Rechtsprechung
LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
BGB § 626; § 626 Abs. 1 BGB; § 138 ZPO; § 286 ZPO; § 373 ZPO
Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte; Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung eines Entschuldigungsgrundes - IWW
§§ 519, 520 ZPO, 64, 66 ArbGG, § 626 Abs. 1 BGB, § 626 BGB, § 97 ZPO, § 72 a ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte; Unwirksame außerordentliche Kündigung eines Kraftfahrers bei unzureichenden Darlegungen der Arbeitgeberin zur Widerlegung eines Entschuldigungsgrundes
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 626
Außerordentliche Kündigung; Behauptung ins Blaue; Pflichtenkollision - Einzelfallentscheidung einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung eines Kraftfahrers - rechtsportal.de
Unzulässiger Beweisantrag bei Tatsachenbehauptung ohne greifbare Anhaltspunkte
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Ausforschungsbeweis - und die Behauptungen ins Blaue
Verfahrensgang
- ArbG Hannover, 12.03.2014 - 5 Ca 319/13
- LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
- BAG, 12.05.2015 - 2 AZN 161/15
- BAG, 12.05.2015 - 2 AZR 745/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 18.09.2008 - 2 AZR 1039/06
Außerordentliche, hilfsweise ordentliche Kündigung wegen tätlicher …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Es stellt keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 33).Dies bedeutet, dass er auch einen von dem Arbeitnehmer vorgetragenen Entschuldigungs- oder Rechtfertigungsgrund widerlegen muss (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 29).
Es stellt zwar keinen unzulässigen Ausforschungsbeweis dar, wenn eine Partei eine Tatsache unter Beweis stellt, die sie zwar nicht unmittelbar weiß und auch nicht wissen kann, aber aufgrund anderer, ihr bekannter Tatsachen vermuten darf (BAG vom 18.09.2008, 2 AZR 1039/06, Rn. 33).
- BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Danach bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10, AP Nr. 234 zu § 626 BGB, BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rn. 16, NZA 2010, 1227).Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227-1234, Rn. 34;… BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, Rn. 26).
- BAG, 10.09.2014 - 10 AZR 958/13
Wirksamkeit einer Allgemeinverbindlicherklärung - Aussetzung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).Eine Partei darf jedoch nicht ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes Behauptungen ins Blaue hinein aufstellen, an deren Richtigkeit sie selbst nicht glaubt (BAG vom 10.09.2014, 10 AZR 958/13, Rn. 30).
- BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Danach bedarf es der Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 09.06.2011, 2 AZR 381/10, AP Nr. 234 zu § 626 BGB, BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, Rn. 16, NZA 2010, 1227). - BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Niedersachsen, 06.11.2014 - 7 Sa 443/14
Zu berücksichtigen sind aber regelmäßig das Gewicht und die Auswirkungen einer Vertragspflichtverletzung - etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen -, der Grad des Verschuldens des Arbeitnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (…BAG vom 10.06.2010, 2 AZR 541/09, NZA 2010, 1227-1234, Rn. 34; BAG vom 28.01.2010, 2 AZR 1008/08, Rn. 26).