Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,30718
BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22 (https://dejure.org/2022,30718)
BVerwG, Entscheidung vom 20.09.2022 - 7 B 4.22 (https://dejure.org/2022,30718)
BVerwG, Entscheidung vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 (https://dejure.org/2022,30718)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,30718) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de

    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 68 WHG
    Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung der Funktionslosigkeit eines (wasserrechtlichen) Planfeststellungsbeschlusses maßgeblichen Zeithorizonts; Verwerfung der Berufungen wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Beurteilung der Funktionslosigkeit eines (wasserrechtlichen) Planfeststellungsbeschlusses maßgeblichen Zeithorizonts; Verwerfung der Berufungen wegen Wegfalls des Rechtsschutzbedürfnisses

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (26)

  • BVerwG, 20.05.1999 - 4 A 12.98

    Straßenplanung; Planfeststellung; Privatfinanzierung eines Straßenbauvorhabens; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Straßenplanungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ) einen Zeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt.

    Das gilt namentlich für den - hypothetischen - Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses, den die Beschwerdeführerinnen unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31) thematisieren.

    Rn. 25 Einem Vorhaben, dessen Verwirklichung nicht beabsichtigt oder das objektiv nicht realisierbar ist, fehlt die Planrechtfertigung, weil es nicht vernünftigerweise geboten ist (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 …und vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - BVerwGE 125, 116 Rn. 200).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Fehlen der benötigten Finanzmittel ein tatsächliches Hindernis sein kann, dass der Verwirklichung einer Planung auf unabsehbare Zeit entgegensteht und deshalb die Planrechtfertigung von vornherein ausschließt oder nachträglich zur Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 …und Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - BRS 76 Nr. 67 Rn. 11).

    Die Planfeststellungsbehörde bei der Planfeststellung und das Gericht bei der Überprüfung des Planfeststellungsbeschlusses haben deshalb vorausschauend - prognostisch - zu beurteilen, ob dem Vorhaben unüberwindbare finanzielle Schranken entgegenstehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31).

    Die Aufnahme eines Vorhabens in einen gesetzlichen Bedarfsplan schließt in aller Regel die Annahme aus, seine direkte Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln innerhalb des maßgeblichen Prognosezeitraums sei ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 32 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ).

    Rn. 36 a) Die von beiden Beschwerdeführerinnen behauptete Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nach denen der Beginn des für die Beurteilung der Funktionslosigkeit maßgeblichen Zeithorizonts, innerhalb dessen eine Vorhabenverwirklichung ausgeschlossen erscheinen muss, auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses falle (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31), ist nicht dargelegt.

  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Das Oberverwaltungsgericht hat unter Bezugnahme auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu Straßenplanungen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ) einen Zeitraum von zehn Jahren zugrunde gelegt.

    Das Oberverwaltungsgericht hat zwar auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug genommen, die eine Straßenplanung durch planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan sowie ein (mögliches) von Beginn an bestehendes Realisierungshindernis betraf und in der grundsätzlich eine Zeitspanne von etwa zehn Jahren ab Inkrafttreten des Plans für maßgeblich befunden wurde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ).

    Die Aufnahme eines Vorhabens in einen gesetzlichen Bedarfsplan schließt in aller Regel die Annahme aus, seine direkte Finanzierbarkeit aus Haushaltsmitteln innerhalb des maßgeblichen Prognosezeitraums sei ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteile vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 32 und vom 18. März 2004 - 4 CN 4.03 - BVerwGE 120, 239 ).

  • BVerwG, 22.07.2010 - 4 B 22.10

    Zur nachträglichen Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen; Zulassungsanspruch aus …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Realisierungsabsicht und Realisierbarkeit können auch nachträglich entfallen und zum Funktionsloswerden eines Planfeststellungsbeschlusses führen (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39, zu Bebauungsplänen vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - BRS 76 Nr. 67 Rn. 11).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist geklärt, dass das Fehlen der benötigten Finanzmittel ein tatsächliches Hindernis sein kann, dass der Verwirklichung einer Planung auf unabsehbare Zeit entgegensteht und deshalb die Planrechtfertigung von vornherein ausschließt oder nachträglich zur Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses führt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31 und Beschluss vom 22. Juli 2010 - 4 B 22.10 - BRS 76 Nr. 67 Rn. 11).

  • BVerwG, 24.11.1989 - 4 C 41.88

    Fernstraßenrechtliche Planfeststellung - Längsgeteilte Bundesautobahn - …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Das gilt namentlich für den - hypothetischen - Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses, den die Beschwerdeführerinnen unter Berufung auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts zu straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlüssen (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31) thematisieren.

    Rn. 36 a) Die von beiden Beschwerdeführerinnen behauptete Abweichung des Oberverwaltungsgerichts von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts, nach denen der Beginn des für die Beurteilung der Funktionslosigkeit maßgeblichen Zeithorizonts, innerhalb dessen eine Vorhabenverwirklichung ausgeschlossen erscheinen muss, auf den voraussichtlichen Zeitpunkt der Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses falle (vgl. BVerwG, Urteile vom 24. November 1989 - 4 C 41.88 - BVerwGE 84, 123 und vom 20. Mai 1999 - 4 A 12.98 - Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 154 S. 31), ist nicht dargelegt.

