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Rechtsprechung
   BAG, 04.02.1987 - 7 AZR 583/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2830
BAG, 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 (https://dejure.org/1987,2830)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 (https://dejure.org/1987,2830)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 (https://dejure.org/1987,2830)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristlose Kündigung eines Prüfers in einem kommunalen Rechnungsprüfungsamt wegen angeblicher Bedrohung und Beleidigung des Vorgesetzten - Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung ohne Beteiligung des Gemeinderats - Rüge der fehlenden Vertretungsmacht des Oberstadtdirektors

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1987, 635 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 26.03.1986 - 7 AZR 585/84

    Vertretungsmacht - Außerordentliche Kündigung - Genehmigung - Ausschlußfrist - …

    Auszug aus BAG, 04.02.1987 - 7 AZR 583/85
    Die vom Gemeindedirektor ohne Vertretungsmacht gegenüber einem angestellten Prüfer erklärte außerordentliche Kündigung kann der insoweit vertretungsberechtigte Rat nur innerhalb der zweiwöchigen Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 BGB bzw. § 54 Abs. 2 BAT genehmigen (in Fortführung des zur Veröffentlichung bestimmten Senatsurteils vom 26. März 1986 - 7 AZR 585/84 -.

    Der Senat hat in dem zur Veröffentlichung bestimmten Urteil vom 26. März 1986 (7 AZR 585/84, unter II der Gründe) entschieden, daß die Vorschrift des § 54 Abs. 3 Satz 2 GO NW, nach der Arbeitsverträge und sonstige Erklärungen zur Regelung der Rechtsverhältnisse von Angestellten und Arbeitern neben der Unterschrift des Gemeindedirektors oder seines Stellvertreters noch der Unterzeichnung durch einen weiteren vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten bedürfen, eine Einschränkung der Vertretungsmacht des Gemeindedirektors bedeutet.

    In dem Urteil vom 26. März 1986 (aaO) hat der Senat außerdem klargestellt, daß eine ohne hinreichende Vertretungsmacht erklärte außerordentliche Kündigung vom Vertretenen mit rückwirkender Kraft nach § 184 BGB nur innerhalb der zweiwöchigen Ausschlußfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB genehmigt werden kann.

  • LAG Hamm, 28.06.2022 - 17 Sa 1400/21

    Unterschrift als individueller Schriftzug Handeln ohne Vertretungsmacht i.S.d. § …

    Eine ohne hinreichende Vertretungsmacht erklärte außerordentliche Kündigung kann vom Vertretenen jedoch nach § 184 BGB nur innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB genehmigt werden (BAG 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - zu II der Gründe; 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 - zu II 4 der Gründe; Spelge RdA 2016, 309, 317).
  • BAG, 15.03.1990 - 2 AZR 440/89

    Ordentliche Kündigung eines angestellten Rechnungsprüfers

    Aufgrund der in § 101 Abs. 2 Satz 1 GO NW enthaltenen Einschränkung der gesetzlichen Vertretungsmacht ist der Gemeindedirektor jedenfalls dann nicht vertretungsberechtigt, einseitige Rechtsgeschäfte im Namen der Gemeinde vorzunehmen, wenn diese darauf abzielen, einem angestellten Prüfer unter gleichzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die ihm vom Rat übertragene Funktion zu entziehen (zB durch Änderungs- bzw Beendigungskündigung) und wenn das Rechtsgeschäft auf Gründe gestützt wird, die sachlich mit der Tätigkeit des Rechnungsprüfers in untrennbarem Zusammenhang stehen (insoweit Bestätigung des Urteils des BAG vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlußfrist).

    Auf die Revision des Klägers gab das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 4. Februar 1987 (- 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlußfrist) der Klage statt.

    Der Gemeindedirektor ist nach jener Vorschrift grundsätzlich der gesetzliche Vertreter der Gemeinde auch für den Ausspruch von Kündigungen gegenüber den bei ihr beschäftigten Angestellten und Arbeitern (BAG Urteil vom 4. Februar 1987, aaO, zu II 1 der Gründe, m.w.N.).

    Entgegen der Kritik von Krückhans hat der Siebte Senat die Abberufung des Prüfers durch den Gemeinderat nicht nur bei der Kündigung des Arbeitsverhältnisses, sondern bei allen einseitigen Rechtsgeschäften gefordert, die darauf abzielen, dem Prüfer unter gleichzeitiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses die Prüferfunktion zu entziehen, und neben der Kündigung ausdrücklich die Anfechtung als Beispiel aufgeführt (Urteil vom 4. Februar 1987, aaO, zu II 2 der Gründe).

  • BAG, 08.02.1989 - 5 AZR 47/88

    Abmahnung: Berechtigung - Mitbestimmungsfreiheit - tarifliche Ausschlussfrist

    Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - die Kündigung deswegen als unwirksam angesehen, weil sie vom Oberstadtdirektor und nicht vom Rat der Stadt ausgesprochen worden sei.

