Rechtsprechung
| LG Hagen, 26.04.2022 - 600 Js 1005/19 |
Verfahrensgang
- LG Hagen, 26.04.2022 - 600 Js 1005/19
- LG Hagen, 26.04.2022 - 34 Ks 1/20
- BGH, 10.08.2023 - 3 StR 36/23
- BGH, 06.02.2024 - 3 StR 36/23
Wird zitiert von ...
- BVerwG, 19.09.2023 - 6 A 12.21
Klagen gegen das vereinsrechtliche Verbot der "Bandidos Motorcycle Club …
Vielmehr hat das Landgericht Hagen geraume Zeit nach Erlass der Verbotsverfügung in seinem auf die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Hagen folgenden, späterhin zu behandelnden Urteil vom 26. April 2022 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/20 - auf der Grundlage von § 73 Abs. 1, § 73b Abs. 1 Nr. 1, § 74e Nr. 2 StGB gegenüber der Klägerin zu 1 die Einziehung des in Rede stehenden Geldes angeordnet, wenn auch auf Grund der Nichtberücksichtigung von 960 EUR aus den in einem Umschlag befindlichen zusätzlichen Umschlägen lediglich in Höhe von 17 470 EUR.Rn. 88 (c) Für seine Einschätzung, dass die Klägerin zu 1 straftatenfördernde Strukturmerkmale aufweist, bezieht sich der Senat auf die diese Einschätzung tragenden tatsächlichen Feststellungen in dem bereits erwähnten Urteil des Landgerichts Hagen vom 26. April 2022 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/20 -.
Dies ist nach den tragfähigen tatsächlichen Feststellungen des Landgerichts Hagen in dem Urteil vom 26. April 2022 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/20 - nicht nur durch die von dem National Vice Presidente der Klägerin zu 1, L. H., in die Wege geleitete Beschaffung von illegalen Waffen für den Verein ((aa)), sondern auch dadurch geschehen, dass Nationals der Klägerin zu 1 Mitglieder ihrer Mitgliedschapter durch die Verleihung des Patches "Expect no Mercy" für einen schwerwiegenden Angriff auf einen anderen Menschen im Zusammenhang mit einer Clubsache ausgezeichnet haben ((bb)).
Rn. 106 - Komplex "Schüsse auf das Lokal J. in Köln am 4. Januar 2019": Das Landgericht Hagen hat mit Urteil vom 16. Juni 2021 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/21 - wegen der Beschießung des von den Kölner Hells Angels als Treffpunkt genutzten Lokals "J." F. G., bereits genannter Angehöriger des Mitgliedschapters Köln der Klägerin zu 1, wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz zu einer langen Freiheitsstrafe verurteilt.
Nach den tragfähigen Feststellungen des Landgerichts Hagen in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil vom 26. April 2022 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/20 - (UA S. 32 f., 79 ff.) handelt es sich um die vormaligen Mitgliedschapter Köln und Hagen der Klägerin zu 1. Der Senat erachtet diese Feststellungen als überzeugend.
Dies ist jedenfalls insoweit geschehen, als nach gesicherter Feststellung des Landgerichts Hagen in dem Urteil vom 26. April 2022 - 34 Ks-600 Js 1005/19-1/20 - (UA S. 47, 158 ff.) in der Zeit von Dezember 2018 bis Anfang Januar 2019 F. A., B. G. und F. G., Angehörige des Mitgliedschapters Dortmund Iron City der Klägerin zu 1 von deren National Vice Presidente, L. H., und deren Sargento de Armas, S. E., in das seinerzeitige Chapter Köln transferiert worden sind, um dieses in dem Konflikt mit den Kölner Hells Angels personell zu verstärken.
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