  • BVerwG, 11.08.2016 - 7 A 1.15

    Verbandsklage; Präklusion; Bundeswasserstraße; Weservertiefung; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Anders als bei der Neuplanung einer Verkehrsinfrastruktur, die sich ohne gesicherte Nachfrage als planerischer Missgriff erweisen kann, geht es bei dem Ausbau einer bereits vorhandenen Infrastruktur zumindest auch darum, deren künftige Nutzbarkeit zu erhalten und zu sichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 61;… Beschluss vom 2. April 2009 - 7 VR 1.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 11.07.2001 - 11 C 14.00

    Zivile Mitbenutzung des Militärflughafens Bitburg genehmigungsfähig

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Anders als bei der Neuplanung einer Verkehrsinfrastruktur, die sich ohne gesicherte Nachfrage als planerischer Missgriff erweisen kann, geht es bei dem Ausbau einer bereits vorhandenen Infrastruktur zumindest auch darum, deren künftige Nutzbarkeit zu erhalten und zu sichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 …und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 61;… Beschluss vom 2. April 2009 - 7 VR 1.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.12.2017 - 3 B 15.16

    Eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Erschütterungsschutz; Instandsetzungs- und …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Rn. 37 b) Die Beigeladene zu 1 meint, das Oberverwaltungsgericht weiche hinsichtlich der Voraussetzungen der Funktionslosigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses dadurch von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Dezember 2017 - 3 B 15.16 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 82 Rn. 11 m. w. N.) ab, dass es nach seiner Ansicht nicht darauf ankomme, ob die Verhältnisse einen Zustand erreicht hätten, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließe.
  • BVerwG, 11.02.2022 - 7 B 9.21

    Verlängerung einer Straßenbahnstrecke; Zurückweisung der …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Soweit die Beschwerde zum Beleg einer Divergenz auf einzelne Erwägungen verweist, mit denen das Oberverwaltungsgericht bei der von ihm angestellten Gesamtbetrachtung die Funktionslosigkeit des streitigen Planfeststellungsbeschlusses begründet hat, beanstandet sie der Sache nach eine fehlerhafte oder unterbliebene Anwendung vom Bundesverwaltungsgericht aufgestellter Rechtssätze, was eine Divergenz nicht zu begründen vermag (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Februar 2022 - 7 B 9.21 - juris Rn. 19 m. w. N.).
  • BVerwG, 10.08.2016 - 1 B 93.16

    Prozesskostenhilfe; Wiedereinsetzung; Kausalität; Verschulden an Fristversäumnis; …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Insoweit lässt die Beschwerdebegründung schon die für eine hinreichende Bezeichnung einer Divergenz gemäß § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO erforderliche (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 10. August 2016 - 1 B 93.16 - NVwZ-RR 2016, 805 Rn. 2 …und vom 15. April 2021 - 7 B 13.20 - juris Rn. 7) präzise Gegenüberstellung der divergierenden Rechtssätze vermissen.
  • BVerwG, 02.04.2009 - 7 VR 1.09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den …

    Auszug aus BVerwG, 20.09.2022 - 7 B 4.22
    Anders als bei der Neuplanung einer Verkehrsinfrastruktur, die sich ohne gesicherte Nachfrage als planerischer Missgriff erweisen kann, geht es bei dem Ausbau einer bereits vorhandenen Infrastruktur zumindest auch darum, deren künftige Nutzbarkeit zu erhalten und zu sichern (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juli 2001 - 11 C 14.00 - BVerwGE 114, 364 …und vom 11. August 2016 - 7 A 1.15 - BVerwGE 156, 20 Rn. 61; Beschluss vom 2. April 2009 - 7 VR 1.09 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 15.04.2021 - 7 B 13.20

    Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes betreffend …

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine …

  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 B 85.03

    Nichtzulassung der Revision; Umfassende Sachverhaltsermittlung des …

  • BVerwG, 07.03.2017 - 6 B 53.16

    Abhilfeverfahren; Anzeigepflicht; Auskunftssperre; Ausschließungsgrund; …

  • BVerwG, 12.04.2000 - 11 A 18.98

    Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Abwägungsgebot; …

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 CN 11.03

    Planfeststellungsersetzender Bebauungsplan; UVP-Pflicht; unterlassene …

  • BVerwG, 15.02.2018 - 9 C 1.17

    Autobahn A 43: Oberverwaltungsgericht muss über Klage neu entscheiden

  • BVerwG, 28.11.2017 - 7 A 1.17

    Elbvertiefung: Klagen der Städte Cuxhaven und Otterndorf und der Berufsfischer …

  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 07.02.1997 - 4 B 6.97

    Bauplanungsrecht - Außerkrafttreten eines Bebauungsplans wegen Funktionslosigkeit

  • BVerwG, 23.07.2014 - 6 B 3.14

    Rundfunkaufsicht; Verstoß durch Erotikangebote im Teletext; Erledigung; …

  • BVerwG, 15.08.2017 - 4 BN 22.17

    Verfahrensermessen des Normenkontrollgerichts; Verlust des Ablehnungsrechts wegen …

  • BVerwG, 01.02.1994 - 1 B 211.93

    Verfahrensgrundrechte: Anspruch auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 15.25
    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 14.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 17.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 18.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 19.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 21.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 16.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2026 - 4 B 20.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • BVerwG, 09.07.2025 - 4 B 15.25

    Erfolglose Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision wegen …

    Schließlich kommt auch eine (nachträgliche) Funktionslosigkeit des Planfeststellungsbeschlusses in Betracht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. November 2017 - 7 A 1.17 - juris Rn. 39 ), so etwa, wenn die Verhältnisse wegen der tatsächlichen Entwicklung einen Zustand erreicht haben, der die Verwirklichung der Planung auf unabsehbare Zeit ausschließt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 - juris Rn. 25 m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2023 - 10 A 2790/21

    Bewertung der Zumutbarkeit von in rückwärtigen Grundstücksbereichen errichteten …

    Rn. 23 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. September 2022 - 7 B 4.22 -, juris Rn. 8.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2022 - 18 A 1507/22

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe bei Berufung gegen Ausweisung aus Bundesgebiet …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BVerwG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht