Rechtsprechung
| BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesarbeitsgericht
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende
- rechtsinformationen.bund.de
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem Verselbständigungsbeschluss beruhenden Dienststellenfiktion
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 170 Abs 1 S 2 SGB 9 2018, § 177 Abs 1 S 1 SGB 9 2018, § 177 Abs 5 S 2 Nr 1 SGB 9 2018, § 177 Abs 7 S 3 SGB 9 2018, § 177 Abs 7 S 4 SGB 9 2018
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende - Beendigung der auf einem Verselbständigungsbeschluss beruhenden Dienststellenfiktion - IWW
§ 6 Abs. 3 Satz 1 BPersVG, § ... 7 Satz 1 BPersVG, § 179 Abs. 4 SGB IX, § 177 Abs. 7 SGB IX, § 83 Abs. 3 ArbGG, § 10 ArbGG, § 179 Abs. 4 Satz 1 SGB IX, § 8 Satz 1 BPersVG, § 177 SGB IX, § 256 Abs. 1 ZPO, § 177 Abs. 7 Satz 1 SGB IX, § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX, § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX, § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX, § 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB IX, § 177 Abs. 7 Satz 4 Halbs. 1 SGB IX, § 177 Abs. 7 Satz 4 Halbs. 2 SGB IX, § 177 Abs. 3 Satz 2 SGB IX, § 14 Abs. 3, § 7 BPersVG, § 15 Abs. 2 Nr. 4, § 177 Abs. 3 SGB IX, § 170 Abs. 1 Satz 2 SGB IX, § 6 Abs. 1 BPersVG, § 4 Abs. 1 Nr. 6 BPersVG, § 1 BPersVG, § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesverwaltungsamts, § 6 Abs. 3 BPersVG, § 6 Abs. 3 Satz 2 BPersVG, § 7 Satz 2 BPersVG, § 170 Abs. 1 Satz 2, § 178 Abs. 4, § 179 Abs. 9, § 182 Abs. 1 SGB IX, § 177 Abs. 2 SGB IX, § 177 Abs. 8 SGB IX, § 94 Abs. 8 SGB IX, § 21a BetrVG, § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG, § 21a Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 29 BPersVG, § 21b BetrVG, Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 4 der Richtlinie 2001/23/EG, Richtlinie 2001/23/EG
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Beendigung der auf einem Verselbständigungsbeschluss beruhenden Dienststellenfiktion - vorzeitiges Amtszeitende - Schwerbehindertenvertretung
- Wolters Kluwer
Vorzeitige Beendigung des Amts der Schwerbehindertenvertretung; Verlust der Dienststelleneigenschaft als Verlust der Wählbarkeit einer Vertrauensperson der Schwerbehinderten; Voraussetzungen einer Dienststellenfiktion i.S.d. § 7 Abs. 1 BPersVG n.F.; Rechtliche Bindung der ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenvertretung; vorzeitiges Ende der Amtszeit; Beendigung der auf einem Verselbständigungsbeschluss beruhenden Dienststellenfiktion
- rechtsportal.de
Schwerbehindertenrecht - Schwerbehindertenvertretung; vorzeitiges Ende der Amtszeit; Beendigung der auf einem Verselbständigungsbeschluss beruhenden Dienststellenfiktion
- datenbank.nwb.de
Schwerbehindertenvertretung - vorzeitiges Amtszeitende
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Streit um die Schwerbehindertenvertretung - und deren Rechtsmittelbefugnis
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Schwerbehindertenvertretung - und das Ende der Dienststellenfiktion
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Vorzeitiges Amtszeitende der Schwerbehindertenvertretung
- bag-urteil.com (Tenor)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Beendigung der Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung durch Wegfall der bundespersonalvertretungsrechtlichen Fiktion eines Dienststellenteils als Dienststelle
Verfahrensgang
- ArbG Frankfurt/Oder, 05.01.2021 - 3 BV 17/20
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21
- BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Papierfundstellen
- NZA 2023, 374
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (26)
- BAG, 01.06.2022 - 7 ABR 41/20
Gemeinschaftsbetrieb - Gesamtbetriebsrat - Entsendung
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Rn. 12 a) Verfahrensbeteiligt ist eine Person oder Stelle, die durch die zu erwartende Entscheidung in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen bzw. schwerbehindertenvertretungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen wird (für ein Beschlussverfahren unter Beteiligung des Betriebsrats BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 12 mwN).Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - aaO).
