Rechtsprechung
| BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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- Bundesarbeitsgericht
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast
- rechtsinformationen.bund.de
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 14 Abs 1 S 2 Nr 4 TzBfG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast - bag-urteil.com
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast
- Betriebs-Berater
Sachgrundbefristung von Arbeitsverträgen von Redakteuren einer Rundfunkanstalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Befristungsrecht - Befristung; Eigenart der Arbeitsleistung; Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt; programmgestaltende Tätigkeit
- datenbank.nwb.de
Befristung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Befristete Anstellung einer Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - Darlegungslast
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Redakteurin bei einer Rundfunkanstalt - programmgestaltende Tätigkeit
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 24.03.2015 - 25 Ca 279/14
- ArbG Hamburg, 24.03.2015 - 25 Ca 279/15
- LAG Hamburg, 05.11.2015 - 1 Sa 11/15
- BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (27)
- BAG, 26.07.2006 - 7 AZR 495/05
Befristung - Rundfunkmitarbeiter - Eigenart der Tätigkeit
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Das folgt aus der Notwendigkeit, bei der Auslegung des Begriffs des sachlichen Grunds iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG die für die Rundfunkanstalten durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Freiräume bei der Wahl des Arbeitsvertragsinhalts zu berücksichtigen (…vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 10, BAGE 119, 138; BT-Drs. 14/4374 S. 19).Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (…BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor In-Kraft-Treten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
Folglich kann die Befristung der Arbeitsverträge mit programmgestaltend tätigen Arbeitnehmern mit der Rundfunkfreiheit gerechtfertigt werden (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO).
Ist der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit berührt, sind die Belange der Rundfunkanstalten und des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall abzuwägen (…vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, 20 f., aaO; vgl. zu diesen Grundsätzen auch BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93, 1 BvR 562/93, 1 BvR 624/98 - zu II 2 c bb der Gründe).
Hierzu zählen nicht nur das betriebstechnische Personal und das Verwaltungspersonal, sondern ebenso solche Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpft und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibt (BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18, BAGE 119, 138;… BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] aaO).
Ihre Tätigkeit ist typischerweise programmgestaltend, da durch die Auswahl der zu beschaffenden Beiträge bzw. das Verfassen eigener Beiträge unmittelbar Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen wird (vgl. BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18 mwN, aaO).
An einem programmgestaltenden Einfluss fehlt es nur, wenn die Tätigkeit als Redakteur nicht den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmacht oder im Einzelfall nur unwesentlich Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen wird (vgl. BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18 mwN, aaO).
Einerseits ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht das Bedürfnis der Rundfunkanstalten für die Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern in befristeten Arbeitsverhältnissen vor allem deshalb anerkennt, weil veränderte Berichtsgegenstände, Programmtechniken, Wettbewerbslagen und Publikumsbedürfnisse eine Veränderung der Programmstruktur erforderlich machen und im Regelfall nicht zu erwarten ist, dass die bisher für die Programmgestaltung verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend geeignet sind, auch in den geänderten Programmstrukturen tätig zu werden (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] BVerfGE 59, 231;… BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 24, BAGE 119, 138).
Dabei kann eine lang andauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, dass bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel besteht (…BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32; 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, aaO).
Es kann als ein Indiz für eine aus Sicht des Beklagten zu vernachlässigende Gefährdung gegenüber einer notwendigen Änderung von Sendeinhalten zu werten sein, wenn er in nennenswertem Umfang Redakteure in unbefristeten Arbeitsverhältnissen beschäftigt (vgl. BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 27, BAGE 119, 138).
- BAG, 04.12.2013 - 7 AZR 457/12
Befristeter Arbeitsvertrag - Eigenart der Arbeitsleistung - Deutsche Welle
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Das folgt aus der Notwendigkeit, bei der Auslegung des Begriffs des sachlichen Grunds iSd. § 14 Abs. 1 TzBfG die für die Rundfunkanstalten durch die Rundfunkfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG) gewährleisteten Freiräume bei der Wahl des Arbeitsvertragsinhalts zu berücksichtigen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 10, BAGE 119, 138; BT-Drs. 14/4374 S. 19).Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor In-Kraft-Treten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
Ist der Schutzbereich der Rundfunkfreiheit berührt, sind die Belange der Rundfunkanstalten und des betroffenen Arbeitnehmers im Einzelfall abzuwägen (vgl. BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, 20 f., aaO; vgl. zu diesen Grundsätzen auch BVerfG 18. Februar 2000 - 1 BvR 491/93, 1 BvR 562/93, 1 BvR 624/98 - zu II 2 c bb der Gründe).
Er betreibt Rundfunk iSd. Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. zum verfassungsrechtlichen Rundfunkbegriff BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 18).
Einerseits ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht das Bedürfnis der Rundfunkanstalten für die Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern in befristeten Arbeitsverhältnissen vor allem deshalb anerkennt, weil veränderte Berichtsgegenstände, Programmtechniken, Wettbewerbslagen und Publikumsbedürfnisse eine Veränderung der Programmstruktur erforderlich machen und im Regelfall nicht zu erwarten ist, dass die bisher für die Programmgestaltung verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend geeignet sind, auch in den geänderten Programmstrukturen tätig zu werden (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] BVerfGE 59, 231; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 24, BAGE 119, 138).
Weder darf programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz generell versagt werden, noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Rundfunkbetreiber, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt lässt (…BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] aaO; BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32).
Dabei kann eine lang andauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, dass bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel besteht (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, aaO).
- BVerfG, 13.01.1982 - 1 BvR 848/77
Freie Mitarbeiter
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Rn. 12 b) Der bei der Beschäftigung von Arbeitnehmern zu Gunsten der Rundfunkanstalten bestehende verfassungsrechtliche Schutz aus Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf denjenigen Kreis von Rundfunkmitarbeitern beschränkt, die an Hörfunk- und Fernsehsendungen inhaltlich gestaltend mitwirken und typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendungen einbringen (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] BVerfGE 59, 231, 260).Hierzu zählen nicht nur das betriebstechnische Personal und das Verwaltungspersonal, sondern ebenso solche Mitarbeiter, deren Tätigkeit sich, wenn auch im Zusammenhang mit der Verwirklichung des Programms stehend, in dessen technischer Realisation erschöpft und ohne inhaltlichen Einfluss auf dieses bleibt (…BAG 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18, BAGE 119, 138; BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] aaO).
Einerseits ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht das Bedürfnis der Rundfunkanstalten für die Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern in befristeten Arbeitsverhältnissen vor allem deshalb anerkennt, weil veränderte Berichtsgegenstände, Programmtechniken, Wettbewerbslagen und Publikumsbedürfnisse eine Veränderung der Programmstruktur erforderlich machen und im Regelfall nicht zu erwarten ist, dass die bisher für die Programmgestaltung verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend geeignet sind, auch in den geänderten Programmstrukturen tätig zu werden (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] BVerfGE 59, 231;… BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 24, BAGE 119, 138).
Weder darf programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz generell versagt werden, noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Rundfunkbetreiber, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt lässt (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] aaO;… BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32).
- BAG, 27.06.2017 - 9 AZR 851/16
Beschäftigung einer Musikschullehrerin sowohl als Arbeitnehmerin als auch als …
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Die Klägerin hält dem ohne Erfolg entgegen, dass nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Statusfeststellungen die tatsächliche Durchführung des Vertrags maßgeblich ist, wenn sich diese und die vertragliche Vereinbarung unterscheiden (vgl. zB BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17;… 11. August 2015 - 9 AZR 98/14 - Rn. 16; vgl. nunmehr auch § 611a Abs. 1 Satz 6 BGB).Im Übrigen stellt auch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Statusfeststellungen bei einem Abweichen der vertraglichen Vereinbarungen von der tatsächlichen Vertragsdurchführung deshalb auf letztere ab, weil sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen am ehesten Rückschlüsse darauf ziehen lassen, was die Parteien wirklich gewollt haben (BAG 27. Juni 2017 - 9 AZR 851/16 - Rn. 17 mwN).
- EuGH, 26.11.2014 - C-22/13
Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich …
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (…EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44; 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN).Die Rahmenvereinbarung erkennt überdies ausweislich des zweiten und des dritten Absatzes ihrer Präambel sowie der Nrn. 8 und 10 ihrer Allgemeinen Erwägungen an, dass befristete Arbeitsverträge für die Beschäftigung in bestimmten Branchen oder bestimmten Berufen und Tätigkeiten charakteristisch sein können (vgl. EuGH 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 75;… 3. Juli 2014 - C-362/13 ua. - [Fiamingo ua.] Rn. 59;… 13. März 2014 - C-190/13 - [Márquez Samohano] Rn. 51).
