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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,11323
VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08 (https://dejure.org/2008,11323)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20.10.2008 - 7 B 2084/08 (https://dejure.org/2008,11323)
VGH Hessen, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 7 B 2084/08 (https://dejure.org/2008,11323)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Judicialis

    AufenthG § 60a Abs. 1; ; EMRK Art. 8; ; GG Art. 2 Abs. 2 S. 1; ; GG Art. 6

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis - Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung eines (werdenden) Vaters: Abschiebungshindernis; rechtliche Unmöglichkeit; Vaterschaft; Zurückschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit einer Zurückschiebung eines unerlaubt eingereisten Ausländers bei rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung; Rechtliche Unmöglichkeit der Abschiebung im Hinblick auf die Vaterschaft des Ausländers bzgl. eines ungeborenen Lebens; Eingreifen der die Familie ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2009, 306 (Ls.)
  • FamRZ 2009, 1149
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • OVG Sachsen, 25.01.2006 - 3 BS 274/05

    Abschiebung, rechtliches Abschiebungshindernis, Risikoschwangerschaft, …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
    Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen, wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).

    Anders als der nichteheliche ausländische Vater eines noch nicht geborenen Kindes in dem Fall, über den das Sächsische Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - befunden hat und auf den der Antragsteller sich beruft, haben er und die werdende Mutter auch nicht nach §§ 1626a Abs. 1 Nr. 1, 1626b Abs. 2 BGB vorgeburtlich erklärt, dass sie die elterliche Sorge gemeinsam übernehmen wollen.

  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Schutz der Familie vor ausländerrechtlichen Maßnahmen

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
    Während deren Schutzwirkungen bei einer bereits in Deutschland gelebten - und infolge Unzumutbarkeit der Ausreise für Mutter und Kind auch nur hier möglichen - Lebensgemeinschaft regelmäßig einwanderungspolitische Belange, denen u. a. das grundsätzliche Erfordernis der Durchführung eines Visumsverfahrens vom Ausland her geschuldet ist, zurückdrängen und ein Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG begründen (vgl. 3. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG, Beschluss vom 10. Mai 2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347), kommt ihnen dieses Gewicht in der vorgeburtlichen Situation nicht in gleicher Weise zu.
  • OVG Saarland, 24.04.2008 - 2 B 199/08

    Abschiebung trotz Heiratsabsicht des Ausländers und Schwangerschaft der deutschen …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
    Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen, wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).
  • VGH Bayern, 01.02.2006 - 24 CE 06.265

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Drohende Abschiebung nach …

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
    Ein derartiges Abschiebungshindernis ist im Einzelfall in Betracht zu ziehen, wenn die auch nur vorübergehende Aufenthaltsbeendigung des Ausländers in Deutschland infolge der mit der Trennung verbundenen Belastungen für die über ein Aufenthaltsrecht verfügende Mutter eine ernsthafte Gesundheitsbeeinträchtigung oder eine Lebensgefahr für das ungeborene Kind bewirken würde (vgl. zu Vorstehendem: Sächsisches OVG, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris; Bay. VGH, Beschluss vom 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris; OVG Saarland, Beschluss vom 24. April 2008 - 2 B 199/08 - juris;… GK-AufenthG, Stand: Mai 2008, § 60a Rdnr. 150 i. V. m. 148 f.).
  • VG Frankfurt/Main, 23.09.2008 - 8 L 2542/08

    Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VGH Hessen, 20.10.2008 - 7 B 2084/08
    Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes im Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 23. September 2008 - 8 L 2542/08.F (1) - wird zurückgewiesen.
  • VG Mainz, 06.09.2018 - 4 L 737/18

    Aufenthaltsrecht: Einstweilige Anordnung gegen eine Abschiebung eines Ausländers …

    Ferner kann ein Abschiebungshindernis nach § 60a Abs. 2 Satz 1 AufenthG aufgrund der die Familie betreffenden Gewährleistungen des Art. 6 Abs. 1 und 2 GG auch dann bestehen, wenn zwischen dem künftigen Vater und seinem noch nicht geborenen Kind nach der Geburt eine tatsächlich gelebte familiäre Verbundenheit bestehen wird und eine Aufenthaltsbeendigung das zukünftige Vater-Kind-Verhältnis in unzumutbarer Weise beeinträchtigen würde (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 8. Juni 2009 - 7 B 10410/09.OVG, 7 D 10411/09.OVG -, BA S. 3 m.w.N., vom 15. Oktober 2009 - 7 B 10882/09.OVG -, ESOVG; so auch: OVG Sachsen-Anhalt…, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - 2 M 127/14 -, juris Rn. 3; HessVGH, Beschluss vom 20. Oktober 2008 - 7 B 2084/08 -, juris Rn. 5 f.).
  • OVG Hamburg, 27.07.2011 - 4 Bs 97/11

    Schutz vor Überstellung nach Frankreich; beabsichtigte Eheschließung mit …

    Nach diesen Vorschriften hat die zuständige Ausländerbehörde zunächst die - gerichtlich voll überprüfbare - Frage zu entscheiden, ob ein Regelfall für eine Zurückschiebung im Sinne von § 57 Abs. 1 Satz 1 AufenthG vorliegt ("soll...zurückgeschoben werden"), oder ob - etwa wegen eines verfassungsrechtlich begründeten Abschiebungshindernisses im Sinne von § 60a Abs. 2 AufenthG - ein das ungebundene Ermessen der Ausländerbehörde eröffnender Ausnahmefall vorliegt (vgl. dazu VGH Kassel, Beschl. v. 20.10.2008, AuAS 2009, 40, juris; VG Frankfurt, Beschl. v. 23.9.2008, 8 L 2542/08.F, juris;… Funke-Kaiser in: GKG AufenthG Stand Januar 2008, § 57 Rn. 34;… Fränkel, a.a.O., Rn. 12;… Dienelt in: Renner, Kommentar Ausländerrecht, 9. Auflage 2011, § 57 AufenthG Rn. 8;… Hailbronner, a.a.O., Rn. 24).
  • VG München, 07.05.2015 - M 7 S7 15.50295

    Kein inlandsbezogenes Abschiebungsverbot wegen anerkannter Vaterschaft eines …

    Weder Art. 6 GG noch Art. 8 EMRK gebieten es daher, den Verbleib des werdenden Vaters im Bundesgebiet bis zur Entbindung zu erlauben, es sei denn, es treten besondere Umstände des Einzelfalls hinzu, die dies rechtfertigen (st. Rspr. des BayVGH, vgl. B. v. 1. Februar 2006 - 24 CE 06.265 - juris Rn 33 ff., B. v. 25. Februar 2009 - 19 CE 09.213 - juris Rn 17 f. u. B. v. 28. November 2011 - 10 CE 11.2746 - juris Rn 4; Sächs. OVG, B. v. 25. Januar 2006 - 3 BS 274/05 - juris Rn 5 u. B. v. 2. Oktober 2009 - 3 B 482/09 - juris Rn 5 f.; OVG Hamburg, B. v. 14. August 2008 - 4 Bs 84/08 - juris Rn 7; Hess. VGH, B. v. 20. Oktober 2008 - 7 B 2084/08 - juris Rn 4 ff.;… offen gelassen von OVG SA, aaO, Rn 14 für die Fälle einer durch Abschiebung verursachten Hinderung, das Elternrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG über einen nicht unbedeutenden Zeitraum hinweg wahrzunehmen, sowie einer Gefahrenlage für das ungeborene Kind oder die Mutter (Risikoschwangerschaft)).
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