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   OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12   

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https://dejure.org/2013,19485
OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24.07.2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
OLG Dresden, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 7 U 2032/12 (https://dejure.org/2013,19485)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • verkehrslexikon.de

    Zum Haftungsprivileg bei Heimfahrt mit Pkw des Arbeitgebers von einer betriebsfernen Arbeitsstätte

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Haftungsprivilegierung des Fahrers eines vom Arbeitgeber für die Heimfahrt mehrerer Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Pkws; Auslegung des Begriffs "Sammeltransport" nach höchstrichterlicher Rechtssprechung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB VII § 105 Abs. 1 S. 1; SGB VII § 104 Abs. 1
    Begriff der gemeinsamen Betriebsstätte; Haftungsprivilegierung des Fahrers eines vom Arbeitgeber für die Heimfahrt mehrerer Arbeitnehmer zur Verfügung gestellten Pkw

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2014, 143
  • MDR 2013, 1289
  • NZV 2014, 125
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 02.12.2003 - VI ZR 349/02

    Kein Wegeunfall bei betrieblich organisierter Beförderung zur Arbeitsstelle

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 10.07.2007 (Az: 7 U 598/07, unveröffentlicht) unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 02.12.2003 (Az: VI ZR 349/02, BGHZ 157, 159) bereits ausgeführt, dass in Fällen, in denen ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern mittels eines Sammeltransports eine Heimfahrtmöglichkeit zur Verfügung stellt, eine solche organisatorische Verknüpfung besteht.

    Wie in dem vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall (Urt. v. 02.12.2003, a.a.O.) wurde auch in dem vorliegenden Fall ein betriebseigenes Fahrzeug mit einem betriebsangehörigen Fahrer von dem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt, der auch die Betriebskosten trug.

    Wie auch der Kläger nicht in Zweifel zieht, sind der höchstrichterlichen Rechtsprechung keine Vorgaben in Bezug auf die Mindestgröße eines solchen "Sammeltransports" zu entnehmen (auch nicht BGH, Urt. v. 02.12.2003, a.a.O.), treffen doch Sinn und Zweck dieser Haftungsprivilegierung auch auf Transporte von wenigen oder gar - wie hier - nur zwei Mitarbeitern im Kern zu.

    Solches lässt sich insbesondere auch der Entscheidung des BGH vom 02.12.2003 (VI ZR 349/02, BGHZ 157, 159) nicht entnehmen.

  • BGH, 25.10.2005 - VI ZR 334/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen vorsätzlicher Schädigung oder

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Dresden (Urt. v. 24.09.2004 - Az: 1 U 832/04, RuS 2004, 479, bestätigt durch BGH, Urt. v. 25.10.2005 - Az: VI ZR 334/04, VersR 2006, 221) das Zurverfügungstellen eines betriebseigenen Pkw als Teil der betrieblichen Organisation angesehen.

    Maßgeblich ist, ob sich in dem Unfall "das betriebliche Verhältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem manifestiert oder ob dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat" (BGH, Urt. v. 25.10.2005, a.a.O.).

  • BGH, 11.11.2003 - VI ZR 13/03

    Haftung des nicht auf der gemeinsamen Betriebsstätte tätigen Unternehmers für

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zwar hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs im Innenverhältnis grundsätzlich derjenige allein den Schaden zu tragen, der nachweislich schuldhaft handelte, soweit der andere nur aus Gefährdungshaftung oder aber vermutetem Verschulden in die Pflicht genommen werden kann (BGH, a.a.O.; BGH, Urt. v. 11.11.2003 - VI ZR 13/03, BGHZ 157, 9 m.w.N.).
  • BGH, 28.09.1999 - VI ZR 195/98

    Verjährungsunterbrechung gem. § 211 Abs. 2 BGB; Feststellungsinteresse für

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zum anderen ist in der Rechtsprechung seit langem anerkannt, dass eine Feststellungsklage auch dann zulässig ist, wenn eine Versicherung in Haftung genommen wird, weil von dieser regelmäßig erwartet werden kann, dass sie bereits auf ein Feststellungsurteil hin leisten wird (derselbe, a.a.O., Rn. 8 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urt. v. 28.09.1999 - VI ZR 195/98, NJW 1999, 3774).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Zwar wurden im vorliegenden Fall die Heimfahrten nicht als Arbeitszeit vergütet (so im Fall des BAG, Urt. v. 19.08.2004 - 8 AZR 349/03, juris), doch entfällt deshalb nicht der hier gegebene betriebliche Zusammenhang.
  • BGH, 22.01.2008 - VI ZR 17/07

    Tätigkeit eines Bauarbeiters und eines mit der Sicherung der Arbeiten

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    In Fällen, in den zwischen mehreren Schädigern ein aufgrund der Haftungsprivilegierung "gestörtes" Gesamtschuldverhältnis besteht, sind Ansprüche des Geschädigten gegen einen Gesamtschuldner (Zweitschädiger) auf den Betrag beschränkt sein, der auf diesen im Innenverhältnis zu dem anderen Gesamtschuldner (dem Erstschädiger) endgültig entfiele, wäre die Schadensverteilung nach § 426 BGB nicht durch die sozialversicherungsrechtliche Haftungsprivilegierung des Erstschädigers "gestört" (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH, Urt. v. 22.01.2008 - VI ZR 17/07, MDR 2008, 566, m.w.N.).
  • OLG Naumburg, 12.12.2008 - 6 U 106/08

    Haftungsverteilung bei Schädigung des Insassen eines links abbiegenden Pkw;