- BAG, 20.01.2016 - 7 AZR 376/14
Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkräfte für besondere Aufgaben
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Abzustellen ist darauf, welche Tätigkeit der Arbeitnehmer aufgrund der arbeitsvertraglichen Vereinbarungen schuldet (vgl. zur wissenschaftlichen Tätigkeit nach § 1 Abs. 1 WissZeitVG BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34).Maßgeblich ist deshalb, was von dem Arbeitnehmer aufgrund des Arbeitsvertrags, einer Dienstaufgabenbeschreibung oder sonstiger Umstände nach objektiven Gesichtspunkten bei Vertragsschluss erwartet wird (vgl. zu § 1 Abs. 1 WissZeitVG BAG 20. Januar 2016 - 7 AZR 376/14 - Rn. 34;… 8. Juni 2016 - 7 AZR 568/14 - Rn. 33).
- EuGH, 26.02.2015 - C-238/14
Luxemburg hat seine Pflicht verletzt, in Bezug auf die Kurzzeit-Beschäftigten des …
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Die Umstände können sich etwa aus der besonderen Art der Aufgaben, zu deren Erfüllung solche Verträge geschlossen wurden, und deren Wesensmerkmalen oder ggf. aus der Verfolgung eines legitimen sozialpolitischen Ziels durch einen Mitgliedstaat ergeben (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 44;… 26. November 2014 - C-22/13 ua. - [Mascolo ua.] Rn. 87 mwN).Das bedeutet allerdings nicht, dass es dem Mitgliedstaat erlaubt ist, hinsichtlich einer bestimmten Branche nicht der Pflicht nachzukommen, eine Maßnahme zu ergreifen, die geeignet ist, Missbrauch durch aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge zu verhindern (EuGH 26. Februar 2015 - C-238/14 - [Kommission/Luxemburg] Rn. 51).
- BAG, 09.12.2015 - 10 AZR 423/14
Angemessener Ausgleich für Dauernachtarbeit
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Die tatrichterliche Interessenabwägung ist vom Revisionsgericht nur darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat und ob die vorgenommene Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 9. Dezember 2015 - 10 AZR 423/14 - Rn. 36, BAGE 153, 378;… 17. Mai 2017 - 7 AZR 420/15 - Rn. 26;… 15. Dezember 2016 - 6 AZR 578/15 - Rn. 15). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11
Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion …
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist nur dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (…BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 32, BAGE 150, 109;… 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 42; 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16). - BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 569/14
Außerordentliche Kündigung - Arbeitsverweigerung
Auszug aus BAG, 13.12.2017 - 7 AZR 69/16
Eine eigene Abwägung durch das Revisionsgericht ist nur dann möglich, wenn die des Berufungsgerichts fehlerhaft oder unvollständig ist und sämtliche relevanten Tatsachen feststehen (BAG 22. Oktober 2015 - 2 AZR 569/14 - Rn. 47, BAGE 153, 111;… 20. November 2014 - 2 AZR 651/13 - Rn. 32, BAGE 150, 109;… 27. September 2012 - 2 AZR 646/11 - Rn. 42;… 19. April 2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 16). - BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13
Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung
- BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 646/11
Außerordentliche Kündigung - bewusst falsche Tatsachenbehauptungen
- BAG, 17.05.2017 - 7 AZR 420/15
Befristung - Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch
- BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15
Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft
- BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Arbeitsgerichtliche Rechtsprechung zur Festanstellung ständiger freier …
- BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 259/14
Befristung - Hochschule - Drittmittel - Rechtsmissbrauch
- BAG, 11.08.2015 - 9 AZR 98/14
Arbeitnehmerstatus einer Artistengruppe
- BAG, 14.06.2017 - 7 AZR 597/15
Befristung - Arzt in der Weiterbildung
- BAG, 18.05.2016 - 7 AZR 533/14
Befristung - Verhältnis von WissZeitVG und TzBfG
- BAG, 08.06.2016 - 7 AZR 568/14
Befristung - Hochschule - wissenschaftliches Personal
- BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05
Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt
- EuGH, 03.07.2014 - C-362/13
Indem sie eine Höchstdauer von einem Jahr für aufeinanderfolgende befristete …
- BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14
Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung
- EuGH, 13.03.2014 - C-190/13
Márquez Samohano - Sozialpolitik - Richtlinie 1999/70/EG - …
- BAG, 11.12.1991 - 7 AZR 128/91
Befristungsgrund; programmgestaltende Tätigkeit
- BVerfG, 28.06.1983 - 1 BvR 525/82
Arbeitnehmerstatus freie Mitarbeiter einer Rundfunkanstalt
- LAG Hamburg, 05.11.2015 - 1 Sa 11/15
Befristung - Rundfunkmitarbeiter
- BAG, 24.10.2018 - 7 AZR 92/17
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung - Producer bei einer Rundfunkanstalt
Die Regelung ist daher geeignet, die Befristung von Arbeitsverträgen mit programmgestaltenden Mitarbeitern bei Rundfunkanstalten zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 11;… 18. Mai 2016 - 7 AZR 533/14 - Rn. 18, BAGE 155, 101).Der durch das TzBfG gesetzlich ausgestaltete arbeitsrechtliche Bestandsschutz begrenzt als allgemeines Gesetz nach Art. 5 Abs. 2 GG nicht nur die Rundfunkfreiheit, sondern wird auch seinerseits durch die Freiheit des Rundfunks begrenzt (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 11;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 15;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 11, aaO; vgl. zum früheren Recht vor Inkrafttreten des TzBfG BVerfG 28. Juni 1983 - 1 BvR 525/82 - BVerfGE 64, 256, 261).
Rn. 13 b) Diese Grundsätze zur Auslegung und Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 TzBfG entsprechen den Vorgaben der Richtlinie 1999/70/EG und der inkorporierten EGB-UNICE-CEEP-Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge (vgl. ausführlich BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 14 f.).
Einerseits ist zu berücksichtigen, dass das Bundesverfassungsgericht das Bedürfnis der Rundfunkanstalten für die Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern in befristeten Arbeitsverhältnissen vor allem deshalb anerkennt, weil veränderte Berichtsgegenstände, Programmtechniken, Wettbewerbslagen und Publikumsbedürfnisse eine Veränderung der Programmstruktur erforderlich machen und im Regelfall nicht zu erwarten ist, dass die bisher für die Programmgestaltung verantwortlichen Mitarbeiter ausreichend geeignet sind, auch in den geänderten Programmstrukturen tätig zu werden (BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] BVerfGE 59, 231; BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 24, BAGE 119, 138).
Weder darf den programmgestaltend tätigen Rundfunkmitarbeitern der arbeitsrechtliche Bestandsschutz generell versagt werden, noch dürfen bei der Entscheidung über diesen Schutz die Regeln und Maßstäbe des Arbeitsrechts in einer Weise auf die Anstellungsverhältnisse dieser Mitarbeiter angewendet werden, die das durch die Verfassung geschützte Recht der Rundfunkbetreiber, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung dieser Mitarbeiter zu bestimmen, unberücksichtigt lässt (…BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - [freier Rundfunkmitarbeiter, WDR] aaO; BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 28, aaO).
Dabei kann eine lang andauernde Beschäftigung ein Indiz dafür sein, dass bei einer Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem personellen Wechsel besteht (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, aaO).
Die tatrichterliche Interessenabwägung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat und ob die vorgenommene Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, aaO).
Beschäftigt eine Rundfunkanstalt einen programmgestaltenden Mitarbeiter über eine lange Zeit mit der gleichen Tätigkeit, kann dies ein Indiz dafür sein, dass aus ihrer Sicht ein personeller Wechsel nicht notwendig ist, um den Erfordernissen eines vielfältigen Programms und den sich künftig ändernden Informationsbedürfnissen und Publikumsinteressen gerecht zu werden (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn. 32;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, BAGE 119, 138).
- BAG, 01.06.2022 - 7 AZR 151/21
Befristung - Eigenart der Arbeitsleistung
Die Regelung ist daher etwa geeignet, die Befristung von Arbeitsverträgen mit programmgestaltenden Mitarbeitern bei Rundfunkanstalten zu rechtfertigen (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 11 mwN).Aus ihr lassen sich ggf. Rückschlüsse ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also als vertraglich geschuldet angesehen haben (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 13).
- BAG, 07.02.2024 - 7 AZR 367/22
Befristung mit Sachgrund - Gemeindepastor - Eigenart der Arbeitsleistung
13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 14 f.).Die tatrichterliche Interessenabwägung ist vom Revisionsgericht nur eingeschränkt darauf zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht Rechtsbegriffe verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände nicht berücksichtigt hat und ob die vorgenommene Würdigung in sich widerspruchsfrei ist (…BAG 24. Oktober 2018 - 7 AZR 92/17 - Rn. 18; 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 26;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 21, BAGE 119, 138; zur Rechtslage vor dem Inkrafttreten des TzBfG vgl. BAG 24. April 1996 - 7 AZR 719/95 - zu I 3 a der Gründe, BAGE 83, 60 ).
Der bei der befristeten Beschäftigung von Arbeitnehmern zugunsten kirchlicher Einrichtungen bestehende Schutz des Art. 4 Abs. 1 und 2 GG ist auf denjenigen Kreis von Mitarbeitern beschränkt, die - bezogen auf die Umstände bei Abschluss des befristeten Vertrags (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 13) - arbeitsvertraglich eine verkündigungsnahe Tätigkeit schulden und so an der religiösen Zielsetzung der Einrichtung unmittelbar mitwirken; sie zeichnen sich durch eine Nähe zu den spezifisch religiösen Aufgaben aus und können auf die Verkündigung des Glaubens Einfluss nehmen (…vgl. zu einer entsprechenden Differenzierung BVerfG 22. Oktober 2014 - 2 BvR 661/12 - Rn. 151, 159 ff., BVerfGE 137, 273; entsprechend für programmgestaltende Rundfunkmitarbeiter BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 ua. - zu C II 1 b der Gründe, BVerfGE 59, 231; BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12, 20 f.;… 26. Juli 2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18, BAGE 119, 138;… zum künstlerisch tätigen Personal im Bühnenbereich etwa BAG 2. August 2017 - 7 AZR 601/15 - Rn. 48;… vgl. auch EuGH 11. September 2018 - C-68/17 - [IR] Rn. 61;… 17. April 2018 - C-414/16 - [Egenberger] Rn. 59;… für eine Übertragung dieses Maßstabs auf den kirchlichen Befristungsbereich bei Tendenzträgern KR/Lipke/Bubach 13. Aufl. § 14 TzBfG Rn. 511).
- BAG, 25.08.2020 - 9 AZR 373/19
Rundfunk - Arbeitnehmerstatus einer Grafikdesignerin
Das gilt namentlich, wenn sie typischerweise ihre eigene Auffassung zu politischen, wirtschaftlichen, künstlerischen oder anderen Sachfragen, ihre Fachkenntnisse und Informationen, ihre individuelle künstlerische Befähigung und Aussagekraft in die Sendung einbringen, wie dies bei Redakteuren (vgl. hierzu BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91 - 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 - und 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12), Regisseuren, Moderatoren (vgl. BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98 - BAGE 93, 218), Reportern (vgl. BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99 -), Berichterstatter (vgl. BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06 -), Kommentatoren, Wissenschaftlern und Künstlern der Fall ist. - BAG, 21.03.2018 - 7 AZR 437/16
Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrtätigkeit
Ist den arbeitsvertraglichen Vereinbarungen nicht eindeutig zu entnehmen, ob wissenschaftliche Leistungen erwartet werden, lassen sich aus der praktischen Handhabung der Vertragsbeziehungen und ggf. aus einer bereits gelebten Vertragspraxis im Rahmen vorheriger Arbeitsverhältnisse oder sonstigen Umständen Rückschlüsse darauf ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien bei Vertragsschluss ausgegangen sind, was sie also als vertraglich geschuldet angesehen haben (BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 13). - LAG Baden-Württemberg, 03.06.2019 - 1 Sa 1/18
Arbeitnehmerstatus - Grafikdesignerin bei einer Rundfunkanstalt
So wurden Reporter, Redakteure und Moderatoren regelmäßig als programmgestaltende Mitarbeiter eingeordnet (BAG 11. Dezember 1991 - 7 AZR 128/91; BAG 19. Januar 2000 - 5 AZR 644/98; BAG 20. September 2000 - 5 AZR 61/99; BAG 14. März 2007 - 5 AZR 499/06; BAG 20. Mai 2009 - 5 AZR 31/08 und BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16).Liegt schließlich eine langjährige Zusammenarbeit vor, so kann dieser Umstand darauf hindeuten, dass die Rundfunkanstalt kein Bedürfnis nach einem Wechsel mehr hat (BAG 4. Dezember 2013 - 7 AZR 457/12 - Rn 32; BAG 13. Dezember 2017- 7 AZR 69/16 - Rn 26; BAG 24. Oktober 2018 - 7 AZR 92/17 - Rn 21).
- BAG, 04.03.2026 - 7 AZR 297/24
Befristung - gerichtlicher Vergleich
Aus ihr lassen sich ggf. Rückschlüsse ziehen, von welchen Rechten und Pflichten die Vertragsparteien ausgegangen sind, was sie also als vertraglich geschuldet angesehen haben (…BAG 1. Juni 2022 - 7 AZR 151/21 - Rn. 22; vgl. auch BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 13). - LAG Rheinland-Pfalz, 17.03.2026 - 4 SLa 177/25
(Kein) Arbeitnehmerstatus eines (programmgestaltenden) Fernsehredakteurs
Allein schon durch die Auswahl etwaig zu beschaffender Beiträge oder das Verfassen eigener Beiträge werde unmittelbarer Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programmes genommen; anderes gelten allenfalls dann, wenn die Redakteurstätigkeit entweder tatsächlich gar keinen überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmache oder im konkreten Einzelfall lediglich unwesentlicher Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung von Programmbeiträgen genommen werde (vgl. BAG…, Urteil vom 25.08.2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 24; Urteil vom 13.12.2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12;… Urteil vom 20.05.2009 - 5 AZR 31/08 - Rn. 23;… Urteil vom 26.07.2006 - 7 AZR 495/05 - Rn. 18; Urteil vom 20.08.2002 - 3 AZR 14/01 - zu B III 4 c aa der Gründe; Urteil vom 22.04.1998 - 5 AZR 342/97 - zu III 1 der Gründe; Urteil vom 24.04.1996 - 7 AZR 719/25 - zu I 3 d der Gründe; Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - zu III 1 c der Gründe).Solches kann ohne Weiteres auch noch durch Ausarbeitungen übergeordneter (Rahmen-) Konzepte für Sendeformate geschehen oder auch in der Festlegung verbindender Leitideen oder Leitlinien oder auch in Gestalt der Auswahl und Zusammenstellung von einzelnen Sendungen - unerheblich, worauf der inhaltliche Programmeinfluss hierbei letztlich genau beruht oder dass ein Einfluss im redaktionellen Zusammenwirken mit Autoren, weiteren Redaktionsangehörigen oder im Produktionsteam geschieht (vgl. BAG, Urteil vom 13.12.2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 20; Urteil vom 11.12.1991 - 7 AZR 128/91 - zu III 1 c aa der Gründe).
- LAG Rheinland-Pfalz, 29.10.2020 - 5 Sa 200/19
Arbeitnehmerstatus eines Redakteurs bei einer Fernsehanstalt - Wirksamkeit einer …
An einem programmgestaltenden Einfluss fehlt es nur, wenn die Tätigkeit als Redakteur nicht den überwiegenden Teil der Arbeitszeit ausmacht oder im Einzelfall nur unwesentlich Einfluss auf die inhaltliche Gestaltung des Programms genommen wird (vgl. BAG 13.12.2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 12 mwN). - LAG Baden-Württemberg, 28.11.2022 - 1 Sa 6/22
Zulässigkeit einer Klageänderung; Zwischenfeststellungsklage im Zivilprozess; …
Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG schützt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (grundlegend BVerfG 13. Januar 1982 - 1 BvR 848/77 u.a. - Rn 54 ff) und des Bundesarbeitsgerichts (zuletzt BAG 17. April 2013 - 10 AZR 272/12 - Rn 16; BAG 13. Dezember 2017 - 7 AZR 69/16 - Rn. 11 ff;… BAG 25. August 2020 - 9 AZR 373/19 - Rn. 22 ff) das Recht der Rundfunkanstalten, frei von fremder Einflussnahme über die Auswahl, Einstellung und Beschäftigung von programmgestaltenden Mitarbeitern zu bestimmen. - ArbG Bonn, 03.02.2021 - 5 Ca 2279/20
- LAG Sachsen, 24.01.2022 - 4 Sa 262/19
Freie Mitarbeit auf Honorarbasis; Programmgestaltende Tätigkeit eines …
- ArbG Halle, 23.11.2020 - 8 Ca 1531/20
Vertretungsbefristung - Befristungskette
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