BGH WM 2000, 638, 640).
Eine derartige Schutzbedürftigkeit setzt voraus, dass das Maß der Abhängigkeiten nach der Verkehrsanschauung einen solchen Grad erreicht, wie er im Allgemeinen nur in einem Arbeitsverhältnis vorkommt, und dass die geleisteten Dienste nach ihrer sozialen Typik mit denen eines Arbeitnehmers vergleichbar sind (BGH WM 2000, 638, 640).
Rn. 78 Den Wert des Beschwerdegegenstandes hat der Senat auf ein Fünftel des sich aus Klage und Hilfswiderklage ergebenden Wertes der Hauptsache (§ 19 Abs. 1 GKG) festgesetzt (vgl. hierzu BGH WM 2000, 638, 640).
- BAG, 16.07.1997 - 5 AZB 29/96
Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Franchisenehmer
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974). - BGH, 04.11.1998 - VIII ZB 12/98
Zur Scheinselbstständigkeit
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.2002 - 6 W 59/01
Ferner muss der wirtschaftlich Abhängige seiner gesamten sozialen Stellung nach einem Arbeitnehmer vergleichbar sozial schutzbedürftig sein (BGH WM 2000, 638, 640; BGH WM 1999, 146, 149; BAG NJW 1997, 2973, 2974).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
- rechtsportal.de
ZPO § 91 § 91 Abs. 1; BRAGO § 27 Abs. 1 Nr. 3
Notwendige Kosten - Fotokopien des Anwalts - Kopiermöglichkeit des Mandanten - Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Notwendige Kosten; Fotokopierkosten; Erstattungsfähigkeit; Fotokopiermöglichkeit; Besondere Vergütungspflicht; Anwalt ; Mandant
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsanwaltskammer-hamm.de (Kurzinformation)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.02.2001 - 6 O 800/00
- OLG Frankfurt, 25.04.2001 - 6 W 59/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 1645
- MDR 2001, 772
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 26.02.2016 - 8 U 218/14
Abgrenzung Abtretung als Leistung an Erfüllungs statt oder als Leistung …
Nach den §§ 525 Satz 1, 296a ZPO können nämlich im Berufungsverfahren nach Schluss der mündlichen Verhandlung, auf die das Urteil ergeht, Angriffs- und Verteidigungsmittel - vorbehaltlich der Regelungen in § 296a Satz 2 in Verbindung mit den §§ 156, 283 ZPO - nicht mehr vorgebracht werden (vgl. etwa BGH, Urteil vom 18.07.2014 - V ZR 291/13, NJOZ 2014, 1888, 1890; BayVerfGH, Entscheidung vom 06.04.2001 - Vf. 41-VI-00, NJW-RR 2001, 1645, 1646 [OLG Frankfurt am Main 25.04.2001 - 6 W 59/01] ;… Oberheim, in: Eichele/Hirtz/Oberheim (Hrsg.), Berufung im Zivilprozess, 4. Aufl. 2014, Kap. 9, Rdnr. 184). - LAG Hamburg, 09.01.2003 - 6 Ta 30/02
Erstattung von Kopier- und Porto sowie Reisekosten im arbeitsgerichtlichen …
Zur fehlenden Erstattungsfähigkeit der Fotokopier- und Portokosten hat sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezogen.Soweit sich das Arbeitsgericht auf den Beschluss des OLG Frankfurt vom 25. April 2001 (MDR 2001, 772) bezieht, trifft dieser Beschluss nicht den vorliegenden Sachverhalt.
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