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Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42511
OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12 (https://dejure.org/2013,42511)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28.11.2013 - 62 PV 18.12 (https://dejure.org/2013,42511)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 28. November 2013 - 62 PV 18.12 (https://dejure.org/2013,42511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 33 Abs 2 GG, Art 91e Abs 1 GG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 82 Abs 1 BPersVG, § 44b Abs 5 SGB 2
    Zuständige Personalvertretung für die Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung eines Dienstpostens, der bei einem Jobcenter besetzt werden soll

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 33 Abs 2 GG, Art 91e Abs 1... GG, § 75 Abs 3 Nr 14 BPersVG, § 82 Abs 1 BPersVG, § 44b Abs 5 SGB 2, § 44d Abs 1 S 1 SGB 2, § 44d Abs 4 SGB 2, § 44d Abs 5 SGB 2, § 44d Abs 6 SGB 2, § 44g Abs 2 SGB 2, § 44g Abs 5 S 2 SGB 2, § 44k SGB 2
    Mitbestimmung; Ausschreibung; Absehen von Auswahlverfahren; Bundesagentur für Arbeit; Regionaldirektion der Agentur für Arbeit; Träger kommunaler Dienstposten; gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Personalergänzung; Zuweisung von Tätigkeiten; Leiter/in in der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 04.05.2012 - 6 PB 1.12

    Mitbestimmung des Personalrats beim Absehen von der Ausschreibung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12
    Rn. 28 Für eine Ausschreibung durch den Geschäftsführer spricht wesentlich, dass die Mitbestimmung an das Absehen von einer Ausschreibung eines Dienstpostens, der besetzt werden soll, anknüpft, d.h. an das Unterlassen einer durch Rechts- oder Verwaltungsvorschriften angeordneten oder auf ständiger Verwaltungspraxis beruhenden Ausschreibungsübung (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012 - BVerwG 6 PB 1.12 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

    Die hierfür vorgesehene Mitbestimmung beruht auf der Überlegung, dass die Auswahl der Person, mit der ein Dienstposten besetzt werden soll, in der Regel das berufliche Fortkommen oder sonstige berufsbezogene Belange und Vorstellungen anderer in der Dienststelle Beschäftigter berührt und deswegen ein schutzwürdiges kollektives Interesse daran besteht, sicherzustellen, dass sich nach Möglichkeit jeder interessierte Beschäftigte an der Bewerberkonkurrenz beteiligen kann (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Mai 2012, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 24.09.2013 - 6 P 4.13

    Zuweisung einer Tätigkeit beim Jobcenter; Arbeitnehmer der Bundesagentur; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12
    Rn. 37 Der Senat hat die Rechtsbeschwerde wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Entscheidung bzw. wegen einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. September 2013 (- BVerwG 6 P 4.13 -, juris Rn. 18) zugelassen.
  • BVerwG, 20.03.2002 - 6 P 6.01

    Antragsabhängige Mitbestimmung; in § 14 Abs. 3 BPersVG bezeichnete Beschäftigte; …

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013 - 62 PV 18.12
    So findet z.B. die Mitbestimmung bereits dann gem. § 77 Abs. 1 Satz 1 BPersVG nur auf Antrag des Beschäftigten statt, wenn es um die Besetzung der von § 14 Abs. 3 BPersVG erfassten Dienstposten geht (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2002 - BVerwG 6 P 6.01 -, juris Rn. 20).
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 2/20

    Schwerbehindertenvertretung - Jobcenter - Umfang der Unterrichtungs- und …

    Rn. 33 (3) Die Entscheidungsbefugnis für die Begründung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen mit Arbeitnehmern, die in gemeinsamen Einrichtungen iSv. § 44b SGB II beschäftigt werden sollen, liegt nicht bei der gemeinsamen Einrichtung, sondern bei dem Träger und damit ggf. bei der Arbeitgeberin (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26;… BAG 15. Oktober 2014 - 7 ABR 71/12 - Rn. 32 mwN, BAGE 149, 277; OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - 62 PV 18.12 - Rn. 24).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 14 TaBV 395/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung der Agentur für Arbeit bei …

    (2) Für die Personalauswahl für zu besetzende Beschäftigungsposten bzw. Stellen in der gemeinsamen Einrichtung, dem Jobcenter, ist der Geschäftsführer des Jobcenters zuständig, denn der Geschäftsführer führt gemäß § 44 d Abs. 1 S. 1 SGB II hauptamtlich die Geschäfte des Jobcenters (vgl. ebenso OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12, zitiert aus juris und LAG Berlin-Brandenburg, 21.08.2013, 15 TaBV 798/13, zitiert aus juris).

    Richtig ist nur, dass nach § 44d Abs. 4 SGB II von den dienst-, personal- und arbeitsrechtlichen Befugnissen, die der Geschäftsführer über die Beschäftigten der Bundesagentur und des kommunalen Trägers, denen im Jobcenter Tätigkeiten zugewiesen worden sind, ausübt, die Befugnisse zur Begründung und Beendigung der mit den Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bestehenden Rechtsverhältnisse ausgenommen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., zitiert aus juris).

    Das bedeutet indes nur, dass die Entscheidungsbefugnis über Einstellung und Zuweisung bei den Trägern liegt, lässt aber die Personalauswahl bei den Jobcentern aus dem Reservoir der Beschäftigten bei den Trägern unberührt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12.,aaO.).

