Rechtsprechung
   LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,45251
LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14 (https://dejure.org/2014,45251)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06.11.2014 - 7 Sa 443/14 (https://dejure.org/2014,45251)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 06. November 2014 - 7 Sa 443/14 (https://dejure.org/2014,45251)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,45251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BGB § 626; § 626 Abs. 1 BGB; § 138 ZPO; § 286 ZPO; § 373 ZPO
    Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte; Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung eines Entschuldigungsgrundes

  • IWW

    §§ 519, 520 ZPO, 64, 66 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 97 ZPO, § 72 a ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte; Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung eines Entschuldigungsgrundes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 626
    Außerordentliche Kündigung; Behauptung ins Blaue; Pflichtenkollision - Einzelfallentscheidung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung eines Kraftfahrers

  • rechtsportal.de

    Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausforschungsbeweis - und die Behauptungen ins Blaue

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06

    Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
    Es stellt keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 33).

    Dies bedeutet, dass er auch einen von dem Arbeitnehmer vorgetragenen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund widerlegen muss (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 29).

    Es stellt zwar keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 33).

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
    Danach bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10, AP Nr. 234 zu § 626 BGB, BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rn. 16, NZA 2010, 1227).

    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227-1234, Rn. 34; BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, Rn. 26).

  • BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13

    Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
    Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).

    Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
    Danach bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10, AP Nr. 234 zu § 626 BGB, BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rn. 16, NZA 2010, 1227).
  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08

    Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
    Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227-1234, Rn. 34; BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, Rn. 26).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht