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   VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23.F   

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VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23.F (https://dejure.org/2023,8190)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24.04.2023 - 7 L 1055/23.F (https://dejure.org/2023,8190)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 24. April 2023 - 7 L 1055/23.F (https://dejure.org/2023,8190)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 20 Abs. 1 HGO, Art. 3 GG, Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG, Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG
    Anspruch auf Verschaffung des Zugangs zu einer öffentlichen Einrichtung wegen Verletzung der Kunstfreiheit.

Kurzfassungen/Presse (3)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Roger Waters darf am 28. Mai 2023 auftreten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Roger Waters darf in der Frankfurter Festhalle auftreten

  • hessenschau.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 05.04.2023)

    Nach Verbot durch Stadt und Land: Roger Waters reicht Eilantrag wegen abgesagtem Frankfurt-Konzert ein

Papierfundstellen

  • NVwZ 2023, 777
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 337/08

    Auch ehrenamtliche Richter unterliegen der Pflicht zur Verfassungstreue

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Nicht nur die künstlerische Betätigung, sondern darüber hinaus auch die Darbietung und Verbreitung des Kunstwerks sind sachnotwendig für die Begegnung mit dem Werk als eines ebenfalls kunstspezifischen Vorganges; dieser "Wirkbereich", in dem der Öffentlichkeit Zugang zu dem Kunstwerk verschafft wird, ist der Boden, auf dem die Freiheitsgarantie des Art. 5 Abs. 3 GG vor allem erwachsen ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 14 m.w.N.).

    Dabei müssen zunächst anhand einzelner Grundgesetzbestimmungen diejenigen verfassungsrechtlich geschützten Güter konkret herausgearbeitet werden, die bei realistischer Einschätzung der Tatumstände mit der Wahrnehmung des Rechts aus Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG kollidieren (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008 - 2 BvR 337/08 -, juris, Rn. 15 m.w.N.).

    Eingriffe in das vorbehaltlos gewährleistete Grundrecht des Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG bedürfen einer hinreichend bestimmten gesetzlichen Grundlage (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 06.05.2008, a.a.O., Rn. 23).

  • BVerwG, 20.01.2022 - 8 C 35.20

    Themenbezogene Einschränkung der Widmung öffentlicher Räumlichkeiten ist

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Da die Festhalle Frankfurt von der Beigeladenen zu 2 als juristischer Person des Privatrechts betrieben wird, wandelt sich der Benutzungsanspruch in einen Verschaffungs- bzw. Einwirkungsanspruch (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 14).

    Wird eine öffentliche Einrichtung durch eine juristische Person des Privatrechts betrieben, auf die die öffentliche Hand hinreichende Einwirkungsmöglichkeiten hat, wandelt sich der Benutzungsanspruch dabei in einen Verschaffungsanspruch, den die öffentliche Hand durch Einwirken auf den privatrechtlichen Betreiber zu erfüllen hat (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rn. 8; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 14 zum kommunalrechtlichen Zulassungsanspruch).

    Eine gesetzliche Grundlage für den Eingriff liegt mangels Rechtssatzqualität nicht in dem Magistrats-Beschluss vom 24. Februar 2023 (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.2022 - 8 C 35.20 -, juris, Rn. 21 zu Art. 5 Abs. 1 GG).

  • BGH, 14.06.2022 - VI ZR 172/20

    Zur Wittenberger Sau

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Ebenfalls aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG folgt der Geltungs- und Achtungsanspruch aller in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2022 - VI ZR 172/20 -, juris, Rn. 11).

    Demgegenüber bedarf es zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Gestalt des Geltungs- und Achtungsanspruchs aller in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2022 - VI ZR 172/20 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 -, juris, Rn. 26 f.).

  • BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Die Achtung dieses Selbstverständnisses ist für jede Jüdin und jeden Juden eine der Garantien gegen eine Wiederholung von Diskriminierung und Verfolgung; sie ist eine Grundbedingung für ihr jüdisches Leben in Deutschland (BGH, a.a.O.; vgl. auch BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 -, juris, Rn. 26).

