Rechtsprechung
| VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Art 7 Abs 4 S 1 GG
Ersatzschulfinanzierung; zusätzliche Stundenpauschale; Gewährung eines Sachkostenzuschusses - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
- OVG Sachsen-Anhalt, 01.11.2017 - 3 L 207/16
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97
Integrative Beschulung
Auszug aus VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
Der Staat ist grundsätzlich gehalten, für behinderte Kinder und Jugendliche schulische Einrichtungen bereitzuhalten, die auch ihnen eine sachgerechte schulische Erziehung, Bildung und Ausbildung ermöglichen (BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997 - 1 BvR 9/97 -, juris).Entscheidend ist, dass die verbleibenden Möglichkeiten einer integrativen Erziehung und Unterrichtung den Belangen behinderter Kinder und Jugendlicher ausreichend Rechnung tragen (BVerfG, Beschl. v. 08.10.1997, a. a. O.).
- BVerwG, 27.05.2008 - 4 B 42.07
Zulassung einer Revision wegen unrichtiger Anwendung eines vom …
Auszug aus VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
Für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des neuen Vorbringens kann die Vorschrift des § 132 Abs. 1 ZPO - unabhängig davon, ob diese Regelung über § 173 VwGO im verwaltungsrechtlichen Verfahren entsprechend anzuwenden ist - zumindest als Anhaltspunkt herangezogen werden (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2008 - 4 B 42/07 -, juris).Gerade aufgrund des im Verwaltungsprozess geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes wird eher von kürzeren als von längeren Fristen auszugehen sein (BVerwG, Beschl. v. 27.05.2008, a. a. O.).
- VerfGH Bayern, 19.07.2016 - 1-VII-16
Keine gesonderte Erstattung des inklusionsbedingten Mehraufwands von …
Auszug aus VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
Darüber hinaus kann Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG ein grundrechtlicher Anspruch auf bestimmte Förder- und Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa auf volle Übernahme der den Privatschulen aufgrund der Inklusion entstehenden Mehraufwendungen, nicht entnommen werden (vgl. für Vorstehendes: BayVerfGH, Entsch. v. 19.07.2016 - Vf. 1-VII-16 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2012 - 3 L 295/11
Wartefrist für Inanspruchnahme von Finanzhilfe durch Ersatzschule
Auszug aus VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
Die Gestaltungsfreiheit ist auch hinsichtlich Art. 28 Abs. 2 S. 1 Verf LSA daher erst dann überschritten, wenn sich die Regelung hinsichtlich der Höhe des zu gewährenden Sachkostenzuschusses faktisch als Sperre für die Errichtung neuer Schulen auswirkt (vgl. für Vorstehendes: OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 22.02.2012 - 3 L 295/11 -, juris). - BVerwG, 18.12.2000 - 6 B 15.00
Anforderungen an das Vorliegen eines Revisionszulassungsgrundes - Verletzung des …
Auszug aus VG Magdeburg, 06.09.2016 - 7 A 680/13
Ob und wann eine solche Situation eingetreten ist, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtschau aller maßgeblichen Umstände beurteilen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 18.12.2000 - 6 B 15.00 -, juris).
- VG Magdeburg, 01.08.2018 - 7 A 29/15
Finanzhilfe für Ersatzschulen; Sachkostenzuschuss; Festsetzung der …
Rn. 55 Aus den Regelungen in § 18a Abs. 5 SchulG LSA und § 10 Abs. 3 Nr. 5 ESch-VO ergibt sich auch keine Verletzung der Rechte aus Art. 7 Abs. 4 GG und Art. 28 Abs. 2 der Verfassung des Landes Sachsen-Anhalt (so bereits VG Magdeburg, Urteil vom 06.09.2016 - 7 A 680/13 MD - zitiert nach juris).Rn. 62 Dieser Auffassung folgt die Kammer weiterhin, insbesondere im Hinblick auf den Wortlaut der Verordnungsermächtigung in § 18a Abs. 8 Nr. 3 SchulG LSA , wonach der Verordnungsgeber nähere Bestimmungen zu erlassen hat über die Ermittlung des Wochenstundenbedarfes einschließlich (Hervorhebung durch die Kammer) der Festsetzung der Stundenpauschale (diese Auffassung bereits vertreten: VG Magdeburg, Urteil vom 06.09.2016 - 7 A 680/13 MD - zitiert nach juris).
- VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14
Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule
Keine Berücksichtigung finden sollen tatsächlich entstehende Kosten der Ersatzschule sowie ein etwaiges nur von der Ersatzschule zur Verfügung gestelltes Zusatzangebot an Leistungen (so bereits: VG Magdeburg, Urteil vom 06.09.2016 - 7 A 680/13 MD- zitiert nach juris).Im Hinblick auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Sachsen-Anhalt vom 01.11.2017 (Az. 3 L 207/16 , zitiert nach juris) hält die Kammer an ihrer noch im Urteil vom 06.09.2016 (Az. 7 A 680/13 MD) vertretenen Rechtsauffassung, dass die Schüler in den Schuljahrgängen 11 und 12 an den Freien Waldorfschulen bei der Festsetzung der Stundenpauschale außer Betracht zu bleiben haben, nicht mehr fest.
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