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Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30861
VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Wird zitiert von ... (42)Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Schon vor Ablauf der Sechs-Monats- Frist des § 121 Abs. 1 StPO kann daher eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht kommen, wenn es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 3-IV-09 [HS]/Vf. 4-IV-09 [e.A.]).

    Jedenfalls ergeben sich aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf keine strengeren Maßstäbe, sodass auch insoweit eine Grundrechtsverletzung aus den genannten Gründen ausscheidet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 3-IV-09 [HS]/Vf. 4-IV-09 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113- IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).

    (1) In Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf ist das für Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot verankert (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verweigerte Akteneinsicht und Zwangsmaßnahmen

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1994, NJW 1994, 3219 [3220]; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048; allgemein BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).

    Namentlich in Haftsachen darf daher eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048 [1049]).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte haben in jedem Zeitpunkt des Verfahrens alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. April 2006, StV 2006, 251 [252 f.]).
  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, ihm sei die Teilnahme an der Vernehmung des Mitbeschuldigten mangels Terminsmitteilung nicht ermöglicht worden, setzt er sich nicht damit auseinander, dass von Verfassungs wegen ein Anwesenheitsrecht von weiteren Beschuldigten und deren Verteidigern bei der Vernehmung eines Mitbeschuldigten nicht geboten ist und die StPO dementsprechend ein solches auch nicht vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2006, NJW 2007, 204 [205]).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Wird eine Verletzung der Freiheit der Person (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) durch die Anordnung und den Vollzug von Untersuchungshaft geltend gemacht, kommt es vor allem darauf an, ob die Fachgerichte bei der Anwendung der §§ 112 ff. StPO im Lichte der Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 SächsVerf Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die gerichtliche Einschätzung, die Umstände des Einzelfalls machten es wahrscheinlicher, dass sich ein Beschuldigter dem Strafverfahren entziehen, als dass er sich ihm zur Verfügung stellen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 14. Dezember 2006 - Vf. 95-IV-06 [HS]/Vf. 96- IV-06 [e.A.]).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2010 - 54-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Die gegen den Haftbefehl und die Haftfortdauerbeschlüsse des Amtsgerichts am 24. Juni 2010 erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 12. Juli 2010 (Vf. 54-IV-10 [HS]/Vf. 55-IV-10 [e.A.]) wegen fehlender Rechtswegerschöpfung als unzulässig.
  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Je größer die Straferwartung ist, desto weniger Gewicht ist aber auf weitere Umstände zu legen (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. September 1977, NJW 1978, 333).
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen …

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. Sächs- VerfGH, Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1994, NJW 1994, 3219 [3220]; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048; allgemein BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in …

  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Namentlich in Haftsachen darf daher eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, über die der Betroffene zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte, die dem Beschuldigten also beispielsweise durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; BVerfG…, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - juris Rn. 27).

    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17).

    Neben dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-16) ist zu berücksichtigen, dass zwar im Allgemeinen die Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Anreiz zur Flucht die Annahme rechtfertigt, der Beschuldigte werde ihm wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden, bei einer besonders hohen Straferwartung aber nur geprüft zu werden braucht, ob Umstände vorhanden sind, welche die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausnahmsweise ausräumen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 5-IV-15

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidung

    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).

    Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt die Einschätzung des Gerichts, es bestehe die Gefahr, dass der Beschwerdeführer sich dem Strafverfahren entziehen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 23.02.2012 - 5-IV-12

    Entscheidung zur Haftfortdauer verletzt wegen mangelnder Begründung …

    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (Sächs- VerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).

    Soweit in den angegriffenen Beschlüssen mit Blick auf die hohe Straferwartung ein überwiegender Fluchtanreiz angenommen wird, ist diese Einschätzung weder willkürlich noch liegt ihr eine grundsätzlich unrichtige Anschauung von Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts zugrunde (vgl. zum Prüfungsmaßstab des Verfassungsgerichtshofs SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60- IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 22).

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