Rechtsprechung
| OVG Rheinland-Pfalz, 16.07.2008 - 7 B 10529/08 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (11)
- VG Koblenz, 20.07.2009 - 3 K 1158/08
Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht
In diese Abwägung sind einzubeziehen die Art und Schwere der begangenen Straftaten, die Wiederholungsgefahr, die Dauer des Aufenthalts im Land, aus dem der Betroffene ausgewiesen werden soll, die seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne, das Verhalten des Betroffenen in dieser Zeit sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen im Aufenthaltsland sowie zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. ebenso die bereits zitierte Aufzählung der sog. Regelhinweise des EGMR zu Art. 8 EMRK bei Deibel, a.a.O.).Ergänzend ist nochmals hervorzuheben, dass es sich zum Teil auch um gefährliche Straftaten mit Gewalt gegen Personen (vgl. OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. aber auch OVG Rh-Pf.,- Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG -) gehandelt hat.
Was sodann die Dauer des Aufenthaltes anbelangt, ist geklärt, dass weder die Geburt im gegenwärtigen Aufenthaltsland noch der langjährige Aufenthalt als solcher absolut vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung nach schweren Straftaten schützen (so auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthalts diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hierzu letztlich im Regelfall ein Verhältnis der Wechselwirkungen zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (…so auch BVerfG, a.a.O.; vgl. aber auch OVG Rh-Pf., a.a.O. - 7 B 10529/08.OVG -).
- VG Koblenz, 11.01.2010 - 3 K 74/09
Ausreisepflicht in Deutschland geborener und aufgewachsener minderjähriger …
In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (…EGMR a.a.O.; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 a.a.O., m.w.N.).
Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthaltes als solche dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.
Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hier letztlich in der Regel ein Verhältnis der Wechselwirkung zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (…so auch BVerfG, a.a.O.; vgl. aber auch OVG Rh.-Pf., a.a.O. - 7 B 10529/08.OVG -).
- VG Koblenz, 17.08.2009 - 3 K 1150/08
Aufenthaltsrecht; Schulbesuch; Nachweis; rechtliche Unmöglichkeit der Ausreise; …
In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -).Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (…EGMR a.a.O.; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O., m.w.N.).
Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthalts als solche dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.
Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hier letztlich in der Regel ein Verhältnis der Wechselwirkung zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (…so auch BVerfG, a.a.O.; vgl. aber auch OVG Rh-Pf., a.a.O. - 7 B 10529/08.OVG -).
- VG Koblenz, 18.04.2011 - 3 K 1016/10
Zurechnung elterlichen Verhaltens bei der Beschaffung von Passersatzpapieren für …
In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthalts im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Masslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG - BayVGH, Urteil vom 26. Oktober 2009 - 10 B 09.326 -, juris).Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (EGMR a. a. O. OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 a. a. O. m. w. N.).
Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthalts als solcher dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Juli 2008, a. a. O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.
Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hier letztlich in der Regel ein Verhältnis der Wechselwirkung zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (…so auch BVerfG, a. a. O.; vgl. aber auch OVG Rheinland-Pfalz, a. a. O. - 7 B 10529/08.OVG).
- VG Koblenz, 08.02.2010 - 3 K 206/09
Aufenthaltserlaubnis: Nachweis des tatsächlichen Schulbesuchs - Inhalt und …
In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthaltes im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rh-Pf., Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, vom 6. März 2009 - 7 B 10028/09.OVG - und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -).Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (…EGMR a.a.O.; OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O., m.w.N.).
Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthaltes als solche dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.
Dabei liegt es auf der Hand, dass bei zunehmender Dauer des Aufenthaltes diese Umstände mehr und mehr an Gewicht gewinnen, so dass hier letztlich in der Regel ein Verhältnis der Wechselwirkung zwischen Aufenthaltsdauer und dem Grad der Verwurzelung festzustellen ist (…so auch BVerfG, a.a.O.; vgl. aber auch OVG Rh-Pf., a.a.O. - 7 B 10529/08.OVG -).
- VG Koblenz, 08.07.2013 - 3 K 897/12
Schematisierte Betrachtungsweise im Fall der Ist-Ausweisung; (keine) Ermessens- …
In diese Abwägung sind einzubeziehen die Art und Schwere der begangenen Straftaten, die Wiederholungsgefahr, die Dauer des Aufenthaltes im Land, aus dem der Betroffene ausgewiesen werden soll, die seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne, das Verhalten des Betroffenen in dieser Zeit sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen im Aufenthaltsland sowie zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. ebenso die Aufzählung der sog. Regelhinweise des EGMR zu Art. 8 EMRK bei Deibel, ZAR 2009, 121 ff.).Dabei hat der Kläger höchstrangige Rechtsgüter Dritter wie Leben, Gesundheit und Eigentum erheblich gefährdet bzw. geschädigt (vgl. dazu auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. aber auch OVG Rh-Pf., Urteil vom 22. April 2009 - 7 A 11361/08.OVG -).
Rn. 62 Was sodann die Dauer des Aufenthalts anbelangt, ist geklärt, dass weder eine Geburt im gegenwärtigen Aufenthaltsland noch der langjährige Aufenthalt als solcher absolut vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung nach schweren Straftaten schützen (so auch OVG Rh-Pf., Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
- VG Koblenz, 11.11.2013 - 3 K 1030/12
Ausweisung eines als Minderjährigern nach Deutschland eingereisten Straftäters …
In diese Abwägung sind einzubeziehen die Art und Schwere der begangenen Straftaten, die Wiederholungsgefahr, die Dauer des Aufenthaltes im Land, aus dem der Betroffene ausgewiesen werden soll, die seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne, das Verhalten des Betroffenen in dieser Zeit sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen im Aufenthaltsland sowie zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (OVG Rh-Pf, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - vgl. ebenso die Aufzählung der sogenannten Regelhinweise des EGMR zu Art. 8 EMRK bei Deibel, ZAR 2009, 121 ff.).Dabei hat er wiederholt hochrangige Rechtsgüter Dritter wie Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Eigentum gefährdet oder geschädigt (vgl. dazu OVG Rh-Pf, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -).
Rn. 76 Was sodann die Dauer des Aufenthalts anbelangt, ist geklärt, dass weder eine Geburt im gegenwärtigen Aufenthaltsland noch der langjährige Aufenthalt als solcher absolut vor der zwangsweisen Aufenthaltsbeendigung nach schweren Straftaten schützen (so auch OVG Rh-Pf, Beschluss vom 16. Juni 2008 - 7 B 10529/08.OVG - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des EGMR).
- VG Koblenz, 09.01.2009 - 3 L 1236/08
Stichtagsregelung - Verlängerung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis; …
In diese Abwägung sind neben der Dauer des Aufenthaltes im Gaststaat die sozialen, kulturellen und familiären Beziehungen des Ausländers zum Gaststaat und zum Staat seiner Staatsangehörigkeit einzubeziehen (EGMR, Urteil vom 23. Juni 2008 - 1683/03 - Maslov II zum Fall einer Ausweisung eines niedergelassenen Einwanderers; ferner OVG Rheinland-Pfalz, Beschlüsse vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG - …und vom 24. Februar 2006 - 7 B 10020/06.OVG -.Dabei ist allerdings die besondere Situation von Fremden, die den größten Teil ihrer Kindheit im Gastland verbracht haben, angemessen zu berücksichtigen (EGMR a.a.O.
; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Juli 2008, a.a.O. m.w.N.).Hieraus folgt, dass nicht in erster Linie die bloße Dauer des Aufenthalts als solche dem Ausländer schon eine in gesteigertem Maße schutzwürdige Position vermittelt (vgl. aber auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Juli 2008 a.a.O.), sondern dass es maßgeblich darauf ankommt, in welchem Umfang die persönliche Entwicklung und Identität des Ausländers durch den Aufenthalt in Deutschland geprägt und wie intensiv seine persönlichen, wirtschaftlichen und sonstigen sozialen Beziehungen hier sind.
- OVG Rheinland-Pfalz, 06.03.2009 - 7 B 10028/09
Eingriff in das Privat- und Familienleben durch Abschiebung
Da nach derzeitiger Aktenlage die letzten Straftaten des Antragstellers zu 4. mehr als drei Jahre zurückliegen und da er, sofern seinen Eltern eine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird, mit Blick auf § 56 Abs. 2 Satz 2 AufenthG nur in den Fällen des § 53 AufenthG ausgewiesen werden könnte, muss dies auch im Rahmen des der Antragsgegnerin nach § 5 Abs. 3 Satz 2 AufenthG eröffneten Ermessens neben den insoweit oben bereits aufgezeigten Umständen Berücksichtigung finden (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2002 - 1 C 8.02 - BVerwGE 116, 378 [386 ff.] = InfAuslR 2003, 50 [52 f.] sowie den Beschluss des Senats vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -, InfAuslR 2008, 441 ff.), sollten diese Ausweisungsgründe dann noch aktuell sein (vgl. Nr. 5.1.2.2 der Vorläufigen Anwendungshinweise) und auch mit Blick auf Art. 6 Abs. 2 GG keine vom Regelfall des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG abweichende Ausnahmesituation bestehen. - VG Koblenz, 01.09.2008 - 3 K 1282/07
Aufenthaltsrecht; Ausländerrecht: Ermessensausweisung nach erheblichen …
In diese Abwägung sind einzubeziehen die Art und Schwere der begangenen Straftaten, die Wiederholungsgefahr, die Dauer des Aufenthaltes im Land, aus dem der Betroffene ausgewiesen werden soll, die seit der Tatzeit verstrichene Zeitspanne, das Verhalten des Betroffenen in dieser Zeit sowie die Festigkeit der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen im Aufenthaltsland sowie zum Staat seiner Staatsangehörigkeit (OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 16. Juli 2008 - 7 B 10529/08.OVG -). - VG Koblenz, 18.08.2008 - 3 K 869/07
Ermessensausweisung nach langjährigem Aufenthalt
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