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   BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12   

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https://dejure.org/2014,32810
BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12 (https://dejure.org/2014,32810)
BAG, Entscheidung vom 20.08.2014 - 7 ABR 60/12 (https://dejure.org/2014,32810)
BAG, Entscheidung vom 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 (https://dejure.org/2014,32810)
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Volltextveröffentlichungen (16)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Nachfolge im arbeitsrechtlichen Beschlussverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsübergang - und die Kosten des Betriebsrats

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kosten des Betriebsrats - Betriebsübergang - Beteiligung

  • poko.de (Kurzinformation)

    Wer zahlt den Anwalt?

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wer haftet für Kosten des Betriebsrats bei Betriebsübergang?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 1530
  • BB 2014, 2867
  • JR 2016, 36
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 09.12.2009 - 7 ABR 90/07

    Betriebsratskosten in der Insolvenz

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
    Anders als im Urteilsverfahren finden die §§ 265, 325 ZPO keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, aaO; vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Durch die Übernahme des Seniorenwohnheims ist sie als dessen jetzige Inhaberin automatisch in die prozessuale Rechtsstellung der Beteiligten zu 2. eingetreten (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 14, 19, BAGE 128, 358; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Der Betriebserwerber haftet daher grundsätzlich als neuer Betriebsinhaber für noch nicht erfüllte Freistellungsansprüche des Betriebsrats (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 132, 333) .

    Dies gilt auch für Verbindlichkeiten, die durch die Tätigkeit des Betriebsrats entstanden und vom Arbeitgeber nach § 40 Abs. 1 BetrVG zu tragen sind (BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 16 ff. mwN, aaO) .

    cc) Soweit für den Fall einer Änderung der Rechtsträgerschaft eines Betriebs im Rahmen eines Insolvenzverfahrens vor dem Hintergrund des Grundsatzes der gleichmäßigen Gläubigerbefriedigung hinsichtlich der Insolvenzforderungen abweichende Grundsätze gelten (dazu BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 16 ff., BAGE 132, 333) , beruht dies auf insolvenzrechtlichen Grundsätzen und Besonderheiten.

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 75/07

    Betriebsübergang während des Beschlussverfahrens

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
    aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts richtet sich im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren die Beteiligung gemäß § 83 Abs. 3 ArbGG nach materiellem Recht, ohne dass es einer darauf gerichteten Handlung der Person oder Stelle oder des Gerichts bedarf (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, BAGE 128, 358) .

    Anders als im Urteilsverfahren finden die §§ 265, 325 ZPO keine, auch keine entsprechende Anwendung (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13 mwN, aaO; vgl. auch BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

    Der automatische Eintritt erfolgt jedenfalls in den Fällen, in denen die Übernahme der Rechtsträgerschaft unzweifelhaft und unstreitig ist (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 13, aaO) .

    Durch die Übernahme des Seniorenwohnheims ist sie als dessen jetzige Inhaberin automatisch in die prozessuale Rechtsstellung der Beteiligten zu 2. eingetreten (vgl. BAG 9. Dezember 2008 - 1 ABR 75/07 - Rn. 14, 19, BAGE 128, 358; 9. Dezember 2009 - 7 ABR 90/07 - Rn. 15, BAGE 132, 333) .

  • BAG, 18.09.2002 - 1 ABR 54/01

    Fortgeltung von Gesamtbetriebsvereinbarungen nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
    Diese knüpfen grundsätzlich an den Betrieb an (vgl. für die normative Fortgeltung von Betriebsvereinbarungen BAG 18. September 2002 - 1 ABR 54/01 - BAGE 102, 356) .
  • BAG, 29.07.2009 - 7 ABR 95/07

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (BAG 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 mwN) .
  • LAG Hamm, 16.05.2012 - 10 TaBV 15/12

    Rechtsgrundlage für die Erstattung der Kosten des Betriebsrats im

    Auszug aus BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12
    Die Rechtsbeschwerde der Beteiligten zu 4. und die Anschlussrechtsbeschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Mai 2012 - 10 TaBV 15/12 - werden mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass anstelle der Beteiligten zu 2. die Beteiligte zu 4. verpflichtet wird, den Betriebsrat von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 1.044,23 Euro gegenüber den Rechtsanwälten V aus der Rechnung vom 1. August 2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen - 4 BV 58/10 - Arbeitsgericht Paderborn - und von seiner Verbindlichkeit in Höhe von 2.214,59 Euro gegenüber den Rechtsanwälten V aus der Rechnung vom 1. August 2011 bezüglich des Beschlussverfahrens Aktenzeichen - 4 BV 56/10 - Arbeitsgericht Paderborn - freizustellen.
  • BAG, 14.12.2016 - 7 ABR 8/15

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten - Vertretung bei

    Zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten gehören auch Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren (BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22; 29. Juli 2009 - 7   ABR 95/07 - Rn. 16 ff. mwN) oder in einem Einigungsstellenverfahren (BAG 14. Februar 1996 - 7 ABR 25/95 - zu B II 1 der Gründe; 21. Juni 1989 - 7 ABR 78/87 - BAGE 62, 139) der Betriebsrat zur Durchsetzung oder Ausübung eines von ihm in Anspruch genommenen Mitbestimmungsrechts für erforderlich halten durfte.
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 139/17