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Ebenso wenig muss sich der Kläger die Betriebsgefahr des von ihm mitbenutzten Fahrzeuges über §§ 9 StVG, 254 BGB anspruchsmindernd zurechnen lassen (vgl. auch OLG Naumburg, Urt. v. 12.12.2008 - Az: 6 U 106/08, VersR 2009, 373).
  • BGH, 12.10.2000 - III ZR 39/00

    Schadensersatz bei Unfall auf einem Betriebsweg

    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Auch aus der von dem Kläger in Bezug genommenen Entscheidung des BGH vom 12.10.2000 (III ZR 39/00, BGHZ 145, 311) ergibt sich nichts anderes.
  • OLG Dresden, 24.09.2004 - 1 U 832/04
    Auszug aus OLG Dresden, 24.07.2013 - 7 U 2032/12
    Beispielsweise hat das Oberlandesgericht Dresden (Urt. v. 24.09.2004 - Az: 1 U 832/04, RuS 2004, 479, bestätigt durch BGH, Urt. v. 25.10.2005 - Az: VI ZR 334/04, VersR 2006, 221) das Zurverfügungstellen eines betriebseigenen Pkw als Teil der betrieblichen Organisation angesehen.
  • OLG Celle, 25.09.2018 - 14 W 34/18

    Zur Abgrenzung der Verkehrsunfälle, die unter das Haftungsprivileg der §§ 104 f.

    Die §§ 104 ff. SGB VII dienen nämlich dem Schutz des Arbeitgebers, indem seine Haftung durch die - nicht zuletzt den Arbeitnehmer absichernde - Einstandspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt wird, wobei sowohl das Risiko von Arbeitsunfällen für den Arbeitgeber kalkulierbar wird als auch der Betriebsfrieden innerhalb der betrieblichen Gefahrgemeinschaft gewahrt wird (OLG Dresden, Urt. v. 24.07.2013 - 7 U 2032/12, NJW-RR 2014, 143, juris-Rdnr. 22 mwN).

    Das gilt erst recht, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern einen firmeneigenen Pkw zur Verfügung stellt und die Fahrtkosten trägt (vgl. OLG Dresden, Urt. v. 24.07.2013 - 7 U 2032/12, NJW-RR 2014, 143, juris-Rdnr. 22; OLG Naumburg, Urt. v. 16.02.2015 - 12 U 167/14, RuS 2016, 47, juris-Rdnr. 36, je mwN).

  • OLG Saarbrücken, 03.12.2020 - 4 U 3/20

    1. Die Bindungswirkung für die Zivilgerichte nach § 108 Abs. 1 SGB VII erstreckt

    Dabei ist nicht erforderlich, dass der Arbeitgeber etwa einen eigenständigen "Fahrer" für den Transport beschäftigt, genügend ist vielmehr, dass einer der Arbeitnehmer, der auch vor Ort im Einsatz ist, die Heimfahrten übernimmt (zum Ganzen OLG Dresden NJW-RR 2014, 143, 144).

    Auch wenn die Heimfahrt bzw. die Rückfahrt zum Firmensitz für die Arbeitnehmer vorliegend arbeitsvertraglich nicht als Arbeitszeit vergütet wurde und unter der Regie der Arbeitnehmer bzw. des Beklagten zu 1 als Vorarbeiters erfolgte, entfällt damit nicht der betriebliche Zusammenhang (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2014, 143, 144 f.; Grüner in Becker/Franke/Molkentin, SGB VII 5. Aufl. § 104 Rn. 21).

  • LG Essen, 19.02.2016 - 12 O 366/14

    Zahlung von Schmerzensgeld aufgrund eines Verkehrsunfalls; Schadensersatzanspruch

    Dem steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber insbesondere dem Beklagten zu 1) und dem Zeugen E nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme überlassen hat, selbst über die Gestaltung der Fahrerrolle zu bestimmen (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 [629]).

    Hierbei ist davon auszugehen, dass sich bei dem Unfall das betriebliche Verhältnis zwischen dem Beklagten zu 1) und dem Kläger manifestiert hat, wobei dieses Verhältnis zum Unfall keinen oder nur einen losen Zusammenhang hat (vgl. OLG Dresden , Urt. v. 24.07.2013, Az. 7 U 2032/12, r + s 2013, 628 {629]).

  • OLG Naumburg, 16.02.2015 - 12 U 167/14

    Haftungsprivileg des Arbeitgebers: Verkehrsunfall auf der gemeinsamen Heimfahrt

    Bezogen auf den vorliegenden Fall kann der Senat hierzu - in Übereinstimmung mit der Ansicht des OLG Dresden (MDR 2013, 1289) - keine Unterschiede erkennen, wenn der Transport mit einem betriebseigenen Fahrzeug nur durch zwei Arbeitnehmer durch geführt wird.
  • LG Magdeburg, 02.09.2014 - 9 O 2341/13
    Stellt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern für die Heimfahrt von einer betriebsfernen Arbeitsstätte einen betriebseigenen Pkw zur Verfügung und trägt er auch die anfallenden Kosten, handelt es sich um einen "Sammeltransport" im Sinne der höchstrichterlichen Rechtsprechung auch dann, wenn der Pkw lediglich von zwei Arbeitnehmern benutzt wird, die sich bei der Heimfahrt abwechseln (so bereits OLG Dresden, Urteil vom 24. Juli 2013 - 7 U 2032/12 -, juris, Rn. 22).
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