Ein unstreitiger Verlust der Beteiligtenfähigkeit der Schwerbehindertenvertretung führt grundsätzlich zur Unzulässigkeit eines von ihr eingelegten Rechtsmittels (vgl. zu einem vom Betriebsrat eingelegten Rechtsmittel BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 13 mwN).
Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Existenz des rechtsmittelführenden Gremiums ist (vgl. BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14;… 18. März 2015 - 7 ABR 42/12 - Rn. 12; 12. Januar 2000 - 7 ABR 61/98 - zu B I der Gründe mwN)..
Das gilt auch für einen Antrag, dessen Gegenstand nicht die Existenz des Gremiums ist (vgl. zur im Zusammenhang mit der Rechtsmittelbefugnis zu prüfenden Beteiligtenfähigkeit BAG 1. Juni 2022 - 7 ABR 41/20 - Rn. 14 mwN).
- BAG, 24.03.2021 - 7 ABR 16/20
Unternehmenseinheitlicher Betriebsrat - Belegschaftsbeschluss - Auswirkungen …
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Dieses von der Rechtsbeschwerde beanstandete - vorübergehende - Fehlen der unmittelbaren demokratischen Legitimation ist jedoch ebenso hinzunehmen wie in anderen Fällen, in denen Arbeitnehmer erst nach der Wahl des Betriebsrats oder der Schwerbehindertenvertretung Belegschaftsmitglieder geworden sind und das Gremium deshalb nicht wählen konnten (vgl. zum Betriebsrat BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 52, BAGE 174, 269).Demgemäß kommt § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG bei der Zusammenfassung von Betrieben nicht zur Anwendung, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird und es in dem aufnehmenden Betrieb einen Betriebsrat gibt (vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 51, BAGE 174, 269; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B I der Gründe).
- BAG, 30.06.2021 - 7 ABR 24/20
Betriebsratswahl - Anfechtung - Nichtigkeit - fehlerhafte Wählerliste
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Es entspricht einem allgemeinen prozessualen Grundsatz, dass eine Partei, deren Parteifähigkeit oder gar rechtliche Existenz überhaupt im Streit steht, wirksam ein Rechtsmittel mit dem Ziel einlegen kann, hierüber eine Sachentscheidung zu erlangen (BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 17).Damit besteht sie nicht mehr, wenn die Vertrauensperson wegen eines in § 177 Abs. 7 Satz 3 SGB IX geregelten Sachverhalts ihr Amt verliert und kein gewähltes stellvertretendes Mitglied mehr vorhanden ist, das nach § 177 Abs. 7 Satz 4 SGB IX nachrücken kann (…vgl. Düwell in LPK-SGB IX 6. Aufl. § 177 Rn. 11; vgl. für den Betriebsrat BAG 30. Juni 2021 - 7 ABR 24/20 - Rn. 21; 14. August 2001 - 1 ABR 52/00 - zu B II b der Gründe mwN). Das folgt im Übrigen auch daraus, dass § 177 Abs. 5 Satz 2 Nr. 1 SGB IX für diesen Fall vorzeitige Neuwahlen anordnet.
- BAG, 18.01.2017 - 7 ABR 60/15
Freizustellende Betriebsratsmitglieder - Leiharbeitnehmer
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Es erscheint auch nicht "auf der Hand liegend" ausgeschlossen, dass sie die begehrte Freistellung gestützt auf § 179 Abs. 4 SGB IX verlangen kann (vgl. zu dieser Anforderung BAG 18. Januar 2017 - 7 ABR 60/15 - Rn. 10, BAGE 158, 19).. - BAG, 08.12.2009 - 1 ABR 41/09
Betriebsstilllegung - Restmandat - Versetzung
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Das Restmandat ist kein Vollmandat, sondern setzt einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Gremiums voraus (…vgl. zu § 21b BetrVG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 31, BAGE 154, 322; 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324). - BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02
Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der …
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Demgemäß kommt § 21a Abs. 2 Satz 1 BetrVG bei der Zusammenfassung von Betrieben nicht zur Anwendung, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil in einen anderen Betrieb eingegliedert wird und es in dem aufnehmenden Betrieb einen Betriebsrat gibt (…vgl. BAG 24. März 2021 - 7 ABR 16/20 - Rn. 51, BAGE 174, 269; 21. Januar 2003 - 1 ABR 9/02 - zu B I der Gründe). - BAG, 19.09.2006 - 1 ABR 53/05
