Rechtsprechung
| BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
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BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2, § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4; TA Luft 2002 Nr. 5. 4. 8. 5, Nr. 6. 2. 1, Nr. 6. 2. 3. 3
Kompostierungsanlage; geschlossene Anlage; offene Anlage; Inputstoffe; Einhausung; Hauptrotte; Klärschlamm; Geruchsimmission; Geruchsemission; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL); Atypik; Vorsorge; Verhältnismäßigkeit. - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
BImSchG § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2; § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2; § 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4
Atypik; Einhausung; Geruchsemission; Geruchsimmission; Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL); Hauptrotte; Inputstoffe; Klärschlamm; Kompostierungsanlage; Verhältnismäßigkeit; Vorsorge; geschlossene Anlage; offene Anlage - rechtsinformationen.bund.de
Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 5 Abs 1 S 1 Nr 1 BImSchG, § 5 Abs 1 S 1 Nr 2 BImSchG, § 17 Abs 1 S 1 BImSchG, § 17 Abs 2 BImSchG, § 48 Abs 1 S 1 Nr 4 BImSchG
Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung - Wolters Kluwer
Vorliegen einer atypischen von TA Luft nicht erfassten Fallgestaltung bzgl. Ansehung der von der Kompostierungsanlage ausgehenden Geruchszusatzbelastung als irrelevant i.S.d. GIRL
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorliegen einer atypischen von TA Luft nicht erfassten Fallgestaltung bzgl. Ansehung der von der Kompostierungsanlage ausgehenden Geruchszusatzbelastung als irrelevant i.S.d. GIRL
- datenbank.nwb.de
Geruchsimmission einer offenen Kompostierungsanlage; Atypik; Verhältnismäßigkeit einer nachträglichen Anordnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Geruchsemissionen einer Kompostierungsanlage
Verfahrensgang
- VG Halle, 27.03.2012 - 4 A 60/10
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.11.2013 - 2 L 67/12
- BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
Wird zitiert von ... (24) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 10.01.1995 - 7 B 112.94
Immissionsschutz - Nachträgliche Anordnung - Nachrüstungsfrist - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (…Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 13 = NVwZ 2002, 1114 = juris Rn. 36 und Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 S. 4 = juris Rn. 6).In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Vorschriftengeber der TA Luft das Maß der geforderten Vorsorge in Bezug auf den Durchschnittsbetreiber als generell verhältnismäßig bewertet hat und folglich eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht kommt (…Beschlüsse vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3 S. 6 f. = juris Rn. 22 und vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 7 f. = juris Rn. 10).
Der Vorschriftengeber geht in Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft davon aus, dass die Einhausung der Anlage auch dann nicht ohne "Ertrag" (vgl. Beschluss vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 6 f. = juris Rn. 10) für die Umwelt ist, wenn die Wohnnachbarschaft hiervon nicht messbar profitiert.
- BVerwG, 30.08.1996 - 7 VR 2.96
Immissionsschutzrecht - Individuelle Prüfung der Verhältnismäßigkeit bei …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass der Vorschriftengeber der TA Luft das Maß der geforderten Vorsorge in Bezug auf den Durchschnittsbetreiber als generell verhältnismäßig bewertet hat und folglich eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht kommt (Beschlüsse vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3 S. 6 f. = juris Rn. 22 …und vom 10. Januar 1995 a.a.O. S. 7 f. = juris Rn. 10).Sie bezeichnet nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328) - einen abstrakten, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, mit dem es von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - (Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3) abgewichen sein sollte.
- BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97
Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
Sie bezeichnet nicht - wie dies erforderlich wäre (vgl. Beschluss vom 19. August 1998 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328) - einen abstrakten, die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts tragenden Rechtssatz, mit dem es von dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. August 1996 - BVerwG 7 VR 2.96 - (Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 3) abgewichen sein sollte. - BVerwG, 28.02.2002 - 4 CN 5.01
Sondergebiet; Art der Nutzung; Schweinehaltung; Tierzahl; …
Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (Urteil vom 28. Februar 2002 - BVerwG 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 13 = NVwZ 2002, 1114 = juris Rn. 36 …und Beschluss vom 10. Januar 1995 - BVerwG 7 B 112.94 - Buchholz 406.25 § 48 BImSchG Nr. 4 S. 4 = juris Rn. 6). - BVerwG, 14.09.1992 - 7 B 130.92
Befreiungsmöglichkeit - Naturschutz - Sonderfall
Auszug aus BVerwG, 22.05.2014 - 7 B 3.14
Im Übrigen befindet grundsätzlich das Gericht selbst darüber, ob es zur Entscheidung des Rechtsstreits die Hilfe eines Sachverständigen benötigt; die Nichteinholung eines Sachverständigengutachtens ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn das Gericht für sich eine ihm unmöglich zur Verfügung stehende Sachkunde in Anspruch nimmt oder wenn es sich in einer Frage für sachkundig hält, in der seine Sachkunde ernstlich zweifelhaft ist, ohne dass es für die Beteiligten und für das zur Nachprüfung berufene Revisionsgericht überzeugend darlegt, dass ihm das erforderliche Fachwissen in genügendem Maße zur Verfügung steht (Beschluss vom 14. September 1992 - BVerwG 7 B 130.92 - Buchholz 406.401 § 31 BNatSchG Nr. 2 [insoweit nicht abgedruckt] = NVwZ 1993, 583 = juris Rn. 2 m.w.N.).
- VGH Baden-Württemberg, 09.12.2020 - 3 S 1749/16
Bebauungsplan; Steuerung und Begrenzung von Tierhaltungsanlagen zur Sicherung der …
Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3.14 -, juris). - OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 74/12
Anordnung der Einhausung einer Kompostanlage
Rn. 49 Ob eine Kompostierungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 10.000 t je Jahr oder mehr atypisch ist und deshalb abweichend von Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft nicht geschlossen ausgeführt werden muss, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Vorsorgeziele der Nr. 5.4.8.5 TA Luft relevanten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014 - BVerwG 7 B 3.14 -, juris, RdNr. 8).Eine atypische, von Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c Satz 3 TA Luft nicht erfasste Fallgestaltung kann nicht schon dann bejaht werden, wenn die von der Kompostierungsanlage ausgehende Geruchszusatzbelastung als irrelevant im Sinne der GIRL anzusehen ist; die Anlage muss vielmehr auch unter Berücksichtigung der Geruchsemissionen atypisch sein (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 9).
Rn. 59 Dabei ist zunächst zu berücksichtigen, dass nach der das Ermessen der Behörde lenkenden Regelung in Nr. 6.2.1 Satz 1 TA Luft (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 16) die zuständige Behörde, wenn die Anlage nicht den in der TA Luft konkretisierten Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen entspricht, die erforderlichen Anordnungen treffen soll, um die Anlage an den in Nr. 5 beschriebenen Stand der Technik und die dort angegebenen sonstigen Vorsorgeanforderungen anzupassen.
Deshalb kommt eine weitere, in besonderer Weise auf den individuellen wirtschaftlichen Aufwand abstellende Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall nur bei atypischen Sachverhaltslagen in Betracht (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a.a.O., RdNr. 12; Beschl. v. 30.08.1996 - BVerwG 7 VR 2.96 -, NVwZ 1997, 497 [499], RdNr. 22 in juris).
- VGH Baden-Württemberg, 26.06.2014 - 5 S 203/13
Ansiedlung von Tierhaltungsanlagen durch Bebauungsplan
Das Vorsorgegebot im Sinne eines vorbeugenden Umweltschutzes lässt auch Vermeidungsanstrengungen gegenüber umweltbeeinträchtigenden Umweltschadstoffen zu, die mit dem Ziel ergriffen werden, längerfristig nach Maßgabe eines generellen Sanierungskonzepts eine Luftqualität herbeizuführen oder zu sichern, die einen angemessenen Sicherheitsabstand zur konkreten Schädlichkeitsgrenze herstellt (BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3.14 -, juris).
