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Rechtsprechung
   EGMR, 17.11.2015 - 60369/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,36979
EGMR, 17.11.2015 - 60369/11 (https://dejure.org/2015,36979)
EGMR, Entscheidung vom 17.11.2015 - 60369/11 (https://dejure.org/2015,36979)
EGMR, Entscheidung vom 17. November 2015 - 60369/11 (https://dejure.org/2015,36979)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • EGMR, 26.03.1987 - 9248/81
    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Was die Frage betrifft, ob die Verweigerung der Informationsoffenlegung durch das Bundesverwaltungsamt einen Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung seines Privatlebens darstellte, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass Artikel 8 nach allgemeiner Auffassung auf Angelegenheiten anwendbar ist, in denen es um Informationen geht, die eine öffentliche Behörde über einzelne Personen gesammelt hat (…Rotaru./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28341/95, Rdnr. 46, ECHR 2000-V; Leander./. Schweden, 26. März 1987, Rdnr. 48, Serie A Band 116; Brinks./. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9940/04, 5. April 2005).
  • EGMR, 26.04.1979 - 6538/74
    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Vorhersehbarkeit bedeutet, dass die Rechtsgrundlage so genau formuliert sein muss, dass der Einzelne sein Verhalten daran ausrichten kann (siehe u.v.a. The Sunday Times./. Vereinigtes Königreich (Nr. 1), 26. April 1979, Rdnr. 49, Serie A, Band 30).
  • EGMR, 16.04.2002 - 37971/97
    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    In der Annahme, dass Artikel 8 im vorliegenden Fall anwendbar ist (vgl. Société Colas Est u. a../. Frankreich, Individualbeschwerde Nr. 37971/97, Rdnr. 41, ECHR 2002-III) und in das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung des Privatlebens eingegriffen wurde, stellt dieser Eingriff eine Verletzung von Artikel 8 dar, wenn er nicht "gesetzlich vorgesehen" ist, ein rechtmäßiges Ziele verfolgt und zur Erreichung dieses Zeil "in einer demokratischen Gesellschaft notwendig" ist.
  • EGMR, 25.02.1982 - 7511/76
    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Die Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit zeigt Ansichten an, die ein gewisses Maß an Stichhaltigkeit, Ernsthaftigkeit, Kohärenz und Bedeutung erreichen (siehe Campbell und Cosans./. Vereinigtes Königreich, Urteil vom 25. Februar 1982, Serie A Band 48, S. 16, Rdnr. 36).
  • EGMR, 19.10.2005 - 32555/96
    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Er ist der Auffassung, dass diese richterliche Kontrolle eine wirksame und zugängliche Maßnahme durch eine unabhängige Behörde darstellt, welche die Voraussetzungen von Artikel 8 Abs. 2 der Konvention erfüllt (…siehe, sinngemäß, Gaskin./. Vereinigtes Königreich, 7. Juli 1989, Rdnr. 49, Band A Nr. 160; und Roche./. Vereinigtes Königreich [GK], Individualbeschwerde Nr. 32555/96, Rdnr. 162, ECHR 2005-X).
  • EGMR, 18.02.1999 - 24645/94

    Buscarini et al ./. San Marino

    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Darüber hinaus beinhaltet die Religionsfreiheit grundsätzlich das Recht zu versuchen, seinen Nächsten beispielsweise durch Unterricht zu überzeugen, ohne das die in Artikel 9 verankerte Freiheit, "seine Religion oder Weltanschauung zu wechseln", wohl totes Recht bleiben würde (siehe u. v. a., Kokkinakis, a.a.O., Rdnr. 31, und Buscarini u. a../. San Marino [GK], Individualbeschwerde Nr. 24645/94, Rdnr. 34, ECHR 1999-I).
  • EGMR, 17.07.2003 - 25337/94

    Recht auf Achtung des Privatlebens / der Korrespondenz (Telefonüberwachung; …

    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Darüber hinaus berücksichtigt der Gerichtshof, dass eine Person das Recht auf Schutz ihrer persönlichen Daten hat, wenn diese von öffentlichen Institutionen gespeichert werden (siehe, sinngemäß, Craxi./. Italien, (Nr. 2), Individualbeschwerde Nr. 25337/94, Rdnrn. 70, 76, 17. Juli 2003).
  • EGMR, 26.11.2014 - 28341/95

    ROTARU CONTRE LA ROUMANIE

    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Was die Frage betrifft, ob die Verweigerung der Informationsoffenlegung durch das Bundesverwaltungsamt einen Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung seines Privatlebens darstellte, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass Artikel 8 nach allgemeiner Auffassung auf Angelegenheiten anwendbar ist, in denen es um Informationen geht, die eine öffentliche Behörde über einzelne Personen gesammelt hat (Rotaru./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28341/95, Rdnr. 46, ECHR 2000-V;… Leander./. Schweden, 26. März 1987, Rdnr. 48, Serie A Band 116; Brinks./. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9940/04, 5. April 2005).
  • EGMR, 05.04.2005 - 9940/04

    Recht auf Achtung des Privatlebens und Recht auf informationelle Selbstbestimmung …

    Auszug aus EGMR, 17.11.2015 - 60369/11
    Was die Frage betrifft, ob die Verweigerung der Informationsoffenlegung durch das Bundesverwaltungsamt einen Eingriff in das Recht des Beschwerdeführers auf Achtung seines Privatlebens darstellte, weist der Gerichtshof erneut darauf hin, dass Artikel 8 nach allgemeiner Auffassung auf Angelegenheiten anwendbar ist, in denen es um Informationen geht, die eine öffentliche Behörde über einzelne Personen gesammelt hat (…Rotaru./. Rumänien [GK], Individualbeschwerde Nr. 28341/95, Rdnr. 46, ECHR 2000-V;… Leander./. Schweden, 26. März 1987, Rdnr. 48, Serie A Band 116; Brinks./. Niederlande (Entsch.), Individualbeschwerde Nr. 9940/04, 5. April 2005).
  • EGMR, 28.04.2026 - 45864/22

    KANEV AND BULGARIAN HELSINKI COMMITTEE v. BULGARIA

    Firstly, the courts that dealt with those proceedings did not see the material (if there was indeed any) to which the Agency's decision related (contrast Brinks v. the Netherlands (dec.), no. 9940/04, 5 April 2005, and Das Universelle Leben Aller Kulturen Weltweit e.V. v. Germany (dec.), no. 60369/11, § 24, 17 November 2015).
  • EGMR, 14.12.2021 - 4550/15

    SAURE v. GERMANY

    In Das Universelle Leben aller Kulturen weltweit v. Germany ((dec.), no. 60369/11, 17 November 2015), the applicant had complained about an order by a specialist panel in proceedings under Article 99 § 2 of the Code of Administrative Court Procedure.
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