    Der Kläger will damit offenbar an die Rechtslage anknüpfen, die für eine Kündigung maßgebend ist, denn das Bundesarbeitsgericht hat im Vorprozeß mit Urteil vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - entschieden, der Oberstadtdirektor habe nicht allein rechtswirksam kündigen können.

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2006 - 12 TaBV 95/06

    Anfechtung einer Betriebsratswahl durch die örtliche Verwaltungsstelle der …

    Die rückwirkende Genehmigung eines einseitigen Rechtsgeschäfts, das an eine gesetzliche Ausschlussfrist gebunden ist, kann nur innerhalb dieser Ausschlussfrist erfolgen(vgl. BAG, Urteil vom 14.08.2002, 5 AZR 341/01, AP Nr. 16 zu § 174 BGB, Urteil vom 04.02.1987, 7 AZR 583/85, AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlussfrist, Urteil vom 26.03.1986, 7 AZR 585/84, AP Nr. 2 zu § 180 BGB, BSG…, Urteil vom 11.06.1992, SozR 3-2200 § 313 Nr. 1).
  • BAG, 15.07.1992 - 7 AZR 337/91

    Arbeitsverhältnis: Begründung - mündlichen Einstellungszusage - Treu und Glauben

    § 54 Abs. 3 Satz 2 und § 56 Abs. 1 GO NW, die eine Unterzeichnung der gemeindlichen Verpflichtungserklärung sowohl durch den Gemeindedirektor oder seinen Stellvertreter als auch durch einen vertretungsberechtigten Beamten oder Angestellten verlangen, schränken die Vertretungsmacht des Gemeindedirektors ein und normieren eine Gesamtvertretung (BAG Urteil vom 26. März 1986, BAGE 51, 314, 316 [BAG 26.03.1986 - 7 AZR 585/84] = AP Nr. 2 zu § 180 BGB, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; BGH Urteil vom 4. Dezember 1981 - V ZR 241/80 - NJW 1982, 1036, 1037; BGH Urteil vom 13. Oktober 1983 - III ZR 158/82 - NJW 1984, 606 [BGH 13.10.1983 - III ZR 158/82] = DVBl 1984, 335; BGHZ 92, 164, 174;… Rehn/Cronauge, GO NW, 10. Aufl., Stand November 1990, § 56 Anm. II 2).
  • LAG Nürnberg, 15.03.2004 - 9 (5) Sa 841/02

    Kündigung - Zweckverband - Kündigungszuständigkeit - Vollmacht - Genehmigung

    Die grundsätzlich mögliche Genehmigung der von einem Vertreter ohne hinreichende Vertretungsmacht ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses muss daher innerhalb der zweiwöchigen Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 Satz 1 BGB erfolgen (so BAG vom 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - AP Nr. 2 zu § 180 BGB; Urteil vom 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlussfrist.).
  • OVG Niedersachsen, 09.07.1992 - 5 M 953/92

    Abberufung; Gemeindebeamter; Prüfer; Rechnungsprüfungsamt; Zuweisung; …

    Selbst wenn eine gewisse Schutzwirkung auch für die Person des Rechnungsprüfers aus § 118 Abs. 1 und 2 NGO hergeleitet werden könnte (…vgl. hierzu für den Bereich der im Angestelltenverhältnis tätigen Rechnungsprüfer: BAG, Urt. v. 15.3.1990 - 2 AZR 440/89 -, Der Personalrat 1990, 336; BAG, Urt. v. 4.2.1987 - AZR 583/85 -, RdA 1987, 191, a. A. Kottenberg/Rehn/Cronauge, Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen, Loseblattsammlung, Stand: November 1990, Anm. II 1 zu § 101 GO) wäre dies nicht anders zu bewerten als die durch eine Leitungsfunktion oder eine Beförderungschance gekennzeichnete Besonderheit eines Dienstpostens, die die Annahme eines Verwaltungsaktes nicht rechtfertigt.
  • ArbG Naumburg, 28.02.2008 - 1 Ca 1904/07

    Kündigung eines Arbeitsverhältnisses durch den Oberbürgermeister

    Dies gilt insbesondere für die Ausschlussfrist des § 626 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 26.03.1986 - 7 AZR 585/84 - AP Nr. 2 zu § 180 BGB; Urteil vom 04.02.1987 - 7 AZR 583/85 - AP Nr. 24 zu § 626 BGB Ausschlussfrist;… KR-Friedrich, a.a.O., § 13 KSchG, Rz. 289).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.1987 - 17 (5) Sa 1565/87

    Gemeindedirektor; Vertretungsmacht; Interne Entscheidungsbefugnis ; …

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  • BVerwG, 27.09.1993 - 6 PB 9.93

    Rechtsmittel

    Soweit der Beteiligte geltend macht, der Beschluß des Oberverwaltungsgerichts weiche von den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts vom 4. Februar 1987 - 7 AZR 583/85 - undvom 15. März 1990 - 2 AZR 440/89 - ab, hat er nicht eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz im Sinne des § 79 Abs. 2 NWPersVG in Verbindung mit den §§ 92 a Satz 1, 92 Abs. 1 Satz 2, 72 a Abs. 1, 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG geltend gemacht.
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