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OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Serienprodunkt; Zuliefervertrag; Materialänderung; Sachmängelhaftung; Sollwertgeber; Mustervorlage
- Judicialis
BGB § 477; ; BGB § ... 823; ; BGB § 463; ; BGB § 426; ; BGB § 651 Abs. 1; ; BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 677 ff.; ; BGB § 683; ; BGB § 426 Abs. 1; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Prüfungspflichten des Bestellers bei Zulieferervertrag - Mitverschulden - Freistellung des Lieferanten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I - 14 HKO 4323/99
- OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 31.03.1998 - VI ZR 109/97
Eigentumsverletzung durch Anfertigung einer neuen Sache
Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
Diese Verletzung ist rechtlich bereits im Zeitpunkt der Verbindung eingetreten; auf Eigentumsverhältnisse im Zeitpunkt der Realisierung des Schadens kommt es nicht mehr an, BGH NJW 98, 1942. - BGH, 08.05.1980 - IVa ZR 1/80
Begriff der arglistigen Täuschung
Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
Der Täuschende muß die Unrichtigkeit seiner Angaben kennen, wobei bedingter Vorsatz ausreicht, guter Glaube aber auch bei grober Fahrlässigkeit des Handelnden Arglist in aller Regel ausschließt (…vgl. Palandt, a.a.O., § 123 Rn. 2, 11; BGH NJW 80, 2460). - BGH, 14.05.1996 - VI ZR 158/95
Haftung des Zulieferers für die Mangelfreiheit von Produkten
Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
Bestimmungsgemäßer Gebrauch ist dabei jeder Einsatz, der nach Art des Produkts für einen Verwender bei sachgemäßer Betrachtung in Frage kommt, BGH NJW 96, 2224. - BGH, 31.05.1989 - VIII ZR 140/88
Hinweispflicht auf Änderung der Beschaffenheit von in laufender …
Auszug aus OLG München, 20.12.2000 - 7 U 2580/00
b) Zu prüfen war im vorliegenden Fall vor allem die Verletzung von Aufklärungspflichten, die sich aus einer laufenden Geschäftsverbindung ergeben können (vgl. BGHZ 107, 331; 332, 175).