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   OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20   

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https://dejure.org/2020,46738
OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16.12.2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2020,46738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 34 Abs 4 GewO, § 134 BGB, § 433 BGB, § 932 BGB, §§ 932 ff BGB
    Ankauf von Fahrzeugen durch Pfandleiher bei Gewährung eines Rückkaufsrechts: Unwirksamkeit des schuldrechtlichen und des dinglichen Rechtsgeschäfts; gutgläubiger Erwerb im Rahmen einer öffentlichen Versteigerung

  • landesrecht-bw.de

    BGB §§ 134, 307, 1244; GewO § 34 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Ankauf von Fahrzeugen bei Gewährung eines Rückkaufsrechts unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Sale-and-lease-back

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Frankfurt, 05.06.2020 - 2 U 90/19

    Gewerbsmäßiger Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung von Rücktrittsrecht

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Eine Vereinbarung, die den Vermieter zu einer entsprechenden Selbsthilfe berechtigt, ist unwirksam, weil eine Erweiterung des Selbsthilferechts über § 229 BGB hinaus unzulässig ist (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2019, 2-30 O 256/18, Rn. 41, juris m.w.N. zu den AGB der Beklagten; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2020, 2 U 90/19, bei juris Rn. 55).
  • LG Frankfurt/Main, 09.08.2019 - 30 O 256/18

    Anspruch auf Schadensersatz wegen Abholung und Verwertung eines Kraftfahrzeugs?

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Eine Vereinbarung, die den Vermieter zu einer entsprechenden Selbsthilfe berechtigt, ist unwirksam, weil eine Erweiterung des Selbsthilferechts über § 229 BGB hinaus unzulässig ist (vgl. dazu LG Frankfurt, Urteil vom 09.08.2019, 2-30 O 256/18, Rn. 41, juris m.w.N. zu den AGB der Beklagten; ebenso OLG Frankfurt, Urteil vom 05.06.2020, 2 U 90/19, bei juris Rn. 55).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2016 - 9 UF 87/16

    Anforderungen an die Bestimmtheit der Übereignung des Hausrats an einen Ehegatten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Für diesen Besitz der Beklagten ist die Klägerin darlegungs- und beweisbelastet (unstr. vgl. MüKoBGB/ Baldus, BGB, 8. Aufl. 2020, § 985, Rn. 265; OLG Brandenburg NJW-RR 2016, 1097, 1098).
  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 179/07

    Die clevere Alternative

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Der Käufer (Rückkaufshändler) soll nicht infolge der seinem freien Ermessen überlassenen Verwertung des Rückkaufsgegenstands zu erheblichen Gewinnen auf Kosten des Verkäufers (Darlehensnehmers) gelangen können, was die Vorschriften über das Pfandleihgewerbe gerade verhindern wollen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 14.05.2009, I ZR 179/07, bei juris Rn. 17 unter Hinweis auf BT-Drucks. III/ 318, S. 17).
  • VGH Bayern, 22.07.2020 - 22 B 18.1574

    Untersagung des Geschäftsmodells von "Sale and Rent back" bei Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Soweit die Beklagte auf die Entscheidung des VGH München vom 22.07.2020 (22 B 18.1574) verweist, folgt daraus hier nichts Anderes.
  • OLG Karlsruhe, 24.05.2006 - 19 U 65/05

    Pfandleihe: Gewährung eines Darlehens mit einem überhöhten Zinssatz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Nur dann, wenn gerade der angestrebte Schutz des Vertragsgegners oder Dritter die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts erfordert, ist eine Gesamtnichtigkeit des Vertrages trotz einseitiger Verbotswidrigkeit anzunehmen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.05.2006, 19 U 65/05, bei juris Rn. 17).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 258/92

    Lohnabtretung zur Schuldenregulierung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 16.12.2020 - 7 U 69/20
    Das Erfüllungsgeschäft ist ebenso gemäß § 134 BGB nichtig, wenn die Umstände, die die Verbotswidrigkeit des Kausalgeschäfts begründen, zugleich und unmittelbar das Erfüllungsgeschäft betreffen (BAG, Urteil vom 24.03.1993 ,4 AZR 258/92, bei juris Rn. 41).
  • LG München I, 27.10.2021 - 40 O 590/21

    Unwirksame Autoverpfändung

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20, juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19, juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15, juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris)."(OLG Frankfurt a. M. Urt. v. 11.8.2021 - 2 U 115/20, BeckRS 2021, 27789 Rn. 47, beckonline).
  • OLG Frankfurt, 25.06.2021 - 2 U 116/20

    Sale-and-rent-back: Gewerbsmäßiger Ankauf und Rückvermietung von Fahrzeugen mit

    Wie der Senat bereits in einem Parallelfall für eine im Wesentlichen identische Vertragsgestaltung entschieden hat, verstoßen die von der Beklagten abgeschlossenen Kauf- und Mietverträge sowie die Fahrzeugübereignungen gegen § 34 Abs. 4 GewO und sind deshalb gemäß § 134 BGB nichtig (vgl. Senat, Urteil vom 5. Juni 2020 - 2 U 90/19 -, juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 29 ff., juris; LG Hamburg, Urteil vom 24. Juni 2020 - 329 O 223/19 -, Rn. 21, juris; in der Tendenz auch OLG Köln, Beschluss vom 28. August 2020 - I-16 W 19/20 -, Rn. 4, juris; KG, Beschluss vom 20. September 2020 - 23 W 2009/20).

    Als gefahrene Kilometer sind die von der Klägerin üblicherweise pro Monat zurückgelegten Kilometer von 1.826 km anzusetzen, nicht die zwischen den Parteien vereinbarte monatliche Laufleistung von 7.300 km (ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 35, juris).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung erfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. Senat, Urteil vom 4. November 2016 - 2 U 98/15 - OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 7 U 69/20 -, Rn. 42, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 125/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Der Kaufvertrag, in dessen Vollzug der Kläger das Eigentum an seinem Fahrzeug auf die Beklagte übertragen sollte, und der Mietvertrag der Parteien vom 9.5.2019 sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig, da der Abschluss der Verträge gegen die Vorschrift des § 34 Abs. 4 GewO verstößt, nach welcher der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufsrechts verboten ist (§ 134 BGB; siehe bereits OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 12.8.2021, Az. 2 U 115/20; Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 28.8.2020, Az. 16 W 19/20, juris; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris; vgl. allgemein Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 134, Rdnr. 28., m.w.N.).

    Der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

  • OLG Frankfurt, 11.08.2021 - 2 U 115/20

    Wirksamkeit eines Verkaufs mit Rückanmietung

    Der Kaufvertrag, in dessen Vollzug die Klägerin das Eigentum an ihrem Fahrzeug auf die Beklagte übertragen sollte, und der Mietvertrag der Parteien vom 7.1.2020 sind wegen Gesetzesverstoßes nichtig, da der Abschluss der Verträge gegen die Vorschrift des § 34 Abs. 4 GewO verstößt, nach welcher der gewerbsmäßige Ankauf beweglicher Sachen mit Gewährung eines Rückkaufsrechts verboten ist (§ 134 BGB; siehe bereits OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; OLG Köln, Beschluss vom 28.8.2020, Az. 16 W 19/20, juris; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris; vgl. allgemein Palandt/Ellenberger, BGB, 80. Aufl. 2021, § 134, Rdnr. 28., m.w.N.).

