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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,7166
BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16 (https://dejure.org/2017,7166)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 (https://dejure.org/2017,7166)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 7 B 3.16 (https://dejure.org/2017,7166)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 WHG 2009, § 82 WHG 2009, § 83 WHG 2009, § 6 Abs 1 WHG 2009, § 35 WHG 2009
    Kriterien für die Festsetzung der erforderlichen Mindestwasserführung

  • Wolters Kluwer

    Wasserrechtliche Anordnung zur Festsetzung einer Mindestwasserführung in der Ausleitungsstrecke eines Wasserkraftwerks; Abhängigkeit der Mindestwasserführung von den in Bezug genommenen gesetzlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen und Bewirtschaftungszielen für das ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrechtliche Anordnung zur Festsetzung einer Mindestwasserführung in der Ausleitungsstrecke eines Wasserkraftwerks; Abhängigkeit der Mindestwasserführung von den in Bezug genommenen gesetzlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen und Bewirtschaftungszielen für das ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 15.07.1969 - 2 BvF 1/64

    Eisenbahnkreuzungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
    Denn die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften ist ein originäres Recht der Exekutive, das einer besonderen Ermächtigung nicht bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ) und folglich von der Existenz einer Verordnungsermächtigung unberührt bleibt.
  • BVerwG, 09.06.1983 - 2 C 34.80

    Klage - Streitgegenstand - Richterliche Dienstaufsicht - Rechtsweg

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
    Denn die Befugnis zum Erlass von Verwaltungsvorschriften ist ein originäres Recht der Exekutive, das einer besonderen Ermächtigung nicht bedarf (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juli 1969 - 2 BvF 1/64 - BVerfGE 26, 338 ; BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1983 - 2 C 34.80 - BVerwGE 67, 222 ) und folglich von der Existenz einer Verordnungsermächtigung unberührt bleibt.
  • BVerwG, 24.08.1999 - 4 B 72.99

    Prozeßvergleich; Widerrufsvorbehalt; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
    lässt sich, soweit sie in verallgemeinerungsfähiger Weise klärungsfähig ist, mithilfe der Regeln sachgerechter Gesetzesinterpretation ohne Weiteres beantworten (BVerwG, Beschluss vom 24. August 1999 - 4 B 72.99 - BVerwGE 109, 268 ) und rechtfertigt deshalb nicht die Zulassung der Revision.
  • BVerwG, 16.08.1989 - 7 B 57.89

    Prüfungsbehörde - Abgeschlossenens Prüfungsverfahren - Fehlerhaftigkeit - …

    Auszug aus BVerwG, 26.01.2017 - 7 B 3.16
    Sie entzieht sich einer abstrahierenden Rechtssatzbildung, weil es ausschlaggebend auf die Würdigung konkreter Gegebenheiten des Einzelfalls ankommt, und ist deshalb in einem Revisionsverfahren nicht klärungsfähig (BVerwG, Beschluss vom 16. August 1989 - 7 B 57.89 - Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 268).
  • VG Freiburg, 05.04.2017 - 4 K 630/16

    Mindestwasserführung; Fischaufstieg; Fischabstieg; Alte Wasserrechte; Wehranlage; …

    Bei der Anordnung eines Fischaufstiegs- und -abstiegs hat die zuständige Behörde nicht nur auf den vorhandenen Fischbestand abzustellen, sondern auch auf eine Fischart (hier: Atlantischer Lachs), dessen Wiederansiedlung als Zielsetzung im Bewirtschaftungsplan festgesetzt ist (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 ; VG Karlsruhe, Urteil vom 02.07.2014 - 4 K 3423/11 -, juris).

    Welche Anforderungen insoweit gelten, richtet sich nach den durch Maßnahmenprogramme (§ 82 WHG) und Bewirtschaftungspläne (§ 83 WHG) konkretisierten Bewirtschaftungszielen (§§ 27 ff. WHG); bei deren Bestimmung sind die in § 6 Abs. 1 WHG niedergelegten Bewirtschaftungsgrundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 11 f. und VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82 f.).

    Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg kommt den Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüfbar ist, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, den maßgebenden Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und der §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen (…Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 82 ; offen gelassen bei BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 13).

    Entscheidend ist vielmehr, dass die Wiese für Lachse und andere Distanzwanderfischarten die gewässerökologischen Merkmale eines geeigneten Laichgewässers und die ökologischen Funktionen für Jungfischlebensräume aufweist und dies den für die Wiese im betroffenen Gewässerabschnitt maßgebenden Bewirtschaftungszielen nach § 27 WHG und dem Bewirtschaftungsplan "Hochrhein (Baden-Württemberg)" entspricht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 18 ff.;… VGH Bad.-Württ., Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, NuR 2016, 196 = juris Rn. 111 ).