    Damit umschreibt der Gesetzgeber dem Wortlaut nach das dem Leiter einer Dienststelle bei Personalergänzungen üblicherweise zustehende volle Entscheidungsrecht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., aaO.).

    Auch Sinn und Zweck der Ausnahmeregelung sprechen dafür, die Zuständigkeit des Geschäftsführers für die Personalauswahl bereits anzunehmen, bevor der oder die jeweilige Beschäftigte zugewiesen worden ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12., aaO.).

    Denn nach § 44 b Abs. 5 SGB II stellt die Bundesagentur dem Jobcenter Angebote an Dienstleistungen zur Verfügung, wozu u. a. Personaldienstleistungen gehören (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2013, OVG 62 PV 18.12 aaO.).

  • BAG, 15.10.2014 - 7 ABR 71/12

    Schwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit - Jobcenter

    Diese Befugnisse verbleiben bei den jeweiligen Trägern, die weiterhin Dienstherren oder Arbeitgeber sind (vgl. BT-Drs. 17/1555 S. 26; OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - 62 PV 18.12 - Rn. 24;… Weißenberger in Eicher/Spellbrink SGB II 3. Aufl. § 44d Rn. 26;… Knapp in jurisPK-SGB II 3. Aufl. § 44d Rn. 52;… Korte in LPK-SGB II 5. Aufl. § 44d Rn. 5).
  • BAG, 19.12.2018 - 7 ABR 80/16

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung - Bundesagentur für Arbeit - …

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BT-Drs. 17/1555 S. 28; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - zu II der Gründe).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.03.2015 - 62 PV 12.14

    Rechte der Personalvertretung eines Jobcenters bei Bestenausleseentscheidungen

    Der erkennende Senat hatte entschieden, dass für die Ausschreibung einer Stelle im Jobcenter dessen Geschäftsführer zuständig sei, und das mit seiner Zuständigkeit zur Auswahlentscheidung begründet (nicht rechtskräftiger Beschluss vom 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - juris Rn. 22).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 12.13

    Vertrauensvolle Zusammenarbeit; Mitbestimmung; Versetzung (Zuversetzung); …

    Der anderslautende Beschluss des Senats vom 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - sei noch nicht rechtskräftig, der deswegen eine entsprechende Zustimmungsverweigerung für beachtlich ansehende Beschluss des Senats vom 27. November 2014 - OVG 62 PV 13.13 - treffe zu.

    Dabei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob es dazu - wie in seinem Beschluss vom 27. November 2014 - OVG 62 PV 13.13 (beim Bundesverwaltungsgericht anhängig; BVerwG 5 PB 2.15) angenommen - schon ausreicht, dass der Antragsteller die Zuständigkeit des Personalrats der Agentur für Arbeit Berlin für ein Absehen von der Ausschreibung (§ 75 Abs. 3 Nr. 14 BPersVG) reklamierte und der Senat das zwar in seinem Beschluss vom 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - anders gesehen und den Personalrat der gemeinsamen Einrichtung für zuständig gehalten hat, die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts über die vom Senat zugelassene Rechtsbeschwerde aber noch aussteht (BVerwG 5 P 8.14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2015 - 62 PV 15.13

    Gemeinsame Einrichtung; Jobcenter; Zuweisung; hier: Mitbestimmung auch in Bezug …

    Diese Zuordnung ist ausdrücklich; das Ergebnis ist eindeutig, auch wenn hier die Frage offen gelassen werden kann, ob der Geschäftsführer der gemeinsamen Einrichtung ohnehin erst zuständig wird, sobald ihm die Tätigkeiten von Beschäftigten "zugewiesen worden sind" (Formulierung des § 44d Abs. 4 SGB II; der Senat verneinte die Frage in seinem Beschluss vom 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - juris Rn. 26 im Hinblick auf den Verzicht auf eine Stellenausschreibung).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - 20 A 2631/15

    Mitbestimmung, Personalrat, Eingruppierung, Übertragung, höher zu be¬wertender …

    Rn. 34 Vgl. OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 18. Juni 2015 - 62 PV 14.14 -, ZfPR-online 2016, Nr. 2, S. 3; ähnlich im Zusammenhang mit dem Mitbestimmungsrecht beim Absehen von der Ausschreibung eines Dienstpostens OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 28. November 2013 - 62 PV 18.12 -, juris.
  • VG Kassel, 10.05.2021 - 1 L 2432/20

    Beamtenverhältnis bei einer gemeinsamen Einrichtung nach § 44 b SGB II

    Nach dem Willen des Gesetzgebers soll der Zustimmungsvorbehalt des Geschäftsführers sicherstellen, dass qualifiziertes und für die Erfüllung der Aufgaben des Jobcenters geeignetes Personal für die ordnungsgemäße und reibungslose Umsetzung der Aufgaben der Grundsicherung sorgt (BT-Drs. 17/1555 S. 28; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg 28. November 2013 - OVG 62 PV 18.12 - zu II der Gründe).
  • VG Köln, 28.04.2014 - 33 K 728/14

    Erforderlichkeit der Mitbestimmung des Personalrats bei der Personalmaßnahme der …

    Rn. 32 vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.11.2013 - 62 PV 18.12 -, juris (…Rdz. 22 ff.); Knapp, jurisPK-SGB II, § 44b SGB II Rdz. 35.1.
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