Rechtsprechung
   VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,30861
VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27.09.2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
VerfGH Sachsen, Entscheidung vom 27. September 2010 - 60-IV-10 (HS), 61-IV-10 (e.A.) (https://dejure.org/2010,30861)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,30861) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (17)

  • VerfGH Sachsen, 11.07.2008 - 113-IV-08
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    a) Der Verfassungsgerichtshof ist befugt, die Anwendung von Verfahrensrecht des Bundes durch die sächsischen Fachgerichte auf die Einhaltung der mit dem Grundgesetz gewährten inhaltsgleichen Grundrechte der Verfassung des Freistaates Sachsen zu überprüfen (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]; st. Rspr.).

    (1) In Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf ist das für Haftsachen geltende Beschleunigungsgebot verankert (SächsVerfGH, Beschluss vom 11. Juli 2008 - Vf. 113-IV-08 [HS]/Vf. 114-IV-08 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 29.01.2009 - 3-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Schon vor Ablauf der Sechs-MonatsFrist des § 121 Abs. 1 StPO kann daher eine Verletzung des Beschleunigungsgebots in Betracht kommen, wenn es aufgrund vermeidbarer Fehler der Justizorgane zu erheblichen Verzögerungen gekommen ist (vgl. dazu SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 3-IV-09 [HS]/Vf. 4-IV-09 [e.A.]).

    Jedenfalls ergeben sich aus Art. 78 Abs. 3 Satz 1 SächsVerf keine strengeren Maßstäbe, sodass auch insoweit eine Grundrechtsverletzung aus den genannten Gründen ausscheidet (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 29. Januar 2009 - Vf. 3-IV-09 [HS]/Vf. 4-IV-09 [e.A.]).

  • BVerfG, 19.01.2006 - 2 BvR 1075/05

    Verletzung des Grundrechts auf rechtliches Gehör bei gerichtlicher Entscheidung

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1994, NJW 1994, 3219 [3220]; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048; allgemein BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).

    Namentlich in Haftsachen darf daher eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, die dem Beschuldigten durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048 [1049]).

  • BVerfG, 05.07.2006 - 2 BvR 1317/05

    Anspruch auf faires Verfahren (Gesamtbetrachtung); Konfrontationsrecht (fehlende

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Soweit der Beschwerdeführer beanstandet, ihm sei die Teilnahme an der Vernehmung des Mitbeschuldigten mangels Terminsmitteilung nicht ermöglicht worden, setzt er sich nicht damit auseinander, dass von Verfassungs wegen ein Anwesenheitsrecht von weiteren Beschuldigten und deren Verteidigern bei der Vernehmung eines Mitbeschuldigten nicht geboten ist und die StPO dementsprechend ein solches auch nicht vorsieht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Juli 2006, NJW 2007, 204 [205]).
  • VerfGH Sachsen, 10.12.2009 - 97-IV-09
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Dies bedeutet, dass der Beschwerdeführer Umstände darzulegen hat, die es über eine mögliche Fehlerhaftigkeit der Rechtsanwendung oder des Verfahrens hinaus als möglich erscheinen lassen, dass die Rechtsanwendung oder das Verfahren mit den Vorgaben in der Sächsischen Verfassung unter keinem denkbaren Gesichtspunkt mehr vereinbar sind und sich daher der Schluss aufdrängt, dass sie auf sachfremden Erwägungen beruhen oder sonst offensichtlich unhaltbar sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 10. Dezember 2009 - Vf. 97-IV-09; st. Rspr.).
  • VerfGH Sachsen, 12.07.2010 - 54-IV-10
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Die gegen den Haftbefehl und die Haftfortdauerbeschlüsse des Amtsgerichts am 24. Juni 2010 erhobene Verfassungsbeschwerde verwarf der Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen mit Beschluss vom 12. Juli 2010 (Vf. 54-IV-10 [HS]/Vf. 55-IV-10 [e.A.]) wegen fehlender Rechtswegerschöpfung als unzulässig.
  • VerfGH Sachsen, 25.09.2003 - 21-IV-03
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Das Grundrecht auf rechtliches Gehör begründet die Pflicht des Gerichtes, einer Entscheidung nur solche Tatsachen und Beweisergebnisse zu Grunde zu legen, zu denen Stellung zu nehmen den Beteiligten Gelegenheit gegeben war (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 23. September 2003 - Vf. 21-IV-03; BVerfG, Beschluss vom 11. Juli 1994, NJW 1994, 3219 [3220]; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006, NJW 2006, 1048; allgemein BVerfGE 89, 28 [35] m.w.N.).
  • VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Wird eine Verletzung der Freiheit der Person (Art. 16 Abs. 1 Satz 2 SächsVerf) durch die Anordnung und den Vollzug von Untersuchungshaft geltend gemacht, kommt es vor allem darauf an, ob die Fachgerichte bei der Anwendung der §§ 112 ff. StPO im Lichte der Art. 16 Abs. 1 Satz 3, Art. 17 Abs. 1 und 2 Satz 1 SächsVerf Inhalt und Tragweite des Freiheitsgrundrechts verkannt haben (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. Juli 2006 - Vf. 60-IV-06 [HS]/Vf. 61-IV-06 [e.A.]; st. Rspr.).
  • BVerfG, 24.02.2009 - 1 BvR 182/09

