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Rechtsprechung
   BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,183
BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 (https://dejure.org/1998,183)
BAG, Entscheidung vom 25.02.1998 - 7 AZR 641/96 (https://dejure.org/1998,183)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 (https://dejure.org/1998,183)
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Bordpersonal

Art. 9 Abs. 3 GG, keine unmittelbare Grundrechtsbindung von Tarifnormen

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • Judicialis

    GG Art. 9 Abs. 3; ; GG Art. 12 Abs. 1; ; SGB VI § 41 Abs. 4 Satz 3; ; Manteltarifvertrag Nr. 4 für das Bordpersonal LTU (MTV-Bord) § 47 Abs. 1

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei Luftfahrtunternehmen - Grundrechtsbindung tarifrechtlicher Altersgrenzen

  • archive.org
  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zur Grundrechtsbindung von Tarifnormen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einzel- oder kollektivvertragliche Altersgrenzenregelung von 60 Jahren bei Luftfahrtunternehmen; Grundrechtsbindung tarifrechtlicher Altersgrenzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 88, 118
  • NZA 1998, 715
  • BB 1998, 1372
  • BB 1998, 2165
  • DB 1998, 1420
  • JR 1998, 396
 
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Wird zitiert von ... (157)Zitiert selbst (11)

  • BAG, 12.02.1992 - 7 AZR 100/91

    Altersgrenze für Angehörige des Cockpitpersonals

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Sie trägt vielmehr den spezifischen Leistungsanforderungen einer beruflichen Tätigkeit im Cockpit Rechnung und soll den mit zunehmendem Lebensalter steigenden Gefahren von Leistungsausfällen und den daraus erwachsenden Risiken für Leben und Gesundheit des Flugpersonals und der ihnen anvertrauten Passagiere entgegenwirken (BAG Urteil vom 12. Februar 1992 - 7 AZR 100/91 - AP Nr. 5 zu § 620 BGB Altersgrenze).

    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Angehörigen des Bordpersonals als Sachgrund nicht zu beanstanden (BAG Urteile vom 12. Februar 1992, aaO; vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. von Belling; vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).

    Diese kompensiert zwar nicht vollständig den durch die vorzeitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses eintretenden Verdienstausfall, verringert jedoch die durch den Verlust des Arbeitsplatzes bedingten finanziellen Nachteile (BAG Urteil vom 12. Februar 1992, aaO).

  • BVerfG, 24.04.1991 - 1 BvR 1341/90

    Abwicklung von DDR-Einrichtungen

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Einen unmittelbaren Schutz gegen den Verlust eines Arbeitsplatzes aufgrund privater Dispositionen gewährt das Grundrecht dagegen nicht (BVerfG Urteil vom 24. April 1991 - 1 BvR 1341/90 - AP Nr. 70 zu Art. 12 GG).

    Denn für den Bereich der Beendigung von Arbeitsverhältnissen hat der Gesetzgeber einer aus Art. 12 Abs. 1 GG folgenden Schutzpflicht durch den Erlaß von Kündigungsschutzvorschriften genügt (BVerfG Urteil vom 24. April 1991, aaO) und damit ein bestimmtes Maß an Arbeitsplatzschutz vorgegeben.

  • BAG, 11.06.1997 - 7 AZR 186/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Dazu gehören auch Normen, die einen Sachgrund für die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ohne Ausspruch einer Kündigung regeln (BAG Urteil vom 11. Juni 1997 - 7 AZR 186/96 - AP Nr. 7 zu § 41 SGB VI) und damit eine von § 620 BGB zugelassene Gestaltungsmöglichkeit von Arbeitsverhältnissen konkretisieren.

    Nichts anderes gilt für die Befristung von Arbeitsverhältnissen, bei der die Funktion des Kündigungsschutzes die arbeitsgerichtliche Befristungskontrolle übernimmt (BAG Urteil vom 11. Juni 1997, aaO).

  • LAG Düsseldorf, 23.08.1996 - 10 Sa 801/96

    Lebensarbeitszeit: Tarifliche Altersgrenzenregelung für das Cockpitpersonal

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Landesarbeitsgericht Düsseldorf - 10 Sa 801/96 -.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 23. August 1996 - 10 Sa 801/96 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.

  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; NJW 1996, 651; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichtet, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74

    Schwangerschaftsabbruch I

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Das folgt aus der vom Bundesverfassungsgericht anerkannten Schutzpflichtfunktion der Grundrechte (BVerfGE 39, 1, 42; 88, 203, 254; NJW 1996, 651; Canaris, AcP, Band 184 (1984), 201, 227), die staatliche Grundrechtsadressaten dazu verpflichtet, einzelne Grundrechtsträger vor einer unverhältnismäßigen Beschränkung ihrer Grundrechte durch privatautonome Regelungen zu bewahren.
  • BAG, 20.10.1993 - 7 AZR 135/93

    Unwirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze von 65 Jahren

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    An dem von § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Altersgrenze und Sozialversicherungsrente fehlt es nach dem Zweckgedanken dieser Regelung, wenn der für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgegebene Zeitpunkt auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellt (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - BAGE 74, 363 = AP Nr. 3 zu § 41 SGB VI, zu B II 1 der Gründe; zuletzt Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321, auch zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 811/96

    Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    Sie beruhen auf kollektiv ausgeübter Privatautonomie (BAG Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 811/96 -, zur Veröffentlichung bestimmt; allgemein: Söllner, RdA 1989, 144, 149; Scholz in Maunz-Dürig, GG, Stand Oktober 1996, Art. 9 Rz 301;… Dieterich, Festschrift für Schaub, S. 117, 121), nachdem Tarifvertragsparteien ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrgenommen und Regelungen zu bestimmten Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen geschaffen haben.
  • BAG, 14.10.1997 - 7 AZR 660/96

    Wirksame Beendigung eines Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des 65. Lebensjahres …

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    An dem von § 41 Abs. 4 Satz 3 SGB VI vorausgesetzten Zusammenhang zwischen Altersgrenze und Sozialversicherungsrente fehlt es nach dem Zweckgedanken dieser Regelung, wenn der für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses vorgegebene Zeitpunkt auf besondere Anforderungen der beruflichen Tätigkeit oder andere Umstände abstellt (BAG Urteil vom 20. Oktober 1993 - 7 AZR 135/93 - BAGE 74, 363 = AP Nr. 3 zu § 41 SGB VI, zu B II 1 der Gründe; zuletzt Urteil vom 14. Oktober 1997 - 7 AZR 660/96 - BB 1998, 321, auch zur Veröffentlichung bestimmt, m.w.N.).
  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 3/84

    Altersgrenze in einem Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 25.02.1998 - 7 AZR 641/96
    a) Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist eine tarifliche Altersgrenze von 60 Jahren für die Angehörigen des Bordpersonals als Sachgrund nicht zu beanstanden (…BAG Urteile vom 12. Februar 1992, aaO; vom 20. Dezember 1984 - 2 AZR 3/84 - AP Nr. 9 zu § 620 BGB Bedingung mit Anm. von Belling; vom 6. März 1986 - 2 AZR 262/85 - AP Nr. 1 zu § 620 BGB Altersgrenze).
  • BAG, 06.03.1986 - 2 AZR 262/85

    Umfang der Tarifautonomie - Wirksamkeit einer tariflichen Altersgrenze für …

  • BVerfG, 11.12.2024 - 1 BvR 1109/21

    Tarifvertragsparteien und Gleichbehandlung - Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden …

    Es versteht Tarifnormen seitdem als Ergebnis kollektiv ausgeübter Privatautonomie der grundrechtsberechtigten Tarifvertragsparteien (vgl. BAGE 88, 118 ; BAGE 88, 162 unter Verweis auf BAGE 87, 1 ).
  • BAG, 27.05.2004 - 6 AZR 129/03

    Grundrechtsbindung der Tarifvertragsparteien

    Im Hinblick auf den privatautonomen Verbandsbeitritt der Koalitionsmitglieder, mit dem sie ihr Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG wahrnehmen, hat der Siebte Senat für die Prüfung berufsfreiheitsbeschränkender tariflicher Altersgrenzenregelungen nicht auf die unmittelbare Grundrechtsgeltung des Art. 12 Abs. 1 GG für die Tarifvertragsparteien, sondern auf die Schutzpflichtfunktion dieses Freiheitsrechts abgestellt und hieraus die Aufgabe der Rechtsprechung abgeleitet, das Grundrecht der Berufsfreiheit mit dem der Koalitionsfreiheit in Konkordanz zu bringen (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118; 31. Juli 2002 - 7 AZR 140/01 - BAGE 102, 65).

    Dementsprechend verpflichtet die Schutzfunktion der Grundrechte die Rechtsprechung dazu, solchen Regelungen die Durchsetzung zu verweigern, die zu gleichheitswidrigen Differenzierungen führen (…ErfK/Dieterich 4. Aufl. Art. 3 GG Rn. 26) oder eine unangemessene Beschränkung eines grundrechtlichen Freiheitsrechts zur Folge haben (vgl. BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118).

  • BAG, 07.06.2006 - 4 AZR 316/05

    Tarifvertragliche Residenzpflicht eines Hausmeisters

    Denn sie entfalten ihre Legitimität neben der grundsätzlich vorauszusetzenden Vertragsparität durch die Zustimmung der von ihnen Betroffenen, da sie Ergebnis "kollektiv ausgeübter Privatautonomie" sind (BAG 25. Februar 1998 - 7 AZR 641/96 - BAGE 88, 118, 123 mwN).
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