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Rechtsprechung
   LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,14909
LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17 (https://dejure.org/2017,14909)
LG Berlin, Entscheidung vom 25.04.2017 - 67 S 70/17 (https://dejure.org/2017,14909)
LG Berlin, Entscheidung vom 25. April 2017 - 67 S 70/17 (https://dejure.org/2017,14909)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 543 Abs 2 S 1 Nr 3 BGB, § 573 Abs 2 Nr 1 BGB, Art 14 Abs 1 GG, Art 14 Abs 2 GG
    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung und Räumungsklage bei Mietrückstand

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 573 Abs. 2 Nr. 1
    Ordentliche Kündigung wegen verschuldeten Zahlungsverzugs, Erheblichkeit der Pflichtverletzung, Ausstrahlungswirkung der Grundrechte

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Wedding - 8a C 148/16
  • LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • LG Berlin, 16.06.2016 - 67 S 125/16

    Wohnraummiete: Zahlungsverzugskündigung nebst Räumungsklage bei Mietrückstand

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Die Erheblichkeit der Pflichtverletzung nach § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB ist im Rahmen einer umfassenden Abwägung zu klären, bei der sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 , juris Tz. 15 f.).

    Das entspricht im Ergebnis mittlerweile auch der von der Berufung ins Feld geführten Rechtsprechung des BGH, ausweislich derer ein die Grenzen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB überschreitender Zahlungsverzug des Mieters eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen kann, aber eben nicht muss (vgl. BGH, Urt. 14. Juli 2010 - VIII ZR 267/09, NJW 2010, 3020 Tz. 15; Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 , juris Tz. 16 m.w.N.).

  • LG Berlin, 20.10.2016 - 67 S 214/16

    Wohnraummiete: Ordentliche Vermieterkündigung wegen eines geringfügigen …

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Insoweit geht die Kammer - unabhängig von der Verteilung der Darlegungs- und Beweislast für das zwischen den Parteien streitige Verschulden des Beklagten am Eintritt des Zahlungsrückstands (vgl. dazu Kammer, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , ZMR 2017, 239 , juris Tz. 8 m.w.N) - zu Gunsten der Klägerin davon aus, dass der Beklagte den zeitweiligen Zahlungsausfall schuldhaft (mit-)verursacht hat, indem er seinen Antrag auf Weiterbewilligung der von ihm bereits seit Jahren bezogenen Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch erst kurze Zeit vor dem streitgegenständlichen Zahlungszeitraum beim Jobcenter eingereicht hat und er seiner behördlichen Mitwirkungspflicht bis zum Ausspruch der Kündigung durch die Klägerin nur unzureichend nachgekommen ist.

    Wie das Amtsgericht im Ergebnis zutreffend angenommen hat, sind zu Gunsten des Beklagten vor allem der vergleichsweise geringe Verschuldensgrad einfacher Fahrlässigkeit sowie der bisherige beanstandungsfreie Verlauf des zum Zeitpunkt des Kündigungsausspruchs über 19 Jahre andauernden Mietverhältnisses zu berücksichtigen (vgl. Kammer, Beschl. v. 20. Oktober 2016 - 67 S 214/16 , ZMR 2017, 239 , juris Tz. 6 ).

  • BGH, 09.02.2011 - VIII ZR 155/10

    Zu den Voraussetzungen einer Verwertungskündigung

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Denn bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie dem Tatbestandsmerkmal "nicht unerheblich" - hat die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte und damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses bereits auf der Tatbestandsebene der Regelbeispiele des § 573 Abs. 2 BGB im Rahmen einer umfassenden Einzelfallabwägung gesonderte Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, juris Tz. 30 f. (zu § 564b BGB a.F.); Beschl. v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 -, BVerfGE 115, 51, juris Tz. 45 (zur Ausstrahlungswirkung im Allgemeinen); BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135, juris Tz. 19 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)).
  • BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

    Voraussetzungen der ordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses wegen …

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Zwar kann die Missachtung einer Mahnung der Vertragsverletzung des Mieters das für die Kündigung erforderliche zusätzliche Gewicht verleihen (vgl. BGH, Urt. v. 28. November 2007 - VIII ZR 145/07, NJW 2008, 508 Tz. 28).
  • BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93

    Besitzrecht des Mieters

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Denn bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie dem Tatbestandsmerkmal "nicht unerheblich" - hat die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte und damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses bereits auf der Tatbestandsebene der Regelbeispiele des § 573 Abs. 2 BGB im Rahmen einer umfassenden Einzelfallabwägung gesonderte Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, juris Tz. 30 f. (zu § 564b BGB a.F.); Beschl. v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 -, BVerfGE 115, 51, juris Tz. 45 (zur Ausstrahlungswirkung im Allgemeinen);… BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135, juris Tz. 19 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)).
  • BGH, 29.06.2016 - VIII ZR 173/15

    Wohnraummiete: Sozialbehörde als Erfüllungsgehilfe des Mieters bei Erbringung …

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Beiden steht bei der gebotenen absoluten Betrachtung mit Mietrückständen in Höhe von 2.115,36 EUR zwar ein wirtschaftlich nicht unerheblicher Betrag entgegen, der allerdings in einem kurzfristigen Zeitraum von weniger als drei Monaten angefallen ist und zudem nicht geeignet war, die wirtschaftlichen Interessen der gewerblich vermietenden Klägerin ernsthaft zu gefährden (vgl. BGH, Urt. v. 29. Juni 2016 - VIII ZR 173/15, NJW 2016, 2805 Tz. 18 (zu § 543 Abs. 1 BGB);… Kammer, a.a.O. Tz. 21).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 1905/02

