Rechtsprechung
| LAG Berlin, 09.07.1997 - 8 Sa 53, 61/97, 8 Sa 53/97, 8 Sa 61/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Überbrückungsgeld; Bauzuschlag; Tarifvertrag; Baugewerbe; Akkordüberschuß; Vermögenswirksame Leistung
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berechnung des Überbrückungsgeldes unter Berücksichtigung des Bauzuschlages; Notwendigkeit einer Einbeziehung des Bauzuschlages in die Berechnungsgrundlage nach der Auslegung des Tarifvertrages vom 01. Januar 1994 in der Fassung vom 19. Dezember 1995 zur Ergänzung des ...
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 29.01.1997 - 11 Ca 17168/96
- LAG Berlin, 09.07.1997 - 8 Sa 53, 61/97, 8 Sa 53/97, 8 Sa 61/97
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| RG, 12.02.1897 - 61/97 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 29, 376
Wird zitiert von ... (2)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2007 - L 17 U 11/04 Die Klagen auf Wiederaufnahme der Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 werden als unzulässig verworfen.
Rn. 2 Die im 1936 geborene Klägerin begehrt die Wiederaufnahme der rechtskräftig abgeschlossenen Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97.
Ihre Berufung wies der Senat mit Urteil vom 08. Mai 2002 zurück (Az.: L 17 U 61/97); die Nichtzulassungsbeschwerde verwarf das Bundessozialgericht (BSG) mit Beschluss vom 23. September 2002 als unzulässig (Az.: B 2 U 280/02 B).
Rn. 6 Am 29. Dezember 2003 hat die Klägerin bei dem erkennenden Gericht erneut Klage erhoben und beantragt, die Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 wiederaufzunehmen.
Rn. 8 die Berufungsverfahren L5 U 23/97 und L 17 U 61/97 wiederaufzunehmen und.
Nach § 179 Abs. 1 SGG können die rechtskräftig beendeten Berufungsverfahren L 5 U 23/97 und L 17 U 61/97 nur entsprechend den Vorschriften des Vierten Buches der Zivilprozessordnung (ZPO) wieder aufgenommen werden.
Rn. 41 Soweit sie - wie schon im Berufungsverfahren L 17 U 61/97 - die Rechtsansicht vertritt, der Beklagte sei in sämtlichen Vorprozessen gar nicht passivlegitimiert gewesen und habe zu Unrecht angenommen, dass sie im Unfallzeitpunkt dem "Beschäftigungshaushalt" C U als Hausgehilfin angehört habe, kann dies eine Wiederaufnahmeklage unter keinem denkbaren Gesichtspunkt rechtfertigen.
- OLG Celle, 12.05.1969 - 2 Ss 36/69 Der Senat neigt zwar in Übereinstimmung mit Schönke-Schröder (…13. Aufl., § 285 StGB Anm. II Rdnr. 2), Petters-Preisendanz (…25. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Maurach (…Deutsches Strafrecht, Bes. Teil, 4. Aufl., S. 343, § 285 StGB Anm. II C) und dem LG Ravensburg (NJW 68, NJW Jahr 1968 Seite 1151) der Auffassung zu, daß eine wirksam erteilte behördliche Erlaubnis, abweichend von der Rechtsprechung des RG (RGSt. 29, 376 und 65, 55), der sich Jagusch (…in LK, 8. Aufl., § 285 StGB Anm. 3), Schwarz-Dreher (…30. Aufl., § 285 StGB Anm. 1 a), Niethammer (Bes. Teil, S. 325, § 285 StGB Anm. XI 4 b und e), Dalcke-FuhrmannSchäfer (…37. Aufl., § 285 StGB Anm. 1) und Welzel (…Das Deutsche Strafrecht, 7. Aufl., S. 330, § 285 StGB unter 2 b) angeschlossen haben, über § 284 StGB hinaus auch im Falle eines.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".