    Rn. 60 Das Bundesverwaltungsgericht hat zur Berücksichtigungsfähigkeit der Anforderungen einer wünschenswerten Fischpopulation (Lachs) an die Festlegung der Mindestwasserführung ausgeführt (Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 18 ff.):.

    Rn. 70 e) Angesichts der beschriebenen Festsetzungen im Maßnahmenprogramm und im Bewirtschaftungsplan hatte der Beklagte bei den Anforderungen an den Fischaufstieg auf den Lachs als Indikatorfisch abzustellen, denn diese Festsetzungen sind jedenfalls für die Behörden verbindlich (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 20).

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2021 - 3 S 2506/18

    Beurteilungsspielraum der Wasserbehörden bei Mindestwassermengenfestsetzung; …

    In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen, dass sich die Mindestwassermenge nicht nur auf das jeweilige Einzelgewässer bezieht, sondern ausdrücklich auch die mit diesem Gewässer verbundenen ("kommunizierenden") Gewässer einschließt (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 26.01.2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2 und Senatsurt. v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - NuR 2016, 196 mit zahlr. Nachweisen aus der Lit. und den Gesetzesmaterialien).

    Bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zu Ermittlung der Mindestwasserführung komme den Wasserbehörden auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu (offengelassen von BVerwG, Beschl. v. 26.01.2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2).

  • VGH Bayern, 07.06.2021 - 8 CS 21.720

    Gebot der Mindestwasserführung bei Gewässernutzung ohne Genehmigungserfordernis

    Die Regelung des § 33 WHG zielt in erster Linie auf die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines oberirdischen Gewässers ab (BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - juris Rn. 12 unter Verweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Wasserrechts BT-Drs. 16/12275 S. 60 sowie auf die Begründung des Änderungsantrags BT-Drs. 16/13426 S. 14).

    Rn. 41 Schließlich sprechen Sinn und Zweck des § 33 WHG, die ökologische Funktionsfähigkeit sowie die standorttypischen Lebensgemeinschaften zu erhalten (vgl. BT-Drs. 16/12275, S. 60 und BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - juris Rn. 12), für diese Auslegung.

    Danach kommt es auf die (konkrete) Entnahme- oder Ableitungsstelle an, nach der eine ausreichende Wassermenge im Gewässerbett verbleiben muss (…Ell in Drost, Das neue Wasserrecht, Stand Februar 2021, § 33 Rn. 14, 22), also auf die hydrologischen Gegebenheiten vor Ort (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - a.a.O. Rn. 12).

  • BVerwG, 28.06.2019 - 7 B 26.18

    Heranziehung zu Kosten einer Gewässersanierung

    Rn. 13 Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2 Rn. 8).
  • VG München, 16.02.2021 - M 2 S 20.3930

    Wasserrechtliche Anordnung zur Abgabe einer Restwassermenge beim Betrieb einer …

    Sie ist vielmehr mit Blick auf die in § 6 Abs. 1 WHG aufgeführten Grundsätze und im Hinblick auf die maßgebenden Bewirtschaftungsziele nach §§ 27 ff. WHG sowie gegebenenfalls unter Einbeziehung der in einem Bewirtschaftungsplan festgelegten Ziele und beschriebenen Maßnahmen für das jeweilige Fließgewässer nach den konkreten Gegebenheiten des Gewässers und an Ort und Stelle der Benutzung insbesondere nach der hydrologischen Situation und den ökologischen Erfordernissen, zu ermitteln und für den Einzelfall festzulegen (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 11 f.;… VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 82 ff.;… Faßbender in Landmann/Rohmer, UmwR I, WHG, Stand November 2012, § 33 Rn. 15;… Knopp in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand September 2014, § 33 Rn. 27).

    Zwar hängt die Mindestwasserführung maßgeblich nicht nur von den in Bezug genommenen gesetzlichen Bewirtschaftungsgrundsätzen, sondern auch von den - in den Plänen abgebildeten - Bewirtschaftungszielen für das betroffene Gewässer ab (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 11).

    Dabei kommt es für die Beurteilung entgegen der Annahme der Antragstellerin (…vgl. Schriftsatz vom 27.8.2020, S. 4, …und vom 22.9.2020, S. 3) nicht allein auf die vorhandene Fischfauna an; das Gebot einer Mindestwasserführung hat eine prospektive Dimension und soll gerade eine Verbesserung der ökologischen Verhältnisse erreichen, wie schon der Verweis des § 33 WHG auf § 27 Abs. 1 Nr. 2 WHG zeigt; dies bedingt, dass auch eine erst potentielle (standortgerechte) Fischbesiedlung Bezugspunkt der Mindestwassermengenbestimmung sein kann (…vgl. VGH BW, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris Rn. 111/113; s. a. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris Rn. 20).

  • VG Freiburg, 08.12.2020 - 3 K 5482/18

    Wasserrechtliche Erlaubnis zum Aufstau der Donau an einer Wehranlage

    Bei deren Bestimmung sind die in § 6 Abs. 1 WHG niedergelegten Bewirtschaftungsgrundsätze zu berücksichtigen (BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 11 f. und VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 82 f.).