- VGH Baden-Württemberg, 12.03.2015 - 10 S 1169/13
Biogasanlage neben Wohnnutzung
Die GIRL ist eine Richtlinie zur Feststellung und Beurteilung von Geruchsimmissionen, die die Bewertung erleichtern soll, ob eine Geruchsimmission als erheblich und damit als schädliche Umwelteinwirkung anzusehen ist; sie konkretisiert mithin die Anforderungen, die sich aus der drittschützenden Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG ergeben (vgl. Nr. 1 GIRL, BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3/14 - juris; BayVGH, Beschluss vom 27.01.2012 - 22 ZB 10.2333 - juris). - BVerwG, 25.11.2021 - 4 BN 13.21
§ 11 BauNVO als taugliche Ermächtigungsgrundlage für ein Sondergebiet "Steuerung …
Dies gilt jedenfalls dann, wenn - wie hier - mit der Bauleitplanung nicht lediglich Ziele der immissionsschutzrechtlichen Gefahrenabwehr im Sinne von § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BImSchG verwirklicht werden sollen (siehe zur GIRL BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 5 Rn. 9), sondern in zulässiger Weise dem Vorsorgegrundsatz Rechnung getragen werden soll (vgl. BVerwG, Urteile vom 14. April 1989 - 4 C 52.87 - Buchholz 406.11 § 9 BBauG/BauGB Nr. 36 S. 33 f., vom 28. Februar 2002 - 4 CN 5.01 - Buchholz 406.12 § 11 BauNVO Nr. 25 S. 11 …und vom 14. September 2017 - 4 CN 6.16 - BVerwGE 159, 356 Rn. 22). - VGH Bayern, 25.10.2021 - 22 B 17.855
Erfolgloses Rechtsschutzverfahren gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung …
Die Regelungen des 5. Abschnitts der TA Luft 2002 enthalten grundsätzlich Anforderungen zur Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne von § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG 2013, konkretisieren aber nicht die Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG 2013 (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 9;… OVG NW, B.v. 8.2.2012 - 8 B 1322.11 - juris Rn. 14;… BayVGH, U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42; Hansmann, NVwZ 2003, 266/269).Für die Regelungen des 5. Abschnitts der TA Luft 2002 über Mindestabstände zwischen bestimmten Anlagen und der Wohnbebauung ist von der Rechtsprechung eine drittschützende Wirkung unter Verweis auf das Vorsorgegebot ausdrücklich verneint worden, so auch in Bezug auf Nr. 5.4.8.5 TA Luft 2002 (vgl. BVerwG, B.v. 22.5.2014 - 7 B 3.14 - juris Rn. 9;… zum Mindestabstand nach Nr. 5.4.7.1 TA Luft 2002 OVG NW, B.v. 8.2.2012 - 8 B 1322.11 - juris Rn. 14;… zum Mindestabstand nach Nr. 5.4.8.6 TA Luft 2002 BayVGH, U.v. 26.7.2016 - 2 B 15.2392 - juris Rn. 42).