Betriebsverfassungsrechtlicher Gewerkschaftsbegriff
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
In einem solchen Fall der Doppelrelevanz rechtlich bedeutsamer Umstände sowohl für die Zulässigkeit als auch für die Begründetheit eines Antrags ist es gerechtfertigt, das Vorliegen der Verfahrensvoraussetzungen anzunehmen, um eine der Rechtskraft fähige Sachentscheidung zu ermöglichen (BAG 19. September 2006 - 1 ABR 53/05 - Rn. 19, BAGE 119, 279). - BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 10/14
Wirtschaftsausschuss im Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Das Restmandat ist kein Vollmandat, sondern setzt einen funktionalen Bezug zu den durch die Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung ausgelösten Aufgaben des Gremiums voraus (vgl. zu § 21b BetrVG 22. März 2016 - 1 ABR 10/14 - Rn. 31, BAGE 154, 322;… 8. Dezember 2009 - 1 ABR 41/09 - Rn. 16 mwN, BAGE 132, 324). - BAG, 23.05.2018 - 7 ABR 14/17
Freistellung eines Konzernbetriebsratsmitglieds
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Rn. 42 cc) Der Antrag bedarf als Leistungsantrag grundsätzlich nicht der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vgl. BAG 23. Mai 2018 - 7 ABR 14/17 - Rn. 37, BAGE 163, 1). - BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 40/16
Wahlanfechtung - Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus BAG, 14.09.2022 - 7 ABR 17/21
Das in § 21a BetrVG geregelte Übergangsmandat stellt sicher, dass bei betrieblichen Organisationsänderungen in der Übergangsphase keine betriebsratslosen Zeiten entstehen (BT-Drs. 14/5741 S. 39; BAG 22. November 2017 - 7 ABR 40/16 - Rn. 26, BAGE 161, 101). - EuGH, 26.05.2005 - C-478/03
Celtec - Richtlinie 77/187/EWG - Artikel 3 Absatz 1 - Wahrung von Ansprüchen der …
- EuGH, 29.07.2010 - C-151/09
UGT-FSP - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von …
- BAG, 11.10.2016 - 1 ABR 51/14
Restmandat des Betriebsrats - funktionaler Aufgabenbezug
- BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 20/21
Technische Überwachungseinrichtung - Gesamtbetriebsrat
- BAG, 08.06.2016 - 7 ABR 39/14
Schwerbehindertenvertretung - Erforderlichkeit der Schulungsteilnahme der …
- BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 39/08
Wahl einer Schwerbehindertenvertretung
- BAG, 10.11.2004 - 7 ABR 17/04
Schwerbehindertenvertretung - Wahlanfechtung - Betriebsbegriff - …
- BAG, 12.01.2000 - 7 ABR 61/98
Restmandat des Betriebsrats - Niederlegung des Betriebsratsamts
- BAG, 23.08.2006 - 7 ABR 51/05
Konzernbetriebsrat - Wegfall der Errichtungsvoraussetzungen - …
- BAG, 23.10.2019 - 7 ABR 7/18
Betriebsrat - Zwangsvollstreckung - Klauselerteilung
- BAG, 14.08.2001 - 1 ABR 52/00
Erledigung im Beschlußverfahren; Restmandat des Betriebsrats
- BAG, 18.03.2015 - 7 ABR 42/12
Mitteilung zu dem Rechtsbeschwerdeverfahren - 7 ABR 42/12
- BVerwG, 24.02.2016 - 5 P 2.15
Abwägungsentscheidung; Angemessenheit der Kostenverursachung; Aufgabenerfüllung; …
- BAG, 21.09.1989 - 1 AZR 465/88
Beschlussverfahren: Rechtsstreitigkeiten über Rechte und Pflichten der …
- LAG Berlin-Brandenburg, 18.06.2021 - 12 TaBV 402/21
Schwerbehindertenvertretung - Vertrauensperson - Amtszeit - …
- BAG, 27.05.2015 - 7 ABR 20/13
Zuordnungstarifvertrag - Feststellungsantrag
- LAG Thüringen, 02.03.2026 - 6 TaBVGa 5/25
Einstweiliges Verfügungsverfahren - Amtszeit der Hauptschwerbehindertenvertretung …
Rn. 30 Die Entscheidung des BAG vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 sei nach Ansicht der Beteiligten zu 1) nicht heranzuziehen.Das gelte dem BAG zufolge (Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21) nicht nur bei einem Ausscheiden aus dem Dienst, sondern auch bei einem Wechsel in eine andere Dienststelle bzw. bei einer Hauptschwerbehindertenvertretung bei einem Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde.
Dies bestätige entsprechend übereinstimmend die Kommentarliteratur und nunmehr auch das BAG im Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 33f.
