Rechtsprechung
| BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Feststellungsinteresse für die Vergangenheit bezüglich der Frage, ob ein Konzernbetriebsrat wirksam gebildet wurde
- soliserv.de (Volltext, ZIP-Datei)
§ 256 ZPO; § 54 BetrVG; § 17 AktG; § 18 AktG
Konzernbetriebsrat - Feststellungsinteresse für VergangenheitTeil einer Urteilssammlung, nach Entpacken: Dateiname entspricht Aktenzeichen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 05.07.1985 - 9 BV 14/83
- LAG Hamburg, 20.06.1986 - 8 TaBV 14/85
- BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BAG, 21.10.1980 - 6 ABR 41/78
Bildung eines Konzernbetriebsrats
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Das Landesarbeitsgericht hat das für die Durchführung eines Beschlußverfahrens erforderliche Rechtsschutzinteresse unter Hinweis auf den Beschluß des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - (BAGE 34, 230 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972) mit der Begründung bejaht, die Frage, ob wirksam ein Konzernbetriebsrat gebildet worden sei und ob Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte, die sonst den Beteiligten zu 4) und 5) zustehen würden, nunmehr vom Konzernbetriebsrat wahrzunehmen seien, bedürfe zumindest aus der Sicht der beteiligten Betriebsräte einer rechtlichen Klärung.Zwar hat es - ohne hierauf näher einzugehen - auf den Beschluß des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Oktober 1980 (- 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, zu II 3 der Gründe) hingewiesen.
Insoweit wird es auch die vom Bundesarbeitsgericht im Beschluß vom 21. Oktober 1980 (BAGE 34, 230 = AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972) unter III 3 der Gründe dargestellten Rechtssätze zu beachten haben.
- BAG, 21.12.1982 - 1 AZR 411/80
Tarifliche Friedenspflicht - Gewillkürte Prozeßstandschaft
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).Dabei ist - wie das Landesarbeitsgericht nicht verkannt hat - vor einer Sachentscheidung zu prüfen, ob für die begehrte Entscheidung das Rechtsschutzinteresse (fort-) besteht (BAG in ständiger Rechtsprechung seit BAGE 3, 288, 292 [BAG 08.02.1957 - 1 ABR 11/55] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 39, 259, 264 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe).
- BAG, 29.07.1982 - 6 ABR 51/79
Beschlußverfahren - Objektive Klagehäufung
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Dabei ist - wie das Landesarbeitsgericht nicht verkannt hat - vor einer Sachentscheidung zu prüfen, ob für die begehrte Entscheidung das Rechtsschutzinteresse (fort-) besteht (BAG in ständiger Rechtsprechung seit BAGE 3, 288, 292 [BAG 08.02.1957 - 1 ABR 11/55] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 39, 259, 264 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe).Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts entfällt daher bei betriebsverfassungsrechtlichen Kompetenzstreitigkeiten das Rechtsschutzinteresse, wenn ein konkreter Vorgang, der das Verfahren ausgelöst hat, in der Vergangenheit liegt, zur Zeit der gerichtlichen Entscheidung bereits abgeschlossen ist, ohne daß auch nur eine geringe Wahrscheinlichkeit besteht, daß sich ein gleichartiger Vorgang wiederholen werde und die begehrte Entscheidung keinen der Beteiligten in einem betriebsverfassungsrechtlichen Recht oder Rechtsverhältnis in der Sache selbst mehr betreffen kann (vgl. statt vieler BAGE 39, 259, 264 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe, m.w.N.).
- BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 61/84
Mitbestimmung bei der Anordnung von Überstunden
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 18.04.1989 - 1 ABR 100/87
Voraussetzungen für den Ausschluss des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats …
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 22.10.1985 - 1 ABR 47/83
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats beim Verkauf eines der Versorgung von …
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen). - BAG, 08.02.1957 - 1 ABR 11/55
Betriebsversammlung - Teilnahmerecht des Gewerkschaftsvertreters - …
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Dabei ist - wie das Landesarbeitsgericht nicht verkannt hat - vor einer Sachentscheidung zu prüfen, ob für die begehrte Entscheidung das Rechtsschutzinteresse (fort-) besteht (BAG in ständiger Rechtsprechung seit BAGE 3, 288, 292 [BAG 08.02.1957 - 1 ABR 11/55] = AP Nr. 1 zu § 82 BetrVG, zu II 3 der Gründe; BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 39, 259, 264 f. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III 1 der Gründe). - BAG, 10.11.1987 - 1 ABR 42/86
Geltendmachung von Mitwirkungsrechten in Personalangelegenheiten der deutschen …
Auszug aus BAG, 10.02.1988 - 7 ABR 79/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist jene Vorschrift auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren zu beachten, nach der hier zulässiges Verfahrensziel nur die Herbeiführung einer Entscheidung über das Bestehen eines Rechtsverhältnisses unter den Beteiligten sein kann (vgl. BAGE 41, 209, 216 = AP Nr. 76 zu Art. 9 GG Arbeitskampf, zu A I 1 a der Gründe; BAGE 50, 37 = AP Nr. 5 zu § 87 BetrVG 1972 Werkmietwohnungen; BAG Beschluß vom 10. Juni 1986 - 1 ABR 61/84 - AP Nr. 18 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit; BAG Beschluß vom 10. November 1987 - 1 ABR 42/86 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
- BAG, 23.08.1989 - 7 ABR 39/88
Wirtschaftsausschuss: Keine Errichtung durch Konzertbetriebsrat
Die abhängigen, aber rechtlich selbständigen Konzernunternehmen sind hier - anders als in den Fällen, in denen es um die Wirksamkeit der Bildung eines Konzernbetriebsrats (vgl. BAG Beschluß vom 21. Oktober 1980 - 6 ABR 41/78 - AP Nr. 1 zu § 54 BetrVG 1972, insoweit nicht in BAGE 34, 230 ff. abgedruckt; Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 - n.v.) oder die Zugehörigkeit eines Unternehmens zu einem Konzern (vgl. BAGE 49, 267, 270 [BAG 29.08.1985 - 6 ABR 63/82] = AP Nr. 13 zu § 83 ArbGG 1979, zu II 4c der Gründe) geht - durch das Verfahren nicht materiellrechtlich in ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Position betroffen. - BAG, 08.12.1988 - 7 ABR 7/88
Einrücken der unterlegenen Bewerberin bei der Wahl des stellvertretenden …
Das wäre, wenn sich der zunächst strittige Einzelfall erledigt hat, nichts anderes als ein Rechtsgutachten, zu dessen Erstattung die Gerichte auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren nicht berufen sind (vgl. u.a. BAGE 39, 259, 264 ff. = AP Nr. 5 zu § 83 ArbGG 1979, zu III der Gründe; BAG Beschluß vom 10. April 1984 - 1 ABR 73/82 - AP Nr. 3 zu § 81 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 10. Februar 1988 - 7 ABR 79/86 -, nicht veröffentlicht).
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