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Rechtsprechung
   BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,794
BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83 (https://dejure.org/1985,794)
BAG, Entscheidung vom 21.08.1985 - 7 AZR 199/83 (https://dejure.org/1985,794)
BAG, Entscheidung vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 (https://dejure.org/1985,794)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe des vom beklagten Land zu gewährenden Beschaffungszuschusses für ein vom Kläger selbst erworbenes Paar Sicherheitsschuhe - Besondere Fürsorgepflicht des Landes gegenüber seinen Angestellten - Pflicht des Landes aus den einschlägigen ...

  • Techniker Krankenkasse
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schutzpflichten des Arbeitgebers: Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsschuhe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1986, 324
  • BB 1986, 193
  • DB 1986, 283
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (6)

  • BAG, 18.08.1982 - 5 AZR 493/80

    Ersatz der Kosten für Sicherheitsschuhe - Kosten für die persönliche …

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Im Ausgangspunkt hat das Landesarbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Kostentragungspflicht für persönliche Schutzkleidung, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften für den Arbeitnehmer bereitzustellen ist, seiner Entscheidung zugrunde gelegt (vgl. BAG Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; BAG Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAG 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB).

    Abgesehen davon, daß nach den bislang getroffenen tatsächlichen Feststellungen nicht davon ausgegangen werden kann, der Kläger habe diese Gebrauchsvorteile gewünscht, fehlt es im Streitfall an dem Vorliegen einer entsprechenden einzelvertraglichen oder kollektivrechtlichen Vereinbarung (vgl. hierzu BAG Urteil vom 10. März 1976 und Urteil vom 18. August 1982, aaO).

  • RG, 13.11.1935 - V 99/35

    1. Wie verhalten sich die Vorschriften in den §§ 683, 670 BGB. zueinander? 2. Wie …

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Für die Beurteilung des Merkmals "erforderlich" im Sinne des § 670 BGB ist die Situation des Beauftragten im Zeitpunkt der Erbringung der Aufwendungen (subjektives Merkmal), und zwar vom Standpunkt eines nach verständigem Ermessen Handelnden (objektives Merkmal), maßgebend (vgl. bereits RGZ 59, 207, 210; 149, 205, 207; sowie MünchKomm-Seiler, § 670 BGB Rz 9;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 670 Rz 5;… Staudinger/Wittmann, BGB, 12. Aufl., § 670 Rz 9).

    Der Beauftragte kann aber auch dann Aufwendungsersatz verlangen, wenn die Aufwendungen zwar nicht wirklich erforderlich waren, der Beauftragte aber sie bei Anwendung der ihm obliegenden Sorgfalt den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. RGZ 149, 205, 207;… Staudinger/Wittmann, aaO, m. w. N.).

  • BAG, 10.11.1961 - GS 1/60

    Haftung des Arbeitgebers für nicht arbeitsadäquate Sachschäden

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG 25, 107, 113 = AP Nr. 4 zu § 44 BAT, unter 2 b der Gründe; MünchKomm-Seiler, § 670 BGB Rz 3; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAG 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • BAG, 10.03.1976 - 5 AZR 34/75

    Unfallverhütungsvorschriften - Privatrechtliche Verpflichtung des Arbeitgebers - …

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Im Ausgangspunkt hat das Landesarbeitsgericht zutreffend die Rechtsprechung des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts zur Kostentragungspflicht für persönliche Schutzkleidung, die aufgrund von Unfallverhütungsvorschriften für den Arbeitnehmer bereitzustellen ist, seiner Entscheidung zugrunde gelegt (vgl. BAG Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; BAG Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAG 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB).
  • BAG, 21.03.1973 - 4 AZR 187/72

    Umzugskosten - Erstattungsanspruch - Versetzung aus dienstlichen Gründen - …

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG 25, 107, 113 = AP Nr. 4 zu § 44 BAT, unter 2 b der Gründe; MünchKomm-Seiler, § 670 BGB Rz 3; vgl. auch Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAG 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers).
  • RG, 17.10.1904 - VI 587/03