    Denn der Gefahr der freien Verfügung des Händlers über den Gegenstand kann nur dann wirksam begegnet werden, wenn von der Nichtigkeit das gesamte Rückkaufgeschäft einschließlich der Übereignung umfasst ist und der Käufer auch kein Eigentum an dem veräußerten Gegenstand erwirbt (vgl. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 25.6.2021, Az. 2 U 116/20 , juris; Urteil vom 5.6.2020, Az. 2 U 90/19 , juris; Urteil vom 4.11.2016, Az. 2 U 98/15 , juris; OLG Frankfurt a.M., WRP 2018, 592 ff.; ebenso OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.12.2020, Az. 7 U 69/20, Justiz 2021, 129 ff.; LG Frankfurt a.M., Urteil vom 8.1.2021, Az. 2-08 O 161/20, juris).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,4463
OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,4463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.01.2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,4463)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Januar 2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,4463)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine überhöhten Anforderungen an Verkehrssicherungspflicht eines Jahrmarktbetreibers im Hinblick auf Versorgungsleitungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.10.2012 - VI ZR 311/11

    Zur Haftung des Waldbesitzers für Verletzung eines Spaziergängers durch

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20
    Verkehrssicherungspflichtig ist auch derjenige, der in seinem Verantwortungsbereich eine eingetretene Gefahrenlage andauern lässt (BGH Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 = r+s 2013, 97 Rn. 6 m. w. N.) .

    Daher reicht es anerkanntermaßen aus, diejenigen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, die ein verständiger, umsichtiger, vorsichtiger und gewissenhafter Angehöriger der betroffenen Verkehrskreise für ausreichend halten darf, um andere Personen vor Schäden zu bewahren, und die den Umständen nach zuzumuten sind (BGH Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 = r+s 2013, 97 Rn. 7 m. w. N.) .

    Kommt es in Fällen, in denen hiernach keine Schutzmaßnahmen getroffen werden mussten, weil eine Gefährdung anderer zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber nur unter besonders eigenartigen und entfernter liegenden Umständen zu befürchten war, ausnahmsweise doch einmal zu einem Schaden, so muss der Geschädigte - so hart dies im Einzelfall sein mag - den Schaden selbst tragen (BGH Urt. v. 2.10.2012 - VI ZR 311/11, BGHZ 195, 30 = r+s 2013, 97 Rn. 8) .

  • BGH, 02.07.2019 - VI ZR 184/18

    Schadensersatzanspruch aufgrund eines Glatteisunfalls; Umfang der Streupflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20
    Wie der Bundesgerichtshof zuletzt für den Betreiber und Kunden eines Lebensmittelmarktes im Hinblick auf die Räum- und Streupflicht auf markierten Stellplätzen klargestellt hat (vgl. BGH Urt. v. 2.7.2019 - VI ZR 184/18, r+s 2019, 606 Rn. 11-24) , muss entsprechend - nach den Umständen des konkreten Einzelfalls - der Betreiber eines (Jahr-)Marktes nicht jede Gefahr beseitigen oder besonders kennzeichnen und muss entsprechend dem Gast zugemutet werden, abhängig von den jeweiligen Lichtverhältnissen und einer Unsicherheit über die Bodenbeschaffenheit besondere Sorgfalt walten zu lassen und seinen Gang an die Umstände anzupassen.

    Da auf temporär eingerichteten Märkten ohnehin jederzeit mit Versorgungsleitungen - hier besonders abgedeckt durch eine Kalbelbrücke - zu rechnen ist (vgl. schon oben) , musste sie auf dem Weg zur Toilette ihr Augenmerk vollständig auf den vor ihr liegenden Weg und etwaige Hindernisse richten und ihren Gang an die Verhältnisse anpassen, d. h. sorgfältiger als sonst ihres Weges gehen (vgl. BGH Urt. v. 2.7.2019 - VI ZR 184/18, r+s 2019, 606 Rn. 24) .

    bb) Umgekehrt musste die Beklagte für den kurzen Zeitraum der Verdunklung für die anstehende Lasershow die Kabelbrücke nicht besonders ausleuchten oder mit einer farblichen Markierung versehen (vgl. zur zeitlichen Komponente BGH Urt. v. 2.7.2019 - VI ZR 184/18, r+s 2019, 606 Rn. 15) .

  • OLG Naumburg, 17.11.2011 - 2 U 90/11

    Verkehrssicherungspflicht: Sicherheitsanforderungen bei oberirdischer Verlegung

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20
    (Jahr-)Marktbesucher - anders als etwa Super- oder Baumarktbesucher - müssen sich deshalb auf die unvermeidbaren, aber bekannten Behinderungen einstellen (vgl. nur OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 27) .