Weiterhin sei ein Anordnungsgrund nicht ersichtlich, zumal eine ausreichende Interessenvertretung vorhanden und die fehlende unmittelbare Legitimation unter Bezugnahme auf BAG, Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 Rn. 21 hinzunehmen sei.
Dies habe das BAG in seiner Entscheidung vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 21 selbst im Rahmen eines endgültigen Hauptsacheverfahrens angenommen.
Ein Erlöschen des Amtes trete dem BAG (Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21) zufolge nicht nur bei Ausscheiden aus dem Dienst, sondern auch bei einem Wechsel in eine andere Dienststelle oder den Zuständigkeitsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde ein.
Dass für eine Übergangszeit ein Legitimationsproblem bestehe, weil die vom Wechsel betroffenen Beschäftigten die HSBV in der aufnehmenden Behörde nicht mit gewählt haben, sei mit dem BAG, Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 31 hinzunehmen.
Mit der Beschwerde wiederholt die Beteiligte zu 1) ihre Auffassung, dass die Entscheidung des BAG vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 einen anders gelagerten Sachverhalt betreffe, weil vorliegend der zum Amt der Beteiligten zu 1) gehörige HPR nach wie vor bestehe.
Die fehlende unmittelbare demokratische Legitimation sei - wie auch bei nach einer Wahl neu eintretenden Beschäftigten - für einen Übergangszeitraum mit dem BAG (7 ABR 17/21) und dem Erstgericht hinzunehmen.
Da vorliegend hinsichtlich des Antrags zu 3) streitig ist, ob die HSBV nach dem Ressortwechsel übergangsweise fortbesteht, ist die Beteiligtenfähigkeit für die Zulässigkeit der Beschwerde zu unterstellen (vgl. BAG, Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 9ff., 23 m.w.N.).
Der Antrag zu 3) ist mit dem Erstgericht und dem BAG jedoch dahingehend zu verstehen, dass - wie erstinstanzlich zuletzt formuliert - der gegenwärtige Bestand des Amtes festgestellt werden soll (vgl. BAG, Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 19;… Beschl. v. 23.08.2006 - 7 ABR 51/05, Rn. 39;… eine teilweise Unzulässigkeit im Hinblick auf die vergangenheitsbezogene Feststellung annehmend jedoch: LAG Hessen, Beschl. v. 03.09.2018 - 16 TaBVGa 145/18, Rn. 33-35).
Das rechtliche Interesse der Beteiligten zu 1) an der Feststellung folgt aus dem Umstand, dass der Beteiligte zu 2) deren Existenz ab dem 21.01.2025 in Frage stellt (vgl. BAG, Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 19, 20).
Die damit verbundene zeitweise fehlende unmittelbare Legitimation ist mit dem BAG (Beschl. v. 14.09.2022 - 7 ABR 17/21, Rn. 31) jedenfalls bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache hinzunehmen.
- BAG, 19.10.2022 - 7 ABR 27/21
Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung - Schwellenwert
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 12 mwN).Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht die Existenz der rechtsmittelführenden Stelle ist (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 13 mwN).
Schwerbehindertenvertretungen sind nach § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX als Zusammenfassung von Vertrauensperson und stellvertretenden Mitgliedern zu einem besonderen kollektiven Vertretungskörper definiert (vgl. auch BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 -Rn. 23) und grundsätzlich beteiligtenfähig.
- BAG, 12.08.2026 - 3 ABB 3/25
Beschlussverfahren - zugelassene Rechtsbeschwerde - Funktionsnachfolge
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (…BAG 25. Oktober 2023 - 7 ABR 25/22 - Rn. 14; 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 12 mwN, BAGE 179, 98).Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht - oder nicht unmittelbar - die Existenz der rechtsmittelführenden Stelle ist (…BAG 25. Oktober 2023 - 7 ABR 25/22 - Rn. 15; 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 13 mwN, BAGE 179, 98).
- ArbG Erfurt, 05.09.2025 - 6 BVGa 6/25
Vorzeitiges Ende Amtszeit - Hauptschwerbehindertenvertretung
Rn. 33 Die Entscheidung des BAG vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 - befasse sich mit einem an relevanter Stelle anders gelagerten Sachverhalt und sei nicht heranzuziehen.Das gelte nicht nur bei einem Ausscheiden aus dem Dienst, sondern auch bei einem Wechsel in eine andere Dienststelle bzw. bei einer Hauptschwerbehindertenvertretung beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer anderen obersten Dienstbehörde (so auch BAG Beschluss vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21).