    Verfahrensrügen gegen Eilbeschlüsse des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in

    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    (1) Der Anspruch auf den gesetzlichen Richter wird durch die Entscheidung eines Gerichts, an der ein zuvor erfolglos abgelehnter Richter mitgewirkt hat, erst dann verletzt, wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs auf willkürlichen Erwägungen beruht (SächsVerfGH, Beschluss vom 18. November 2004 - Vf. 76-IV03; vgl. zur ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur gleichlautenden Vorschrift des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG: BVerfG, Beschluss vom 24. Februar 2009 - 1 BvR 182/09 - juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Juni 1970, BVerfGE 29, 45 [48 f.] m.w.N.).
  • BGH, 09.09.1966 - 4 StR 261/66
    Auszug aus VerfGH Sachsen, 27.09.2010 - 60-IV-10
    Das Oberlandesgericht hat seine Entscheidung hierüber auf die ganz herrschende Auffassung in Literatur und Rechsprechung gestützt, wonach ein Richter nicht allein deshalb befangen ist, weil er mit dem zu entscheidenden Sachverhalt bereits befasst war (vgl. BGH, Urteil vom 9. September 1966, BGHSt 21, 142 [144 f.]; Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl., § 24 Rn. 12 ff.; Fischer in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 24 Rn. 8 f.).
  • VerfGH Sachsen, 14.12.2006 - 95-IV-06
  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

  • VerfGH Sachsen, 26.11.2009 - 110-IV-09
  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1977 - 1 Ws 375/77
  • BVerfG, 30.06.1970 - 2 BvR 48/70

    Verletzung des Anspruchs auf den gesetzlichen Richter

  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer

  • VerfGH Sachsen, 26.02.2015 - 13-IV-15
    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.] - juris Rn. 31).

    b) Als tatrichterliche Würdigung des Sachverhalts unterliegt auch die Einschätzung des Gerichts, es bestehe die Gefahr, dass der Beschwerdeführer sich dem Strafverfahren entziehen werde, nur begrenzter verfassungsgerichtlicher Überprüfung (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 12.12.2019 - 110-IV-19

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen Haftfortdauerentscheidungen

    Namentlich in Haftsachen darf daher eine gerichtliche Entscheidung nur auf Tatsachen und Beweismittel gestützt werden, über die der Betroffene zuvor sachgemäß unterrichtet wurde und zu denen er sich äußern konnte, die dem Beschuldigten also beispielsweise durch Akteneinsicht der Verteidigung bekannt sind (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; BVerfG, Beschluss vom 19. Januar 2006 - 2 BvR 1075/05 - juris Rn. 27).

    Einerseits wird eine Begründung zur Wahrung des Beschleunigungsgebots bei noch kurzer Dauer der Untersuchungshaft meist nicht geboten sein (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Februar 2017 - Vf. 7-IV-17).

    Neben dem eingeschränkten Prüfungsmaßstab (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 26. Februar 2015 - Vf. 13-IV-15 [HS]/Vf. 14-IV-15 [e.A.]; Beschluss vom 18. Mai 2017 - Vf. 73-IV-16) ist zu berücksichtigen, dass zwar im Allgemeinen die Straferwartung nur Ausgangspunkt für die Erwägung ist, ob der in ihr liegende Anreiz zur Flucht die Annahme rechtfertigt, der Beschuldigte werde ihm wahrscheinlich nachgeben und flüchtig werden, bei einer besonders hohen Straferwartung aber nur geprüft zu werden braucht, ob Umstände vorhanden sind, welche die hieraus herzuleitende Fluchtgefahr ausnahmsweise ausräumen können (SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]).

  • VerfGH Sachsen, 30.09.2016 - 118-IV-16

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Haftfordauerentscheidung

    c) Ebenso wenig legt der Beschwerdeführer dar, weshalb es vor Art. 16 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. Art. 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 SächsVerf nicht standhalten sollte, dass das Oberlandesgericht eine Fluchtgefahr nach § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 2 StPO bejaht hat (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 27. September 2010 - Vf. 60-IV-10 [HS]/Vf. 61-IV-10 [e.A.]; Beschluss vom 23. Januar 2014 - Vf. 97-IV-13 [HS]/Vf. 98-IV-13 [e.A.]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht