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Rechtsprechung
   BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09   

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https://dejure.org/2010,2009
BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09 (https://dejure.org/2010,2009)
BAG, Entscheidung vom 02.06.2010 - 7 AZR 85/09 (https://dejure.org/2010,2009)
BAG, Entscheidung vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 (https://dejure.org/2010,2009)
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Volltextveröffentlichungen (18)

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  • lexetius.com

    Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG

  • openjur.de

    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG; Verlängerung des Erprobungszeitraums; Arbeitsassistenz

  • Bundesarbeitsgericht

    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG - Verlängerung des Erprobungszeitraums - Arbeitsassistenz

  • rechtsinformationen.bund.de

    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG - Verlängerung des Erprobungszeitraums - Arbeitsassistenz

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 1 S 2 Nr 5 TzBfG, § 242 BGB, § 17 S 1 TzBfG, § 14 Abs 2 S 2 TzBfG, § 30 Abs 1 S 1 TV-L
    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG - Verlängerung des Erprobungszeitraums - Arbeitsassistenz

  • IWW
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG - Verlängerung des Erprobungszeitraums - Arbeitsassistenz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Sachgrund der Erprobung i.S.v. § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) und Unverhältnismäßigkeit der Erprobungszeit

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Arbeitsvertrag (befristeter) - sachgrundlose Befristung

  • bag-urteil.com

    Sachgrund der Erprobung iSv § 14 Abs 1 Satz 2 Nr 5 TzBfG - Verlängerung des Erprobungszeitraums - Arbeitsassistenz

  • Betriebs-Berater

    Befristetes Arbeitsverhältnis - sachgrund der Erprobung

  • Betriebs-Berater

    Eine längere Probezeit als sechs Monate ist zulässig

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 5
    Befristung von Arbeitsverhältnissen; Sachgrund der Erprobung iSv. § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG und Unverhältnismäßigkeit der Erprobungszeit

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristetes Arbeitsverhältnis - Sachgrund der Erprobung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 3678 (Ls.)
  • NZA 2010, 1293
  • BB 2010, 2497
  • BB 2010, 3158
  • DB 2010, 2809
 
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Wird zitiert von ... (26)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.11.2003 - 2 AZR 690/02

    Anschlussbefristung nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Das Anschlussverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG gilt auch dann, wenn - wie im vorliegenden Fall - das neue Arbeitsverhältnis nur für die Dauer von maximal sechs Monaten befristet werden soll (ausf. BAG 6. November 2003 - 2 AZR 690/02 - zu B I 2 der Gründe mwN, BAGE 108, 269). Der Kläger war bereits aufgrund des unbefristeten Arbeitsvertrags vom 15. Januar 2007 bei der Beklagten beschäftigt.
  • BAG, 23.06.2004 - 7 AZR 636/03

    Befristetes Probearbeitsverhältnis - Schriftform

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34). Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (vgl. BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 27 = EzA BGB § 620 Nr. 143). An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10). Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung.
  • BAG, 29.07.2009 - 7 AZR 907/07

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - …

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe mwN, BAGE 59, 265; 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 29).
  • BAG, 21.01.2009 - 7 AZR 630/07

    Befristung - soziale Gründe

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Auch wenn die Weiterbeschäftigung bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits nicht explizit für den Fall des Obsiegens mit dem Befristungskontrollantrag begehrt worden ist, ist ein solches Eventualverhältnis regelmäßig anzunehmen (vgl. zB BAG 21. Januar 2009 - 7 AZR 630/07 - AP TzBfG § 14 Nr. 57 = EzA TzBfG § 14 Nr. 55). Diese innerprozessuale Bedingung tritt nicht ein, wenn die Befristungskontrollklage abgewiesen wird.
  • BAG, 26.08.1988 - 7 AZR 101/88

    Befristeter Arbeitsvertrag - Dauer der Befristung

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe mwN, BAGE 59, 265;… 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 29).
  • BAG, 12.09.1996 - 7 AZR 31/96

    Befristeter Arbeitsvertrag eines Konzertmeisters zur Erprobung

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34). Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (vgl. BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 27 = EzA BGB § 620 Nr. 143). An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10). Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung.
  • BAG, 15.03.1978 - 5 AZR 831/76

    Arbeitnehmer - Erprobung der Eignung - Abschluß eines befristeten …

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34). Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (vgl. BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 27 = EzA BGB § 620 Nr. 143). An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10). Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung.
  • LAG Hamburg, 10.12.2008 - 5 Sa 58/08

    Befristung nach unbefristetem Probearbeitsverhältnis - Arbeitsbegleitung als …

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 10. Dezember 2008 - 5 Sa 58/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 22.04.2009 - 7 AZR 667/08

    Befristung - Haushalt

    Auszug aus BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 85/09
    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA BGB § 620 Nr. 34). Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (vgl. BAG 12. September 1996 - 7 AZR 31/96 - AP BGB § 611 Musiker Nr. 27 = EzA BGB § 620 Nr. 143). An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 12 = EzA TzBfG § 14 Nr. 10). Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung.
  • BAG, 24.02.2016 - 7 AZR 253/14

    Befristete Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit - AGB-Kontrolle - …

    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16;… 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 29; 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe, BAGE 59, 265).

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - zu I 2 b der Gründe).

  • BAG, 25.10.2017 - 7 AZR 712/15

    Befristung - Erprobung - Orchestermusiker

    Aus der vereinbarten Vertragsdauer darf sich nicht ergeben, dass der Sachgrund tatsächlich nicht besteht oder nur vorgeschoben ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16;… 29. Juli 2009 - 7 AZR 907/07 - Rn. 29; 26. August 1988 - 7 AZR 101/88 - zu III der Gründe mwN, BAGE 59, 265).

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - zu I 2 b der Gründe).

    Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16).

    An einem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe).

    Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16).

  • LAG Hessen, 15.03.2018 - 9 Sa 1399/16

    § 611 Abs. 1 BGB, § 611a BGB, § 17 S. 1 TzBfG, § 17 S. 2 TzBfG, § 611 Abs. 1 BGB, …

    Dennoch ist der Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, da regelmäßig ein Eventualverhältnis anzunehmen ist (BAG, Urteil vom 9. September 2015 - 7 AZR 190/14, nach juris; BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09, nach juris).
  • BAG, 19.11.2019 - 7 AZR 311/18

    Befristung - Erprobung - Führungsposition

    Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifvorschriften - möglich ( BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16 ).

    Einschlägige Tarifverträge können Anhaltspunkte geben, welche Probezeit angemessen ist (… BAG 25. Oktober 2017 - 7 AZR 712/15 - Rn. 12; 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16 ; 15. März 1978 - 5 AZR 831/76 - zu I 2 b der Gründe).

    An dem sachlichen Grund der Erprobung fehlt es hingegen, wenn der Arbeitnehmer bereits ausreichende Zeit bei dem Arbeitgeber mit den von ihm zu erfüllenden Aufgaben beschäftigt war und der Arbeitgeber die Fähigkeiten des Arbeitnehmers hinreichend beurteilen kann ( BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16 ; 23. Juni 2004 - 7 AZR 636/03 - zu II 3 a der Gründe; 31. August 1994 - 7 AZR 983/93 - zu IV der Gründe; 12. Februar 1981 - 2 AZR 1108/78 - zu B IV 2 b der Gründe).

    Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung ( BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 16 ).

  • BAG, 15.05.2012 - 7 AZR 6/11

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist nach § 17 S 2 TzBfG iVm. § …

    Folgt aus dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei, dass sich der Kläger gegen eine konkrete Befristungsvereinbarung wendet, genügt dies für die Annahme einer Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG (vgl. zB BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 10, AP TzBfG § 14 Nr. 73 = EzA TzBfG § 14 Nr. 68).
  • BAG, 09.09.2015 - 7 AZR 190/14

    Sachgrundlose Befristung - Schriftform - Treu und Glauben

    Dennoch ist der Antrag als unechter Hilfsantrag zu verstehen, da regelmäßig ein Eventualverhältnis anzunehmen ist (BAG 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 21).
  • LAG Köln, 30.06.2017 - 4 Sa 939/16

    Befristung; Wunsch des Arbeitnehmers; Erprobung; sonstiger Sachgrund; Auslegung …

    Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung des § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 TzBfG (Anschluss an BAG, Urteil vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 -, Rn. 16, juris).

    Ein vorheriges befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, in dem der Arbeitnehmer mit den gleichen Arbeitsaufgaben betraut war, spricht daher regelmäßig gegen den Sachgrund der Erprobung (BAG, Urteil vom 02. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 -, Rn. 16, juris).

  • BAG, 24.06.2015 - 7 AZR 541/13

    Befristungskontrollklage - verlängerte Anrufungsfrist

    Folgt aus dem Gesamtzusammenhang zweifelsfrei, dass sich der Kläger gegen eine konkrete Befristungsvereinbarung wendet, genügt dies für die Annahme einer Befristungskontrollklage iSv. § 17 Satz 1 TzBfG (…BAG 15. Mai 2012 - 7 AZR 6/11 - Rn. 15; 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 10).
  • BAG, 21.03.2017 - 3 AZR 464/15

    Betriebliche Altersversorgung - Pensionskasse - Eigenbeiträge - Umfassungszusage

    Dies steht einem derartigen Antragsverständnis nicht entgegen (…vgl. etwa BAG 9. September 2015 - 7 AZR 190/14 - Rn. 41; 2. Juni 2010 - 7 AZR 85/09 - Rn. 21).
  • ArbG Berlin, 28.11.2012 - 28 Ca 13052/12

    Übertragung einer mit einer Höhergruppierung verbundenen qualifizierten …

    bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

    ... Längere Befristungen zur Erprobung aufgrund besonderer Einzelfallumstände sind aber - vorbehaltlich entgegenstehender einschlägiger und für das Arbeitsverhältnis geltender Tarifverträge - möglich".S. bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

    90) S. bereits BAG 15.3.1978 - 5 AZR 831/78 - AP § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 45 = EzA § 620 BGB Nr. 34 = BB 1978, 1265 [Leitsatz 2.]: "Im allgemeinen werden nach dem Vorbild der gesetzlichen Probezeit (§ 1 Abs. 1 KSchG) sechs Monate für die Beurteilung ausreichen"; ebenso aus jüngerer Zeit BAG 2, 6.2010 - 7 AZR 85/09 - AP § 14 TzBfG Nr. 73 = EzA § 14 TzBfG Nr. 68 = NZA 2010, 1293 [II.3 a, aa.

  • LAG Baden-Württemberg, 24.04.2018 - 19 Sa 43/17

    Vorübergehende Übertragung einer Führungsposition - § 31 TV-L - Führungsposition …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2013 - 2 Sa 237/12

    Anfechtung eines befristeten Arbeitsvertrags wegen Irrtums - Überschreitung der …

  • LAG Hessen, 29.10.2024 - 8 Sa 1057/23
  • BAG, 19.03.2014 - 7 AZR 828/12

    Sachgrundlose Befristung - tarifliche Zulässigkeit

  • LAG Köln, 05.06.2013 - 3 Sa 1002/12

    Probezeitkündigung bei 25 befristeten Verträgen - Erfordernis der Abmahnung - …

  • LAG Hessen, 18.10.2017 - 6 Sa 581/17

    Verkürzung einer sachgrundlosen Befristung bedarf eines Sachgrundes BAG …

  • ArbG Hamburg, 04.07.2024 - 29 Ca 110/24

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach einer Kündigung während der Wartezeit nach § 1 …

  • ArbG Berlin, 22.10.2024 - 22 Ca 6090/24

    Wirksamkeit arbeitsvertragliche Befristung

  • LAG München, 22.10.2015 - 4 Sa 370/15

    Befristeter Arbeitsvertrag

  • LAG Düsseldorf, 15.10.2024 - 3 SLa 319/24

    Befristungskontrollklage; Klagefrist; Auslegung der Klageschrift unter …

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 25.03.2014 - 2 Sa 216/13

    Befristetes Arbeitsverhältnis - nochmalige Erprobung

  • ArbG Siegburg, 31.08.2016 - 4 Ca 2408/15

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristung

  • LAG Hamm, 17.04.2013 - 5 Sa 1673/12

    Pädagogische Einführung in den Schuldienst nach BASS 20-11 Nr.5 - keine Anwendung …

  • ArbG München, 15.04.2015 - 35 Ca 11866/14

    Keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund Befristungsabrede

  • KAG Mainz, 04.10.2016 - M 11/16
  • LAG Nürnberg, 03.01.2014 - 4 Sa 371/13

    Befristung - Erprobung - Einarbeitungsverhältnis

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