    Analoge Anwendung des § 79 Abs. 2 Satz 3 BVerfGG

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Denn bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie dem Tatbestandsmerkmal "nicht unerheblich" - hat die Ausstrahlungswirkung der Grundrechte und damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses bereits auf der Tatbestandsebene der Regelbeispiele des § 573 Abs. 2 BGB im Rahmen einer umfassenden Einzelfallabwägung gesonderte Berücksichtigung zu finden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, juris Tz. 30 f. (zu § 564b BGB a.F.); Beschl. v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02 -, BVerfGE 115, 51, juris Tz. 45 (zur Ausstrahlungswirkung im Allgemeinen);… BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135, juris Tz. 19 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)).
  • BGH, 14.07.2010 - VIII ZR 267/09

    Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch …

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    Das entspricht im Ergebnis mittlerweile auch der von der Berufung ins Feld geführten Rechtsprechung des BGH, ausweislich derer ein die Grenzen des § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 BGB überschreitender Zahlungsverzug des Mieters eine erhebliche Pflichtverletzung des Mieters i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB darstellen kann, aber eben nicht muss (vgl. BGH, Urt. 14. Juli 2010 - VIII ZR 267/09, NJW 2010, 3020 Tz. 15;… Kammer, Urt. v. 16. Juni 2016 - 67 S 125/16 , ZMR 2016, 695 , juris Tz. 16 m.w.N.).
  • LG Berlin, 14.03.2017 - 67 S 14/17

    Wohnraummietvertrag: Ordentliche Kündigung bei erheblichem Zahlungsverzug im …

    Auszug aus LG Berlin, 25.04.2017 - 67 S 70/17
    8 Diesem Gesetzesverständnis stehen schutzwürdige Interessen des Vermieters bereits deshalb nicht entgegen, da das Ergebnis der Abwägung - selbstverständlich - auch zu seinen Gunsten ausfallen kann (vgl. Kammer, Beschl. v. 14. März 2017 - 67 S 14/17 , juris Tz. 7 ).
  • LG Berlin, 12.03.2019 - 67 S 345/18

    Wohnraummietverhältnis: Kündigung wegen Eigenbedarfs; Berücksichtigungsfähigkeit …

    Das hohe Alter des Mieters stellt unabhängig von der Anwendbarkeit und Reichweite der Art. 25, 51 Abs. 1 GrCH einen tauglichen Härtegrund i.S.d. § 574 Abs. 1 Satz 1 BGB dar, da zumindest die Ausstrahlungswirkung der in der nationalen Verfassung verankerten Grundrechte und damit auch das verfassungsrechtlich geschützte Interesse des Mieters am Bestand des Mietverhältnisses bei der Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe - wie dem Tatbestandsmerkmal "Härte" - gesonderte Berücksichtigung zu finden haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Mai 1993 - 1 BvR 208/93, BVerfGE 89, 1, juris Tz. 30 f. (zu § 564b BGB a.F.); Beschl. v. 6. Dezember 2005 - 1 BvR 1905/02, BVerfGE 115, 51, juris Tz. 45 (zur Ausstrahlungswirkung im Allgemeinen);… BGH, Urt. v. 9. Februar 2011 - VIII ZR 155/10, NJW 2011, 1135, juris Tz. 19 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB); Kammer, Beschl. v. 25. April 2017 - 67 S 70/17 , WuM 2017, 347 , juris Tz. 7 (zu § 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB)).
  • AG Berlin-Mitte, 04.09.2019 - 9 C 104/19

    Keine Kündigung wegen Mietrückstands unter 2.000 Euro?

    - des Landgerichtes Berlin vom 25. April 2017, Geschäftszeichen: 67 S 410/16, in: GE 2017, 832 f.,.
  • LG Berlin, 05.10.2017 - 67 S 229/17

    Wohnraummiete: Erheblichkeitsprüfung bei ordentlicher Zahlungsverzugskündigung; …

    Das Amtsgericht hat dabei in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung der Kammer sämtliche Umstände des Einzelfalls gegeneinander abgewogen und ist zu dem von der Kammer einschränkungslos geteilten Ergebnis gelangt, dass der den Beklagten zur Last gelegten Pflichtverletzung insbesondere wegen der Dauer des bisherigen Mietverhältnisses, der unmittelbaren Anweisung der Miete durch das Jobcenter, fehlender Anhaltspunkte für ein persönliches Fehlverhalten der Beklagten und der wirtschaftlich nicht erheblich ins Gewicht fallenden Höhe der jeweiligen Rückstände das für eine kündigungsbedingte Beendigung des Mietverhältnisses erforderliche Gewicht nicht zukommt (vgl. Kammer, Beschl. v. 25. April 2017 - 67 S 70/17 , ZMR 2017, 642 , juris Tz. 6 ).
  • LG Berlin, 19.12.2017 - 67 S 280/17

    Wohnraummietvertrag: Kündigung wegen massiver wiederholter schriftlicher …

    Abzustellen ist dabei auf sämtliche Umstände des Einzelfalls (st. Rspr. der Kammer, vgl. Beschl. v. 25. Apr. 2017 - 67 S 70/17 , WuM 2017, 642, juris Tz. 6 ff.).
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