- BVerwG, 24.08.2023 - 7 B 5.23
Abluftreinigungsanlage für Mastschweinehaltung
Da der Bereich der Vorsorge gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG über die Anforderungen zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG hinausgeht, ist schon fraglich, ob Nr. 3.3 GIRL überhaupt Aussagekraft für den Inhalt und die Reichweite des Vorsorgegebotes zukommen kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 - Buchholz 406.25 § 17 BImSchG Nr. 5 Rn. 9). - OVG Thüringen, 13.05.2025 - 5 KO 623/21
Zur Anordnung der Einhausung einer Kompostieranlage
Rn. 58 Zwar kann im besonderen Einzelfall eine Abweichung von den Vorgaben der TA Luft in Betracht kommen, wenn dieser Anlass für die Annahme bietet, dass die konkrete Anlage hinsichtlich ihres Geruchspotentials nach Art und Inhalt der Genehmigung von einer üblichen Kompostierungsanlage, wie sie vorliegend die Regelung des Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c) Satz 2 der TA Luft 2021 im Blick hat, erheblich abweicht (siehe zur nahezu wortlautidentischen Vorgängerregelung in Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c) Satz 3 der TA Luft 2002: BVerwG, Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3/14 -, juris Rn. 9; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2013 - 2 L 67/12 -, juris Rn. 29 und Urteil vom 18.02.2015 - 2 L 74/12 -, juris Rn. 49).Ob eine Kompostierungsanlage mit einer Durchsatzleistung von 30 t pro Tag bzw. 10.000 t je Jahr oder mehr atypisch ist und deshalb abweichend von der TA Luft nicht geschlossen ausgeführt werden muss, kann nur aufgrund einer Gesamtwürdigung aller für die Vorsorgeziele der Nr. 5.4.8.5 TA Luft relevanten Umstände des Einzelfalls beurteilt werden (BVerwG, Beschl. v. 22.05.2014, a. a. O., Rn. 8).
Letztlich geht auch der Vorschriftengeber aufgrund seiner Vorgaben in Nr. 5.4.8.5 Abs. 2 Buchst. c) TA Luft 2021 grundsätzlich davon aus, dass die Anwendung der dort beschrieben baulichen und betrieblichen Maßnahmen auch dann nicht ohne Ertrag für die Umwelt ist, wenn die Wohnnachbarschaft hiervon nicht messbar profitiert (BVerwG…, Beschluss vom 10.01.1995 - 7 B 112/94 -, juris Rn. 10 und Beschluss vom 22.05.2014 - 7 B 3/14 -, juris Rn. 13).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 31.05.2024 - 8 B 329/24
Fallen der Einhaltung der Emissionswerte in die Verantwortungssphäre des …
Rn. 38 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 -, juris Rn. 16 m. w. N. (zur TA Luft 2002).Rn. 40 vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3.14 -, juris Rn. 12 m. w. N. (zur TA Luft 2002), und vom 30. August 1996 - 7 V 2.96 -, juris Rn. 22 (zur TA Luft 1986),.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 40/16
Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes; Verletzung in subjektiven …
Rn. 59 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Mai 2014 - 7 B 3/14 -, juris, Rn. 9. - OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 25/16
Schutz der zukünftigen Nutzer der im Plangebiet liegenden Grundstücke vor …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.2018 - 10 D 35/16
Unwirksamkeit eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans; Interesse des …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2015 - 10 D 44/12
Zu nahes Heranrücken eines Gewerbegebietes an einen Geruchsimmissionen …
- BVerwG, 14.01.2016 - 7 B 19.15
Atypik einer Kompostierungsanlage hinsichtlich der Geruchsemissionen
- VG Minden, 14.03.2024 - 11 L 250/23
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2023 - 8 A 45/20
Nachträgliche Anordnung eines Emissionsgrenzwertes für Benzol bei den Brennöfen …
- OVG Niedersachsen, 06.03.2023 - 12 ME 17/23
Emissionswert; Formaldehyd; immissionsschutzrechtliche Anordnung; …
- VGH Baden-Württemberg, 15.12.2017 - 8 S 615/15
Antragsbefugnis eines Eigentümers eines außerhalb des Plangebiets gelegenen …
- BVerwG, 25.11.2021 - 20 F 4.21
Gemeindliche Berechtigung zur Festsetzungen in Form eines zulässigen …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2015 - 10 B 286/15
Außervollzugsetzung eines Bebauungsplans zur Abwehr eines schweren Nachteils; …
- VG Neustadt, 22.03.2018 - 4 K 1077/17
Neue Baugenehmigung für Mannheimer Kochschule in Friedelsheim nicht …
- VG München, 14.03.2017 - M 1 K 15.4424
Zwischenwertbildung bei immissionsschutzrechtlicher Änderungsgenehmigung für …
- VG Düsseldorf, 01.03.2016 - 3 K 1123/14
- VG Berlin, 15.01.2024 - 1 K 231.23
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