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Rechtsprechung
   BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,18186
BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20 (https://dejure.org/2021,18186)
BVerwG, Entscheidung vom 23.06.2021 - 7 A 9.20 (https://dejure.org/2021,18186)
BVerwG, Entscheidung vom 23. Juni 2021 - 7 A 9.20 (https://dejure.org/2021,18186)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 4 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 1 Satz 1, § 22 Abs. 1 und 2; EBO § 2 Satz 1; VwVfG § 74 Abs. 1 Satz 1; GG Art. 2 Abs. 2 Satz 1, Art. 14 Abs. 1 und 3, Art. 19 Abs. 4 Satz 1
    Klage eines enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 (ABS 46/2) Oberhausen Hauptbahnhof - Emmerich - Grenze Niederlande (Planfeststellungsabschnitt 1.4)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Klage eines enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 (ABS 46/2) Oberhausen Hauptbahnhof - Emmerich - Grenze Niederlande (Planfeststellungsabschnitt 1.4

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 AEG, § 4 Abs 3 AEG, § 18 Abs 1 S 1 AEG, § 22 Abs 1 AEG, § 22 Abs 2 AEG
    Klage eines enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270 (ABS 46/2) Oberhausen Hauptbahnhof - Emmerich - Grenze Niederlande (Planfeststellungsabschnitt 1.4)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung bedarf es regelmäßig keiner auf mögliche Unfallszenarien bezogenen Risikoanalyse.

  • rechtsportal.de

    Klage eines enteignungsbetroffenen Grundstückseigentümers gegen den Planfeststellungsbeschluss zum dreigleisigen Ausbau der Eisenbahnstrecke 2270; Ermittlung der erhöhten Risiken und Gefahren für einen Grundstückseigentümer als Trassenanlieger i.R.d. eisenbahnrechtlichen ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich Voerde erfolglos

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oberhausen - Emmerich im Bereich Voerde erfolglos

  • beck-aktuell.de (Kurzinformation)

    Klagen gegen Teilstrecke des Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua gescheitert - Klagen gegen Teilstrecke des Güterverkehrskorridors Rotterdam - Genua gescheitert

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 17.12.2013 - 1 BvR 3139/08

    Urteil in Sachen "Braunkohlentagebau Garzweiler": Rechtsschutz Enteignungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Kann das Vorhaben hingegen in gleicher Weise auch ohne den Entzug privaten Eigentums verwirklicht werden, ist die Enteignung unzulässig (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 182 f. m.w.N.).

    Eine einzelne Enteignungsmaßnahme ist dann mit dem Übermaßverbot vereinbar, wenn der Beitrag, den das entzogene Eigentumsrecht zur Verwirklichung des Vorhabens leistet, nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des Eingriffs steht, den der konkrete Eigentumsentzug für den betroffenen Rechtsinhaber bedeutet (vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 186 f. m.w.N.).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 10.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Die Lage von Eisenbahnstrecken auch in innerstädtischen Bereichen ist kein atypischer, sondern im Gegenteil sogar ein typischer Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 10.19 - juris Rn. 31).

    Rn. 23 a) Das fachplanerische Abwägungsgebot ist - neben den zwingenden Anforderungen nach § 4 Abs. 1 und 3 AEG - auch in Bezug auf Sicherheitsbelange zu beachten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 10.19 - juris Rn. 81) und gebietet, dass das Sicherheitskonzept auf einer sachgerechten Abwägung der davon berührten öffentlichen und privaten Belange beruht.

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Im Planfeststellungsbeschluss sind deshalb die bautechnischen Probleme des Vorhabens zu bewältigen, die eine Durchführung auch von Gefahrgutverkehr aufwirft (vgl. - zum Fernstraßenrecht - BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 73 m.w.N.).

    Rn. 19 Soweit der Kläger ein richtlinienkonformes Entwässerungskonzept, insbesondere zur Aufnahme von auslaufenden Flüssigkeiten und von Löschwasser, einfordert, betrifft die von ihm insoweit in Bezug genommene Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen Straßentunnel und die dafür maßgebliche Richtlinie 2004/54/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über Mindestanforderungen an die Sicherheit von Tunneln im transeuropäischen Straßennetz (ABl. L 167 S. 39), die für Straßentunnel diesbezügliche Vorgaben normiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 - BVerwGE 155, 91 Rn. 73), auf Eisenbahnanlagen aber nicht anwendbar ist.

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Daher kann der Kläger, dessen durch Art. 14 Abs. 1 GG geschütztes Grundeigentum in Teilen in Anspruch genommen werden soll, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine umfassende gerichtliche Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses verlangen (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 25 m.w.N.).

    Das ist etwa dann der Fall, wenn behauptete Mängel des Beschlusses durch schlichte Planergänzung - etwa durch (weitere) Schutzmaßnahmen - behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2020 - 9 A 12.19 - juris Rn. 27 m.w.N.).

  • BVerwG, 15.10.2020 - 7 A 9.19

    Klagen gegen den Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg - Wilhelmshaven …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn die Bahnanlagen und Fahrzeuge den Vorschriften der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung und, soweit diese keine ausdrücklichen Vorschriften enthält, anerkannten Regeln der Technik entsprechen (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 49).

