Rechtsprechung
| BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks (hier: Datteln) bzgl. Feststellung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 1; UmwRG § 5 Abs. 1 S. 1
Auslegung eines Vorbescheids zur Errichtung und zum Betrieb des Steinkohlekraftwerks (hier: Datteln) bzgl. Feststellung der Zulässigkeit des Eingriffs in Natur und Landschaft hinsichtlich des Eintrags von Luftschadstoffen - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08
- BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (15)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - 10 D 121/07
Bebauungsplan für Steinkohlekraftwerk in Datteln unwirksam
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Weitere Feststellungen wurden mit Bescheid vom 16. März 2011 aufgehoben, nachdem der für den Kraftwerksstandort erlassene Bebauungsplan durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2009 - 10 D 121.07 /NE - (DVBl 2009, 1385; nachfolgend Beschluss vom 16. März 2010 - BVerwG 4 BN 66.09 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 7) rechtskräftig für unwirksam erklärt worden war. - BVerfG, 05.04.2012 - 2 BvR 2126/11
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 Rn. 18 m.w.N.;… BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 …und vom 21. Februar 2013 - BVerwG 7 C 4.12 - NVwZ-RR 2013, 462 Rn. 20). - BVerwG, 27.01.2011 - 7 C 3.10
Gehörsverstoß; Überraschungsentscheidung; Verfahrensfehler; Heilung; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Eine unzulässige Überraschungsentscheidung liegt nur vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (…stRspr, vgl. etwa BVerfG, Kammerbeschluss vom 5. April 2012 - 2 BvR 2126/11 - NJW 2012, 2262 Rn. 18 m.w.N.; BVerwG, Urteile vom 27. Januar 2011 - BVerwG 7 C 3.10 - NVwZ 2011, 696 Rn. 11 …und vom 21. Februar 2013 - BVerwG 7 C 4.12 - NVwZ-RR 2013, 462 Rn. 20).
- BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09
Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Denn die Grundsatzrevision soll Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4). - BVerwG, 16.03.2010 - 4 BN 66.09
Geringfügigkeit; Antragsbefugnis; Störfallbetrieb; Seveso-II-Richtlinie; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Weitere Feststellungen wurden mit Bescheid vom 16. März 2011 aufgehoben, nachdem der für den Kraftwerksstandort erlassene Bebauungsplan durch Urteil des Oberverwaltungsgerichts vom 3. September 2009 - 10 D 121.07 /NE - (DVBl 2009, 1385; nachfolgend Beschluss vom 16. März 2010 - BVerwG 4 BN 66.09 - Buchholz 406.25 § 50 BImSchG Nr. 7) rechtskräftig für unwirksam erklärt worden war. - BVerwG, 10.01.2012 - 7 C 20.11
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz erneut auf dem Prüfstand des Europäischen Gerichtshofs
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Zwar hat der Senat im anschließenden Revisionsverfahren mit Beschluss vom 10. Januar 2012 - BVerwG 7 C 20.11 - (NVwZ 2012, 448) dem Gerichtshof der Europäischen Union im Vorabentscheidungsverfahren auch eine Frage der Unionsrechtskonformität der Übergangsvorschrift vorgelegt. - BVerwG, 11.04.2003 - 7 B 141.02
Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; Doppelbegründung Urteil; …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Die Revision kann in dieser Situation nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209, vom 11. April 2003 - BVerwG 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 110 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95
Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Weder gibt es eine Nachfolgebestimmung, bei der sich die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen (…siehe dazu Beschluss vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 29.12 - juris Rn. 2 m.w.N.), noch legen die Beschwerdeführer dar, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist (stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 …und vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 1.12 - juris Rn. 8). - BVerwG, 19.01.2010 - 7 B 26.09
Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz; Vereinbarkeit mit Gemeinschaftsrecht
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Der Hinweis auf den Zulassungsbeschluss des Senats vom 19. Januar 2010 im Verfahren BVerwG 7 B 26.09 ersetzt diesen Vortrag nicht. - BVerwG, 09.03.1982 - 7 B 40.82
Feststellungen zur Rechtsstellung zweier Fachschulräte - Rüge einer mangelnden …
Auszug aus BVerwG, 26.06.2013 - 7 B 42.12
Die Revision kann in dieser Situation nur dann zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder dieser Begründungen ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 9. März 1982 - BVerwG 7 B 40.82 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 209, vom 11. April 2003 - BVerwG 7 B 141.02 - NJW 2003, 2255 und vom 8. August 2008 - BVerwG 9 B 31.08 - Buchholz 110 § 137 Abs. 1 VwGO Nr. 33). - BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 4.12
Bundesrecht; Landesrecht; Verweisung; Bezugnahme; Rezeption; Anknüpfung; …
- BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04
Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung …
- BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 1.12
Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei Fragen …
- BVerwG, 08.08.2008 - 9 B 31.08
- BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 29.12
Verzichtserklärung für Altanlage; Widerruf
- BVerwG, 29.09.2015 - 7 B 22.15
Frist der Übergabe eines vollständigen Urteils an Geschäftsstelle
Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 15.07.2015 - 7 B 23.14
Vorlage prüffähiger Unterlagen zur Erneuerung einer Verrohrung durch den …
Eine Grundsatzrevision kommt in dieser Situation regelmäßig nicht mehr in Betracht, da diese allein Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungsweisend klären soll (stRspr, siehe nur BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 6 m.w.N.). - BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 26.15
Anordnung von Sicherungsmaßnahmen in einer Tongrube; Rechtsfolgenverweisung
Denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll nur eine für die Zukunft geltende richtungsweisende Klärung herbeiführen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 6 …und vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 15, jeweils m.w.N.).
- BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 27.15
Rechtmäßigkeit der Anordnung zur Vorlage eines Sanierungsplans für einen …
Denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll nur eine für die Zukunft geltende richtungsweisende Klärung herbeiführen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 6 …und vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 15, jeweils m. w. N.). - BVerwG, 22.09.2015 - 7 B 17.15
Speedway-Bahn; Bestimmungen für seltene Ereignisse; voraussehbare Besonderheiten; …
Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 11 m.w.N.). - BVerwG, 26.07.2016 - 7 B 25.15
Einwendungen eines Insolvenzverwalters gegen die Anordnung von …
Denn die Zulassungsvorschrift des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO soll nur eine für die Zukunft geltende richtungsweisende Klärung herbeiführen (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 6 …und vom 15. Juni 2015 - 7 B 22.14 - Buchholz 404.1 VIG Nr. 1 Rn. 15, jeweils m.w.N.). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - 1 A 1628/19
Anerkennung der im Ausland verbrachten Dienstzeiten eines Soldaten bei seiner …
Rn. 38 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 5. März 2015- 12 A 2088/13 -, juris, Rn. 4, und vom 10. Dezember 2021 - 1 A 1517/20 -, n. v. Vgl. entsprechend zu § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: BVerwG, Beschlüsse vom 26. Juni 2013 - 7 B 42.12 -, juris, Rn. 6 und vom 17. Mai 2013 - 3 B 87.12 -, juris, Rn. 9 jeweils m. w. N.; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 124 Rn. 146. - VGH Bayern, 27.05.2024 - 7 ZB 22.2202
Zu den Rechtsfolgen des Rücktritts von einer Prüfung
Eine der Gewährleistung des rechtlichen Gehörs zuwiderlaufende unzulässige Überraschungsentscheidung liegt erst dann vor, wenn das Gericht einen bislang nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung macht und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf selbst unter Berücksichtigung der Vielfalt vertretbarer Rechtsauffassungen nicht zu rechnen brauchte (stRspr, vgl. etwa BVerwG, B.v. 26.6.2013 - 7 B 42.12 - juris Rn. 11 m.w.N.).
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