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Diese und nicht § 613a BGB ist dagegen entscheidend für die Pflicht des Erwerbers, bestehende materiell-rechtliche Verbindlichkeiten aus der Betriebsverfassung zu übernehmen, wie solche aus der Pflicht des Arbeitgebers nach § 40 BetrVG, die Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen (dazu BAG 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 23 ff., 29) .
  • BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 4/13

    Betriebsrat - Freistellung von Rechtsanwaltskosten

    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (vgl. BAG 24. Oktober 2001 - 7 ABR 20/00 - zu B II 1 der Gründe, BAGE 99, 208; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22) .
  • BAG, 22.10.2019 - 1 ABR 13/18

    Betriebsrat - Zustimmung - Einstellung

    Der Gesamtbetriebsrat ist durch die begehrte Entscheidung nicht unmittelbar in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung betroffen (vgl. zu den Anforderungen an eine Beteiligung etwa BAG 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 17 mwN) .
  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 878/16

    Haftung des Betriebserwerbers in der Insolvenz

    Diese und nicht § 613a BGB ist dagegen entscheidend für die Pflicht des Erwerbers, bestehende materiell-rechtliche Verbindlichkeiten aus der Betriebsverfassung zu übernehmen, wie solche aus der Pflicht des Arbeitgebers nach § 40 BetrVG, die Kosten der Betriebsratsarbeit zu tragen (dazu BAG 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 23 ff., 29) .
  • ArbG Berlin, 21.12.2017 - 41 BV 13752/17

    Wegfall des Rechtsschutzinteresses für den Antrag auf gerichtliche Zustimmung zur

    Als Antragsgegnerin ist die Beteiligte zu 2) jedenfalls formell Beteiligte (vgl. allgemein BAG [20.08.2014] - 7 ABR 60/12 - juris Os. = NZA 2015, 1530 = AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 111), auch wenn sie nach § 2 Abs. 2 TV Pakt nicht für Interessenausgleichsverhandlungen zuständig sein sollte.
  • LAG Hamm, 09.11.2018 - 13 TaBV 82/17

    Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Übernahme in ein Arbeitsverhältnis

    Am Beschlussverfahren beteiligt ist neben Frau E, die sich als (ehemalige) Auszubildende wegen der am 25.05.2016 begründeten Mitgliedschaft im Betriebsrat auf § 78a BetrVG beruft, und dem Betriebsrat (§ 78a Abs. 4 Satz 2 BetrVG) nurmehr die I (vormals I Holding), nachdem sie im Zuge einer im laufenden Beschlussverfahren erfolgten Umstrukturierung (§ 613a Abs. 1 Satz 1 BGB) seit dem 01.12.2017 automatisch die Position der antragstellenden Arbeitgeberin einnimmt ( vgl. BAG, 20.08.2014 - 7 ABR 60/12 - AP BetrVG 1972 § 40 Nr. 111).
  • BAG, 01.08.2018 - 7 ABR 41/17

    Betriebsrat - Rechtsanwaltskosten - Rechtsverfolgungskosten als Schadensersatz

    Nach § 40 Abs. 1 BetrVG können zu den vom Arbeitgeber zu tragenden Kosten der Betriebsratstätigkeit auch Rechtsanwaltskosten gehören, die durch die gerichtliche Verfolgung oder Verteidigung von Rechten des Betriebsrats entstehen (vgl. etwa BAG 14. Dezember 2016 - 7 ABR 8/15 - Rn. 11; 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22; 29. Juli 2009 - 7 ABR 95/07 - Rn. 16 ff.; 2. Oktober 2007 - 1 ABR 59/06 - Rn. 21, BAGE 124, 175; 19. März 2003 - 7 ABR 15/02 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 105, 311) .
  • LAG Baden-Württemberg, 24.06.2016 - 17 TaBV 6/15

    Beschlussverfahren - Betriebsrat - Zulässigkeit eines negativen Widerantrages des

    Hierzu gehören auch die Honorarkosten für einen Rechtsanwalt, dessen Heranziehung in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten durfte (st. Rspr., vgl. etwa BAG 18. März 2015 - 7 ABR 4/13 - Rn. 10; 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 22).
  • BAG, 23.02.2016 - 1 ABR 18/14

    Einigungsstellenspruch über Unzuständigkeit - Inhalt einer Feststellungsklage

    Der Pflicht zur Anhörung ist auch im Falle des - hier vorliegenden - unentschuldigten Ausbleibens genügt, wenn der Beteiligte mit der Ladung darauf hingewiesen wurde (st. Rspr., vgl. BAG 20. August 2014 - 7 ABR 60/12 - Rn. 20) .
  • LAG Köln, 28.04.2017 - 9 TaBV 1/17

    Freistellung des Betriebsrats von Anwaltskosten

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 877/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • BAG, 26.01.2021 - 3 AZR 869/16

    Versorgungszusage - Betriebsübergang - Insolvenz

  • LAG Sachsen, 10.01.2023 - 2 TaBV 1/21

    Beteiligtenfähigkeit im Beschlussverfahren nach Neuwahl des Betriebsrats (Prinzip

  • ArbG Frankfurt/Main, 27.09.2016 - 24 BV 384/16

    Betriebsrat, Freistellungsanspruch

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