    Die in der Richtlinie enthaltenen Vorgaben sind Verfahren nach § 18 AEG zugrunde zu legen (Ziffer 1.1 EBA-Richtlinie; vgl. BVerwG, Urteil vom 15. Oktober 2020 - 7 A 9.19 - juris Rn. 50).

  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 A 28.12

    Eisenbahnstrecke; Ausbau; Planfeststellung; Präklusion; Anstoßwirkung; Auslegung; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Rn. 25 Betriebsregelnde Anordnungen im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, wie die vom Kläger zur Risikominimierung geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber jedenfalls im Regelfall nicht veranlasst (vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 55 …und vom 17. November 2016 - 3 C 5.15 - BVerwGE 156, 306 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 5.15

    Anforderungen an die Begründung eines Planfeststellungsbeschlusses; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Rn. 25 Betriebsregelnde Anordnungen im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss, wie die vom Kläger zur Risikominimierung geforderte Geschwindigkeitsbeschränkung, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zwar nicht schlechthin ausgeschlossen, aber jedenfalls im Regelfall nicht veranlasst (…vgl. BVerwG, Urteile vom 21. November 2013 - 7 A 28.12 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 71 Rn. 55 und vom 17. November 2016 - 3 C 5.15 - BVerwGE 156, 306 Rn. 16 ff.).
  • BVerwG, 14.03.2013 - 7 C 34.11

    Beförderungsgenehmigung, atomrechtliche; Gefahrgutbeförderung; Schadensvorsorge; …

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Die in der vom Kläger zitierten Entscheidung (BVerwG, Urteil vom 14. März 2013 - 7 C 34.11 - Buchholz 451.171 § 4 AtG Nr. 2 Rn. 37) maßgebliche Frage des Drittschutzes gesetzlicher Regelungen über die Beförderung von Kernbrennstoffen ist für die vorliegend zu beantwortende Frage der rechtlichen Anforderungen an einen eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsbeschluss ohne Aussagekraft.
  • BVerwG, 12.04.2018 - 3 A 10.15

    Rheintalbahn: Klagen gegen den Ausbau zwischen Müllheim und Auggen abgewiesen

    Auszug aus BVerwG, 23.06.2021 - 7 A 9.20
    Bei der Durchführung der Gefahrguttransporte sind unter anderem die darin vorgesehenen Vorsorgemaßnahmen - etwa zur Verpackung der Güter sowie zur Ausrüstung der Tanks und Transportfahrzeuge - einzuhalten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12. April 2018 - 3 A 10.15 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 83 Rn. 73 f.).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 13.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Einer speziellen Risikoanalyse in Bezug auf gefährliche Gütertransporte bedarf es im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Planfeststellung in der Regel auch dann nicht, wenn die Eisenbahnstrecke durch innerstädtisches Gebiet verläuft (BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2021 - 7 A 9.20 - UPR 2021, 487 Rn. 16).
  • BVerwG, 05.10.2021 - 7 A 16.20

    Klagen gegen den Neubau der S-Bahnlinie S4 (Ost) in Hamburg erfolglos

    Kann das Vorhaben hingegen in gleicher Weise auch ohne den Entzug privaten Eigentums verwirklicht werden, ist die Enteignung unzulässig (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 1 BvR 3139/08 u.a. - BVerfGE 134, 242 Rn. 182 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2021 - 7 A 9.20 - UPR 2021, 487 Rn. 30).

    Eine einzelne Enteignungsmaßnahme ist dann mit dem Übermaßverbot vereinbar, wenn der Beitrag, den das entzogene Eigentumsrecht zur Verwirklichung des Vorhabens leistet, nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht des Eingriffs steht, den der konkrete Eigentumsentzug für den betroffenen Rechtsinhaber bedeutet (vgl. BVerfG…, Urteil vom 17. Dezember 2013 a.a.O. Rn. 186 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2021 a.a.O. Rn. 31).

  • VGH Bayern, 30.05.2023 - 22 A 21.40025

    Anforderungen an die Klagebegründung nach § 18e Abs. 5 AEG

    Dementsprechend hat der Normgeber der besonderen Bedeutung, die er dem (betriebs-) sicheren Zustand der Betriebsanlagen der Eisenbahn (als Teil der Eisenbahninfrastruktur, § 2 Abs. 6 AEG) zumisst, durch § 4 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 AEG sowie § 2 Abs. 1 Satz 1 EBO Ausdruck verliehen (vgl. dazu auch BVerwG, U.v. 23.6.2021 - 7 A 9.20 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 29.07.2022 - 7 B 23.21

    Vorübergehende Inanspruchnahme des Grundbesitzes für die Durchführung von …

    Das Bundesverwaltungsgericht geht aber mittlerweile davon aus, dass auch die vorübergehende fremdbestimmte Nutzung eines Grundstücks zum Zweck des Baus und des Ausbaus von Betriebsanlagen der Eisenbahn eine Enteignung im Sinne von § 22 AEG ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Juni 2021 - 7 A 9.20 - UPR 2021, 487 Rn. 3 und 10; zum Fernstraßenrecht vgl. § 19 FStrG, hierzu BVerwG…, Urteil vom 12. Juni 2019 - 9 A 2.18 - BVerwGE 166, 1 Rn. 25;… vgl. auch Schütz, in: Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 22 Rn. 36).
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