    Dabei kommt den Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung auf der Grundlage ihres Bewirtschaftungsermessens ein Beurteilungsspielraum zu, der nur daraufhin überprüfbar ist, ob das gewählte Verfahren geeignet ist, den maßgebenden Vorgaben aus § 6 Abs. 1 und §§ 27 ff. WHG Rechnung zu tragen ( VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 15.12.2015 - 3 S 2158/14 -, juris Rn. 82 ; VG Freiburg…, Urteil vom 05.04.2017 - 4 K 630/16 -, juris Rn. 31 ;… Faßbender, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand August 2020, § 33 Rn. 16;… Niesen, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl. 2017, § 33 Rn. 18 ff.; offen gelassen in BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 -, juris Rn. 13).

  • VG Würzburg, 08.11.2022 - W 4 K 22.1262

    Nachträgliche Erhöhung der Mindestwassermenge in Ausleitungsstrecke der Streu, …

    Die Regelung des § 33 WHG zielt in erster Linie auf die Erhaltung der ökologischen Funktionsfähigkeit eines oberirdischen Gewässers ab (BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - juris Rn. 12 unter Verweis auf die Begründung des Gesetzentwurfs zur Neuregelung des Wasserrechts BT-Drs. 16/12275 S. 60 sowie auf die Begründung des Änderungsantrags BT-Drs. 16/13426 S. 14;… BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 8 CS 21.720 - juris Rn. 35).

    In diesem Zusammenhang ist weiter zu berücksichtigen, dass sich die Mindestwassermenge nicht nur auf das jeweilige Einzelgewässer bezieht, sondern ausdrücklich auch die mit diesem Gewässer verbundenen ("kommunizierenden") Gewässer einschließt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 26.01.2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2; VGH BW, U.v. 24.3.2021 - 3 S 2506/18 - juris; U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - NuR 2016, 196).

    Rn. 52 Unabhängig davon, dass die Wasserbehörden bei der Auswahl des konkreten Verfahrens zur Ermittlung der Mindestwasserführung weitestgehend frei sind, maßgeblich allein die hydrologischen Verhältnisse vor Ort sind (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - juris;… BayVGH, B.v. 7.6.2021 - 8 CS 21.720 - juris Rn. 35;… VGH BW, U.v. 24.3.2021 - 3 S 2506/18 - juris Rn. 85 ff.) und die Handlungsanleitung "Mindestwasserfestlegung" nur Binnenwirkung entfaltet (…Knopp/ Schenk, in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG, Stand: 7/2021, § 33 Rn. 42;… Riedel in BeckOK Umweltrecht, Stand: 1.4.2022, § 33 WHG Rn. 9), hat die Klägerin selbst nicht behauptet, dass bei vollständiger Anwendung der Handlungsanleitung vom 21. Oktober 2021 ein für die Klägerin günstigeres Ergebnis die Folge gewesen wäre.

  • VGH Bayern, 23.10.2020 - 8 ZB 20.1178

    Wasserrechtliche Gestattung zur Benutzung einer Stau- und Triebwerksanlage

    Die Anforderungen des § 33 WHG sind durch das Merkmal der "Erforderlichkeit" eingegrenzt (BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - W+B 2017, 147 = juris Rn. 11).

    Die im Einzelfall erforderliche Mindestwasserführung ist vor allem nach den hydrologischen Gegebenheiten vor Ort und den jeweiligen ökologischen Erfordernissen zu bestimmen (BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3.16 - W+B 2017, 147 = juris Rn. 12;… BayVGH, B.v. 5.9.2019 - 8 ZB 16.1851 - juris Rn. 16; BT-Drs. 16/12275 S. 60).

  • BVerwG, 12.02.2019 - 7 BN 2.18

    Satzungsrechtlicher Ausschluss von der zentralen Abwasserbeseitigung; Wohl der …

    Rn. 6 Grundsätzlich bedeutsam ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrunde liegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen und entscheidungserheblichen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 7 B 3.16 - Buchholz 445.4 § 33 WHG Nr. 2 Rn. 8).
  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330

    Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe

    Offensichtlich wird klägerseits verkannt, dass die Anforderungen aus § 35 WHG und § 33 WHG nebeneinanderstehen und selbstständig bzw. unabhängig voneinander eingefordert werden können (VGH Mannheim, U.v. 15.12.2015 - 3 S 2158/14 - juris; BVerwG, B.v. 26.1.2017 - 7 B 3/16 - juris).
  • VG Berlin, 28.04.2016 - 28 K 357.15

    Beihilfe zu den Pflegeleistungen für eine vollstationäre Pflege; Zumutbarkeit der …

  • OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20

    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch für Stromeinspeisung aus einer …

  • OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
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