Dies bestätige entsprechend übereinstimmend die Kommentarliteratur und nunmehr auch das BAG im Beschluss vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 33. Mit dieser Entscheidung sei auch die von der Beteiligten zu 1) in der Antragsschrift zitierte Entscheidung des BAG aus dem Jahr 2004 überholt.
Dies hat das BAG in seiner Entscheidung vom 14.09.2022 (7 ABR 17/21 - Rn. 31) selbst für endgültige Entscheidung in einem Hauptsacheverfahren so gesehen.
Insoweit wird Bezug genommen auf die Entscheidung des BAG vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21.
Dies bestätigt entsprechend übereinstimmend die Kommentarliteratur und nunmehr auch das BAG im Beschluss vom 14.09.2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 33.
- BAG, 25.10.2023 - 7 ABR 25/22
Antragsänderung im Rechtsbeschwerdeverfahren - Betriebsratswahl - Anfechtung - …
Fehlt die Rechtsmittelbefugnis, ist das Rechtsmittel als unzulässig zu verwerfen (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 12 mwN).Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand nicht - oder nicht unmittelbar - die Existenz der rechtsmittelführenden Stelle ist (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 13 mwN).
- BAG, 18.06.2025 - 7 ABR 6/24
Gesamtschwerbehindertenvertretung - Zuständigkeit
Beteiligt iSv. § 83 Abs. 3 ArbGG ist in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren über die Bestimmung der Zuständigkeit der Schwerbehindertenvertretung in Abgrenzung zur Gesamtschwerbehindertenvertretung im Anwendungsbereich des NPersVG der Leiter der (Gesamt-)Dienststelle, der für die Durchführung der beteiligungspflichtigen Maßnahme zuständig ist (vgl. zur Amtszeit einer Schwerbehindertenvertretung nach § 177 SGB IX im Anwendungsbereich des BPersVG BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 - Rn. 15, BAGE 179, 98;… vgl. zur Anfechtung der Wahl der Schwerbehindertenvertretung BAG 20. Januar 2010 - 7 ABR 39/08 - Rn. 14, BAGE 133, 114;… vgl. zum Personalvertretungsrecht BVerwG 24. Februar 2016 - 5 P 2.15 - Rn. 11). - LAG Berlin-Brandenburg, 05.03.2026 - 5 TaBV 1288/25 Rn. 25 aa) Der auf Freistellung der Beteiligten zu 2) von ihrer beruflichen Tätigkeit im Betrieb "V. C. R." gerichtete Antrag bedarf als Leistungsantrag grundsätzlich nicht der Darlegung eines besonderen Rechtsschutzinteresses (vergleiche BAG, Beschluss vom 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 -, BAGE 179, 98-110, Randnummer 42).
Rn. 26 bb) Antragsbefugt ist entgegen der Auffassung der Beteiligten zu 3) neben der Beteiligten zu 2), die mit dem Freistellungsanspruch ein von der Gesamtschwerbehindertenvertretung abgeleitetes Recht geltend macht (vergleiche BAG, Beschluss vom 8. Juni 2016 - 7 ABR 39/14 -, Randnummer 17) auch die Beteiligte zu 1), die in ihrer eigener Rechtsposition betroffen ist, wenn sie die Freistellung einer Vertrauensperson geltend macht (BAG, Beschluss vom 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 -, BAGE 179, 98-110, Randnummer 41).
- ArbG Berlin, 10.10.2023 - 58 BV 11694/22
Wahl der Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen - Wahl des …
Der sogenannte Verselbständigungsbeschluss gilt für die laufende Personalratsamtszeit (BAG, Beschluss vom 14.09.2022 - 7 ABR 14/21, NZA 2023, 374 Rn. 26;… Richardi/Dörner/Weber/Benecke, 5. Auflage 2020, BPersVG § 6 Rn. 31).Entsprechend der vorgenannten Grundsätze geht die Kammer mit allen Beteiligten davon aus, dass es sich bei den BPOLI Angermünde und BPOLI Frankfurt/ um selbstständige Dienststellen im Sinne von § 7 BPersVG handelt. - LAG Hamm, 10.10.2025 - 9 Ta 263/25
Aussetzung; Vorgreiflichkeit
Das gilt auch in einem Verfahren, dessen Gegenstand - wie hier - nicht - oder nicht unmittelbar - die Existenz der rechtsmittelführenden Stelle ist (vgl. BAG 14. September 2022 - 7 ABR 17/21 m.w.N.)..
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