Rechtsprechung
| OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
Artt. 2 Abs. 1, 20 Abs. 3 GG; §§ 155 Abs. 1, 155 Abs. 2 Satz 2 FamFG
- Rechtsprechungsdatenbank Saarland
§ 12 FamFG, § 21 S 1 FamFG, § 155 Abs 1 FamFG, § 155 Abs 2 S 2 FamFG
Umgangsverfahren: Unzumutbare Verfahrensverzögerung bei Anforderung eines Kostenvorschusses - ra.de
- ra-braune.de
Ja ja die Routine
- fr-blog.com
Verfahrensdurchführung nicht von Kostenvorschuss abhängig
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1684 Abs. 1; FamFG § 155; FamGKG § 12
Anforderungen an die Beschleunigung eines Umgangsverfahrens; Pflicht des Gerichts zum Betreibens des Verfahrens ohne Einzahlung eines Kostenvorschusses - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untätigkeitsbeschwerde wegen Annahme der Eigenschaft eines Vaters als Antragskostenschuldner in einem Umgangsverfahren
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
- AG Saarbrücken, 24.11.2011 - 54 F 98/11
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Papierfundstellen
- NJW 2012, 163
- FamRZ 2012, 319
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- OLG Schleswig, 18.01.2011 - 10 WF 3/11
Zulässigkeit der Beschwerde gegen die unterbliebene Terminierung innerhalb der …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
In seit dem 1. September 2009 eingeleiteten Kindschaftsverfahren ist auch der vom Gesetzgeber in § 155 Abs. 1 FamFG allgemein verbriefte und in § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG besonders ausgestaltete Vorrang- und Beschleunigungsgrundsatz in den Blick zu nehmen (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 18. Januar 2011 - 10 WF 3/11 -, juris). - BVerfG, 28.12.2004 - 1 BvR 2790/04
Vater erhält vorläufig Umgangsrecht
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Es entspricht einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 - 6 WF 4/99 -, NJW-RR 1999, 1290; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. Januar 2011 - 9 WF 125/10 -, jeweils m.w.N.). - BVerfG, 24.07.2008 - 1 BvR 547/06
Umfang des effektiven Rechtsschutzes in einem Sorgerechsverfahren
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 689; 2008, 2258). - BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03
Haager Kindesentführungsübereinkommen; Kindesrückführung nach Polen ; …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Ebenso ist die mit dem gerichtlichen Verfahren einhergehende Belastung für die Betroffenen bei der Beurteilung der Angemessenheit einer Verfahrensdauer zu bedenken (vgl. BVerfG FamRZ 2004, 689; 2008, 2258). - OLG Saarbrücken, 16.02.1999 - 6 WF 4/99
Beschwerde als außerordentlicher Rechtsbehelf bei nicht mehr zu rechtfertigendem …
Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.10.2011 - 6 WF 104/11
Es entspricht einem Gebot der Rechtsstaatlichkeit, in derartigen Fällen die Beschwerde zu eröffnen (vgl. BVerfG FamRZ 2005, 173, 174; Senatsbeschluss vom 16. Februar 1999 - 6 WF 4/99 -, NJW-RR 1999, 1290; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 18. Januar 2011 - 9 WF 125/10 -, jeweils m.w.N.).
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …
Auf Untätigkeitsbeschwerde des Vaters hat der Senat das Familiengericht mit Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 - (FamRZ 2012, 319) angewiesen, das Verfahren mit äußerster Beschleunigung weiterzuführen. - OLG Frankfurt, 10.03.2016 - 7 WF 15/16
Ablehnung eines Sachverständigen in Familiensachen bei Überschreitung des …
Diesem hätte es dann von Amts wegen (…OLG Zweibrücken, FamRZ 2004, 1589, juris Rdn. 6; OLG Saarbrücken, NJW 2012, 163 [OLG Saarbrücken 10.10.2011 - 6 WF 104/11] m. w. Nachw.) oblegen, nach Anhörung der Beteiligten eine Umgangsregelung gemäß § 1684 Abs. 3 BGB zu treffen, wenn es dies für erforderlich gehalten hätte. - OLG Brandenburg, 06.01.2012 - 13 WF 235/11 Der richterrechtlich bisher für den Bereich der ZPO, des FGG und des FamFG für gravierende Fälle richterlicher Untätigkeit anerkannte außerordentliche Rechtsbehelf der Untätigkeitsbeschwerde (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.10.2011 - 6 WF 104/11, zitiert nach Juris; OLG Schleswig, NJW 2011, 1823 = FamRZ 2011, 1085) ist nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen im Hinblick auf die damit eröffnete Verzögerungsrüge unzulässig.
Der richterrechtlich bisher für den Bereich der ZPO, des FGG und des FamFG für gravierende Fälle richterlicher Untätigkeit anerkannte außerordentliche Rechtsbehelf der Untätigkeitsbeschwerde (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10.10.2011 - 6 WF 104/11, zitiert nach Juris; OLG Schleswig, NJW 2011, 1823 = FamRZ 2011, 1085) kommt zwar nach Inkrafttreten des Gesetzes über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungen an sich nicht mehr in Betracht.
- LSG Berlin-Brandenburg, 17.06.2016 - L 33 R 364/16
Untätigkeitsbeschwerde
Die von der Rechtsprechung in gravierenden Fällen zum Teil kraft richterlicher Rechtsfortbildung entwickelten Rechtsbehelfe (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Beschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 - in juris und OLG Schleswig, NJW 2011, 1823) - namentlich eine außerordentliche Beschwerde - hat er mit Blick auf eine fehlende Rechtsbehelfsklarheit für grundsätzlich hinfällig erachtet (…BT-Drs. 17/3802, S. 15, 16). - OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19
Kostenschuldner in familiengerichtlichem Umgangsverfahren nach Vergleich
Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung und der Senatsrechtsprechung, dass das Umgangsverfahren nach § 1684 BGB - wie das vorliegend dem Kostenansatz zugrunde liegende - kein Verfahren ist, das im Sinne jener Vorschrift "nur durch Antrag eingeleitet werden" kann, vielmehr handelt es sich bei diesem Verfahren um ein Amtsverfahren (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 -, FamRZ 2012, 319; vgl. auch KG FamRZ 2019, 708;… Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl, § 2, Rz. 215 und § 10, Rz. 31). - OLG Saarbrücken, 24.03.2021 - 6 WF 58/21
Behauptet eine Jugendamtsmitarbeiterin, die Sachverständige habe in ihrem …
Werden die maßgeblichen Ausführungen des Beschwerdeführers völlig oder jedenfalls im Kern übergangen, liegt ein erheblicher Verfahrensmangel vor (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Dezember 2017 - 6 WF 144/17 -, vom 14. Februar 2017 - 6 WF 31/17 - und vom 23. August 2011 - 6 WF 92/11 -, FamRZ 2012, 319; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 4. Dezember 2017 - 9 W 19/17 -).
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