    Demgegenüber bedarf es zur Feststellung einer Persönlichkeitsrechtsverletzung in Gestalt des Geltungs- und Achtungsanspruchs aller in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden einer Abwägung der widerstreitenden grundrechtlichen Interessen im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 14.06.2022 - VI ZR 172/20 -, juris, Rn. 12; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04 -, juris, Rn. 26 f.).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07

    Verletzung des postmortalen Persönlichkeitsrechts durch Theaterstück -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Sowohl die Menschenwürde als auch das postmortale Persönlichkeitsrecht sind einer Abwägung nicht zugänglich (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, juris, Rn. 9 m.w.N.).

    Bei dieser Interpretation sind die Besonderheiten der künstlerischen Ausdrucksform zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 19.12.2007 - 1 BvR 1533/07 -, juris, Rn. 10).

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Für letztere bedürfte es Äußerungen, die ihrem Inhalt nach erkennbar auf rechtsgutgefährdende Handlungen hin angelegt sind, das heißt den Übergang zu Aggression oder Rechtsbruch markieren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08 -, BVerfGE 124, 300, juris, Rn. 78).

    Die Verfassung setzt vielmehr darauf, dass auch diesbezüglich Kritik und selbst Polemik gesellschaftlich ertragen, ihr mit bürgerschaftlichem Engagement begegnet und letztlich in Freiheit die Gefolgschaft verweigert wird (BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 04.11.2009, a.a.O., Rn. 77).

  • BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82

    Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Lässt sich aber eine schwerwiegende Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zweifelsfrei feststellen, so kann sie auch nicht durch die Kunstfreiheit gerechtfertigt werden (BVerfG, Beschluss vom 17.07.1984 - 1 BvR 816/82 -, BVerfGE 67, 213, juris, Rn. 39).

    Künstlerische Äußerungen sind interpretationsfähig und interpretationsbedürftig (BVerfG, Beschluss vom 17.07.1984, a.a.O., Rn. 41).

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Als spezielles Grundrecht geht die Kunstfreiheit der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG vor (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971 - 1 BvR 435/68 -, BVerfGE 30, 173, juris, Rn. 55).

    Das gilt auch und gerade dort, wo die Kunstschaffenden sich mit aktuellem Geschehen auseinandersetzen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24.02.1971, a.a.O., Rn. 52).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.03.2023 - 15 B 244/23

    Eingriff in die Meinungsfreiheit durch eine Widmungsbeschränkung für eine

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Es ist jedenfalls möglich, dass der Antragsteller einen Anspruch auf Zugang zur Festhalle Frankfurt als öffentlicher Einrichtung aus Art. 3 GG i.V.m. der Selbstbindung der Verwaltung hat (vgl. nur OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2023 - 15 B 244/23 -, juris, Rn. 6).

    Die jeweilige Vergabepraxis und -entscheidung muss durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 22.03.2023 - 15 B 244/23 -, juris, Rn. 6; Sächs. OVG, Beschluss vom 16. Mai 2012 - 4 B 140/12 -, juris, Rn. 9; Nds. OVG, Beschluss vom 14. April 2011 - 10 ME 47/11 -, juris, Rn. 30).

  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1783/05

    Roman Esra

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 24.04.2023 - 7 L 1055/23
    Bei dem Konzert mit der Musik und der Bühnenshow des Antragstellers handelt es sich um ein Kunstwerk, nämlich eine freie schöpferische Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen und Erlebnisse des Künstlers durch das Medium einer bestimmten Formensprache zum Ausdruck gebracht werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13.06.2002 - 1 BvR 1783/05 -, BVerfGE 119, 1, juris, Rn. 59).
  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

  • BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06

    Fraport

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • OVG Niedersachsen, 08.06.2022 - 10 ME 75/22

    Einrichtung, kommunale; Einrichtung, öffentliche; Landesparteitag;

  • VGH Hessen, 02.01.2019 - 8 B 2660/18
  • BVerfG, 07.03.1990 - 1 BvR 266/86

    Bundesflagge

  • OVG Sachsen, 16.05.2012 - 4 B 140/12

    Streitiges Rechtsverhältnis, Landesparteitag, Bundesparteitag, Widmungszweck

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2011 - 10 ME 47/11

    Gezielte Änderung der Benutzungsordnung einer Halle zum Ausschluss einer Partei

  • VGH Bayern, 20.11.2006 - 23 CS 06.2840
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