    Den verbleibenden Gefahren kann der Betreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi- / Kunststoffmatten begegnen (vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz Beschl. v. 24.3.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.) .

  • OLG Koblenz, 24.03.2009 - 5 U 76/09

    Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Verkaufsstandes hinsichtlich

    Auszug aus OLG Hamm, 18.01.2021 - 7 U 69/20
    Den verbleibenden Gefahren kann der Betreiber - je nach den Umständen des Einzelfalls - durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi- / Kunststoffmatten begegnen (vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz Beschl. v. 24.3.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.) .
  • OLG Hamm, 07.05.2021 - 7 U 27/20

    Stolperfalle im Stadion

    Derartige Maßnahmen sind z.B. im Bereich von Jahrmärkten und bei anderen Großveranstaltungen allgemein üblich (vgl. etwa OLG Hamm, Beschluss vom 18.01.2021 - 7 U 69/20, juris Rn. 9, 10; OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2015 - 9 U 114/14, juris Rn. 19; OLG Naumburg, Urteil vom 17.11.2011 - 2 U 90/11, juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz, Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, juris Rn. 5).
  • OLG Köln, 03.08.2023 - 7 U 173/22

    Verkehrssicherungspflicht: Wochenmarkt Veranstalter haftet

    Zwar berufen sich die Beklagten zu Recht darauf, dass in der Rechtsprechung anerkannt ist, dass (Jahr-)Marktbesucher - wie hier die Klägerin - aufgrund der ersichtlich dort nur temporären Errichtung von Ständen stets mit Hindernissen durch oberirdisch verlegte Versorgungsleitungen rechnen müssen und sich deshalb - anders als etwa Super- oder Baumarktbesucher - auf die unvermeidbaren, aber bekannten Behinderungen einstellen müssen (OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 18.01.2021 - I-7 U 69/20, BeckRS 2021, 2531 Rn. 9, beck-online).

    Die Beklagten verkennen jedoch, dass zugleich gilt, dass der Verkehrssicherungspflichtige - je nach den Umständen des Einzelfalls - den im Rahmen der Verlegung von Versorgungsleitungen verbleibenden Gefahren durch eine gesonderte Abdeckung, etwa durch Gummi-/ Kunststoffmatten, zu begegnen hat (vgl. etwa OLG Naumburg Urt. v. 17.11.2011 - 2 U 90/11, MDR 2012 = juris Rn. 28 ff.; OLG Koblenz Beschluss vom 24.03.2009 - 5 U 76/09, MDR 2009, 806 = juris Rn. 5 ff.; OLG Hamm, Hinweisbeschluss v. 18.01.2021 - I-7 U 69/20, BeckRS 2021, 2531 Rn. 9, 10, beck-online OLG Hamm, Hinweisbeschluss vom 07.05.2021 - 7 U 27/20, NJW-RR 2021, 1112, beck-online).

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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.07.2021 - 7 U 69/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,38320
OLG Brandenburg, 28.07.2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,38320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.07.2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,38320)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Juli 2021 - 7 U 69/20 (https://dejure.org/2021,38320)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 5/20

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2021 - 7 U 69/20
    Ein Anspruch ergibt sich auch nicht aus den §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 6 Abs. 1, § 27 Abs. 1 EG-FGV oder einer Verletzung der Richtlinie Nr. 2007/45/EG und der VO (EG) Nr. 715/2007 (BGH, Urteil vom 30.07.2020 - VI ZR 5/20, NJW 2020, 2798, Rn. 10 ff.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.07.2021 - 7 U 69/20
    Denn eine erweiterte Darlegungslast setzt voraus, dass Anhaltspunkte für den Vortrag, zu dem der Gegner nicht näher vortragen kann, vorhanden sind und dass dem Prozessgegner der ergänzende Vortrag zumutbar ist (BGH, Urteil vom 17.01.2008 - III ZR 239/06, NJW 2008, 982 Rn 16).
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