    Regreß des Bürgen oder dritten Verpfänders; Aufrechnung

    Auszug aus BAG, 21.08.1985 - 7 AZR 199/83
    Für die Beurteilung des Merkmals "erforderlich" im Sinne des § 670 BGB ist die Situation des Beauftragten im Zeitpunkt der Erbringung der Aufwendungen (subjektives Merkmal), und zwar vom Standpunkt eines nach verständigem Ermessen Handelnden (objektives Merkmal), maßgebend (vgl. bereits RGZ 59, 207, 210; 149, 205, 207; sowie MünchKomm-Seiler, § 670 BGB Rz 9;… Soergel/Mühl, BGB, 11. Aufl., § 670 Rz 5;… Staudinger/Wittmann, BGB, 12. Aufl., § 670 Rz 9).
  • BAG, 12.08.2008 - 9 AZR 1117/06

    Arbeitsschutz - Gefährdungsbeurteilung

    (1) Eine Arbeitsschutzbestimmung wirkt über § 618 Abs. 1 BGB nach der bisherigen Rechtsprechung nur dann anspruchsbegründend, wenn ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu sein (BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP BGB § 618 Nr. 17 = EzA BGB § 618 Nr. 2, zu 1 der Gründe).
  • BAG, 16.10.2007 - 9 AZR 170/07

    Kosten der Fahrerkarte für digitale Tachografen

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (…Senat 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26, 29; BAG 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - juris Rn. 47, AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5; 21. März 1973 - 4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).

    Deswegen liege der Kauf von Sicherheitsschuhen durch den Arbeitnehmer im Interesse des Arbeitgebers (21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - Rn. 47, AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2013 - 6 A 1760/11

    Lehrer kann Erstattung der Beschaffungskosten für Schulbücher verlangen

    Rn. 71 - vgl. BAG, Großer Senat, Beschluss vom 10. November 1961 - GS 1/60 -, BAGE 12, 15, und Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 -, NZA 1986, 324 -.
  • BAG, 19.05.1998 - 9 AZR 307/96

    Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Anschaffungskosten für Dienstkleidung zu …

    Ist der Arbeitgeber nach §§ 618, 619 BGB verpflichtet, den Arbeitnehmern aus Gründen des Gesundheitsschutzes die bei der Arbeit zu tragende Kleidung zur Verfügung zu stellen, so hat er entsprechend § 670 BGB den Arbeitnehmern die Aufwendungen zu erstatten, die sie für die Selbstbeschaffung der Kleidung für erforderlich halten durften (Anschluß an BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    a) Die auftragsrechtliche Bestimmung des § 670 BGB enthält einen allgemeinen rechtlichen Grundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, kann Ersatz dieser Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (Beschluß des Großen Senats vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Der Arbeitnehmer hat dann, soweit er die Selbstbeschaffung für erforderlich halten durfte, einen Anspruch auf Ersatz der entstandenen Kosten (BAG Urteil vom 21. August 1985, aaO; BAG Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB).

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 978/94

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

    § 670 BGB enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch im Arbeitsverhältnis gilt: Wer im Interesse eines anderen Aufwendungen macht, für die er keine Vergütung erhält, kann Ersatz der Aufwendungen von demjenigen verlangen, für den er tätig geworden ist (BAG Großer Senat Beschluß vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG Urteil vom 1. Februar 1963 - 5 AZR 74/62 - AP Nr. 10 zu § 670 BGB; BAG Urteil vom 21. September 1966 - 1 AZR 504/63 - AP Nr. 2 zu § 675 BGB; BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 10. März 1976 - 5 AZR 34/75 - AP Nr. 17 zu § 618 BGB; Urteil vom 18. August 1982 - 5 AZR 493/80 - BAGE 40, 50 = AP Nr. 18 zu § 618 BGB; Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB) begründen Unfallverhütungsvorschriften, soweit ihr Inhalt geeignet ist, Gegenstand einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung zu werden, zugleich privatrechtliche Verpflichtungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer.

    Allerdings kann der Arbeitgeber, wenn er dem Arbeitnehmer die Beschaffung überträgt, Höchsterstattungsbeträge zumindest dann festsetzen, wenn diese so bemessen sind, daß die Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, die Schutzausrüstung zu diesem Preis zu beziehen (BAG Urteil vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB).

