Rechtsprechung
| OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1989 - 7 A 772/88 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... (14)
- VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17
Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks; …
Demgegenüber sind die Voraussetzungen für ein Notwegerecht nach § 917 Abs. 1 BGB nicht gegeben, wenn die Verbindung des Grundstücks mit einem öffentlichen Weg durch Baulast gesichert ist (vgl. OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 30.11.1989 - 7 A 772/88 -, juris Ls. 1, Rn. 7 ff.). - BVerwG, 27.09.1990 - 4 B 34.90
Öffentlich-rechtliche Baulastvorschriften - Bauordnungsrecht - Gesicherte …
Das Berufungsgericht hat die Klagen gegen die dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung (OVG 7 A 772/88) sowie auf Löschung einer im Baulastenverzeichnis von Sprockhövel eingetragenen Baulast, die der Sicherung der Erschließung des Grundstücks des Beigeladenen dienen soll, (OVG 7 A 856/88) abgewiesen.Das Urteil betreffend die Nachbarklage (OVG 7 A 772/88) beruht nicht auf einer Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. März 1976 - BVerwG 4 C 7.74 BVerwGE 50, 282 ff. Die Rüge ist unzulässig, weil es insoweit bereits an der schlüssigen Darlegung einer Divergenz fehlt.
Nötigenfalls kann und muß die Behörde die in der Baulast übernommene Verpflichtung mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen (vgl. BU/7 A 772/88 S. 10).
Der gerügte Verfahrensmangel liegt jedenfalls in der Sache nicht vor, da das Urteil des Berufungsgerichts im Verfahren OVG 7 A 772/88 nicht von den von der Beschwerde angeführten Urteilen des 10. Senats des OVG Münster vom 30. Mai 1968 - X A 65/67 (BRS 20, Nr. 97) und vom 13. Mai 1976 - X A 509/75 - (NJW 77, 725) abweicht und eine Vorlage somit nicht in Betracht kam.
- VGH Baden-Württemberg, 06.05.2020 - 8 S 455/20
Verzicht auf im Baulastenverzeichnis eingetragene Kfz-Stellplatzbaulasten
Zudem sind die hier in Rede stehenden Stellplatzbaulasten, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens für das Kinozentrum übernommen wurden und auch textlich auf das Kinozentrum verweisen, nach der gebotenen Auslegung vom "objektiven Empfängerhorizont" (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 04.02.2016 - 5 S 1140/14 -, BauR 2016, 1141 = juris Rn. 39 ; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 30.11.1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130 = juris Rn. 17, …und vom 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, NJW 1993, 1284 = juris Rn. 38 ff.;… Sauter, a.a.O., § 71 Rn. 35 und 52) vorhabenbezogen und stellen keine Baulasten auf Vorrat auch für künftige - im Übrigen weder geplante noch sonst absehbare - Entwicklungsmöglichkeiten dar.
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.08.2014 - 2 L 76/13
Auslegung einer Baulast
Übernimmt der Grundstückseigentümer eine Baulast, um nach einer Grundstücksteilung die wegemäßige Erschließung entstandener Flurstücke (weiterhin) zu gewährleisten, können bei der nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung der Verpflichtungserklärung die Individualinteressen des Erwerbers des belasteten Grundstücks - jedenfalls grundsätzlich - nicht in Rechnung gestellt werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.11.1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130, RdNr. 17 in juris).Eine solche Fallkonstellation ist nicht mit der vergleichbar, in denen die Baulast zur Erschließung eines konkreten Bauvorhabens übernommen wird (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.11.1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130, RdNr. 17 in juris).
Da alle Erklärungen vom Eigentümer der durch Teilung entstandenen Grundstücke abgegeben wurden, können bei der nach §§ 133, 157 BGB vorzunehmenden Auslegung der Verpflichtungserklärung die Individualinteressen des Erwerbers des belasteten Grundstücks - jedenfalls grundsätzlich - nicht in Rechnung gestellt werden (vgl. OVG NW, Urt. v. 30.11.1989, a.a.O.).
Rn. 14 Es bedarf auch keiner Vertiefung, ob bei der Auslegung einer aus Anlass einer Grundstücksteilung übernommenen Baulast insoweit Grenzen gezogen werden müssen, als Nutzungen, die angesichts der vorhandenen Situation dem Erwerber nicht zuzumuten sind, für die durch Baulast belastete Wegefläche auszuschließen sind (so OVG NW, Urt. v. 30.11.1989, a.a.O.).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2004 - 7 B 1494/04
Auswirkungen einer Baulasterklärung
Rn. 20 Vgl.: OVG NRW, Urteil vom 30. November 1989 - 7 A 772/88 - BRS 49 Nr. 130 und Urteil vom 15. Mai 1992 - 11 A 890/91 - BRS 54 Nr. 158. - OVG Nordrhein-Westfalen, 15.05.2008 - 7 A 1838/07
Feststellung der planungsrechtlichen und abstandrechtlichen Zulässigkeit eines …
Rn. 84 Vgl. OVG NRW, Urteile vom 15. Mai 1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158, und vom 30. November 1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130. - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.10.1997 - 7 B 1974/97
Bauordnungsbehördliche Durchsetzung einer Baulast; Duldungsverpflichtung; …
Rn. 18 Vgl. OVG NW, Urteil vom 10. Oktober 1996 - 7 A 4185/95 -, S. 18 Urteilsabdruck; OVG NW, Urteil vom 15. Mai 1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158; Urteil vom 30. November 1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130. - OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1989 - 7 A 856/88 Dieser ist Gegenstand des beim Senat anhängigen Berufungsverfahrens 7 A 772/88.
Rn. 66 Unerheblich ist im vorliegenden Zusammenhang der Vortrag der Kläger, das Zufahrtsrecht decke nicht das im Verfahren 7 A 772/88 streitige Vorhaben.
- VG Minden, 01.04.2011 - 9 K 2100/09
Pflicht der Bauaufsichtsbehörde zum Tätigwerden bei Baurechtswidrigkeit einer …
Rn. 42 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 10.10.1997 - 7 B 1974/97 -, BRS 59 Nr. 228; Urteil vom 15.05.1992 - 11 A 890/91 -, BRS 54 Nr. 158; Urteil vom 30.11.1989 - 7 A 772/88 -, BRS 49 Nr. 130; a.A. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.2000 - 8 S 1445/00 -, BRS 63 Nr. 184. - OVG Sachsen, 04.02.2026 - 1 A 281/24
Baulast; Klagebefugnis
Nötigenfalls kann und muß die Behörde die in der Baulast übernommene Verpflichtung mit hoheitlichen Mitteln durchsetzen (vgl. BU/7 A 772/88 - S. 10). - VG Minden, 26.04.2007 - 9 K 3507/06
- VG Köln, 20.03.2025 - 8 K 3322/24
- VG Schleswig, 30.07.2024 - 2 B 24/24
Einwendungen gegen die Erteilung einer Baugenehmigung im Verfahren auf Anordnung …
- VG Minden, 17.03.2005 - 9 K 6462/03
Baugenehmigung für den Neubau einer Werkhalle; Nichteinhaltung der erforderlichen …
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