  • LAG Hessen, 21.04.2015 - 15 Sa 1062/14

    Liegt die Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses im überwiegenden …

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (…BAG 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 -juris Rn. 41, aaO; 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAG 21. August 1985-7 AZR 199/83 -juris Rn. 47; 21. März 1973-4 AZR 187/72 - BAGE 25, 107, 113).
  • LAG Niedersachsen, 16.07.2007 - 9 Sa 1894/06

    Inhaltskontrolle der in einem Formulararbeitsvertrag vereinbarten Erhebung …

    Eine Kostenbeteiligung des Arbeitnehmers ist allenfalls dann zulässig, wenn er die Schutzkleidung auch privat nutzen kann (BAG vom 21.08.1985 - 7 AZR 199/83 - AP BGB § 618 Nr. 19 = EzA BGB § 618 Nr. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.04.2026 - 4 SLa 154/24

    Kein pauschaler Aufwendungsersatz für Wachleute bei Aufbewahrung einer …

    Die Beklagte war und ist im gegebenen Zusammenhang auch nur zur kostenfreien Gestellung der Arbeitsschutzausrüstung verpflichtet (§ 3 Abs. 3 ArbSchG, §§ 618, 619 BGB), sodass bei etwaiger Eigenbeschaffung nach §§ 683, 670 BGB ebendieser Aufwand auszugleichen ist (vgl. BAG, Urteil vom 21.08.1985 - 7 AZR 199/83 - zu II 2 der Gründe).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.05.2017 - 7 Sa 410/15

    Nutzung des Privatfahrzeug des Arbeitnehmers in dienstlichem Interesse â€" …

    Wer im Interesse des Arbeitgebers und auf dessen Wunsch Aufwendungen macht, die durch keine Vergütung abgegolten werden, kann Ersatz dieser Aufwendungen verlangen (BAG…, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 - NZA 2008, 1013, 1014 Rz. 23 m. w. N.; vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - NZA 1986, 324, 325; BAG, Urteil vom 22. Juni 2011 - 8 AZR 102/10 - NZA 2012, 91, 92 m. w. N. zum Ersatz von Schäden).
  • LAG Niedersachsen, 02.05.2011 - 8 Sa 1258/10

    Lehrer hat in der Regel einen Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Anschaffung …

    Die Vorschrift enthält einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, der auch für das Arbeitsverhältnis gilt: Der Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er in dessen Interesse hatte und die er den Umständen nach für erforderlich halten durfte (vgl. Beschluss des Großen Senats der Bundesarbeitsgerichte vom 10. November 1961 - GS 1/60 - BAGE 12, 15, 27 = AP Nr. 2 zu § 611 BGB Gefährdungshaftung des Arbeitgebers; BAG vom 21. August 1985 - 7 AZR 199/83 - AP Nr. 19 zu § 618 BGB = EzA § 618 BGB Nr. 5; vom 19. Mai 1998 - 9 AZR 307/96 - BAGE 89, 26 = AP Nr. 31 zu § 670 BGB; vom 14. Oktober 2003 - 9 AZR 657/02 - AP Nr. 32 zu § 670 BGB = EzA § 670 BGB 2002 Nr. 1).
  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 202/95

    Übernachtungskosten bei Arbeit auf auswärtigen Baustellen

  • BAG, 14.02.1996 - 5 AZR 913/94
  • LAG Baden-Württemberg, 08.08.2019 - 3 Sa 6/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Betrug - Aufwendungsersatzanspruch des …

  • ArbG Düsseldorf, 29.08.2008 - 12 Ca 3625/08

    Anspruchsbegehren eines Fluggastkontrolleurs gegen seinen Arbeitgeber zur Zahlung …

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.06.2018 - 7 Sa 59/18

    Direktionsrecht des Arbeitgebers - Arbeitsort - Fahrtkostenerstattung

  • LAG Hamm, 09.12.1999 - 17 Sa 1455/99
  • LAG Niedersachsen, 11.06.2002 - 13 Sa 53/02

    Tragung der Kosten für Schutzkleidung durch den Arbeitgeber; Wirksamkeit einer …

  • LAG Hamm, 19.05.2017 - 16 Sa 1502/16

    Anspruch eines als Mitarbeiter im Geld- und Werttransport beschäftigten, zur …

  • LG Heidelberg, 16.08.2011 - 11 O 90/10

    Handelsvertreter: Wirksamkeit einer Pflicht zur Nutzung des vom Unternehmer zur …

  • VG Stade, 27.03.2015 - 3 A 1171/13

    Anspruch eines Gymnasiallehrers auf Erstattung von Anschaffungskosten für zwei …

  • FG Rheinland-Pfalz, 16.10.1998 - 3 K 2919/95

    Möglichkeit der Gesamtpauschalierung des Vorsteuerabzuges bei Reisekosten der …

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